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PV-Speicherbatterien: Gericht stärkt Herstellern bei Fernabschaltung den Rücken
Die Energiewende findet seit vielen Jahren auch in deutschen Kellern statt, doch die dort verbaute Speichertechnik sorgt zunehmend für juristisches Gewitter. In einem richtungsweisenden, inzwischen mit Begründung veröffentlichtem Urteil hat das Landgericht Traunstein die Klage eines Hausbesitzers abgewiesen, der sich gegen die Drosselung seines Batteriespeichers aus der Ferne zur Wehr setzen wollte. Die unlängst vom Oberlandesgericht München bestätigte Entscheidung macht deutlich, dass der Schutz von Leib und Leben im Zweifel schwerer wiegt als das individuelle Recht auf maximale Speicherkapazität.
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Der Fall liest sich wie ein Krimi der modernen Haustechnik: Ein Kunde erwarb im August 2021 für rund 17.200 Euro einen Akkumulator mit 7,5 kWh Kapazität. Die Leistung basiert auf der Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Technologie (NCA-Zellen). Kurze Zeit später häuften sich Berichte über Brandvorfälle und Verpuffungen bei baugleichen Modellen des Herstellers. Die beklagte Firma reagierte prompt und drastisch: Per Fernzugriff versetzte sie zehntausende Speicher in einen Standby-Modus oder drosselte sie in der Ladekapazität auf zeitweise 50 bis 70 Prozent, um das Risiko von Zellkurzschlüssen zu minimieren.
Der Kläger forderte daraufhin die sofortige Wiederherstellung der vollen Leistung, die Beseitigung der Brandgefahr und faktisch den Austausch der Zellmodule gegen die als sicherer geltende Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP). Er argumentierte, dass physische Defekte der Hardware nicht durch Software-Updates geheilt werden könnten. Ferner sei die Brandgefahr bereits bei Auslieferung im Material angelegt gewesen.
Die Grenzen der Herstellergarantie
Doch die Traunsteiner Richter sahen keine rechtliche Grundlage für diese Forderungen (Az.: 2 O 312/24). Herausstechend ist dabei ihre juristische Bewertung der Herstellergarantie. Der Kläger berief sich darauf, dass ihm vertraglich eine nutzbare Kapazität von 100 Prozent der Nennkapazität für zehn Jahre zugesichert worden war. Das Gericht urteilte jedoch, dass ein Garantiefall nach den spezifischen Bedingungen des Herstellers überhaupt nicht vorlag.
Ein Defekt im Sinne der Garantie liege demnach nur vor, heißt es in dem Urteil, wenn Material- oder Verarbeitungsfehler die Funktion beeinträchtigten oder die Kapazität infolge von Verschleiß unterschritten werde. Da der Kläger keine konkreten, individuellen Mängel oder Betriebsstörungen an seinem spezifischen Gerät nachweisen konnte, blieb der Vortrag für die Richter eine bloße „Behauptung ins Blaue hinein“. Die statistische Wahrscheinlichkeit durch Brandvorfälle bei anderen Speichern reichte nicht aus, um einen Mangel am eigenen zu beweisen.
Zudem stellte das Gericht fest, dass die Leistungsreduzierung durch den Hersteller eben gerade keine „Degradation“ sei. Würden die Speicher aus Sicherheitsgründen gedrosselt, greife die Leistungsgarantie nicht: Diese solle nur den natürlichen Kapazitätsverlust über die Zeit absichern.
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Keine Inhaltskontrolle für einseitige Versprechen
Ein weiterer entscheidender Punkt des Urteils betrifft die rechtliche Natur von Herstellergarantien im Vergleich zu klassischen Kaufverträgen. Da der Kläger das Gerät bei einem Zwischenhändler und nicht direkt beim Hersteller gekauft hatte, schieden direkte kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche gegen die Beklagte ohnehin aus. Übrig blieb nur das Garantieversprechen des Produzenten.
Hier setzt das Gericht einen Akzent: Eine Herstellergarantie ist ihm zufolge eine einseitige Erklärung des Verwenders und fällt bereits begrifflich nicht unter die Paragrafen zur Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Paragraf 305 BGB). Während AGB streng kontrolliert würden, um Verbraucher vor überraschenden Benachteiligungen zu schützen, gelte dies für die freiwillige Garantie nicht in gleichem Maße. Der Hersteller kann die Bedingungen seiner Zusatzleistung also weitgehend frei definieren.
Die Richter betonten auch, dass selbst bei einem vorliegenden Garantiefall der Hersteller laut seinen Bedingungen das Wahlrecht behalte, wie er einen Mangel beseitigt. Ein direkter Anspruch auf den Austausch gegen einen anderen Zelltyp (LFP statt NCA) lasse sich daraus keinesfalls ableiten, solange die verbauten NCA-Zellen dem Stand der Technik entsprächen. Das Gericht bejahte dies.
Auch der Versuch, über das Eigentumsrecht nach Paragraf 1004 BGB eine Beseitigung der Software-Drossel zu erzwingen, scheiterte. Zwar räumten die Richter ein, dass die Fernabschaltung oder Reduzierung der Leistung einen Eingriff in das Eigentum des Klägers darstellen. Dieser sei jedoch nicht rechtswidrig.
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Der Grund liegt in der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Ein Hersteller ist gesetzlich dafür verantwortlich, sein Produkt auch nach dem Inverkehrbringen zu beobachten und bei erkannten Gefahren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden von Nutzern oder Dritten abzuwenden. Sobald Anhaltspunkte für eine Brandgefahr bestehen, ist der Produzent nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, schnell und effektiv zu handeln.
Die zeitlich befristete Drosselung wertete das Gericht als eine solche wirksame und verhältnismäßige Aktion zum Schutz vor weiteren Bränden. Dass die Beklagte für die Zeit der Einschränkung eine pauschale finanzielle Entschädigung zwischen 7,50 und 25 Euro pro Woche leistete, untermauerte für die Kammer die Angemessenheit des Vorgehens.
Auch erfolgreiche Klagen gegen Senec
Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht in der Entscheidung eine Weichenstellung für die Branche. Er gibt zu bedenken, dass das Urteil zwar pragmatisch sei, aber auch die Grenzen für Hersteller aufzeige: „Die dauerhafte Reduzierung ist ein rechtlicher Mangel, der Konsequenzen nach sich zieht.“ Wer als Produzent über das notwendige Maß der Gefahrenabwehr hinausgehe oder die Einschränkungen ohne transparente Kommunikation dauerhaft aufrechterhalte, müsse dennoch mit Schadensersatzforderungen rechnen. Für Solarspeicher-Besitzer bedeutet das Urteil: Technische Innovation bringt Restrisiken mit sich. Solange eine Drosselung der Sicherheit dient und durch den Hersteller untersucht wird, müssen Kunden diesen Eingriff dulden.
Hierzulande sorgte seit 2022 vor allem Senec für Schlagzeilen: Binnen zweier Monate brannten damals drei Solarstromspeicher des Leipziger Herstellers in den Häusern ihrer Besitzer ab. Die EnBW-Tochterfirma schaltete daraufhin Tausende Solarspeicher ihrer Kunden einfach aus und begrenzte später die Speicherkapazität. Diverse Betroffene wollten sich damit nicht abfinden und verklagten Senec-Händler auf Erstattung des Kaufpreises. Vielfach waren sie damit auch bereits erfolgreich. Mitte 2024 startete Senec eine Austauschaktion in Richtung LFP. Doch auch hier verbleiben Risiken.
(ndi)
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Zwei Tage zu Kotlin: Jetzt noch Tickets für die Online-Konferenz sichern
Am 24. und 25. Februar 2026 findet die betterCode() Kotlin statt. Die zwei Tage der von iX und dpunkt.verlag veranstalteten Online-Konferenz sind im Paket oder einzeln buchbar.
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Der erste Konferenztag konzentriert sich auf die Entwicklung für Android und den Desktop. Dabei stehen unter anderem Jetpack Compose und Code-Sharing in Kotlin Multiplatform im Fokus.
Tag zwei zeigt fortgeschrittene neue und kommende Features der Programmiersprache wie Context Parameter und Rich Errors. Außerdem gibt er Einblicke in das Koog-Framework für AI Agents und Unit-Tests für Ktor-Anwendungen.
Jetpack Compose, Ktor und Koog
Das Programm der betterCode() Kotlin bietet deutsch- und englischsprachige Vorträge unter anderem zu folgenden Themen:
- Compose Deep Dive
- Kotlin Symbol Processing & Annotationen: Smarte DSGVO-Datenerfassung
- Ktor-Services Unit-testen
- Koog your own AI! Delicious recipes
- From Classes To Functions
- Mistakes You Make Using Kotlin Coroutine
- Data Visualization with Kotlin for Finance
Zusätzliche Online-Workshops
Die Tickets für einen Konferenztag kosten jeweils 299 Euro (alle Preise zzgl. 19 % MwSt.). Das Zweitagesticket ist für 549 Euro erhältlich.
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Der zusätzlich buchbare ganztägige Workshop „Deep Dive into Testing mit Kotlin“ kostet 549 Euro.
Wer über den Verlauf der betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, kann sich für den Newsletter eintragen.
(rme)
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Wissen zum Nachbauen: TIB startet Open-Source-Plattform für die Forschung
Die Reproduzierbarkeit wissenschaftlicher Ergebnisse ist ein Grundpfeiler seriöser Forschung. In der Praxis ist dieser Anspruch aber oft schwer einzulösen. Klassische Publikationen liefern zwar theoretische Erkenntnisse, lassen aber die zugrunde liegenden Rohdaten und Analyse-Codes häufig im Dunkeln. Das Leibniz-Informationszentrum Technik und Naturwissenschaften (TIB) in Hannover will diese Lücke nun mit dem TIB Knowledge Loom schließen. Seit Donnerstag ist diese digitale Bibliothek online, mit dem Ziel, wissenschaftliche Dokumentation grundlegend zu verändern.
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Im Kern geht es um die Überwindung der reinen Textform. Während herkömmliche Archive Daten oft nur als statische Anhänge behandeln, integriert der „Webstuhl des Wissens“ sämtliche Komponenten eines Forschungsprojekts in einer strukturierten Umgebung. Wissenschaftliche Aussagen würden auf granularen Ebene kuratiert und direkt mit den spezifischen Nachweisen verknüpft, erläutert das TIB. Da jede Aussage einen eigenen Digital Object Identifier (DOI) erhalte, werde Forschung nicht nur transparenter, sondern auch präzise zitierbar. Referenzen könnten sich so auf konkrete Datenpunkte beziehen statt nur auf ein hunderte Seiten langes Gesamtdokument.
Datensouveränität und offener Zugang
Der Gründer des Projekts, Markus Stocker, sieht im Start den Höhepunkt einer langjährigen Entwicklung. Ihm schwebt eine umfassende Digitalisierung der Forschung vor, die weit über das Lesen von PDFs hinausgeht. Durch die maschinenlesbare Aufbereitung der Informationen soll die Plattform sogar dabei helfen, gesellschaftliche Herausforderungen schneller zu bewältigen: Forscher könnten weltweit auf valide, reproduzierbare Ergebnisse aufsetzen. Das System ist fachübergreifend ausgelegt und bietet Unterstützung für Disziplinen von der Architektur bis zur Physik.
Besonders in Zeiten politischer Unsicherheiten gewinnt das Thema Datensouveränität an Bedeutung. Die Abhängigkeit von internationalen Datenbanken wurde der Wissenschaft in der jüngsten Vergangenheit schmerzhaft bewusst. Vor diesem Hintergrund fungiert die TIB als öffentlich finanzierte Einrichtung als verlässlicher Anker. Da die Plattform sowohl Open Access als auch Open Source ist, stehen sämtliche Kurations- und Publikationsdienste kostenlos zur Verfügung. Das soll sicherstellen, dass die Qualität der Daten über die Sichtbarkeit entscheidet, nicht das Budget.
Für die tägliche Arbeit sollen Forscher die volle Kontrolle behalten. Wer seine Ergebnisse im Knowledge Loom veröffentlicht, entscheidet selbst, ob der Code geteilt wird oder Datensätze zunächst nur beschrieben werden. Für den Prozess der Begutachtung durch unabhängige Dritte (Peer-Review) ist ein geschützter privater Zugriff in Vorbereitung. Um den Einstieg zu erleichtern, bietet die TIB Schulungen und Online-Sprechstunden an. Damit will die Bibliothek ihren Ruf als zentrale Drehscheibe für eine moderne Wissenschaftskommunikation festigen, die Wissen nicht nur archiviert, sondern aktiv für die Wiederverwendung aufbereitet.
(cku)
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iX-Workshop Softwarearchitektur für KI-Systeme – skalierbare Lösungen entwickeln
KI-Projekte scheitern selten an der Technik, oft aber an fehlender Struktur. Wer KI sicher und nachhaltig im Unternehmen verankern will, braucht ein solides architektonisches Fundament.
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Im Workshop Softwarearchitektur für KI-Systeme: iSAQB CPSA Advanced Level erfahren Sie praxisnah, wie Sie KI-Architekturen konzipieren, die den Anforderungen an Skalierbarkeit, Sicherheit und Wartbarkeit gerecht werden. Sie lernen, Machine Learning und Generative KI in bestehende IT-Landschaften zu integrieren, robuste Datenpipelines zu erstellen und regulatorische Anforderungen, wie die des EU AI Acts, zu erfüllen. Auch ethische Fragestellungen und bewährte Design Patterns sind Teil des Workshops.
Fallstudien und reale Szenarien
Der Workshop ist praxisnah aufgebaut. Sie arbeiten an einer Fallstudie und entwickeln reale Szenarien für KI-Architekturen. Dabei üben Sie, Daten zu akquirieren und zu verarbeiten, skalierbare Design Patterns anzuwenden und Sicherheitskonzepte umzusetzen.
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März 30.03. – 02.04.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 02. Mrz. 2026 |
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September 22.09. – 25.09.2026 |
Online-Workshop, 09:00 – 17:00 Uhr 10 % Frühbucher-Rabatt bis zum 26. Aug. 2026 |
Der Workshop richtet sich an Softwarearchitekten und KI-Interessierte, die skalierbare KI-Lösungen in ihre IT-Strukturen integrieren und zukunftssichere Lösungen entwickeln möchten.
Durchgeführt wird der Workshop von Dimitri Blatner, einem anerkannten Experten für Softwarearchitektur, IT-Beratung und digitales Innovationsmanagement. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung komplexer IT-Systeme, insbesondere in den Bereichen KI, Cloud und DevOps.

(ilk)
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