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PV-Speicherbatterien: Gericht stärkt Herstellern bei Fernabschaltung den Rücken


Die Energiewende findet seit vielen Jahren auch in deutschen Kellern statt, doch die dort verbaute Speichertechnik sorgt zunehmend für juristisches Gewitter. In einem richtungsweisenden, inzwischen mit Begründung veröffentlichtem Urteil hat das Landgericht Traunstein die Klage eines Hausbesitzers abgewiesen, der sich gegen die Drosselung seines Batteriespeichers aus der Ferne zur Wehr setzen wollte. Die unlängst vom Oberlandesgericht München bestätigte Entscheidung macht deutlich, dass der Schutz von Leib und Leben im Zweifel schwerer wiegt als das individuelle Recht auf maximale Speicherkapazität.

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Der Fall liest sich wie ein Krimi der modernen Haustechnik: Ein Kunde erwarb im August 2021 für rund 17.200 Euro einen Akkumulator mit 7,5 kWh Kapazität. Die Leistung basiert auf der Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Technologie (NCA-Zellen). Kurze Zeit später häuften sich Berichte über Brandvorfälle und Verpuffungen bei baugleichen Modellen des Herstellers. Die beklagte Firma reagierte prompt und drastisch: Per Fernzugriff versetzte sie zehntausende Speicher in einen Standby-Modus oder drosselte sie in der Ladekapazität auf zeitweise 50 bis 70 Prozent, um das Risiko von Zellkurzschlüssen zu minimieren.

Der Kläger forderte daraufhin die sofortige Wiederherstellung der vollen Leistung, die Beseitigung der Brandgefahr und faktisch den Austausch der Zellmodule gegen die als sicherer geltende Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP). Er argumentierte, dass physische Defekte der Hardware nicht durch Software-Updates geheilt werden könnten. Ferner sei die Brandgefahr bereits bei Auslieferung im Material angelegt gewesen.

Doch die Traunsteiner Richter sahen keine rechtliche Grundlage für diese Forderungen (Az.: 2 O 312/24). Herausstechend ist dabei ihre juristische Bewertung der Herstellergarantie. Der Kläger berief sich darauf, dass ihm vertraglich eine nutzbare Kapazität von 100 Prozent der Nennkapazität für zehn Jahre zugesichert worden war. Das Gericht urteilte jedoch, dass ein Garantiefall nach den spezifischen Bedingungen des Herstellers überhaupt nicht vorlag.

Ein Defekt im Sinne der Garantie liege demnach nur vor, heißt es in dem Urteil, wenn Material- oder Verarbeitungsfehler die Funktion beeinträchtigten oder die Kapazität infolge von Verschleiß unterschritten werde. Da der Kläger keine konkreten, individuellen Mängel oder Betriebsstörungen an seinem spezifischen Gerät nachweisen konnte, blieb der Vortrag für die Richter eine bloße „Behauptung ins Blaue hinein“. Die statistische Wahrscheinlichkeit durch Brandvorfälle bei anderen Speichern reichte nicht aus, um einen Mangel am eigenen zu beweisen.

Zudem stellte das Gericht fest, dass die Leistungsreduzierung durch den Hersteller eben gerade keine „Degradation“ sei. Würden die Speicher aus Sicherheitsgründen gedrosselt, greife die Leistungsgarantie nicht: Diese solle nur den natürlichen Kapazitätsverlust über die Zeit absichern.

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Ein weiterer entscheidender Punkt des Urteils betrifft die rechtliche Natur von Herstellergarantien im Vergleich zu klassischen Kaufverträgen. Da der Kläger das Gerät bei einem Zwischenhändler und nicht direkt beim Hersteller gekauft hatte, schieden direkte kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche gegen die Beklagte ohnehin aus. Übrig blieb nur das Garantieversprechen des Produzenten.

Hier setzt das Gericht einen Akzent: Eine Herstellergarantie ist ihm zufolge eine einseitige Erklärung des Verwenders und fällt bereits begrifflich nicht unter die Paragrafen zur Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Paragraf 305 BGB). Während AGB streng kontrolliert würden, um Verbraucher vor überraschenden Benachteiligungen zu schützen, gelte dies für die freiwillige Garantie nicht in gleichem Maße. Der Hersteller kann die Bedingungen seiner Zusatzleistung also weitgehend frei definieren.

Die Richter betonten auch, dass selbst bei einem vorliegenden Garantiefall der Hersteller laut seinen Bedingungen das Wahlrecht behalte, wie er einen Mangel beseitigt. Ein direkter Anspruch auf den Austausch gegen einen anderen Zelltyp (LFP statt NCA) lasse sich daraus keinesfalls ableiten, solange die verbauten NCA-Zellen dem Stand der Technik entsprächen. Das Gericht bejahte dies.

Auch der Versuch, über das Eigentumsrecht nach Paragraf 1004 BGB eine Beseitigung der Software-Drossel zu erzwingen, scheiterte. Zwar räumten die Richter ein, dass die Fernabschaltung oder Reduzierung der Leistung einen Eingriff in das Eigentum des Klägers darstellen. Dieser sei jedoch nicht rechtswidrig.

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Der Grund liegt in der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Ein Hersteller ist gesetzlich dafür verantwortlich, sein Produkt auch nach dem Inverkehrbringen zu beobachten und bei erkannten Gefahren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden von Nutzern oder Dritten abzuwenden. Sobald Anhaltspunkte für eine Brandgefahr bestehen, ist der Produzent nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, schnell und effektiv zu handeln.

Die zeitlich befristete Drosselung wertete das Gericht als eine solche wirksame und verhältnismäßige Aktion zum Schutz vor weiteren Bränden. Dass die Beklagte für die Zeit der Einschränkung eine pauschale finanzielle Entschädigung zwischen 7,50 und 25 Euro pro Woche leistete, untermauerte für die Kammer die Angemessenheit des Vorgehens.

Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht in der Entscheidung eine Weichenstellung für die Branche. Er gibt zu bedenken, dass das Urteil zwar pragmatisch sei, aber auch die Grenzen für Hersteller aufzeige: „Die dauerhafte Reduzierung ist ein rechtlicher Mangel, der Konsequenzen nach sich zieht.“ Wer als Produzent über das notwendige Maß der Gefahrenabwehr hinausgehe oder die Einschränkungen ohne transparente Kommunikation dauerhaft aufrechterhalte, müsse dennoch mit Schadensersatzforderungen rechnen. Für Solarspeicher-Besitzer bedeutet das Urteil: Technische Innovation bringt Restrisiken mit sich. Solange eine Drosselung der Sicherheit dient und durch den Hersteller untersucht wird, müssen Kunden diesen Eingriff dulden.

Hierzulande sorgte seit 2022 vor allem Senec für Schlagzeilen: Binnen zweier Monate brannten damals drei Solarstromspeicher des Leipziger Herstellers in den Häusern ihrer Besitzer ab. Die EnBW-Tochterfirma schaltete daraufhin Tausende Solarspeicher ihrer Kunden einfach aus und begrenzte später die Speicherkapazität. Diverse Betroffene wollten sich damit nicht abfinden und verklagten Senec-Händler auf Erstattung des Kaufpreises. Vielfach waren sie damit auch bereits erfolgreich. Mitte 2024 startete Senec eine Austauschaktion in Richtung LFP. Doch auch hier verbleiben Risiken.


(ndi)



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Albrecht DR 760 im Test: DAB+-Radio mit ASA-Warnfunktion & einfacher Bedienung


Albrecht ist bekannt für hochwertige Funkgeräte, Radios und Kurbelradios. In diesem Test zeigt das DAB+-Radio DR 760, was es neben der ASA-Warnfunktion bietet.

Wer nachts ruhig schlafen möchte, ohne eine wichtige Katastrophenmeldung zu verpassen – ganz ohne das Smartphone am Bett – findet in einem DAB+-Radio mit ASA-Warnfunktion eine praktische Lösung. Noch sind solche Geräte selten, dieses Modell gehört zu den Vorreitern und unterstützt alle Funktionen des neuen Warnsystems. Doch was bietet es darüber hinaus?

Ausstattung und Design

Mit 25 cm Breite, 16 cm Höhe und 13,5 cm Tiefe findet das Albrecht-Gerät problemlos auf einem Nachttisch Platz. Zugleich taugt es als alltagstauglicher Begleiter: seniorengerecht gestaltet, mit wohnlichem Design statt Medizingeräte-Optik. Das Gewicht von 1860 g unterstreicht den Anspruch auf soliden Klang. Hinzu kommen ein knapp 11 cm (4,3 Zoll) großes, gut ablesbares Display und eine bewusst einfach gehaltene Bedienung.

Zwei klassische Drehregler für Lautstärke und Senderwahl sowie ergänzende Drucktasten für Senderspeicher und Wecker sorgen für eine intuitive Handhabung. Auf verschachtelte Multifunktionsbelegungen verzichtet Albrecht. Die Teleskopantenne ermöglicht stabilen Empfang, auch bei freier Aufstellung.

Auf der Rückseite sitzen ein Kopfhöreranschluss (3,5-mm-Klinke) und ein analoger Eingang im gleichen Format. Dort wird auch das externe Netzteil (12 V/1,5 A) angeschlossen. Eine Fernbedienung gehört nicht zum Lieferumfang – angesichts der übersichtlichen Bedienstruktur ist sie allerdings entbehrlich.

Das Gerät bietet die heute üblichen Funktionen eines Radioweckers und Tischradios: Empfang via UKW und DAB+, Weckfunktionen sowie die Wiedergabe externer Signalquellen – analog oder per Bluetooth. Auf Internetradio und andere Online-Dienste verzichtet es bewusst. Entsprechend ist kein WLAN erforderlich, die Einrichtung bleibt überschaubar. Durch die Konzentration auf das Wesentliche gelingt die Inbetriebnahme schnell – selbst die Eingabe des ASA-Standorts ist nahezu ohne Blick ins Handbuch erledigt.

Es stehen zwei unabhängige Weckzeiten zur Verfügung. Diese lassen sich wahlweise für Werktage, das Wochenende oder täglich aktivieren. Zudem kann festgelegt werden, wie lange nach dem Weckzeitpunkt Musik abgespielt wird. Die Uhrzeit synchronisiert sich automatisch, sobald ein DAB+-Signal empfangen wird.

Die große, farbige Anzeige (4,3 Zoll) ist gut ablesbar, sodass selbst Menschen mit Brille die Uhrzeit nachts problemlos erkennen können, ohne ihre Sehhilfe aufsetzen zu müssen. Dank drei wählbarer Helligkeitsstufen sowie der Möglichkeit, die Anzeige vollständig auszuschalten, lässt sich die Beleuchtung individuell anpassen – oder ganz deaktivieren, wenn man es beim Schlafen lieber komplett dunkel mag.

ASA-Warnsystem

Das Albrecht DR 760 unterstützt das neue ASA-Warnsystem: Bei einem Alarm schaltet es sich aus dem Standby ein oder wechselt automatisch vom laufenden Programm. Wird jedoch über UKW oder eine externe Quelle – analog oder per Bluetooth – gehört, ist ASA deaktiviert, da der DAB+-Empfang chipsatzbedingt nicht parallel möglich ist. Eine kurze Einblendung informiert darüber, ob ASA aktuell aktiv ist.

Empfang und Klang

Der Empfang bei UKW und DAB+ ist in der Praxis gut. Dies ist wichtig, da die ASA-Warnfunktion nicht am Empfang scheitern darf. Das Gerät liefert bei 5 W Ausgangsleistung einen abgerundeten, nicht unangenehmen und ausreichend kräftigen Klang in Mono – Stereowiedergabe ist nur über Kopfhörer möglich. Klanglich stehen Presets wie Rock oder Jazz sowie eine manuelle Bass- und Höhenregelung zur Verfügung. Der frontal montierte Lautsprecher arbeitet in einem Bassreflexgehäuse und liefert einen klaren, gut verständlichen Klang für Sprache und Musik.

Preis

Mit einem Preis von rund 116 Euro zählt das Albrecht DR 760 nicht zu den günstigsten Geräten seiner Klasse. Angesichts von Verarbeitung, Bedienkomfort und ASA-Unterstützung geht der Preis jedoch in Ordnung – auch als Geschenk macht das Radio eine solide Figur.

Fazit

Trotz des gehobenen Preises überzeugt das Gesamtpaket des Albrecht DR 760. Es punktet vorrangig mit seinem gelungenen Design und der klar strukturierten, intuitiven Bedienung. ASA ist ebenfalls an Bord und sorgt für ein zusätzliches Maß an Sicherheit. Zwar gibt das Radio ausschließlich in Mono wieder, klanglich überzeugt es dabei jedoch mit einer angenehm ausgewogenen Abstimmung. Bedauerlich ist lediglich das Fehlen eines integrierten Akkus, der bei Stromausfällen weiterhin Warnmeldungen ermöglichen würde.

Wer eine etwas komplexere Bedienung akzeptiert, erhält mit dem Kenwood CR-ST55DAB Stereoklang, höhere Audioqualität und die Möglichkeit zur MP3-Wiedergabe. Anzeige und Empfang bewegen sich auf ähnlichem Niveau, auch ASA wird unterstützt. Für Nutzerinnen und Nutzer, die Wert auf maximale Einfachheit legen, bleibt das DR 760 jedoch die stimmigere Wahl.



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GitHub führt Maßnahmen gegen KI-Slop ein – ohne das Problem klar zu benennen


Viele Open-Source-Maintainer können ein Lied davon singen: Die Pull-Requests werden immer mehr, die Qualität der Codeänderungen nicht unbedingt besser.

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Der Grund liegt auf der Hand: Mithilfe von KI-Coding-Tools wie Claude Code können seit einiger Zeit auch Menschen ohne Informatik-Hintergrund Pull-Requests einreichen, also Codeänderungen innerhalb von Open-Source-Projekten beantragen. Die Hüter des Codes, die Maintainer, sind davon häufig überfordert. Und während die einen schon das Ende der Open-Source-Idee ausrufen, feiern andere die Demokratisierung der Software-Entwicklung. So sagte OpenClaw-Entwickler Peter Steinberger in einem Interview, dass es in jedem Fall ein „Sieg für unsere Gesellschaft“ sei, wenn jemand seinen ersten Pull-Request einreicht – ganz egal, wie gut oder schlecht dieser technisch ist. Es würde die Open-Source-Welt weiterbringen, je mehr Menschen von „Usern“ zu „Buildern“ werden.

Nun hat auf jeden Fall auch GitHub, die größte Software-Entwicklungsplattform der Welt, eingestanden, dass es offenbar Handlungsbedarf gibt. Liest man den aktuellen Blogpost von GitHubs Open-Source-Strategiechefin Ashley Wolf, so scheinen die Rechtfertigungen und Widersprüchlichkeiten allerdings direkt aus dem Text zu springen: Schließlich gehört die GitHub-Mutter Microsoft zu den größten KI-Jubilierern aller Tech-Unternehmen. Es finden sich deshalb so schöne Sätze wie dieser im Blogpost: „Es ist verlockend, ‚minderwertige‘ oder ‚KI-Slop‘-Beiträge als ein einzigartiges, neues Phänomen darzustellen. Das sind sie aber nicht. Maintainer hatten schon immer mit störendem Grundrauschen zu kämpfen.“

Dennoch muss wohl auch GitHub eingestehen, dass etwas passieren muss, nachdem zum Beispiel curl sein Bug-Bounty-Programm wegen zu vielen KI-generierten Security-Reports komplett eingestellt hat und Projekte wie Ghostty Pull-Requests nur noch nach Einladung akzeptieren.

Die Entwicklungsplattform hat mehrere Funktionen eingeführt, die Maintainern von Open-Source-Projekten das Leben erleichtern sollen. Dazu gehören unter anderem: ¶

  • Pull-Requests können auf Repository-Ebene eingeschränkt oder ganz deaktiviert werden.
  • Banner zur Reduzierung von überflüssigem Kommentar-Rauschen (wie etwa „+1″).
  • Performance-Verbesserungen bei Pull-Requests (bis zu 67 % schneller) und bei Issue-Navigation.
  • Temporäre Interaktionslimits für bestimmte User in öffentlichen Repositories.

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Demnächst soll es außerdem möglich sein, Pull-Requests direkt über die Benutzeroberfläche zu löschen, um Spam oder missbräuchliche Beiträge zu entfernen. All diese Verbesserungen zielen darauf ab, den Aufwand bei der Überprüfung von Beiträgen zu verringern.

Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit Maintainern weitere Maßnahmen diskutiert, etwa kriterienbasierte Zugangsregeln und verbesserte Triage-Tools, die Beiträge automatisch anhand der Projektrichtlinien bewerten könnten. GitHub betont dabei, dass diese Werkzeuge die Entscheidungshoheit der Maintainer unterstützen und nicht ersetzen sollen. Alle Einschränkungen bleiben optional und konfigurierbar, um „wohlmeinende Erstbeitragende“ nicht unangemessen zu demotivieren.

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(jkj)



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Android 17 Beta 1 ist da


Android 17 Beta 1 steht zum Download bereit. Sie kann auf dem Pixel 6 und neuer installiert werden. Die bisherigen Neuerungen spielen sich vor allem unter der Haube ab.

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Ursprünglich sollte die erste Beta von Android 17 bereits vor einigen Tagen veröffentlicht werden. Entsprechend hatte Google einige US-Medien mit Vorabinformationen unter Embargo versorgt. Die Meldungen gingen online, Googles Ankündigungs-Beitrag und die Systemabbilder jedoch nicht. Kurz danach hieß es seitens Google, die Beta erscheine in Kürze. Wie sich nun herausstellt, bedeutete „in Kürze“ tatsächlich in Kürze: Seit Freitagabend bietet Google die Vorabversion des großen Updates für Pixel-Geräte, die am Android-Beta-Programm teilnehmen, zum Download an.


Screenshot: Android 17 CinnamonBun

Screenshot: Android 17 CinnamonBun

Lecker: Der interne Codename von Android 17 lautet „CinnamonBun“ – Zimtschnecke.

(Bild: heise medien)

Wie bereits seit Mittwoch bekannt ist, enthält die erste Beta von Android 17 in erster Linie entwicklerseitige Neuerungen: So führt das Update Googles Arbeit an adaptiven Apps fort, die keinen Letterbox-Modus haben und die gesamte Breite von Geräten mit großem Bildschirm ausfüllen, wie etwa bei Foldables oder Tablets . Der bisherige Entwickler-Opt-out von Android 16 wurde für Anwendungen mit API-Level 37 (also für Android 17) entfernt. Ausnahme sind derweil noch Spiele, so Google.

Ein weiterer Aspekt des Updates sind Leistungsoptimierungen: Mit Android 17 bringt Google verschiedene Optimierungen, um verpasste Frames zu reduzieren und den CPU-Aufwand für die „Garbage Collection“ zu senken. Ebenso implementiert Google Optimierungen zur Reduzierung des Speicherverbrauchs für Benachrichtigungen.

Neuerungen sind auch im Bereich Medien und Kamera zu finden: Android 17 Beta 1 enthält professionelle Kamera-APIs für flüssigere Übergänge, mit denen Kamera-Apps zwischen den Modi wechseln können, ohne die Kamerasitzung vollständig neu zu starten. Mit dieser Lösung sollen kleinere Pausen, sichtbare Fehler und Verzögerungen beim Wechseln der Kameramodi vermieden werden.

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Außerdem erlaubt Android 17 Apps auch den Zugriff auf Metadaten aller aktiven physischen Kamerasensoren und nicht nur des Hauptsensors. Dadurch sollen Kamera-Apps einen tieferen Einblick „in die Vorgänge hinter den Kulissen beim Objektivwechsel oder beim Zoomen“ erhalten. Google führt überdies eine Schnittstelle (API) zur Lautstärkeregelung ein, um „ein einheitlicheres Hörerlebnis über Anwendungen und Hardware hinweg zu bieten“. Android 17 bringt zudem Unterstützung für den H.266-Videocodec (VVC), der bei gleicher Bildqualität deutlich kleinere Dateien erzeugt als die Vorgänger H.264 und H.265.

Sämtliche Änderungen für App-Entwickler, einschließlich der Bereiche Datenschutz, Sicherheit, Konnektivität, Telekommunikation und Entwicklertools, hat Google in der Dokumentation zusammengefasst.

Laut Googles Zeitplan wird Android 17 einen ähnlichen Release-Rhythmus wie Android 16 verfolgen. Das Unternehmen plant, bis März 2026 die Plattformstabilität zu erreichen. Im Zuge von Googles Entwicklerkonferenz I/O im Mai könnte der Konzern weitere größere Neuerungen, die in Android 17 stecken, ankündigen. Im Laufe des zweiten Quartals, voraussichtlich im Juni 2026, soll dann die stabile Version für Pixel-Geräte erscheinen. Eine kleinere SDK-Version wird im vierten Quartal 2026 folgen.


Grafik: Zeitplan für Android 17

Grafik: Zeitplan für Android 17

Das ist der offizielle Zeitplan bis zum Release von Android 17 und darüber hinaus.

(Bild: Google)

Kompatibel mit Android 17 sind alle Pixel-Smartphones ab dem Pixel 6, sämtliche Pixel-Foldables und das Pixel Tablet. Letzteres hatte erst kürzlich einen Updatebonus von zwei weiteren Jahren erhalten. Auf Produktivgeräten sollte man die Beta nicht installieren. Bisher gibt es noch keine Ankündigungen von anderen Geräteherstellern zu einem Termin für ein etwaiges Update auf Android 17.


(afl)



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