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PV-Speicherbatterien: Gericht stärkt Herstellern bei Fernabschaltung den Rücken
Die Energiewende findet seit vielen Jahren auch in deutschen Kellern statt, doch die dort verbaute Speichertechnik sorgt zunehmend für juristisches Gewitter. In einem richtungsweisenden, inzwischen mit Begründung veröffentlichtem Urteil hat das Landgericht Traunstein die Klage eines Hausbesitzers abgewiesen, der sich gegen die Drosselung seines Batteriespeichers aus der Ferne zur Wehr setzen wollte. Die unlängst vom Oberlandesgericht München bestätigte Entscheidung macht deutlich, dass der Schutz von Leib und Leben im Zweifel schwerer wiegt als das individuelle Recht auf maximale Speicherkapazität.
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Der Fall liest sich wie ein Krimi der modernen Haustechnik: Ein Kunde erwarb im August 2021 für rund 17.200 Euro einen Akkumulator mit 7,5 kWh Kapazität. Die Leistung basiert auf der Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Technologie (NCA-Zellen). Kurze Zeit später häuften sich Berichte über Brandvorfälle und Verpuffungen bei baugleichen Modellen des Herstellers. Die beklagte Firma reagierte prompt und drastisch: Per Fernzugriff versetzte sie zehntausende Speicher in einen Standby-Modus oder drosselte sie in der Ladekapazität auf zeitweise 50 bis 70 Prozent, um das Risiko von Zellkurzschlüssen zu minimieren.
Der Kläger forderte daraufhin die sofortige Wiederherstellung der vollen Leistung, die Beseitigung der Brandgefahr und faktisch den Austausch der Zellmodule gegen die als sicherer geltende Lithium-Eisenphosphat-Technologie (LFP). Er argumentierte, dass physische Defekte der Hardware nicht durch Software-Updates geheilt werden könnten. Ferner sei die Brandgefahr bereits bei Auslieferung im Material angelegt gewesen.
Die Grenzen der Herstellergarantie
Doch die Traunsteiner Richter sahen keine rechtliche Grundlage für diese Forderungen (Az.: 2 O 312/24). Herausstechend ist dabei ihre juristische Bewertung der Herstellergarantie. Der Kläger berief sich darauf, dass ihm vertraglich eine nutzbare Kapazität von 100 Prozent der Nennkapazität für zehn Jahre zugesichert worden war. Das Gericht urteilte jedoch, dass ein Garantiefall nach den spezifischen Bedingungen des Herstellers überhaupt nicht vorlag.
Ein Defekt im Sinne der Garantie liege demnach nur vor, heißt es in dem Urteil, wenn Material- oder Verarbeitungsfehler die Funktion beeinträchtigten oder die Kapazität infolge von Verschleiß unterschritten werde. Da der Kläger keine konkreten, individuellen Mängel oder Betriebsstörungen an seinem spezifischen Gerät nachweisen konnte, blieb der Vortrag für die Richter eine bloße „Behauptung ins Blaue hinein“. Die statistische Wahrscheinlichkeit durch Brandvorfälle bei anderen Speichern reichte nicht aus, um einen Mangel am eigenen zu beweisen.
Zudem stellte das Gericht fest, dass die Leistungsreduzierung durch den Hersteller eben gerade keine „Degradation“ sei. Würden die Speicher aus Sicherheitsgründen gedrosselt, greife die Leistungsgarantie nicht: Diese solle nur den natürlichen Kapazitätsverlust über die Zeit absichern.
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Keine Inhaltskontrolle für einseitige Versprechen
Ein weiterer entscheidender Punkt des Urteils betrifft die rechtliche Natur von Herstellergarantien im Vergleich zu klassischen Kaufverträgen. Da der Kläger das Gerät bei einem Zwischenhändler und nicht direkt beim Hersteller gekauft hatte, schieden direkte kaufvertragliche Gewährleistungsansprüche gegen die Beklagte ohnehin aus. Übrig blieb nur das Garantieversprechen des Produzenten.
Hier setzt das Gericht einen Akzent: Eine Herstellergarantie ist ihm zufolge eine einseitige Erklärung des Verwenders und fällt bereits begrifflich nicht unter die Paragrafen zur Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Paragraf 305 BGB). Während AGB streng kontrolliert würden, um Verbraucher vor überraschenden Benachteiligungen zu schützen, gelte dies für die freiwillige Garantie nicht in gleichem Maße. Der Hersteller kann die Bedingungen seiner Zusatzleistung also weitgehend frei definieren.
Die Richter betonten auch, dass selbst bei einem vorliegenden Garantiefall der Hersteller laut seinen Bedingungen das Wahlrecht behalte, wie er einen Mangel beseitigt. Ein direkter Anspruch auf den Austausch gegen einen anderen Zelltyp (LFP statt NCA) lasse sich daraus keinesfalls ableiten, solange die verbauten NCA-Zellen dem Stand der Technik entsprächen. Das Gericht bejahte dies.
Auch der Versuch, über das Eigentumsrecht nach Paragraf 1004 BGB eine Beseitigung der Software-Drossel zu erzwingen, scheiterte. Zwar räumten die Richter ein, dass die Fernabschaltung oder Reduzierung der Leistung einen Eingriff in das Eigentum des Klägers darstellen. Dieser sei jedoch nicht rechtswidrig.
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Der Grund liegt in der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Ein Hersteller ist gesetzlich dafür verantwortlich, sein Produkt auch nach dem Inverkehrbringen zu beobachten und bei erkannten Gefahren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden von Nutzern oder Dritten abzuwenden. Sobald Anhaltspunkte für eine Brandgefahr bestehen, ist der Produzent nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, schnell und effektiv zu handeln.
Die zeitlich befristete Drosselung wertete das Gericht als eine solche wirksame und verhältnismäßige Aktion zum Schutz vor weiteren Bränden. Dass die Beklagte für die Zeit der Einschränkung eine pauschale finanzielle Entschädigung zwischen 7,50 und 25 Euro pro Woche leistete, untermauerte für die Kammer die Angemessenheit des Vorgehens.
Auch erfolgreiche Klagen gegen Senec
Der IT-Rechtler Jens Ferner sieht in der Entscheidung eine Weichenstellung für die Branche. Er gibt zu bedenken, dass das Urteil zwar pragmatisch sei, aber auch die Grenzen für Hersteller aufzeige: „Die dauerhafte Reduzierung ist ein rechtlicher Mangel, der Konsequenzen nach sich zieht.“ Wer als Produzent über das notwendige Maß der Gefahrenabwehr hinausgehe oder die Einschränkungen ohne transparente Kommunikation dauerhaft aufrechterhalte, müsse dennoch mit Schadensersatzforderungen rechnen. Für Solarspeicher-Besitzer bedeutet das Urteil: Technische Innovation bringt Restrisiken mit sich. Solange eine Drosselung der Sicherheit dient und durch den Hersteller untersucht wird, müssen Kunden diesen Eingriff dulden.
Hierzulande sorgte seit 2022 vor allem Senec für Schlagzeilen: Binnen zweier Monate brannten damals drei Solarstromspeicher des Leipziger Herstellers in den Häusern ihrer Besitzer ab. Die EnBW-Tochterfirma schaltete daraufhin Tausende Solarspeicher ihrer Kunden einfach aus und begrenzte später die Speicherkapazität. Diverse Betroffene wollten sich damit nicht abfinden und verklagten Senec-Händler auf Erstattung des Kaufpreises. Vielfach waren sie damit auch bereits erfolgreich. Mitte 2024 startete Senec eine Austauschaktion in Richtung LFP. Doch auch hier verbleiben Risiken.
(ndi)
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39C3: Kampf gegen den gläsernen Menschen: Kenias Bevölkerung kippt Datensammlung
„Hatu Panguingui“ – Wir lassen uns nicht sortieren. Ein Slogan, der die Zivilbevölkerung in Kenia im Kampf gegen ein übergriffiges, digitales Identitätssystem der kenianischen Regierung begleitete. Auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg erzählte Mustafa Mahmoud Yousif die Geschichte seines Landes hinsichtlich der aktuellsten Entwicklungen in Bezug auf die digitale Identität und den Datenschutz. Er gibt dazu spannende Einblicke in die Identitätsbildung der Menschen durch die vom Kolonialismus geprägte Geschichte.
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Massendatenspeicherung
Das neue Gesetz „National Integrated Identity Management System“ (NIMS) – im Volksmund „Huduma Number“ – sollte neben gängigen Personendaten auch solche wie Familienstatus und sogar DNA speichern. Um es durchzusetzen, wollte die damalige Regierung nur noch registrierten Personen Zugang zu staatlichen Leistungen gestatten. Mit großangelegten Kampagnen auf Social Media, die die Bevölkerung sensibilisierten, einer Online-Kampagne, bei der sich schließlich 10 Millionen Menschen gegen das Gesetz aussprachen und Gerichtsprozessen, die dazu führten, dass die Regierung nur noch auf freiwillige Registrierungen setzen konnte, wurde das Gesetz 2024 gestoppt. Eine neu gewählte Regierung bezieht nun die Zivilbevölkerung mehr in den Prozess ein.
Doch der Kampf ist noch nicht vorbei. Das „digitale Öl“ ist nach wie vor ein verlockendes Mittel, um Geld zu verdienen. Umso wichtiger ist für Yousif der Kampf für den Datenschutz und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Mit seiner Geschichte will Yousif ermutigen: Datenhunger kann von einer wehrreichen Bevölkerung, die er auch als nationale Intelligenz bezeichnet, gestoppt werden, wie die Geschichte Kenias zeigt.
Historische Belastung
Identität ist für jeden Menschen ein Thema, aber in Kenia besonders belastet. So erzählt Yousif, wie die Briten als Kolonialmacht die Bewegungsfreiheit der einzelnen Menschen durch Aufteilung des Landes in 42 Stammesgebiete einschränkten. Jeder Bürger musste eine sogenannte „Kipande“ mit sich führen, ein Schriftstück, das ihn einem Stamm und Gebiet zuordnete. Die Kommunikation zwischen den Stämmen wurde so eingeschränkt, dass ein gemeinsamer Aufstand gegen die Besatzungsmacht kaum möglich war. Dazu wurden Minderheiten schnell diskriminiert, was sich auch in den darauffolgenden Zeiten kaum veränderte. Umso wichtiger ist Yousif der Kampf in der Gegenwart. Als Teil einer Minderheit setzt er sich besonders für die Bevölkerungsgruppen ein, die Diskriminierung erlebt haben oder zu befürchten haben.
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Wer die gesamte Geschichte dieses Kampfes für digitale Gleichberechtigung und dem Schutz personenbezogener Daten in Kenia hören möchte, findet sie auf der Seite des Kongresses auch mit deutscher Übersetzung zum Ansehen oder Download.
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(cbr)
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39C3: Wenn Moleküle zu kryptografischen Funktionen werden
DNA gilt gemeinhin als Bauplan des Lebens. Auf dem 39. Chaos Communication Congress löste die Chemikerin Anne Lüscher das Molekül jedoch konsequent aus diesem biologischen Kontext und betrachtete es als das, was es aus informationstechnischer Sicht ebenfalls ist: ein extrem dichter, stabiler und überraschend gut beherrschbarer Informationsträger. In ihrem Vortrag „Chaos Communication Chemistry: DNA security systems based on molecular randomness“ zeigte sie, warum sich ausgerechnet synthetische DNA für Datenspeicherung und Sicherheitsarchitekturen eignet – und warum RNA dabei kaum eine Rolle spielt.
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Warum DNA als Informationsträger taugt
Aus digitaler Perspektive sei DNA leicht zu lesen, so Lüscher: Vier Basen, klare Paarungsregeln, sequenzielle Speicherung. „Genau wie bei digitaler Information speichert DNA Daten in einer Sequenz, und im Grunde müssen wir nur zwischen Basis zwei und Basis vier übersetzen. Wir können einfach zwei Bits pro Base zuweisen und so zwischen digitaler oder binärer Information und DNA hin- und herübersetzen.“
Entscheidender seien jedoch die physikalischen Eigenschaften. DNA als Speichermedium vereint enorme Informationsdichte mit Langzeitstabilität – unter geeigneten Bedingungen über Zeiträume, die heutige Speichermedien weit übersteigen. Dass sich das Genom eines etwa 700.000 Jahre alten Pferdeknochens noch auslesen ließ, sei weniger biologische Kuriosität als technisches Argument. Im Labor ließen sich diese Bedingungen künstlich erzeugen, etwa durch Einkapselung in winzige Glaskügelchen.
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Hinzu komme ein Aspekt, der in der Informatik zunehmend an Bedeutung gewinne: Parallelität. Molekulare Systeme arbeiteten nicht sequenziell, sondern massiv parallel. „Denn wenn man an einen winzigen Wassertropfen denkt – da sind so viele Moleküle drin, und im Fall von DNA kann jedes dieser Moleküle potenziell sein eigener Prozessor sein, der Berechnungen eigenständig durchführt, gleichzeitig und unabhängig von den anderen. Und das eröffnet Möglichkeiten für parallele Operationen, die mit traditioneller Computertechnik so nicht möglich sind.“
Die Frage nach RNA drängt sich auf, nicht zuletzt durch ihre prominente Rolle in der Medizin. In der Fragerunde erläuterte Lüscher, warum technisch klare Gründe dagegen sprechen: RNA sei einzelsträngig und chemisch instabil. Eine zusätzliche Hydroxylgruppe mache sie besonders anfällig für Hydrolyse. Für Anwendungen, bei denen Daten über lange Zeiträume erhalten bleiben sollen, sei das ungeeignet. DNA dagegen sei doppelsträngig, robust und von einem über Jahrzehnte gewachsenen Werkzeug-Ökosystem begleitet: Synthese, PCR, Sequenzierung und gezielte Manipulation seien etabliert und zuverlässig verfügbar. Bei anderen Biomolekülen wie Proteinen fehlten diese direkten Werkzeuge weitgehend – ein Protein lasse sich etwa nicht direkt von einem anderen Protein kopieren.
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Auch große Akteure wie Microsoft und Seagate hätten inzwischen eigene Teams für DNA-Datenspeicherung aufgebaut, berichtete Lüscher. Fortschritte bei Random Access, Fehlerkorrektur und optimierter Kodierung durch epigenetische Methoden seien erzielt worden. Dennoch befänden sich die meisten realisierten Projekte bisher eher im Bereich Kunst und PR – etwa die Speicherung von Musik der Band Massive Attack in DNA, die dann in Sprühfarbe für ein Albumcover gemischt wurde.
Zufälligkeit als kryptografische Ressource
Besonders interessant werde DNA dort, wo Zufälligkeit ins Spiel komme, erklärte Lüscher. „In einer einzigen Reaktion können wir durch die Kombination der vier Basen riesige Mengen an Zufälligkeit in einer einzigen Reaktionsumgebung erzeugen. Und hier sehen Sie einige Zahlen. Wir können hunderte Petabytes an Zufälligkeit für unter 100 Euro erzeugen.“ Diese Zufälligkeit sei praktisch nicht rekonstruierbar, weder algorithmisch noch durch erneute Synthese. Darauf aufbauend ließen sich sogenannte chemische Unclonable Functions (CUFs) realisieren: zufällige DNA‑Pools, die zwar nicht vollständig bekannt oder kopierbar seien, sich aber gezielt „abfragen“ ließen.
Das Prinzip funktioniere über PCR mit definierten Primern, so Lüscher. Diese Primer suchten im Pool nach passenden Sequenzen, bänden dort und kopierten den dazwischenliegenden Abschnitt. Das Ergebnis sei spezifisch für die Kombination aus Pool und Primer‑Paar – reproduzierbar, aber nicht vorhersagbar oder umkehrbar. Ähnlich wie bei physikalischen Unclonable Functions (PUFs) entstehe so ein System, das sich wie eine kryptografische Hashfunktion verhalte, aber auf chemischer statt mathematischer Grundlage basiere.
Im Unterschied zu klassischen PUFs seien diese Systeme nicht an ein einzelnes physisches Objekt gebunden, betonte Lüscher. Durch chemische Verfahren ließen sich identische Kopien der zufälligen Pools herstellen, ohne deren genaue Zusammensetzung zu kennen. Anschließend könnten diese Kopien „verriegelt“ werden, sodass sie sich nicht mehr weiter vervielfältigen ließen. Damit werde die Anzahl möglicher Abfragen im Voraus definiert, und mehrere Nutzer könnten denselben Pool für dezentrale Anwendungen verwenden – etwa zur gegenseitigen Authentifizierung oder zur gemeinsamen Schlüsselgenerierung.
Anwendungen: Von Kunstwerken bis Medikamenten
DNA lasse sich zudem in Materialien integrieren, erläuterte Lüscher. In Farben, Kunststoffe oder 3D‑Druckfilamente eingebettet, ermögliche sie objektgebundene Metadaten mit extrem langer Haltbarkeit. Ein Forschungsprojekt habe etwa eine STL‑Druckdatei in DNA gespeichert, diese in das Druckfilament integriert und daraus einen Kunststoffhasen hergestellt. Aus einem winzigen Stück des Ohrs habe sich die DNA extrahieren und der Hase erneut drucken lassen. „Und es hat auch einige praktische Anwendungen. Denn wenn man an Objekte mit einer sehr langen Lebensdauer denkt, wie Gebäude oder öffentliche Infrastruktur, kann es wirklich schwierig sein, die Daten und Metadaten zu diesen Objekten über einen längeren Zeitraum zu erhalten. Und auf diese Weise könnten wir das lösen, indem wir diese Information einfach direkt in die Baumaterialien integrieren.“
Konkrete Anwendungen für CUFs reichten von der Authentifizierung von Kunstwerken bis zum Fälschungsschutz von Medikamenten. Ein winziger Materialchip genüge, um eine eindeutige chemische Signatur auszulesen und mit einer Referenz abzugleichen. Da die Pools weder vollständig sequenzierbar noch synthetisch reproduzierbar seien, wäre ein Angriff extrem aufwendig: Die chemische Modifikation verhindere die übliche Sequenzier‑Vorbereitung, und selbst bei erfolgreicher Sequenzierung würde die gezielte Neusynthese aller Sequenzen Milliarden kosten.
Trotz des Potenzials blieb Lüschers Blick realistisch. „Aber für diese Operationen, also eine einzelne Challenge-Response pro Durchgang, dauert es im Moment ein paar Stunden, und dann müssen wir die Ergebnisse sequenzieren, was wieder ein paar Stunden dauert. Wenn man also ein Medikament authentifizieren will, müsste man im Grunde einen Tag warten. Das ist der Stand im Moment.“
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Der eigentliche Wert liegt laut Anne Lüscher in der Perspektive: Chemie als Informationswissenschaft zu denken und physische Systeme mit einem digitalen Blick zu betrachten. DNA werde dabei nicht als Ersatz für Silizium präsentiert, sondern als Ergänzung – dort, wo Haltbarkeit, Dichte, Zufälligkeit und physische Nicht‑Klonbarkeit entscheidend seien. Das Feld brauche Expertise aus verschiedenen Disziplinen: Menschen mit Laborerfahrung ebenso wie solche mit Hacker‑Mindset, die bereit seien, diese Herausforderungen anzugehen.
(vza)
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Gehalt über 500.000 US-Dollar: OpenAI sucht Aufpasser für ChatGPT
OpenAI hat eine neue Stelle ausgeschrieben, wie der Firmenblog und CEO Sam Altman auf X verkünden. Das Gehalt: 555.000 US-Dollar und Aktienoptionen. Gesucht wird ein Head of Preparedness, der oder die ein „kleines, high-impact Team“ führt, das sich der Qualitätssicherung der KI-Modelle von OpenAI widmet. Anhand des Preparedness Frameworks untersucht das Unternehmen die Fähigkeiten und Risiken seiner Modelle, der Head of Preparedness ist verantwortlich für „Aufbau und Koordinierung von Fähigkeitsbewertungen, Bedrohungsmodellen und Maßnahmen, die eine kohärente, strenge und operativ skalierbare Sicherheitspipeline bilden“.
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Die Stelle kommt neben den Gehaltsversprechen mit hohen Anforderungen. Im Grunde übernimmt der neue Mitarbeiter die Verantwortung dafür, dass OpenAIs Modelle sich wie gewünscht und nicht schädlich verhalten. Sam Altman beschreibt auf X etwa das Potenzial der eigenen Modelle im Bereich der mentalen Gesundheit. In den USA läuft aktuell eine Klage, da ein 16-Jähriger im Sommer 2025 mithilfe von ChatGPT nach einem intensiven Austausch über viele Sessions hinweg Suizid begangen hat. Forscher sehen generell große Risiken im Umgang der Sprachmodelle mit psychischen Erkrankungen. Auch Probleme mit der Cybersicherheit treten immer wieder auf und sind Teil der Rolle des Head of Preparedness. Zusätzlich fallen Maßnahmen bei Fragen nach biologischen Kampfstoffen oder ähnlich Schädlichem in den Zuständigkeitsbereich.
Sicherheit nach schlechter Presse auf einmal wichtig
Ob die Anforderungen mit einem kleinen Team zu erfüllen sind, sei dahingestellt. Das Thema Sicherheit scheint für OpenAI zumindest aus repräsentativen Gründen wieder wichtiger zu werden, wie die Stellenausschreibung nun medienwirksam zeigt – so berichtet etwa The Guardian von dem ausgeschriebenen Posten. Bisher schien OpenAI in dem Bereich eher Möglichkeiten zum Sparen zu sehen.
Denn ähnliche Anforderungen wie der Head of Preparedness sollten die im Mai und Oktober 2024 aufgelösten Teams zu Superalignment und der AGI Readiness erfüllen. Diese Gruppen arbeiteten an den Auswirkungen von KI-Systemen auf die Gesellschaft und daran, wie das Unternehmen sicherstellen könne, dass KI im Interesse der Menschen agiert. Zwar war die Arbeit von beiden Gruppen auf Superintelligenz (AGI, Artificial General Intelligence) ausgerichtet, jedoch beklagten die ausgeschiedenen Leiter und weitere ehemalige Mitarbeiter von OpenAI wieder und wieder mangelnde Ressourcen und die Vernachlässigung von relevanten Sicherheitsaspekten. Beim Einsatz der aktuellen Varianten der Sprachmodelle entstehen etwa bei einigen Nutzerinnen und Nutzern emotionale Abhängigkeiten, auch ganz ohne Superintelligenz.
Details zur ausgeschriebenen Stelle kann man auf der Webseite von OpenAI nachlesen.
(pst)
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