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PV-Wirtschaftlichkeit 2025: Was das Ende der festen Einspeisevergütung bedeutet
Die Einspeisevergütung ist für viele PV-Besitzer ein wichtiger Bestandteil ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung. Doch wie lange es sie in der bestehenden Form noch geben wird, ist unklar. Teile der Bundesregierung machen keinen Hehl daraus, dass sie die Förderung abschaffen wollen.

Wörtlich heißt es etwa in einem Strategiepapier des Bundeswirtschaftsministeriums zum Energiewende-Monitor (PDF): „Das künftige Förderregime für erneuerbare Energien erfolgt system- und marktorientiert. Das bedeutet: die konsequente Abschaffung der fixen Einspeisevergütung sowie die vollständige Beendigung der Vergütung bei negativen Preisen.“ Der Augsburger Allgemeinen sagte Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche unlängst, dass sich neue kleine Anlagen bereits jetzt rechnen und keiner Förderung mehr bedürfen. Wobei Bestandsschutz für bereits betriebene Anlagen bestehen soll.
- Die feste Einspeisevergütung steht vor dem Aus, neue Anlagen müssen bereits mit Nullvergütung oder Einspeisebegrenzung rechnen.
- Die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen hängt immer weniger von der Vergütung und immer stärker vom Eigenverbrauch ab.
- Kleinere, eigenverbrauchsoptimierte Anlagen amortisieren sich oft schneller als große Anlagen.
- Batteriespeicher steigern den Eigenverbrauch und verkürzen die Amortisationszeit, sind aber in Nutzen und Effizienz sehr unterschiedlich.
- Künftige PV-Investitionen erfordern genauere Planung bei Dimensionierung, Ausstattung und Energiemanagement, um wirtschaftlich zu bleiben.
Wie der Gesetzgeber das künftige Förderregime ausgestalten will, steht bislang nicht fest. Doch mit einer fixen Einspeisevergütung sollten alle, die perspektivisch in eine PV-Anlage investieren wollen, besser nicht planen. Was die politischen Änderungen für private Haushalte bedeuten können, veranschaulichen wir anhand von zwei Beispielanlagen – mit und ohne Speicher. Das zeigt auch auf, ob es sich in Zukunft noch lohnt, bei der Planung einer PV-Anlage nur aufs Dach zu schauen.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „PV-Wirtschaftlichkeit 2025: Was das Ende der festen Einspeisevergütung bedeutet“.
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Künstliche Intelligenz
Bitlocker bekommt Verschlüsselung per Hardware zurück
Was Microsoft auf seiner Veranstaltung „Ignite“ vor einem Monat nur grob umrissen hatte, bekommt nun klarere Konturen: Die in Windows integrierte Bitlocker-Verschlüsselung für Datenträger unterstützt in den nächsten Monaten wieder bestimmte Hardware-Beschleuniger. Das soll, insbesondere bei schnellen SSDs, mehr Tempo bringen und insgesamt sicherer werden. Anders als bisher bekommen Prozessorkern und RAM, beide traditionell anfällig unter anderem für Seitenkanalgriffe, dann keinen Zugriff mehr auf die Vorgänge oder Schlüssel.
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Das war auch bis 2019 schon so, jedoch war die damals von Bitlocker unterstützte Crypto-Hardware ihrerseits teils so anfällig für Angriffe, dass Microsoft seitdem Bitlocker komplett in die eigenen Domänen zog. Da das Unternehmen aber inzwischen Treiber als erweitertes Sicherheitsrisiko ansieht, soll Bitlocker vorzugsweise wieder auf spezialisierten Hardware-Beschleunigern laufen. Konkret nennt Microsoft in einem Blogbeitrag zum neuen Bitlocker nur Intels zur CES Anfang Januar erwarteten Core Ultra 300, Codename „Panther Lake“ für Notebooks. Weitere Hardware, so der Blog weiter, soll aber folgen.

Links das bisherige, rechts das neue Bitlocker: CPU und RAM werden aus dem Spiel genommen.
(Bild: Windows IT Pro Blog)
Ver- und Entschlüsselung ganz ohne CPU
Damit ist auch klar, dass Panther Lake wohl eine verbesserte Crypto-Engine mitbringen wird, höchstwahrscheinlich in Form von eigenen Funktionseinheiten. Diese sollen dann auch das Schlüsselmanagement übernehmen, wie aus einem Diagramm von Microsoft hervorgeht. Das sorgt für weniger Angreifbarkeit als die bisherige Abwicklung per CPU, selbst wenn dabei die Schlüssel durch ein TPM unterstützt wurden. Wie die von Microsoft versprochene Leistungssteigerung aussehen soll, hat das Unternehmen noch nicht klar beschrieben. Bisher griff Bitlocker zwar bereits auf Crypto-Befehlssätze der CPUs zurück, dedizierte Engines könnten jedoch die Vorgänge deutlich beschleunigen.
Das ist auch ein Ziel der Entwicklung, wie Microsoft schreibt. Vorgabe für Bitlocker sei immer gewesen, Ein- und Ausgaben nur „im einstelligen Prozentbereich“ zu bremsen. Durch die rasanten Fortschritte bei SSD sei dies nun aber nicht mehr gegeben, sodass größere Änderungen nötig gewesen seien. Dass Microsoft seine Treiberarchitektur für Massenspeicher gründlich umbaut, zeigte sich auch kürzlich, als auch für die Client-Versionen von Windows native Zugriffe per NVMe-Protokoll umgesetzt wurden. Bisher geschah das nur durch eine Umsetzung in SCSI-Befehle.
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(nie)
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Größtes Elektroschiff der Welt geht erstmals in Betrieb
Leinen los für die Elektrofähre: Die australische Werft Incat Tasmania hat erstmals die Systeme der Fähre Incat Hull 096 hochgefahren und den Jet-Antrieb getestet. Das Schiff ist nach Angaben der Werft derzeit das größte Elektroschiff der Welt.
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Das Schiff verfügt über einen Wasserstrahlantrieb mit acht Jets: Durch Düsen wird Wasser mit großem Druck ausgestoßen, was einen Rückstoß erzeugt, der das Schiff antreibt. Vor geladenen Gästen, darunter der australische Wirtschaftsminister Don Farrell und der tasmanische Premierminister Jeremy Rockliff, hat Incat-Chef Robert Clifford die Jets gestartet und deren Leistung demonstriert, teilte Incat mit. Das sei der Auftakt für das Testprogramm gewesen, bevor das Schiff ausgeliefert werde.
Die Incat Hull 096 ist eine Fähre, die die uruguayische Reederei Buquebus in Auftrag gegeben hat. Buquebus betreibt Fähren auf dem Río de la Plata, dem Grenzfluss zwischen Uruguay und Argentinien. Dort soll auch die Elektrofähre eingesetzt werden.
Auf den Katamaran passen über 200 Fahrzeuge
Die Fähre stellt einen 130 Meter langen und 32 Meter breiten Katamaran aus Aluminium dar. Auf dem Schiff, das im Mai in Hobart vom Stapel gelaufen ist, sollen 225 Fahrzeuge und 2100 Passagiere Platz finden.

Jet-Antrieb der Elektrofähre
(Bild: Incat)
Details wie die Leistung des Antriebs hat Incat nicht bekannt gegeben. Der Energiespeicher hat eine Kapazität von 400 Megawattstunden und wiegt rund 250 Tonnen. Er stammt von dem norwegischen Unternehmen Corvus Energy. Den Wasserstrahlantrieb hat das finnische Unternehmen Wärtsilä zugeliefert.
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„Das ist weltweit das erste Mal, dass ein Schiff dieser Größe mit einem hundertprozentigen batterieelektrischen Antrieb getestet wurde“, sagte Clifford. Das Schiff ist laut Incap nicht nur das größte Elektroschiff der Welt, sondern auch das größte bis dato gebaute elektrische Vehikel überhaupt. Die Werft will es nach den Tests voraussichtlich in einigen Monaten ausliefern.
Etwa 90 Prozent des Welthandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Der Schiffsverkehr macht knapp drei Prozent der weltweiten Kohlendioxidemissionen aus, 13 Prozent der Schwefel- sowie etwa 30 Prozent der Stickoxidemissionen. Hinzu kommen Rußpartikel und Feinstaub. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) der Vereinten Nationen hat 2023 das Ziel ausgegeben, dass Schiffe 2050 klimaneutral sein müssen.
(wpl)
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Bundesregierung zu Sanktionen: „was offline illegal ist, auch online illegal“
Die Bundesregierung hat Zensur-Vorwürfe der US-Regierung zurückgewiesen und Einreiseverbote gegen die Geschäftsführerinnen der gegen Hass im Internet eintretenden deutschen Beratungsstelle HateAid als inakzeptabel kritisiert. „Nach welchen Regeln wir in Deutschland und in Europa im digitalen Raum leben wollen, wird nicht in Washington entschieden“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) in Berlin.
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Außenminister Johann Wadephul (CDU) nannte die Einreiseverbote nicht akzeptabel. Wadephul schrieb auf der Plattform X, der von der US-Regierung scharf attackierte Digital Services Act (DSA), mit dem Online-Plattformen in der EU reguliert werden, stelle sicher, „dass alles, was offline illegal ist, auch online illegal ist“. Der DSA sei von der Europäischen Union für die EU demokratisch beschlossen worden, er wirke nicht extraterritorial, betonte Wadephul. „Andere Auffassungen wollen wir mit den USA grundsätzlich im transatlantischen Dialog klären, um unsere Partnerschaft zu stärken“, fügte er hinzu.
HateAid spricht von „Akt der Repression“
Die US-Regierung hatte die Einreiseverbote gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen Josephine Ballon und Anna-Lena von Hodenberg ebenso wie gegen drei andere Europäer mit angeblicher Zensur von US-Online-Plattformen begründet. Ballon und von Hodenberg sprachen in einer ersten Reaktion von einem „Akt der Repression“. Vom Einreiseverbot ist auch der frühere französische EU-Kommissar Thierry Breton betroffen, der als einer der Architekten des Digital Services Act gilt.
Das Gesetzespaket und dessen praktische Anwendung – im Fall der Plattform X von US-Außenminister Marco Rubio als „Attacke auf alle amerikanischen Tech-Plattformen und das amerikanische Volk durch ausländische Regierungen“ bezeichnet – soll verhindern, dass im Internet ein rechtsfreier Raum entsteht.
Breton verglich die US-Sanktionen mit der „Hexenjagd“ auf vermeintliche Kommunisten zu Zeiten der berüchtigten McCarthy-Ära in den USA, in der viele Menschen zu Unrecht ins Visier der Staatsgewalt gerieten. Auf der Plattform X schrieb er: „An unsere amerikanischen Freunde: Die Zensur findet nicht dort statt, wo ihr sie wähnt.“
US-Regierung sind EU-Digitalgesetze ein Dorn im Auge
Die US-Regierung fordert seit längerem Änderungen an den strengen EU-Digitalgesetzen, die zum Beispiel die Verbreitung von Falschinformationen über Plattformen wie X verhindern sollen und auch Unternehmen wie Amazon, Apple und Meta (Facebook), Alphabet (Google) und Microsoft betreffen. Die EU-Kommission betont immer wieder, dass diese nur einen fairen Wettbewerb und den Schutz von Kindern und demokratischen Wahlen garantieren sollen.
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Vorwürfe, dass etwa das Gesetz über digitale Dienste (DSA) der EU ein Zensurinstrument sei, hätten keinerlei Grundlage. Konkret verpflichtet es Plattformen beispielsweise dazu, einfache Verfahren zum Melden illegaler Inhalte, Waren oder Dienstleistungen anzubieten. Zudem müssen sie Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige vor Glücksspielen oder Pornografie zu schützen.
Französischer Außenminister: Völker Europas sind frei und souverän
Sowohl Breton als auch die französische Regierung erinnerten daran, dass der Digital Services Act vom EU-Parlament und allen Mitgliedstaaten mit großer demokratischer Mehrheit beschlossen worden sei. Frankreichs Außenminister Jean-Noël Barrot schrieb auf X: „Die Völker Europas sind frei und souverän und lassen sich von anderen keine Regeln für ihren digitalen Raum aufzwingen.“ Er betonte, das europäische Gesetz finde in den USA gar keine Anwendung.
Ministerium: Förderung von HateAid, aber kein Einfluss
Die deutsche Justizministerin Hubig erklärte in Berlin, HateAid unterstütze Betroffene von rechtswidriger digitaler Hassrede, verbiete aber selbst keine Meinungsäußerungen. Die Organisation leiste einen wichtigen Beitrag dazu, dass Persönlichkeitsrechte auch im digitalen Raum geschützt würden. „Wer das als Zensur bezeichnet, stellt unser rechtsstaatliches System falsch dar.“
Das deutsche Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz fördert nach eigenen Angaben seit 2020 eine Beratung durch HateAid für Betroffene von digitaler Gewalt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe Organisationen gefördert werden, treffe final der Haushaltsgesetzgeber, also der Bundestag. Das Ministerium habe auf die Geschäftsführung von HateAid keinen Einfluss.
Nouripour fordert Einbestellung des US-Geschäftsträgers
Bundestags-Vizepräsident Omid Nouripour forderte die umgehende Einbestellung des Geschäftsträgers der US-Botschaft in Deutschland, Alan Meltzer. „Hier geht es um den Schutz deutscher Staatsbürger“, sagte der Grünen-Politiker. Die förmliche Einbestellung gilt als scharfes diplomatisches Mittel, mit dem die Regierung des Gastlandes eine deutliche Verstimmung signalisiert. Nachdem die US-Regierung noch keinen Botschafter für Deutschland bestellt hat, ist Meltzer oberster US-Vertreter in Berlin.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sonja Eichwede nannte das Vorgehen der USA inakzeptabel. „Unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Meinungsfreiheit versucht die USA gegen Menschen und Organisationen vorzugehen, die sich für soziale Plattformen ohne Hass und Hetze einsetzen.“
HateAid: USA stellen Europas Souveränität in Frage
Die HateAid-Geschäftsführerinnen Ballon und von Hodenberg erklärten auf dpa-Anfrage zum Einreiseverbot: „Wir sind nicht überrascht. Es ist ein Akt der Repression einer Regierung, die zunehmend Rechtsstaatlichkeit missachtet und versucht, ihre Kritiker mit aller Härte zum Schweigen zu bringen.“ Die US-Regierung versuche mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich US-Konzerne in Europa an geltendes Recht halten müssten, und stelle damit „die europäische Souveränität infrage“. Damit sei eine neue Eskalationsstufe erreicht.
HateAid bietet psychologische und rechtliche Unterstützung für Menschen an, die im Internet diskriminiert, beleidigt, bedroht oder angegriffen werden. Im Oktober wurde von Hodenberg für ihre Arbeit mit dem Bundesverdienstorden ausgezeichnet. Damals hieß es, sie habe 2018 mit der Gründung von HateAid Pionierarbeit geleistet und die erste bundesweite Beratungsstelle geschaffen, an die sich Menschen bei Fällen von Gewalt im Netz wenden können.
US-Regierung nimmt Musk-Kritiker ins Visier
Sanktionen verhängte die US-Regierung auch gegen die Gründerin des britischen Global Disinformation Index (GDI), Clare Melford, und den Gründer des in den USA und Großbritannien tätigen Center for Countering Digital Hate (CCDH), Imran Ahmed. Der Brite lebt der Organisation zufolge in Washington, ihm droht nun die Abschiebung aus den USA. Beide setzen sich gegen Hass und Desinformation im Internet ein. X-Eigentümer Elon Musk hatte das Center for Countering Digital Hate als „kriminelle Organisation“ bezeichnet.
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