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Künstliche Intelligenz

Rechtsvorschau 2026: Das ändert sich für ITler im nächsten Jahr


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Das Jahr 2026 wird im europäischen und deutschen IT-Recht kein Jahr der großen neuen Überschriften, sondern ein Jahr der Verdichtung und Korrektur. Die in den vergangenen Jahren beschlossenen Bausteine des EU-Digitalrechts beginnen flächendeckend zu wirken. Gleichzeitig versucht die Politik, mit dem Digital-Omnibus-Paket Fehler in der Taktung und Überlappungen zu korrigieren. Dadurch und darüber hinaus sind weitere praktische Änderungen im IT-Recht für Unternehmen und öffentliche Stellen im Jahr 2026 zu erwarten.

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  • Statt mit großen Neuerungen wird das kommende Jahr 2026 im IT-Recht vor allem mit Nachjustierungen, gerichtlichen Auslegungen und praktischen Umsetzungen von sich reden machen.
  • Kernthemen sind insbesondere der Umgang mit großen Datenmengen, wie ihn der Data Act vorschreibt, aber auch rechtliche Fragen rund um die nahezu alles durchdringende künstliche Intelligenz sowie Sicherheitsregularien.
  • Auf Unternehmen, Organisationen und Verwaltungen kommen zahlreiche rechtliche Umsetzungen zu, die unter Governance- und Complianceaspekten lieber früher als später einzuplanen sind.


Tobias Haar

Tobias Haar

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

Im Zentrum steht zunächst die KI-Regulierung. Nach derzeitigem Stand soll der überwiegende Teil der Vorschriften des AI Acts ab dem 2. August 2026 gelten, insbesondere die Anforderungen an Hochrisikosysteme nach Anhang III, die Transparenzpflichten sowie das Governance-Gerüst mit nationalen Aufsichtsbehörden und einem europäischen AI-Board. Parallel dazu liegt nun der Vorschlag der EU-Kommission für das Digital-Omnibus-Paket vor. Dieser sieht vor, bestimmte Hochrisikopflichten zeitlich zu strecken und ihre volle Anwendbarkeit vom Vorliegen praxistauglicher Compliance-Support-Tools abhängig zu machen.

In der Praxis verschiebt sich damit ein Teil der Last aus dem Jahr 2026 wahrscheinlich in Richtung 2027 und 2028, ohne dass die Grundkonzeption des risikobasierten Ansatzes infrage gestellt würde. Für die IT-Praxis bedeutet das, dass 2026 weniger die unmittelbare Sanktionsdrohung im Vordergrund stehen wird, sondern die Frage, wie sich bestehende KI-Architekturen den kommenden Kategorien zuordnen lassen und wie Governance-Strukturen aussehen müssen, um später auditierbar zu sein.

Direkt mit dem AI Act verwoben ist der Data Act, der seit September 2025 gilt und ab September 2026 erstmals konkret in Produktlebenszyklen hineinwirkt. Die zentrale Pflicht zur Datenbereitstellung für Nutzerinnen und Nutzer greift für vernetzte Produkte und zugehörige Dienste, die nach dem 12. September 2026 in Verkehr gebracht werden. Hersteller und Anbieter von IoT-Plattformen müssen ihre Vertragswerke, API-Strategien und Exportfunktionen so gestalten, dass sie diese Zugangs- und Portabilitätsrechte technisch und organisatorisch abbilden können.

Die Digital-Omnibus-Diskussion zielt auch hier darauf, Dopplungen bei Meldepflichten und Überschneidungen mit anderen Cyberregularien abzufedern, zum Beispiel beim Erfassen und Melden von Vorfällen (Incident Reporting) und dem Recht auf einen Cloud-Wechsel. Für 2026 ist daher weniger mit einer weiteren großen Verordnung zu rechnen, sondern mit Anpassungen an der bestehenden Datenarchitektur und einer ersten Welle von Streitigkeiten rund um die Reichweite der Data-Act-Rechte in B2B-Verträgen.

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Den wohl sichtbarsten juristischen Konflikt an der Schnittstelle von KI und Urheberrecht liefert das Verfahren zwischen GEMA und OpenAI. Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 11. November 2025 entschieden, dass OpenAI durch Training und Betrieb seiner Sprachmodelle die Urheberrechte an Liedtexten aus dem GEMA-Repertoire verletzt, weil das Modell diese Texte memorisiert und in weiten Teilen originalgetreu wiedergeben kann. Die Entscheidung verpflichtet OpenAI zu Unterlassung und Schadensersatz und wird europaweit als erstes Grundsatzurteil zum KI-Training auf urheberrechtlich geschützten Inhalten gelesen.

Schon jetzt ist absehbar, dass es nicht bei dieser Instanz bleiben wird. OpenAI hat öffentlich erklärt, Rechtsmittel zu prüfen. Beobachter gehen davon aus, dass 2026 eine Berufung zum Oberlandesgericht München eingereicht wird, die nicht nur die dogmatische Einordnung von Trainingskopien und Modellgewichten adressiert, sondern auch den Maßstab für „Memorisierung“ und die Grenze zwischen zulässiger statistischer Nutzung und unzulässiger Vervielfältigung.

Für die IT- und Content-Industrie ist dieses Berufungsverfahren in zweierlei Hinsicht zentral. Zum einen wird das OLG klären müssen, ob und in welchem Umfang KI-Anbieter detaillierte Nachweise über Trainingsdaten und technische Maßnahmen gegen Memorisation schulden. Zum anderen liegt die Frage nahe, ob bestimmte urheberrechtliche Kernbegriffe wie „Vervielfältigung“, „vorübergehende Vervielfältigung“ oder „öffentliche Wiedergabe“ in einem KI-Kontext unionsrechtlich auslegungsbedürftig sind.

Beobachter erwarten, dass das Berufungsgericht oder der Bundesgerichtshof als mögliche spätere Revisionsinstanz dem Europäischen Gerichtshof Vorlagefragen stellt und sich damit aus einem deutschen Einzelverfahren ein europäischer Referenzfall für KI-Training entwickelt. 2026 dürften dafür zunächst prozessuale Weichen gestellt und einstweilige Maßnahmen diskutiert werden, während die eigentliche inhaltliche Klärung in die späten Zwanzigerjahre rutschen könnte. Parallel dazu geht die öffentliche Diskussion um einen finanziellen Ausgleich für Urheber für nachteilige Auswirkungen generativer KI auf ihre Tätigkeit weiter.

Parallel zu KI- und Datenrecht verschärfen sich die sicherheitsrechtlichen Anforderungen. Mit dem NIS2‑Umsetzungsgesetz hat der Bundestag Mitte November 2025 das deutsche IT-Sicherheitsrecht grundlegend neu geordnet. Der Bundesrat hat diesem Gesetz bereits zugestimmt. Damit wird die Richtlinie der EU kurzfristig in nationales Recht überführt. Das Gesetz novelliert das BSI‑Gesetz umfassend und weitet den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich über die bisherige KRITIS-Welt hinaus aus.

Für Deutschland gilt damit 2026 als Startjahr für die neuen Melde-, Risikomanagement- und Aufsichtspflichten. Unternehmen, die bislang nicht unter das klassische KRITIS-Regime fielen, stehen jetzt vor der Frage, ob sie unter wichtige oder besonders wichtige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes fallen. Inhaltlich bringt das Regime Mindeststandards für technische und organisatorische Maßnahmen, abgestufte Meldepflichten mit engen Fristen und deutlich erweiterte Eingriffsbefugnisse des BSI.

Flankiert wird diese Verschärfung durch den Cyber Resilience Act (CRA), dessen Meldeanforderungen für Sicherheitsvorfälle nach derzeitiger Planung ab Herbst 2026 und dessen weiter gehende Produktanforderungen ab Ende 2027 gelten sollen. Hersteller vernetzter Produkte müssen spätestens 2026 ihre Entwicklungs- und Patchprozesse so organisieren, dass sie die künftige CE-Konformität einschließlich Cybersecurity-Aspekten nachweisen können. Zusammen mit DORA im Finanzsektor und sektorspezifischen Sicherheitsregimen entsteht ein weiter verdichtetes regulatorisches Netz, das IT-Sicherheitsvorfälle nicht mehr nur als Betriebsrisiko, sondern als regulatorisches Ereignis mit Melde-, Dokumentations- und Governance-Folgen behandelt.

Eine weitere Säule des digitalen Binnenmarkts, die 2026 in der Praxis sichtbar wird, ist die Reform des eIDAS-Rahmens. Mit eIDAS 2.0 wurde 2024 die Grundlage für das European Digital Identity Wallet geschaffen, das nach der neuen Verordnung bis 2026 von allen Mitgliedsstaaten angeboten werden soll. Bürgerinnen und Bürger sollen damit hoheitliche Dokumente wie Ausweise und Führerscheine, aber auch Versicherungsnachweise oder Hochschulzeugnisse digital vorhalten und qualifiziert signieren können.

Für Unternehmen bedeutet das eine neue Identitätsinfrastruktur, die sich in Registrierungs- und Login-Prozesse integrieren lässt, aber auch neue Compliancefragen aufwirft – etwa beim Umgang mit Attributzertifikaten, die zusätzliche Informationen beinhalten, und bei Haftungsfragen im Falle kompromittierter Wallets. In Deutschland fällt die Einführung des Wallets zeitlich mit einer weiteren Reform des elektronischen Rechtsverkehrs zusammen. Ein aktuell laufendes Gesetzgebungsverfahren verschiebt die bislang für Januar 2026 vorgesehenen Pflichttermine für die vollständige E-Akte in der Justiz und zeigt damit, dass die öffentliche Hand dem eigenen Digitalisierungsanspruch weiterhin hinterherläuft.

Die horizontale Regulierung der Plattformökonomie durch Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) erreicht 2026 eine neue Phase. Unter dem DSA stehen seit 2024 die besonders großen Plattformen und Suchmaschinen in einem direkten Aufsichtsverhältnis zur Kommission, die erste Untersuchungen zu Empfehlungsalgorithmen, Werbeformaten und dem Umgang mit illegalen Inhalten eingeleitet hat. Ende 2025 ist zudem die delegierte Verordnung zum Forschungsdatenzugang in Kraft getreten, die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern erweiterte Rechte zur Datennutzung gegenüber sehr großen Plattformen einräumt.

Für 2026 ist damit zu rechnen, dass die ersten Sanktionsentscheidungen zu systemischen DSA-Verstößen den Weg zu den Unionsgerichten finden und Gerichte die noch relativ abstrakten Sorgfalts- und Transparenzpflichten konkretisieren. Der DMA hat bereits 2025 seine Schlagkraft mit hohen Geldbußen gegen Apple und Meta demonstriert, die auch wegen ihrer Lenkungswirkung für die Plattformgestaltung weit über die betroffenen Unternehmen hinaus beachtet werden. Die dagegen angekündigten Klagen der betroffenen Hyperscaler werden das Gericht der Europäischen Union (EuG) in erster und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in letzter Instanz voraussichtlich ab 2026 beschäftigen und die Auslegung zentraler Begriffe des DMA wie „self-preferencing“ (Selbstbevorzugung) oder „anti steering“ (Lenkungsverbot) prägen.

Auch das Datenschutzrecht bleibt 2026 ein dynamisches Feld. Schon jetzt ist die Liste der anhängigen EuGH-Verfahren zu DSGVO-Fragen umfangreich, vom Qualifizieren pseudonymisierter Daten über die Anforderungen an Schadensersatz bis zur Zurechnung gemeinsamer Verantwortlichkeit. Parallel dazu zeichnet sich ein Trend zu Massenverfahren und kollektiven Rechtsdurchsetzungsmodellen ab, die sich insbesondere gegen große Plattformen und datengetriebene Geschäftsmodelle richten.

Der Bundesgerichtshof hat bereits 2025 klargestellt, dass bestimmte Verstöße gegen die DSGVO zugleich lauterkeitsrechtlich verfolgt werden können, also mögliche Verstöße gegen die Regeln eines fairen und ehrlichen Wettbewerbs. Für 2026 ist damit zu rechnen, dass Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus Datenschutzverstößen zunehmend in Wettbewerbs- und Zivilverfahren verknüpft werden. In Kombination mit dem Digital-Omnibus-Vorschlag, der an einigen Stellen eine flexiblere Nutzung personenbezogener Daten für KI-Training und weniger Cookie-Banner vorsieht, ist absehbar, dass der EuGH und die nationalen Gerichte stärker als Korrektiv in den Blick rücken, wenn der Gesetzgeber das Schutzniveau justiert.

Eine Debatte mit unmittelbarer IT-Relevanz, die 2026 ebenfalls an Fahrt aufnehmen dürfte, betrifft die öffentliche Beschaffung. Unter der Überschrift einer strategischen Industriepolitik und digitaler Souveränität rückt die Vergabe von IT-Leistungen, Cloud-Infrastrukturen und Sicherheitsprodukten ins Zentrum. Die EU-Kommission will die öffentliche Beschaffung umgestalten: Sie soll einfacher und innovationsfreundlicher werden. Für einige Diskussionen dürfte eine mögliche Bevorzugung europäischer Unternehmen sorgen. Damit verbinden sich Forderungen aus Politik und Industrie, Buy-European-Modelle zumindest punktuell zu verankern und beispielsweise die Cloud-Wechselfähigkeit als Vergabekriterium zu kodifizieren. Für IT-Anbieter bedeutet das, dass 2026 Ausschreibungsunterlagen stärker als bisher Fragen der digitalen Souveränität, der Datenlokalisierung und Open-Source-Strategien berücksichtigen werden. Streitigkeiten um die Vereinbarkeit nationaler Buy-European-Konzepte mit den Grundfreiheiten sind absehbar und werden früher oder später den EuGH beschäftigen.

2026 wird erneut ein Jahr sein, in dem im IT-Recht viele Weichen gestellt werden. Besonders dabei ist aber, dass das nicht durch neue Paradigmen, sondern durch Umsetzung, behutsamen Bürokratieabbau und die Anpassung bestehender Rechtsakte an veränderte Realitäten wie im Datenschutz geschehen soll. Für die Praxis bedeutet das weniger neue Normtexte und mehr Fokus auf Einzelaspekte. Die KI-Regulierung beispielsweise verschiebt den Schwerpunkt vom „Ob“ zum „Wie“ und macht anhand von Verfahren wie der erwarteten Berufung im Fall GEMA gegen OpenAI sichtbar, wie tief Gerichte künftig in Modellarchitekturen und Trainingsprozesse blicken müssen.

Cybersicherheit wird mit NIS2, CRA und sektorspezifischen Vorgaben zu einem zentralen Governance-Faktor, dessen Missachtung erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen haben kann. Gleichzeitig verzahnen Data Act, eIDAS-Wallet und DSA/DMA Datenflüsse, Identitätsmanagement und Plattformstrukturen enger als bisher. Und schließlich könnte die Vereinfachungsagenda der EU-Kommission zwar Prozesse entschlacken, zugleich aber das Schutzniveau im Datenschutz und bei KI spürbar verschieben. Wer 2026 im IT-Recht gestaltend handeln will, muss diese Linien früh erkennen und konsequent in seine Strategie einbetten.


(ur)



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API-Konferenz von heise: Know-how zu Konzepten, Sicherheit und KI-Schnittstellen


APIs bilden einen zentralen Aspekt beim Gestalten komplexer Systemarchitekturen, und sie verbinden die verschiedenen Domänen und Dienste untereinander. Dabei öffnen sie spezifisches Wissen für das Gesamtsystem und teilen es mit anderen. Bei der Entwicklung gilt es, einige Herausforderungen an Konstruktion, Sicherheit, Wartbarkeit und Kommunikation zu bewältigen.

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Kin Lane

Kin Lane

API-Evangelist Kin Lane spricht über „Sandboxes Shape What You Are Capable of Automating“.

Diesen Themen widmet sich die Online-Konferenz betterCode() API von iX und dpunkt.verlag. Das zweitägige Event am 12. und 21. Mai 2026 richtet sich an Entwicklerinnen, Softwarearchitekten sowie API-Beauftragte im Management und bietet Know-how, Trends sowie Erfahrungsberichte aus der Praxis.

Die dreizehn 45-minütigen Vorträge geben einen Überblick über grundlegende API-Konzepte und vertiefen Aspekte, wie Sicherheit, Caching, API als Produkt oder Gateways. Auch MCP als moderne Schnittstelle für LLMs ist ein Thema. Das Programm enthält unter anderem folgende Vorträge:

  • APIs, die sprechen: Domain-driven Design für bessere Schnittstellen
  • Keine Panik vor Agenten! Mit MCP und AI-Gateways per Anhalter durch die neue API-Galaxis
  • API First reicht nicht mehr – Migration eines Monolithen mit MCP im Zielbild
  • Caching-Strategien für moderne REST APIs: Von simplen Browser-Headern zu intelligentem Edge-Computing
  • Spec-driven API Design: APIs als Produkte mit spec-kit
  • Building and Testing REST APIs in the AI Era with Spec-Driven Development
  • Einfacher gesagt als getan – APIs als Produkte
  • uvm.


Golo Roden

Golo Roden

Golo Roden entwickelt in seinem Workshop Schritt für Schritt eine API ausgehend von einer realistischen Fachdomäne.

Die beiden ganztägigen Workshops vertiefen das theoretische Wissen in der Praxis. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren und üben gemeinsam. Am 11. Mai 2026 entwickelt Golo Roden in seinem Workshop Von der Domäne zur API: Fachlich getriebenes API-Design in der Praxis gemeinsam mit den Teilnehmenden Schritt für Schritt eine API ausgehend von einer realistischen Fachdomäne.

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Am 18. Juni 2026 zeigt Tobias Polley API-Sicherheit in der Praxis: Angriff und Verteidigung. Im Workshop lernen die Teilnehmenden, wie ein Hacker zu denken und Schwachstellen zu entdecken.

Ein Ticket zum Frühbucherpreis kostet für beide Tage 449 Euro (alle zzgl. MwSt.) und für einen Tag 249 Euro. Der Tarif für einen Workshop liegt bei 549 Euro. Gruppen bekommen im Shop automatisch Rabatt und auch Schülerinnen, Schüler, Studierende sowie Hochschulangehörige erhalten auf Anfrage einen Nachlass.

Wer über die API- und weitere betterCode()-Konferenzen auf dem Laufenden bleiben möchte, meldet sich auf der Website zum Newsletter an.


(who)



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RHIC-Ära endet: 25 Jahre Teilchenforschung am Brookhaven Laboratory


Der Relativistic Heavy Ion Collider (RHIC) am Brookhaven National Laboratory hat am 6. Februar 2026 kurz nach 9 Uhr morgens seine finalen Kollisionen durchgeführt. Wie das Brookhaven National Laboratory mitteilte, kollidierten dabei nahezu lichtschnelle Sauerstoff-Ionen in den Detektoren STAR und sPHENIX. Nach über 25 Jahren Betrieb endet damit die wissenschaftliche Arbeit des Teilchenbeschleunigers.

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RHIC nahm im Sommer 2000 den Betrieb auf und arbeitete in dieser Zeit mit zehn verschiedenen Atomarten in unterschiedlichen Energien und Konfigurationen. Der finale Durchlauf erzeugte den größten Datensatz aus Gold-Ionen-Kollisionen sowie Proton-Proton-Kollisionen für Spin-Analysen. Hinzu kamen niedrigenergetische Fixed-Target-Kollisionen und Sauerstoff-Sauerstoff-Interaktionen.

Der Detektor sPHENIX sammelte allein im letzten Durchgang über 200 Petabyte Rohdaten – mehr als alle vorherigen RHIC-Datensätze zusammen. Darunter befinden sich 40 Milliarden Momentaufnahmen von Gold-Ionen-Kollisionen. „RHIC ist eine der erfolgreichsten Nutzereinrichtungen des DOE Office of Science und steht Tausenden Wissenschaftlern aus den gesamten Vereinigten Staaten und der ganzen Welt zur Verfügung“, erklärte Darío Gil, Staatssekretär für Wissenschaft im US-Energieministerium.

Der Beschleuniger mit seinen zwei 3,8 Kilometer langen supraleitenden Ringen erzeugte während seiner Laufzeit Quark-Gluon-Plasma (QGP), das die Materie kurz nach dem Urknall vor 14 Milliarden Jahren nachahmte. Die Experimente wiesen 2005 nach, dass sich QGP wie eine perfekte Flüssigkeit verhält. Zudem trugen die Messungen wesentlich zur Aufklärung des Proton-Spins bei.



Unterstaatssekretär für Wissenschaft im US-Energieministerium, Darío Gil (rechts), beendete am Freitag, dem 6. Februar 2026, offiziell die Betriebsphase des RHIC.

(Bild: Kevin Coughlin / Brookhaven National Laboratory)

Das Ende von RHIC ist zugleich der Startschuss für seinen Nachfolger: den Electron-Ion Collider (EIC). Der neue Teilchenbeschleuniger wird wichtige Komponenten von RHIC übernehmen, darunter den Ion-Speicherring und die Injektoren. Einer der beiden Ringe wird durch einen Elektronenring im bestehenden Tunnel ersetzt.

Das EIC-Projekt soll präzise Messungen der Quark- und Gluon-Verteilung in Protonen ermöglichen und deren Beiträge zur Masse und Spin untersuchen. Der Baubeginn ist für 2026 vorgesehen, erste Experimente sollen Anfang der 2030er Jahre starten. Das US-Energieministerium rechnet mit Kosten zwischen 1,7 und 2,8 Milliarden US-Dollar. „Wir wussten, dass RHIC beendet werden musste, damit EIC stattfinden konnte. Es ist ein bittersüßer Moment“, kommentierte Wolfram Fischer, Leiter der Collider-Accelerator-Abteilung am Brookhaven National Laboratory.

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Während in den USA ein Teilchenbeschleuniger seinen Nachfolger bekommt, plant das CERN in Europa bereits die nächste Generation. Wie aus der Machbarkeitsstudie für den Future Circular Collider hervorgeht, soll der FCC mit einem 91 Kilometer langen Tunnel und einer Tiefe von 200 Metern den aktuellen Large Hadron Collider (LHC) mit seinen 27 Kilometern Umfang deutlich übertreffen.

Der LHC selbst hat kürzlich einen bemerkenswerten Meilenstein erreicht: Die Forschungseinrichtung archivierte mehr als ein Exabyte an Daten auf über 60.000 Magnetbändern. Das High-Luminosity-Upgrade des LHC soll die Datenmenge künftig verzehnfachen. Für den FCC haben mehrere Milliardäre bereits 860 Millionen Euro zugesagt, darunter Eric Schmidt, Xavier Niel und John Elkann.

Die erste Phase des FCC ist als Elektron-Positron-Collider konzipiert und soll als „Higgs-Fabrik“ dienen. In späteren Ausbaustufen sind Protonenkollisionen mit Energien bis 100 Teraelektronenvolt geplant – mehr als das Siebenfache der aktuellen LHC-Kapazität. Der CERN-Rat prüft die vollständige Machbarkeitsstudie, ein Baubeginn könnte in den 2040er Jahren erfolgen.


(vza)



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Zalando-Betriebsrat: Alternativen zur Schließung prüfen


Der Betriebsrat des Erfurter Logistikzentrums des Mode-Versandhändlers Zalando hat den Vorstand aufgefordert, Alternativen zur Schließung des Standorts zu prüfen. „Darüber ist überhaupt noch nicht gesprochen worden“, sagte der Betriebsratsvorsitzende Tony Krause vor einer Betriebsversammlung der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt.

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Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) wird den Beschäftigten nach Angaben der Staatskanzlei die Unterstützung der Landesregierung zusichern. „Die Entscheidung des Unternehmens war verantwortungslos“, erklärte Voigt.

Bei der Betriebsversammlung geht es um die berufliche Zukunft der 2700 Beschäftigten des Internet-Modehändlers in Erfurt. Der Betriebsrat hat – um allen Platz zu bieten – eine Messehalle in Erfurt gemietet. Betroffen sind nach Schätzungen außerdem etwa 300 Beschäftigte bei Dienstleistern in der Region.

Die Arbeitnehmervertretung kritisiert seit der Schließungsentscheidung von Anfang Januar, dass der Betriebsrat entgegen der rechtlichen Regelungen nicht rechtzeitig gehört worden sei. Er pocht auf sein Beteiligungsrecht. Seit der Verkündung, dass der Standort im September geschlossen werden soll, habe es keinen Kontakt mit dem Vorstand gegeben, sagte Krause. Der Betriebsrat habe inzwischen einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Standortleiter Stefan Rutschmann sagte nach Unternehmensangaben, „die Entscheidung, den Standort Erfurt zu schließen, ist aus Sicht des Unternehmens unumgänglich.“ Zalando habe jede andere Option geprüft. „Wir wollen keine falschen Hoffnungen wecken, sondern mit allen Beteiligten arbeiten, um euch jetzt konkret zu helfen.“

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Personalvorständin Astrid Arndt versicherte, das Management sei bereit, mit der Belegschaft über Details und Hintergründe zu sprechen, „um dann in die Verhandlungen für einen starken Sozialplan einzusteigen. Wir wollen euch finanzielle Sicherheit bieten und klare Perspektiven schaffen, inklusive spezieller Angebote für diejenigen, die sich frühzeitig umorientieren möchten.“

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Trotz des Schocks laufe der Betrieb in dem Logistikzentrum normal weiter. „Es gibt niemanden, der auf uns zukommt wegen eines Aufhebungsvertrags“. Erste Vorbereitungen zur Jobvermittlung durch die regionale Arbeitsagentur gebe es nur für Beschäftigte, deren befristete Verträge in nächster Zeit ausliefen.

Kritik übte der Betriebsrat an Sicherheitsvorkehrungen des Unternehmens bei der ersten Betriebsversammlung nach dem angekündigten Standort-Aus am Donnerstagabend. Es sei mit vielen Sicherheitskräften, Taschenkontrollen und möglicherweise Scannern zu rechnen, so Krause. „Wir halten das für völlig überzogen.“

Krause verwies darauf, dass das Unternehmen bereits bei der Verkündung der Standortschließung Anfang Januar extreme Sicherheitsvorkehrungen getroffen habe. Es seien Fenstergriffe entfernt und etwa 50 zusätzliche Sicherheitsleute, aber auch Sanitäter eingesetzt worden. Ein Unternehmenssprecher von Zalando sagte auf Anfrage zu den Sicherheitsvorkehrungen, der Arbeitgeber habe eine Fürsorgepflicht und stehe bei Vorfällen auch in der Haftung. „Sicherheit geht vor“.

Nach Angaben von Voigt wolle die Landesregierung alles daransetzen, neue berufliche Perspektiven für die Zalando-Beschäftigten zu schaffen. „Wir unterstützen Qualifizierungen, organisieren Beratung direkt vor Ort und setzen auf die vielen Logistikunternehmen hier in Mittelthüringen. Wir werden alles dafür tun, dass alle Betroffenen eine faire Chance auf neue Arbeit bekommen.“

Wirtschaftsministerin Colette Boos-John (CDU) warf dem Unternehmen vor, es über lange Zeit versäumt zu haben, kontinuierlich in die Modernisierung und Weiterentwicklung seines ältesten und größten Logistikstandorts zu investieren. „Die Entscheidung zur Standortschließung war aus meiner Sicht deshalb keineswegs alternativlos – sondern sie wäre vermeidbar gewesen.“ Den Umgang mit den Mitarbeitern bezeichnete sie als „geradezu schäbig“.

Arbeitsministerin Katharina Schenk (SPD) erinnerte an die finanzielle Förderung der Investition vor 14 Jahren. Für Zalando wurde von der Stadt eine Buslinie eröffnet und ein Radweg gebaut. Schenk: „Zalando darf jetzt nicht zu billig davonkommen.“ Mitbestimmung müsse wirklich gelebt werden.


(dmk)



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