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„Rechtswidrig“: Anwalt kritisiert geleaktes Antler-Dokument

Wer Geld von VCs will, muss liefern. Lange Tage, kurze Nächte, schnelle Entscheidungen, ständiger Druck: In der Startup-Welt gehört das fast schon zum guten Ton. Doch wie sieht es eigentlich auf der anderen Seite des Tisches aus?
Ein internes Dokument aus dem Berliner Büro des Frühphasen-Investors Antler gibt darauf einen seltenen Einblick. Das Papier trägt den Titel „Berlin Office – How We Work“ und beschreibt auf mehreren Seiten, wie das Team zusammenarbeiten möchte. Es geht um Arbeitszeiten, Homeoffice, Krankheit und die Zusammenarbeit mit Gründern. Dort steht geschrieben, dass dieses Dokument als Richtlinie für alle neuen Mitarbeitenden dienen soll.
Was sagt Antler-Partner Klink dazu?
Besonders auffällig: Kernarbeitszeiten von 09:00 bis 19:30 Uhr, Homeoffice nur in Ausnahmefällen und ein internes Ampelsystem für Krankmeldungen. Mehrere Mitarbeitende bestätigten Gründerszene die Echtheit und Aktualität des Dokuments.
Antler weist allerdings die Darstellung zurück, es handle sich um offizielle oder verbindliche Vorgaben. Das Papier sei aus Notizen eines Meetings dreier Teammitglieder entstanden, frei editierbar gewesen und habe lediglich festgehalten, wie das Team zusammenarbeiten wolle. Es habe sich um ein „lebendes Dokument“ gehandelt, das inzwischen in dieser Form nicht mehr existiere.
Trotzdem zeigt das Papier detailliert, welche Erwartungen zumindest Teile des Teams an ihren Arbeitsalltag formuliert hatten.
Kernarbeitszeit: 09:00 bis 19:30 Uhr
Der erste Punkt im Dokument betrifft die Arbeitszeiten. „Core hours in the office: 09:00 – 19:30.“ Dazu heißt es: „In dieser Zeit versuchen wir, uns zeitlich zu überschneiden. Die Arbeit geht oft über diese Zeiten hinaus.“
Für Pascal Croset ist eine solche Formulierung problematisch. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht berät seit mehr als 20 Jahren Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Führungskräfte. „Mit dieser Arbeitszeit ist das Arbeitszeitgesetz massiv überschritten. Selbst wenn Arbeitnehmer zugestimmt haben, wäre das rechtswidrig“, sagt Croset zu Gründerszene. Arbeitszeiten von 09:00 bis 19:30 Uhr seien selbst bei ausdrücklicher Zustimmung der Beschäftigten rechtlich problematisch.
Antler sieht das anders. „Die genannten Zeitfenster beschreiben, wann das Team nach Möglichkeit gemeinsam im Büro sein will. Dies versteht sich brutto, also abzüglich Pausen, beschriebener persönlicher Termine etc.“, sagt Antler-Partner Christoph Klink auf Anfrage von Gründerszene.
Teilweise finde Arbeit – meist remote – auch zu anderen Tageszeiten statt. Nach seiner Kenntnis lägen die Arbeitszeiten „stets im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben“. Die Einschätzung des Arbeitsrechtlers teile man daher nicht.
Möglichst nah an den Gründern
Warum legt Antler überhaupt so viel Wert auf Präsenz? Eine Antwort liefert das Residency-Programm des Investors. Dabei können Gründer ohne bestehendes Team oder sogar ohne konkrete Geschäftsidee bei Antler starten. Innerhalb weniger Wochen sollen sie Mitgründer finden, ihre Idee validieren und einen ersten Prototypen entwickeln.
Am Ende entscheidet ein Investment-Komitee darüber, ob Antler investiert. Während dieser Phase sollen die Antler-Mitarbeiter laut Dokument möglichst viel Zeit mit den Gründern teilen. „Teammitglieder sollen bis zu 50 Prozent ihrer Zeit bei den Gründern verbringen“, heißt es dort. Das Ziel: Nähe schaffen, schneller helfen und ein sichtbares Signal an die Gründer senden.
Auch darüber hinaus wird deutlich, wie stark das Dokument auf persönliche Zusammenarbeit ausgerichtet ist. Wenn gerade kein Residency-Programm läuft, soll die Arbeit möglichst im gemeinsamen Teamraum stattfinden. Besprechungen sollen nach Möglichkeit in anderen Räumen abgehalten werden, um konzentriertes Arbeiten zu ermöglichen. Die Tür zum Teamraum soll grundsätzlich offen bleiben.
Es sind Details, die auf den ersten Blick banal wirken. Zusammen ergeben sie jedoch ein recht klares Bild: Präsenz gilt bei Antler nicht als notwendiges Übel, sondern als Teil der Kultur. Wie auch in vielen anderen Unternehmen.
Homeoffice nur in Ausnahmefällen
Besonders deutlich wird diese Haltung beim Thema Homeoffice. „Wir sind grundsätzlich im Büro, um möglichst viel Zeit als Team miteinander und mit den Gründern zu verbringen“, heißt es im Dokument.
Während der Residency-Phase sei Homeoffice grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmen gelten nur bei unvermeidbaren Gründen wie Krankheit oder „einem Wasserrohrbruch zuhause“, wie es im Dokument heißt.
Außerhalb dieser Phase sind maximal zwei Homeoffice-Tage pro Monat möglich. Und selbst diese dürfen laut Dokument nur freitags genommen werden. Besonders interessant ist dabei eine weitere Passage: „Private Wochenendausflüge finden vor oder nach der Arbeitszeit statt oder erfordern Freizeit.“
Wer freitags remote arbeitet, soll den Tag also nicht für die Anreise ins Wochenende nutzen. Eine Ausnahme gilt lediglich während der sogenannten „Quiet Season“ zwischen Mitte Juli und Mitte August. In dieser Zeit ist laut Dokument auch längeres Remote-Arbeiten möglich, teilweise sogar von einem anderen Ort aus.
Dazu komme: Kamera immer an bei Calls, außer bei 1:1-Gesprächen, Reisen oder Krankheit. Homeoffice-Tage müssten zudem im Voraus im Kalender eingetragen und im Team kommuniziert werden.
Antler verteidigt die starke Präsenzkultur. „Wir arbeiten gerne und bewusst persönlich vor Ort mit Gründerinnen und Gründern zusammen. Wir laden sie in unser Büro ein, um dort eng und intensiv zusammenzuarbeiten“, sagt Klink. Genau das werde von den Gründern geschätzt und regelmäßig positiv hervorgehoben. „Wir sind ein kleines Team von einer Handvoll Personen. Gemeinsame Zeit vor Ort macht einen enormen Unterschied und motiviert uns als Investoren sowie Gründerinnen und Gründer.“
Persönliche Verpflichtungen? Ja, aber nur bestimmte
Das Dokument sieht allerdings auch Ausnahmen vor. „Es gibt Spielraum, um persönlichen Einschränkungen Rechnung zu tragen, die wichtig sind und sich nur schwer umgehen lassen“, heißt es dort.
Als Beispiel nennt das Papier einen festen Sportkurs, der nur zu einer bestimmten Zeit stattfindet und deshalb zu einer späteren Ankunft im Büro führen kann. Anders sehe es bei Aktivitäten aus, die flexibel planbar seien. Ein allgemeiner Besuch im Fitnessstudio solle außerhalb der Kernarbeitszeiten stattfinden. Auch hier zeigt sich die Grundidee des Dokuments: Persönliche Termine sind möglich, solange sie nicht dauerhaft mit den gemeinsamen Bürozeiten kollidieren.
Das Ampelsystem für Krankheit
Besonders ungewöhnlich ist ein weiteres Kapitel des Dokuments: Unter der Überschrift Krankheit beschreibt Antler ein Ampelsystem.
Wer lediglich leichte Symptome wie etwas Schnupfen oder einen trockenen Hals habe, solle weiterhin ins Büro kommen und dabei auf Hygiene und Abstand achten. Wer stärker hustet oder sich erschöpft fühlt, solle von zuhause arbeiten und die eigene Situation täglich neu bewerten. Erst bei Fieber oder grippeähnlichen Symptomen lautet die Empfehlung eindeutig: zuhause bleiben.
Für Arbeitsrechtler Croset ist auch das problematisch. „Das ganze System mit krank, halb krank und nicht wirklich krank ist natürlich rechtswidrig und vom Gesetzgeber schon klar geregelt. Wenn Arbeitnehmer krank sind, dann sind sie krank“, sagt er. Ob jemand arbeitsfähig sei oder nicht, könne letztlich nicht durch ein internes Ampelsystem entschieden werden.
Antler weist die Kritik zurück. „Die Richtschnur ist entstanden aus der Frage nach der Pandemie – bei welchen leichten Symptomen man sich isolieren muss“, sagt Klink. „Es ist vollkommen klar, dass man nicht krank arbeitet, sich im Zweifel schont, zu Hause bleibt und auf andere Rücksicht nimmt.“
„Total ungewöhnlich“
Was Croset besonders überrascht: dass solche Regeln überhaupt schriftlich festgehalten werden. Das sei „total ungewöhnlich“, sagt der Fachanwalt.
Seiner Einschätzung nach könnte ein solches Dokument sogar arbeitsrechtliche Folgen haben. Sollte es etwa zu Streitigkeiten über Überstunden kommen, könnten Beschäftigte das Papier als Beleg dafür nutzen, dass Mehrarbeit im Unternehmen strukturell erwartet wurde.
Antler weist auch diese Einschätzung zurück und betont, selbstverständlich innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zu arbeiten.
Fest steht: Das Dokument liefert einen seltenen Einblick in die Arbeitskultur eines der größten Frühphasen-Investoren Europas. Und es zeigt, wie eng manche VCs die Zusammenarbeit mit Gründern verstehen – selbst wenn daraus gelegentlich Konflikte mit arbeitsrechtlichen Fragen entstehen könnten. Doch manche Tode muss man für den Erfolg wohl sterben.