Künstliche Intelligenz

„Rechtswidrige“ Mediennutzung: Nigeria untersucht große Tech- und KI-Unternehmen


Nigerias Präsident Bola Tinubu hat die Wettbewerbsbehörde des Landes angewiesen, große Tech-Unternehmen und KI-Plattformen wegen mutmaßlich wettbewerbswidriger Praktiken, der unrechtmäßigen Nutzung von Nachrichteninhalten und anderer potenziell unlauterer Marktpraktiken zu untersuchen. Das teilte die Bundeskommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz FCCPC (Federal Competition ‌and Consumer Protection Commission) am Montag mit.

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Die FCCPC erklärte, die Untersuchung erfolge auf Anweisung des Präsidenten nach einer an das Präsidialamt gerichteten gemeinsamen Petition der nigerianischen Presseorganisation (NPO), einem Dachverband von Journalisten, Zeitungsverlegern und Online-Verlagen. Die NPO sei zunehmend besorgt über die Praktiken großer Tech-Unternehmen wie Meta, Alphabet, X (ehemals Twitter) und bestimmter KI-Plattformen. „Sie wirft ihnen [den Tech-Unternehmen, Anm.] Praktiken vor, die den fairen Wettbewerb, die wirtschaftliche Tragfähigkeit nigerianischer Medienorganisationen und die legitimen Rechte von Urhebern und Verlegern untergraben können“, heißt es in der FCCPC-Mitteilung.

Im Zentrum der nun angestoßenen Ermittlungen steht laut FCCPC der Vorwurf, „dass betroffenen Medienorganisationen keine angemessenen Möglichkeiten zur Aushandlung einer fairen Vergütung oder geeigneter kommerzieller Vereinbarungen für die Nutzung ihrer journalistischen Inhalte eingeräumt wurden“. Zudem bestehe der Verdacht der Marktbeherrschung und potenziell wettbewerbswidrigen Verhaltens. So wird dem Meta-Konzern die unbefugte Extraktion, das Scraping, die Übernahme und die kommerzielle Nutzung urheberrechtlich geschützter Nachrichtenartikel, Rundfunkbeiträge und anderer journalistischer Originalinhalte zur Entwicklung und zum Training von generativen KI-Modellen vorgeworfen.

Die FCCPC wird untersuchen, ob die fraglichen Praktiken einen Verstoß gegen den nigerianischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutz oder andere Gesetze darstellen. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende und Geschäftsführer der Behörde, Tunji Bello, versprach eine unabhängige, transparente und faktenbasierte Untersuchung. „Diese Untersuchung unterstellt keinem Unternehmen ein Fehlverhalten“, betonte er. „Vielmehr bietet sie die Möglichkeit, die Fakten sorgfältig zu prüfen, alle Betroffenen anzuhören und festzustellen, ob ein bestimmtes Verhalten zu wettbewerbswidrigen Folgen oder unlauteren Geschäftspraktiken geführt hat.“

Die FCCPC hat nach eigenen Angaben in der Vergangenheit bereits gegen Meta ermittelt. Im vergangenen Jahr wurde der Facebook-Konzern in Nigeria in einem wegweisenden Prozess wegen Datenschutzverletzungen zu einer Geldstrafe von 220 Millionen US-Dollar verurteilt. Gegen die Strafe legte Meta Berufung ein.

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In zahlreichen Ländern haben Medienunternehmen und Autoren Untersuchungen oder Verfahren gegen Techkonzerne angestrengt, weil diese ihr Material ohne Genehmigung zum Trainieren von KI-Modellen verwenden. Im März verklagte Encyclopædia Britannica OpenAI wegen KI-Trainings. Die berühmte Online-Enzyklopädie wirft dem ChatGPT-Entwickler massive Urheberrechts- und Markenverletzungen vor und fordert Entschädigung. Die New York Times wiederum beschuldigt OpenAI, Artikel der Zeitung unerlaubterweise für das KI-Training genutzt zu haben. Der Mutterkonzern von PCMag und IGN, das Medienhaus Ziff Davis, verklagte OpenAI ebenfalls wegen Urheberrechtsverstößen, ebenso mehrere große indische Medien und eine Koalition wichtiger kanadischer Medienhäuser.


(akn)



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