Künstliche Intelligenz

Reduzierte und zeitvariable Netzentgelte: Wer sie bekommt und was sie bringen


Wärmepumpen, Elektroautos und selbst Stromspeicher können das lokale Stromnetz ganz schön ins Schwitzen bringen – insbesondere, wenn viele dieser Geräte gleichzeitig Strom ziehen. Gerade das Verteilnetz auf der Niederspannungsebene, wo die Haushalte angeschlossen sind, ist für diese starke Belastung bisher nicht ausgelegt. Bis es soweit ist, braucht es Übergangslösungen.

Genau hier setzt der Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (§ 14a EnWG) an: Er enthält Spielregeln, damit Netzbetreiber solche Geräte besser in ihre Netze integrieren können. In Ausnahmesituationen dürfen sie den Strombezug von Wärmepumpe und Co. nun zeitweise einschränken – Nutzer geben damit einen Teil ihrer Kontrolle ab. Die Teilnahme ist für Neuanlagen Pflicht. Haushalte profitieren im Gegenzug aber von günstigeren Netzentgelten. Hier gibt es verschiedene Modelle. Sie reichen von pauschalen Rabatten bis zu zeitvariablen Tarifen mit verschiedenen Preisstufen.

  • Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes regelt die Integration von Geräten wie Wärmepumpen und Elektroautos ins Stromnetz, um Netzüberlastungen zu vermeiden.
  • Haushalte mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen profitieren von reduzierten Netzentgelten.
  • Momentan gibt es drei verschiedene Netzentgelt-Module mit unterschiedlichem Einsparpotenzial.
  • Die Steuerung von Wärmepumpe und Co. durch Netzbetreiber erfolgt nur bei drohender Überlastung und ist an ein intelligente Messsysteme samt Steuerbox gebunden.

Die Regelungen betreffen viele Haushalte. In diesem Ratgeber erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um § 14a EnWG: Wir klären, was die Regeln konkret bedeuten, welche Heimgeräte Netzbetreiber steuern darf und was die reduzierten Netzentgelte wirklich bringen.


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