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Reparieren statt wegwerfen: Das neue EU-Recht auf Reparatur


Jedes Jahr fallen in der Europäischen Union 35 Millionen Tonnen Abfall an, weil Produkte vorzeitig weggeworfen statt repariert werden. Smartphones mit fest verbauten Akkus, Waschmaschinen ohne verfügbare Ersatzteile und Hersteller, die Reparaturen durch Softwaresperren aktiv verhindern – das sind Symptome eines Problems, dessen Konsequenzen für unsere Ressourcen, etwa seltene Erden, aber auch für das Klima erheblich sind. Die EU hat darauf mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur reagiert, kurz R2R-Richtlinie. Sie ist seit dem 30. Juli 2024 in Kraft und wird ab Juli 2026 wirksam. R2R leite sich vom Englischen „Right to Repair“ ab.

Die Richtlinie ist eingebettet in den europäischen Green Deal, den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, und die bereits seit 2009 geltende Ökodesign-Richtlinie, die sukzessive um Reparierbarkeitsanforderungen erweitert wurde. Hinzu kommt die Ökodesign-Verordnung von 2024, die den Rahmen für nachhaltige Produktanforderungen weiter ausdehnt. Das Recht auf Reparatur zielt damit nicht isoliert auf Verbraucherschutz, sondern ist Teil einer kohärenten europäischen Produktpolitik, die Langlebigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft als gleichrangige Ziele neben dem Binnenmarkt etabliert.

  • Das Recht auf Reparatur ist Teil einer größeren EU-Strategie, die auf Langlebigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zielt.
  • Die Richtlinie verpflichtet Hersteller dazu, Produkte über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus zu reparieren und Reparaturen nicht durch entsprechende Praktiken zu erschweren oder zu verhindern.
  • Händler, auch Onlineshops, sind durch veränderte Gewährleistungsansprüche und Informationspflichten betroffen.
  • Zwei Instrumente sollen der Richtlinie zum Erfolg verhelfen: eine Onlineplattform, die über Reparaturstellen in der Nähe der Verbraucher informiert, und ein einheitliches europäisches Reparaturformular, das standardisierte Angaben zur Preisberechnungsgrundlage, Reparaturdauer, Ersatzteilverfügbarkeit et cetera enthält.




Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.

Nach intensiven Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament wurde die R2R-Richtlinie am 13. Juni 2024 beschlossen und trat am 30. Juli 2024 in Kraft. Als Richtlinie gilt sie nicht wie eine Verordnung unmittelbar, sondern muss durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Bis zum 31. Juli 2026 haben sie dafür Zeit. Versäumt ein Mitgliedsstaat diese Frist, droht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission, das im weiteren Verlauf unter anderem zur Festsetzung von Zwangsgeldern führen kann. Verbraucher können in dem Fall einen direkten Anspruch gegen den verkaufenden Unternehmer geltend machen, weil dann eine Richtlinie ausnahmsweise direkt gilt. Aber nur, wenn die Richtlinie ausreichend klar ist, damit sie direkt angewendet werden kann.


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