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Reparieren statt wegwerfen: Das neue EU-Recht auf Reparatur
Jedes Jahr fallen in der Europäischen Union 35 Millionen Tonnen Abfall an, weil Produkte vorzeitig weggeworfen statt repariert werden. Smartphones mit fest verbauten Akkus, Waschmaschinen ohne verfügbare Ersatzteile und Hersteller, die Reparaturen durch Softwaresperren aktiv verhindern – das sind Symptome eines Problems, dessen Konsequenzen für unsere Ressourcen, etwa seltene Erden, aber auch für das Klima erheblich sind. Die EU hat darauf mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 über das Recht auf Reparatur reagiert, kurz R2R-Richtlinie. Sie ist seit dem 30. Juli 2024 in Kraft und wird ab Juli 2026 wirksam. R2R leite sich vom Englischen „Right to Repair“ ab.
Die Richtlinie ist eingebettet in den europäischen Green Deal, den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, und die bereits seit 2009 geltende Ökodesign-Richtlinie, die sukzessive um Reparierbarkeitsanforderungen erweitert wurde. Hinzu kommt die Ökodesign-Verordnung von 2024, die den Rahmen für nachhaltige Produktanforderungen weiter ausdehnt. Das Recht auf Reparatur zielt damit nicht isoliert auf Verbraucherschutz, sondern ist Teil einer kohärenten europäischen Produktpolitik, die Langlebigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft als gleichrangige Ziele neben dem Binnenmarkt etabliert.
- Das Recht auf Reparatur ist Teil einer größeren EU-Strategie, die auf Langlebigkeit, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft zielt.
- Die Richtlinie verpflichtet Hersteller dazu, Produkte über die gesetzliche Gewährleistungspflicht hinaus zu reparieren und Reparaturen nicht durch entsprechende Praktiken zu erschweren oder zu verhindern.
- Händler, auch Onlineshops, sind durch veränderte Gewährleistungsansprüche und Informationspflichten betroffen.
- Zwei Instrumente sollen der Richtlinie zum Erfolg verhelfen: eine Onlineplattform, die über Reparaturstellen in der Nähe der Verbraucher informiert, und ein einheitliches europäisches Reparaturformular, das standardisierte Angaben zur Preisberechnungsgrundlage, Reparaturdauer, Ersatzteilverfügbarkeit et cetera enthält.

Tobias Haar ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt IT-Recht bei Vogel & Partner in Karlsruhe. Er hat zudem Rechtsinformatik studiert und hält einen MBA.
Nach intensiven Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Europäischem Parlament wurde die R2R-Richtlinie am 13. Juni 2024 beschlossen und trat am 30. Juli 2024 in Kraft. Als Richtlinie gilt sie nicht wie eine Verordnung unmittelbar, sondern muss durch die Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Bis zum 31. Juli 2026 haben sie dafür Zeit. Versäumt ein Mitgliedsstaat diese Frist, droht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission, das im weiteren Verlauf unter anderem zur Festsetzung von Zwangsgeldern führen kann. Verbraucher können in dem Fall einen direkten Anspruch gegen den verkaufenden Unternehmer geltend machen, weil dann eine Richtlinie ausnahmsweise direkt gilt. Aber nur, wenn die Richtlinie ausreichend klar ist, damit sie direkt angewendet werden kann.
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Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit: Ärzte sehen Schweigepflicht gefährdet
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit“ kritisiert. Zwar begrüße sie grundsätzlich das Ziel, die Cyberabwehr zu stärken, die geplanten Befugnisse dürften jedoch nicht zulasten der ärztlichen Schweigepflicht gehen. „Die verdeckten Abwehrmaßnahmen können auch Gesundheitsdaten von Versicherten betreffen, die von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten verarbeitet werden“, heißt es von der KBV.
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Ihrer Ansicht nach könnten die vorgesehenen verdeckten Cyberabwehrmaßnahmen auch Arztpraxen betreffen. Praxisverwaltungssysteme und die Telematikinfrastruktur seien regelmäßig Ziel von Schadsoftware, insbesondere Ransomware. Würden Sicherheitsbehörden auf kompromittierte Systeme zugreifen, könnten sie dadurch, ohne Wissen der Versicherten, auch auf besonders sensible Gesundheitsdaten stoßen, warnt die Ärztevertretung. Die Sorge der KBV kommt nicht von ungefähr: Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören seit Jahren zu den bevorzugten Zielen von Cyberkriminellen.
Laut der Bundesregierung dienen die Befugnisse ausschließlich der Gefahrenabwehr und seien keine Überwachungsmaßnahmen. Nach Sicht der KBV ist für den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht nicht entscheidend, welchem Zweck der staatliche Zugriff diene. Entscheidend sei, ob die Behörden tatsächlich Zugang zu vertraulichen Patientendaten erhalten könnten.
Die Ärztevertretung fordert deshalb, den besonderen Schutz von Berufsgeheimnisträgern nach § 62 Bundeskriminalamtgesetz auf die neuen Cyberabwehrmaßnahmen auszudehnen und eine entsprechende Regelung auch im Bundespolizeigesetz zu schaffen. So solle gewährleistet werden, dass die Kommunikation zwischen Ärzten, Psychotherapeuten und ihren Patienten auch im Rahmen staatlicher Cyberabwehrmaßnahmen besonders geschützt bleibt.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Befugnisse von Bundespolizei und Bundeskriminalamt erweitert werden, um Cyberangriffe schneller erkennen, bewerten und abwehren zu können. Vorgesehen ist unter anderem, Datenverkehr umzuleiten sowie auf kompromittierten IT-Systemen Daten auszulesen, zu löschen oder zu verändern.
Mit ihrer Kritik steht die KBV nicht allein. So warnt die Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG KRITIS) vor weitreichenden Eingriffsbefugnissen der Sicherheitsbehörden, fordert stärkere rechtsstaatliche Kontrollmechanismen und einen restriktiveren Umgang mit Sicherheitslücken. Während sich die AG KRITIS vor allem auf grundsätzliche Fragen staatlicher Cyberbefugnisse konzentriert, hebt die KBV insbesondere die Risiken für die ärztliche Schweigepflicht und den Schutz sensibler Gesundheitsdaten hervor.
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(mack)
Künstliche Intelligenz
Kühl durch die Hitze: Mythen und Fakten rund um die Klimaanlage
Nichts kühlt besser bei Hitze als eine Klimaanlage. Doch gerade in Deutschland ist die Skepsis gegenüber den kühlenden Klimageräten immer noch hoch, trotz weiter steigender Sommertemperaturen. Ob nun der steife Nacken oder die Kosten, viele scheuen die Anschaffung einer eigenen Klimaanlage.
In diesem Artikel möchten wir mit einigen Mythen zur Klimaanlage aufräumen und ein paar Fakten liefern, die Ihnen die Entscheidung für oder gegen eine Klimaanlage erleichtern. Ob nun mobiles Klimagerät oder eine fest installierte Anlage, Optionen gibt es am Markt einige. Welcher Typ die richtige Wahl für Sie ist, finden Sie hier ebenfalls. Falls Ihnen weitere Mythen oder Fragen zum Thema Klimaanlage auf den Nägeln brennen, stellen Sie diese gerne im Forum unter diesem Artikel.
Klimaanlagen machen krank
Pauschal ist das falsch. Bei guter Pflege und Wartung hat man keine erhöhte Belastung durch Keime und Krankheitserreger zu erwarten. In der Regel reicht es, die Filter vor den Lufteinlässen regelmäßig zu reinigen. Die Filter halten auch Staub und Pollen ab, die für Asthmatiker und generell empfindliche Menschen zum Problem werden können.
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Commodore senkt Preis des Callback 8020 nach Kritik aus der Community
Commodore hat den Preis seines neu angekündigten Klapphandys Callback 8020 kurz nach der Präsentation deutlich gesenkt. Statt 499 US-Dollar sollen die meisten Varianten des Geräts nun ab 399 US-Dollar erhältlich sein. Die Vorbestellungen starten am 30. Juni.
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Nach Angaben des Unternehmens war die weltweite Resonanz auf das Klapphandy zwar positiv. Gleichzeitig hätten jedoch viele Interessenten kritisiert, dass der Einstiegspreis zu hoch ausfalle. Commodore-Chef Peri Fractic erklärt in einer Mitteilung, das Unternehmen habe die Rückmeldungen ernst genommen und innerhalb einer Woche gemeinsam mit seinen Zulieferern nach Einsparmöglichkeiten gesucht.
Die Preissenkung gilt für vier der fünf Modellvarianten: Basic Beige, ProtoPET White, SX Silver und die transparente Starlight Edition. Unverändert bei 640 Dollar bleibt lediglich die Founders Edition, deren höherer Preis unter anderem mit einem Gehäuseelement aus 24-karätigem Gold und zusätzlichem Zubehör begründet wird.
Gebrauchte Speicherbausteine
Um den niedrigeren Preis zu ermöglichen, verändert Commodore die Ausstattung und Beschaffung des Callback 8020. Die bislang standardmäßig mitgelieferten In-Ear-Kopfhörer werden künftig optional angeboten. Außerdem verwendet das Unternehmen standardmäßig sogenannte „Post Consumer“-Speicherchips, also wiederaufbereitete Speicherbausteine, die laut Commodore umfangreich getestet wurden und dieselbe einjährige Garantie erhalten wie Geräte mit fabrikneuem Speicher. Wer neuen Speicher bevorzugt, kann diesen gegen Aufpreis wählen.
In der Mitteilung begründet Commodore den ursprünglichen Preis unter anderem mit hohen Kosten für Arbeitsspeicher, der angespannten Lage auf dem Halbleitermarkt sowie dem eigenen Anspruch, keine Nutzerdaten zur Finanzierung des Geschäftsmodells zu verwenden. Anders als viele Smartphone-Hersteller wolle das Unternehmen keine Hardware über Datensammlung und Werbung querfinanzieren.
Zum Verkaufsstart am 30. Juni soll es zudem einen einmaligen Rabatt von weiteren 50 US-Dollar für registrierte Interessenten geben. Damit sinkt der Einstiegspreis am ersten Verkaufstag auf 349 US-Dollar.
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Das Callback 8020 richtet sich an Nutzer, die eine Alternative zu einem modernen Android-Smartphone mit bewusst eingeschränkten Möglichkeiten und weniger Ablenkungen suchen. Laut Commodore blockiert das Gerät soziale Netzwerke auf Hardware-Ebene, unterstützt aber viele gängige Android-Apps.
(sht)
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