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Roblox: Stärkere Altersverifikation für alle Nutzer soll bis Jahresende kommen


Roblox wird künftig genauer hinschauen, was das Alter seiner oft sehr jungen Spielerschaft anbelangt, und dabei auf Ausweisdokumente und Gesichtserkennung setzen. Bis Ende des Jahres wollen die Macher der Spieleplattform diese Maßnahmen eingeführt haben, wie sie jetzt bekanntgaben. Darüber hinaus will Roblox künftig mit regionalen Standards zur Alterseinstufung, wie der deutschen USK oder der europäischen PEGI, arbeiten.

Damit gibt es nun einen Zeitrahmen für einiges, worüber das Betreiberunternehmen Roblox Corporation schon länger öffentlich spricht. Der Gesichts-Scan, von Roblox gerne als „Video-Selfie“ bezeichnet, soll künftig helfen, ein Mindestalter von 13 Jahren zu bestätigen. Dieses ist für bestimmte Chat-Funktionen erforderlich, zum Beispiel Sprachchat mit Spielern im selben Multiplayer-Raum oder das Abschalten von Jugendschutz-Filtern im Textchat.

Ob die „Video-Selfies“ von Roblox wirklich eine 12-jährige Person von einer 13-jährigen unterscheiden können, bleibt fraglich: Dazu filmen die User mit der Frontkamera ihres Smartphones das eigene Gesicht aus mehreren Blickwinkeln ab. So entstehen biometrische Daten, welche anschließend der externe Dienstleister Persona auswertet. Alternativ können Nutzer auch ein amtliches Ausweisdokument vorlegen. Das ist auch die Option, welche denjenigen bleibt, deren „Video-Selfie“ vorher fälschlicherweise als unter 13 eingestuft wurde.

Zusätzlich will Roblox die Kommunikation von Minderjährigen mit Erwachsenen im Spiel einschränken. Jemand über 18 Jahren soll in Roblox nur noch mit Menschen ab 13 kommunizieren können. Und zwar nur, wenn beide sich auch im echten Leben kennen und ihr Alter bei Roblox zertifiziert haben. Um zu überprüfen, wer sich auch im echten Leben kennt, will Roblox auf QR-Codes und den Import von Telefonkontakten des Smartphones setzen. Nutzer, die das Letztere nutzen und sich gegenseitig als Telefonkontakt eingespeichert haben, werden im Spiel einander als Kontakte vorgeschlagen und haben die Möglichkeit, auch trotz Altersunterschied miteinander zu kommunizieren. Zum Einsatz von QR-Codes finden sich in einer Support-Seite, die Roblox auch in einer entsprechenden Pressemitteilung verlinkt hat, keine näheren Angaben. In der Vergangenheit hatte es rechtliche Schritte gegen Roblox wegen fehlendem Schutz von Minderjährigen vor Kinderschändern gegeben.

Eine weitere Neuerung sind die lokalen Standards zur Alterseinstufung medialer Inhalte, die Roblox künftig nutzen will. Dann sollen beispielsweise in Deutschland die gängigen Alterskennzeichen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) die eigenen Alterskennzeichen von Roblox ersetzen, teilt Roblox mit. Demnach ist die Plattform nun Partner der International Age Rating Coalition (IARC). Die IARC bietet Spieleentwicklern weltweit einen Fragebogen, den sie ausfüllen, um ihr Spiel bei einem IARC-Partner – wie künftig beispielsweise Roblox – anzubieten. Ausgehend von den Angaben übernimmt die IARC dann die Einstufung innerhalb zahlreicher regionaler Systeme, wie USK, dem US-amerikanischen Entertainment Software Rating Board (ESRB) oder der europäischen Pan-European Game Information (PEGI). So sollen Spieleentwickler mit vergleichsweise wenig Aufwand sicherstellen können, dass ihr Spiel in den jeweiligen Ländern bestimmungsgemäß angeboten werden kann.

Roblox ist eine Online-Spieleplattform, auf der Millionen von Spielern Zugang zu Millionen von Spielen („Roblox Experiences“) haben, die meist von externen Entwicklerteams kommen. Bisher haben diese Spiele noch die Roblox-eigenen Alterskennzeichen. Sobald das IARC-System eingeführt ist, sollen stattdessen aber die jeweiligen regionalen Kennzeichen zum Einsatz kommen. Wann genau es so weit sein soll und wie das für die Entwicklerteams abläuft, sagt Roblox in seiner Pressenotiz nicht. Wer ein eigenes Spiel auf Roblox anbietet, könnte dann aber einen digitalen Fragebogen ausfüllen müssen, welcher für betroffene Entwickler verfügbar ist und als weitere Grundlage für die lokalen Alterseinstufungen nach IARC-Praxis dient. Das geschieht automatisch. Laut IARC ist der Fragebogen mit Algorithmen implementiert, welche dann die jeweiligen Alterskennzeichen lokaler Behörden zuweisen. Wie das System mit einem Workload von bis zu aktuell 6,3 Millionen „Roblox Experiences“ (Stand: 5. September 2025) umgehen wird, bleibt abzuwarten. Es dürfte die bisher größte Menge an Spielen sein, die ein neuer IARC-Partner mitbringt, gefolgt vom Google Play Store mit rund 3,5 Millionen Apps. Als Google 2015 IARC-Partner wurde, waren es aber noch etwa halb so viele.


(nen)



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Trotz Verbesserungen: E‑Patientenakte für besonders sensible Daten ungeeignet


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) reißen nicht ab. Zwar gab es zuletzt Verbesserungen beim Datenschutz für Informationen rund um den Medikationsprozess und künftig sollen auch Abrechnungsdaten nicht mehr automatisch für alle Leistungserbringer sichtbar sein, doch grundlegende Fragen bleiben offen. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 21/2238). Viel Verantwortung sieht die Regierung bei den Krankenkassen, etwa bei der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

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Kritische Nachfragen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen wie IBM und den Auswirkungen auf die digitale Souveränität wurden nur eingeschränkt beantwortet. Nach eigener Aussage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen. Es verweist stattdessen auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen: Die ePA‑Daten würden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und seien ohne den Schlüssel der Versicherten nicht lesbar.

Eine eigene Überprüfung der Abhängigkeiten von nicht‑europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Schutzanforderungen für sogenannte kritische Infrastrukturen – darunter auch das Gesundheitswesen – festlegt. Nach § 9b BSIG kann das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz einer technischen Komponente untersagen, wenn deren Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt, etwa wegen staatlicher Kontrolle aus dem Ausland.

Laut Antwort sind derzeit keine Evaluationen zum Opt‑out‑Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, allerdings evaluiere die Gematik das Verfahren. „Abgestimmte Regelungen oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen“ gebe es jedoch nicht. Die Bundesregierung betonte, in regelmäßigem Austausch mit Fachorganisationen und Verbänden zu stehen, die die Nutzer der ePA auf Seiten der Leistungserbringer und Versicherten vertreten, um das Verfahren zu beurteilen – eine systematische wissenschaftliche Überprüfung sei aber nicht geplant. Dabei scheint eine offizielle Evaluierung angesichts immer wieder trotz Widersprüchen angelegter Patientenakten angebracht.

Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass Versicherte Zugriffsrechte in der ePA nur „institutionsbezogen“ vergeben oder entziehen können. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt nur für bestimmte Praxen oder Ärztinnen und Ärzte sperren oder freigeben – sie können ausschließlich vollständig verborgen werden, was dann für alle gilt. Diese Abschwächung des sogenannten „feingranularen Berechtigungsmanagements“, das es in der früheren Opt-in-Version der ePA noch gab, begründet die Bundesregierung mit mangelnder Praxistauglichkeit. Die alte ePA sei zu komplex gewesen und von zu wenigen Versicherten genutzt worden. Bisher verfügen rund 3,7 Millionen Versicherte über eine für die aktive Nutzung der ePA notwendige GesundheitsID.

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Wenn Dokumente wie Arztbriefe verborgen werden, gilt dies für alle Leistungserbringer, es kann derzeit nicht nur gezielt für einzelne gesperrt werden. Den Zeitraum, in welchem ein Leistungserbringer Einsicht hat, können Versicherte selbst festlegen oder vorzeitig beenden – entweder über die ePA‑App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2030 soll zudem protokolliert werden, welche Personen auf die Daten zugegriffen haben, und nicht nur welche Einrichtung.

Laut einem Änderungsantrag (PDF) zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen künftig Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Leistungserbringer, die an der jeweiligen Behandlung gar nicht beteiligt sind, Zugriff auf sensible Abrechnungsinformationen erhalten.

In Notfällen gelten dieselben Zugriffsregeln wie im regulären Behandlungsfall: Ärzte dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen, wenn dies für Diagnose oder Behandlung erforderlich ist und keine ausdrückliche Ablehnung des Patienten vorliegt. Die Bundesregierung betont den potenziellen Nutzen der ePA für einen „medienbruchfreien Austausch“ zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis ist das bislang jedoch kaum Realität, da nur wenige Krankenhäuser die ePA technisch integriert und aktiv in die Abläufe eingebunden haben.

Besonders sensiblen Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen – misst die Bundesregierung zwar einen „besonderen Schutzbedarf“ bei. Ärzte müssen Patienten demnach vor der Speicherung solcher Daten ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch hinweisen. Dennoch sind darüber hinausgehende Schutzmechanismen nicht geplant.

Konkrete Hinweise auf Missbrauchsfälle mit ePA-Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Experten kritisieren jedoch seit Langem, dass gerade psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten oft nicht in der Lage seien, komplexe Datenschutzentscheidungen selbst zu treffen. „Es gibt Patienten, die es vielleicht gar nicht schaffen, einer Datenspeicherung zu widersprechen, da sie die schriftlichen Hinweise in den Aufnahmeunterlagen aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht vollständig lesen können“, sagte Susanne Berwanger vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Ende 2024 gegenüber heise online. Und auch andere Themen lassen Wünsche von Datenschützern offen, etwa der fehlende Beschlagnahmeschutz.

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(mack)



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General Motors gibt elektrischen Lieferwagen auf


General Motors baut keine elektrischen Lieferwägen mehr. Gründe sind anhaltende Verluste mit Elektrofahrzeugen und die unerwartet geringe Nachfrage. An einen alsbaldigen Umschwung glaubt das GM-Management nicht. Das ist eine Hiobsbotschaft für die kanadische Kleinstadt Ingersoll, wo GM bis Mai die Brightdrop genannten E-Vans gebaut hat.

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Damals wurden 1.200 Mitarbeiter in Zwangspause geschickt. Im November sollte die Hälfte in einem Ein-Schicht-Betrieb wieder zu arbeiten beginnen, wozu es nun aber nicht kommt. Andere Aufgaben hat die Fabrik in Ingersoll nicht. Die Produktion der Brightdrops wird auch nicht an einen anderen GM-Standort übersiedelt. Vorhandene Bestände möchte der Konzern noch verkaufen.

„Das sich verändernde regulatorische Umfeld und die Abschaffung der Steuergutschriften (beim Kauf neuer Elektroautos, Anmerkung) in den USA haben das Geschäft noch schwieriger gemacht“, schreibt GM Canada in einer Pressemitteilung. „Die Entscheidung ist Teil einer größeren Umstellung, die das Unternehmen bei der Produktionskapazität seiner Elektrofahrzeuge vornimmt.“ Als Kritik an der kanadischen Belegschaft sei das ausdrücklich nicht zu verstehen.

Brightdrops sind elektrische Transporter, die zur Auslieferung von Waren und für Dienstleistungsfahrten entwickelt wurden. Sie basieren auf GMs Ultium-Plattform. Der Brightdrop 600 hat ein Ladevolumen von fast 17.000 Litern (zirka 600 Kubikfuß), der Brightdrop 400 gut 11.000 Liter (erraten: ungefähr 400 Kubikfuß). Größtes Verkaufsargument war die mitgelieferte Software. Sie soll Geschäfts- und Flottenabläufe optimieren helfen, indem sie Standortdaten und Akkustatus in Echtzeit darstellt, sowie Fernbefehle ausführen und Ladevorgänge verwalten lässt.

Erstmals vorgestellt hat GM den elektrischen Lieferwagen Brightdrop Zevo 600 Anfang 2021 auf der CES in Las Vegas, das kleinere Schwestermodell Zevo EV410 im September des Jahres. Die Produktion in Ingersoll lief Ende 2022 an. Der EV410 wurde zunächst in Zevo 400 umbenannt, seit dem aktuellen Baujahr firmieren sie unter Chevrolet Brightdrop 600 respektive 400. Schon im Winter 2023/24 stand die Produktion für ein halbes Jahr still, damals aus Mangel an Akkus.

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Anfangs war das Interesse groß: Fedex bestellte zu Beginn 500 Brightdrops, alsbald 1.500 weitere. Netzbetreiber Verizon und DHL Canada reservierten sich nicht genannte Mengen. Ein Flottenmanager wollte insgesamt 18.000 E-Vans haben, Walmart 5.000, und der Mietwagenkonzern Hertz fabulierte sogar von 175.000 Brightdrops. Tatsächlich dürfte von 2022 bis inklusive September 2025 nur eine vierstellige Zahl der Fahrzeuge ausgeliefert worden sein: 6.148 in den USA und eine kleinere Menge in Kanada.

Das reicht für profitable Produktion nicht. Unter Präsident Donald Trump haben die USA ihre Subventionen für elektrische Kfz im September eingestellt. Zudem drückt Trump auf den Ausstieg vom Verbrennerausstieg – nicht nur im eigenen Land, sondern er möchte auch andere Länder dazu drängen. An diese Marktbedingungen passt sich GM nun an und reduziert generell die Produktionsmengen für Elektrofahrzeuge. Für Brightdrops bedeutet dies eine Reduktion auf Null. Ihren Aktionären schreibt GM-Chefin Mary Barra dennoch, dass „elektrische Fahrzeuge unser Leitstern bleiben“.


(ds)



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Krise bei DB Cargo – Gutachten erhöht Druck auf Chefin Nikutta


Bei der krisengebeutelten Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn, DB Cargo, gerät die Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta immer stärker unter Druck. Ein internes Gutachten der Strategieberatung Oliver Wyman kritisiert das vorgelegte Sanierungskonzept für DB Cargo deutlich. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor berichtete der Spiegel darüber.

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Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten.

Genau das ist aber dringend nötig: Die Transport-Tochter des Bahn-Konzerns muss schon im nächsten Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben, so hat es die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens bestimmt. Cargo-Chefin Nikutta hat dem Unternehmen daher einen strengen Sparkurs verordnet – dem Gutachten zufolge ist dieser aber nicht mit „ausreichend konkreten Maßnahmen“ hinterlegt.

Demnach sind zudem „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich. Nach dpa-Informationen hat die Bahn die Untersuchung selbst in Auftrag gegeben. Der bundeseigene Konzern äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Gutachten.

DB Cargo ist seit geraumer Zeit in Schieflage und schreibt seit Jahren rote Zahlen. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Mutterkonzern ausgeglichen, durch das EU-Beihilfeverfahren ist das aber nicht mehr möglich.

Cargo-Chefin Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor einer Woche berichtete, soll DB Cargo nach Nikuttas Plänen in den nächsten Jahren von 19.000 auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Auch zahlreiche Werkstätten sollen schließen.

Viel Hoffnung steckte die Managerin zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht.

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Die Sparte ist wichtig, um Güter von der Straße auf die Schiene zu bekommen. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um den Einzelwagenverkehr profitabel aufzustellen.

Vor einer Woche forderte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bereits die Abberufung der Cargo-Chefin. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die stellvertretende EVG-Vorsitzende und Vize-Aufsichtsratschefin bei Cargo, Cosima Ingenschay, in einem Brief an die neue Bahn-Vorstandschefin Evelyn Palla und den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Gatzer. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.

Während die Belegschaft Tag für Tag alles gebe, um Züge am Laufen zu halten, verkaufe die Unternehmensführung Tafelsilber, schicke betriebsnotwendiges Personal mit Abfindungen nach Hause und vergebe Leistungen ohne Not an Dritte.


(vbr)



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