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Rokid Glasses lösen Kickstarter-Hype aus und feiern Premiere auf der IFA


Das chinesische XR-Unternehmen Rokid hat mit einer neuen Display-Smartbrille auf Kickstarter innerhalb eines Tages über eine halbe Million US-Dollar eingesammelt und trifft damit offenbar einen Nerv bei Tech-Enthusiasten. Der Öffentlichkeit wird die Brille erstmals auf der IFA in Berlin präsentiert.

Die Kickstarter-Kampagne läuft noch bis zum 10. Oktober 2025, sodass davon auszugehen ist, dass Rokid mit einem Crowdfunding in Millionenhöhe rechnen kann. Das anvisierte Ziel lag bei 18.000 US-Dollar. Mit der Auslieferung der ersten Geräte will Rokid im November 2025 beginnen. Das Einstiegsmodell kostet für Unterstützer 479 US-Dollar und liegt damit rund 20 Prozent unter dem späteren Listenpreis. Für 519 US-Dollar ist die Variante mit Korrekturglasrahmen enthalten. Wer die Rokid Glasses ausprobieren möchte, hat auf der diesjährigen IFA die Chance dazu. In Halle 6.2, Stand 169, können Besucher die neuen Smart Glasses erstmals ausprobieren.

Mit dem Projekt positioniert sich Rokid als einer der wenigen Hersteller, der smarte Brillen mit integriertem Display noch vor Google, Meta und Apple auf den Markt bringen könnte. Smarte Brillen erleben gerade einen Boom. Einer der Gründe für das gesteigerte Interesse dürfte die zusätzliche Funktionalität im Alltag sein, etwa durch Live-Übersetzung im Ausland oder Untertitel für Menschen mit Hörverlust. Kritik gibt es häufig aufgrund Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.

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Die Rokid Glasses bieten ein beidseitiges Mikro-LED-Display mit monochrom-grüner Anzeige, das Informationen wie Navigation, Live-Untertitel, Teleprompter-Text oder App-Benachrichtigungen direkt vor die Augen bringt. Im Gegensatz zu vielen Konkurrenzprodukten, die bisher nur Ton liefern, setzt Rokid gezielt auf visuelle Ausgabe, wenn auch nicht in echter Augmented Reality. Die Projektion erfolgt über zwei integrierte Wellenleiter mit 23 Grad Sichtfeld und bis zu 1.500 Nits Helligkeit. Eine 10-stufige Helligkeitsregelung soll für Lesbarkeit bei allen Lichtverhältnissen sorgen.

Die Brille wiegt laut Hersteller nur 49 Gramm und ist nach IPX4 gegen Spritzwasser geschützt. Aufgrund der Wellenleitertechnologie lassen sich nicht ohne weiteres Korrekturgläser einsetzen. Für Brillenträger gibt es deshalb einen magnetischen Cliprahmen für Korrekturgläser, der vor den eigentlichen Gläsern angebracht wird. Ergonomisch geformte Nasenpads und flexible Bügel sollen das Tragen angenehmer machen.

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Technisch basiert das System auf einem Snapdragon AR1-Prozessor von Qualcomm. Die Kamera nutzt einen Sony-Sensor mit 12 Megapixeln und 109 Grad Sichtfeld. Sie erlaubt Freihandaufnahmen aus der eigenen Perspektive, inklusive HDR-Modus und digitaler Bildstabilisierung. Fotos und Videos lassen sich über Sprachbefehl oder eine Taste am Gestell auslösen. Ein integriertes Licht signalisiert dabei, dass gerade aufgezeichnet wird.

Neben Kamera und Display bieten die Rokid Glasses auch Mikrofone mit Windgeräuschfilterung, Lautsprecher in Ohrnähe, eine Anbindung an Sprachassistenten wie ChatGPT sowie Echtzeitübersetzungen in 89 Sprachen – fünf davon auch offline, dank eines eigenen Sprachmodells. Die Brille verbindet sich via Bluetooth mit dem Smartphone und benötigt für viele Funktionen wie Navigation oder Online-Übersetzung eine Internetverbindung. Offline funktionieren Musik, Kamera, einfache Sprachbefehle und der KI-Teleprompter.

Die Akkulaufzeit liegt laut Hersteller bei 5 bis 6 Stunden Musikwiedergabe, 4 Stunden Gesprächszeit, 2 Stunden Displaybetrieb oder rund 45 Minuten durchgehender Videoaufnahme. Ein Ladeetui mit 3.000 mAh ist als Zusatzoption erhältlich und soll die Brille mehr als zehnmal aufladen können. Geladen werden kann auch während der Nutzung.


(joe)



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Teslas Autopilot: Neue Ermittlungen durch die US-Verkehrsaufsicht


Elon Musk wird nicht müde zu betonen, dass seiner Ansicht nach in autonom fahrenden Autos die Zukunft liegt. Schon seit vielen Jahren verspricht er, der unmittelbare Durchbruch stehe kurz bevor. Aktuell kämpft Tesla allerdings zu wiederholten Male damit, dass das Fahrassistenzsystem Autopilot ins Visier der US-Verkehrsaufsicht NHTSA gerät. Die Behörde untersucht unter anderem Fälle, in denen die Software Modelle der Marke auf die Gegenfahrbahn lenkte oder trotz roter Ampeln auf Kreuzungen fahren ließ. Dabei geht es um 58 Zwischenfälle, bei denen 23 Menschen verletzt wurden. Zu Todesfällen kam es nicht.

Tesla lässt Fahrer in den USA schon seit einiger Test „Full Self Driving“-Software auf öffentlichen Straßen testen. Insbesondere am Anfang veröffentlichen sie viele Videos, in denen das System zum Teil grobe Fehler machte und die Menschen am Steuer eingreifen mussten, um Unfälle zu verhindern. Laut Tesla-Chef Elon Musk wurde die Software mit neuen Versionen viel besser. Experten gehen davon aus, dass Tesla mit der permanenten Erfassung des Verkehrsgeschehens einen Erfahrungsschatz hat, der bei der Weiterentwicklung des autonomen Fahrens hilft.

Der NHTSA wurden sechs Fälle gemeldet, in denen die FSD-Software Teslas an roten Ampeln vorbei auf Kreuzungen steuerte und es dadurch zu Unfällen kam. Mehrere der Zwischenfälle ereigneten sich an derselben Kreuzung im Bundesstaat Maryland. Bei der Untersuchung soll unter anderem bewertet werden, wie gut das FSD-System Verkehrszeichen und die Verkehrsführung erkennt und sich daran orientiert.

Musk versucht gerade, Tesla auf Robotaxis und humanoide Roboter auszurichten, während die Autoverkäufe seit dem vergangenen Jahr schwächelten. In der texanischen Stadt Austin befördert die Firma mit einigen selbstfahrenden Autos Fahrgäste ohne einen Menschen am Steuer. Allerdings sitzt noch ein Aufpasser auf dem Beifahrersitz. Auch die Tesla-Robotaxis wurden bei Verstößen gegen Verkehrsregeln gefilmt. Die NHTSA startete schon vor Jahren mehrere Untersuchungen zur herkömmlichen Version des Autopilot-Assistenzsystems.

Mehr zur Marke Tesla


(mfz)



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Montag: Bose-Lautsprecher verlieren Funktionen, China droht wegen neuer US-Zölle


Bose wird in Kürze wichtige Features seiner SoundTouch-Lautsprecher und Soundbars nicht mehr anbieten. Cloudbasierte Funktionen und die App werden eingestellt. Zwar werden die Audiogeräte grundsätzlich weiterhin funktionieren, doch einige Funktionen werden wegfallen. Insbesondere Langzeitkunden sind frustriert. Verärgert ist auch China und kontert Donald Trumps jüngste Zollankündigung mit scharfer Kritik. Die USA sollten ihr „falsches Vorgehen“ korrigieren, die Ergebnisse aus den vergangenen Handelsgesprächen wahren und die gegenseitigen Bedenken durch Dialog lösen. Warum eskalierte der Streit erneut und welche Folgen könnte das haben? Derweil hat die dänische EU-Ratspräsidentschaft eine Erklärung vorgelegt, wonach Minderjährige viele Apps nicht mehr nutzen können sollen. Es geht um ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige. Die allermeisten EU-Länder unterstützen den Vorschlag, nur zwei Länder sind dagegen – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

Der Audiogerätehersteller Bose hat eine Entscheidung getroffen, die bei zahlreichen Kunden für Verärgerung sorgt: Ab dem 18. Februar 2026 wird das Unternehmen den Cloud-Support für seine beliebten WLAN-Streaming-Lautsprecher SoundTouch und Soundbars einstellen. Die Folge ist, dass wichtige cloudbasierte Features und die zentrale App für die etwa in kleinen Heimkinos eingesetzten Systeme nicht mehr funktionieren werden. Die jetzt von der US-Firma angekündigte Maßnahme betrifft eine Produktreihe, die Bose seit 2013 auf den Markt gebracht und später um weitere Lautsprecher, Soundbars und Heimkinosysteme im Preissegment von 200 bis 1500 US-Dollar erweiterte. Einige Nutzer haben erheblich investiert. Das führt zu Kundenfrust bei Bose: SoundTouch-Geräte verlieren smarte Funktionen.

Im Handelsstreit zwischen den USA und China haben sich die Fronten zwischen den beiden größten Volkswirtschaften der Welt deutlich verhärtet. Nach der Ankündigung von Präsident Donald Trump, weitere Zölle in Höhe von 100 Prozent gegen chinesische Importe zu erheben, warf Peking den USA „Doppelmoral“ vor und drohte mit Gegenmaßnahmen. Washington verallgemeinere seit Langem das Prinzip der nationalen Sicherheit, missbrauche Exportkontrollen, wende diskriminierende Maßnahmen gegen China an und dehne einseitig seine Gerichtsbarkeit bei Produkten wie Halbleitern oder Computerchips aus, so der Vorwurf des chinesischen Handelsministeriums. China hielt den USA zudem vor, mit den Maßnahmen globale Lieferketten zu stören. Es ist eine neue Eskalation im Handelsstreit: China droht den USA.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Die EU steht vor einem neuen, weitgehenden und kontroversen Schritt zum Schutz von Kindern im digitalen Raum. Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten hat Unterstützung für die Einführung eines „digitalen Mündigkeitsalters“ auf EU-Ebene signalisiert. Ziel ist es, den Zugang Minderjähriger zu Social-Media-Plattformen und bestimmten Apps zu beschränken. Die dänische Ministerpräsidentin Mette Frederiksen hat dazu eine Grenze von 15 Jahren ins Spiel gebracht. Bei einem informellen Ratstreffen wurde eine Erklärung zur „Gestaltung einer sicheren Online-Welt für Minderjährige“ unterzeichnet. Fast alle EU-Länder unterzeichneten das Papier, ebenso wie Norwegen und Island. Es gab kaum Abweichler: Mehrheit der EU-Staaten ist für Social-Media-Verbot für Kinder.

Wo einst nach Silber geschürft wurde, stehen heute in einem alten Bergwerkstollen unauffällige Behälter mit Millionen von abgelichteten Dokumenten: der zentrale Bergungsort (ZBO) der Bundesrepublik Deutschland. Das einmalige Archiv wird 50 Jahre alt. Rund 400 Meter tief ragt der Barbarastollen in den Schauinsland-Berg nahe des Örtchens Oberried bei Freiburg. Im Stollen befindet sich der ZBO. Hier stehen mehr als 1600 luftdichte, knapp 80 Zentimeter hohe Edelstahlbehälter in rund 50 Meter langen, zweigeschossigen Regalen. Darin befinden sich Mikrofilme, insgesamt 1,3 Milliarden Ablichtungen, darunter viele einzigartige historische Dokumente. Wir blicken auf den Bau des ZBO, die Schutzmaßnahmen und das Grundproblem der Archivare nach 50 Jahren Barbarastollen: Das geheime Archiv der Bundesrepublik.

Bald gibt es keine Sicherheitsupdates mehr für Windows 10, doch nicht alle Computer hält Microsoft fit für Windows 11. Älteren Geräten verweigert der Hersteller häufig das Upgrade, auch wenn es aus technischer Sicht keinen Grund dafür gibt. Wer nun auf Linux umsteigen will, anstatt unnötigen Elektroschrott zu produzieren oder Geld auszugeben, kann mit dem Gerät weiterhin arbeiten, muss sich aber umgewöhnen. Für Notfälle bietet es sich da an, das vertraute Windows 10 in eine virtuelle Maschine unter Linux umzuziehen. Dann lässt es sich bei Bedarf direkt unter Linux starten und Windows erscheint wie eine Anwendung in einem Fenster (oder im Vollbild) auf dem Linux-Desktop. Wie das funktioniert und für wen sich diese Lösung eignet, besprechen wir im c’t uplink: Windows 10 in eine Linux-VM umziehen.

Auch noch wichtig:


(fds)



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FAQ: Sammelklage gegen Meta vor Hamburger Gericht


Nach einem millionenfachen Datendiebstahl bei Facebook vor mehr als sechs Jahren befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am heutigen Freitag (11.00 Uhr) mit dem Fall. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will mit einer Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene einfacher als bislang Schadenersatz von der internationalen Facebook-Muttergesellschaft Meta in Irland einfordern können.

Nach Vorstellung der Verbraucherzentrale hat Meta gegen das Datenschutzrecht verstoßen, indem es Datendiebstahl ermöglichte. Das Technologie-Unternehmen habe die Nutzer unzureichend geschützt und über das Leck informiert. Die Verbraucherzentrale spricht sich dafür aus, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro erhalten. Je mehr Daten abgegriffen worden seien, desto höher müsse die Zahlung ausfallen.

Musterfeststellungsklagen, etwa bekannt aus dem VW-Abgasskandal, sind im November 2018 vom Gesetzgeber eingeführt worden. Sie ermöglichen Verbraucherverbänden, für Geschädigte zu klagen. Im Fall einer erfolgreichen Klage können Verbraucher sich auf das Urteil berufen, um Schadensersatzansprüche durchzusetzen. In der Praxis müssen Verbraucher nicht immer erneut klagen – etwa, wenn es zu einem Vergleich kommt.

Der Vorfall liegt Jahre zurück: Im April 2021 wurden Daten von mehr als 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet verbreitet. In Deutschland sollten laut Verbraucherzentrale rund sechs Millionen Menschen betroffen sein. Der Datendiebstahl war möglich, weil Profile auf dem sozialen Netzwerk je nach Einstellungen über Telefonnummern gefunden werden konnten. Auf diese Weise wurden etwa Nutzer-ID, Vor- und Nachname, Land und Geschlecht mit der Telefonnummer verknüpft. Die Daten wurden von Januar 2018 bis September 2019 abgeschöpft.

Die zuständige irische Datenschutzbehörde verhängte 2022 nach einer Prüfung eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. In Deutschland gab es Tausende Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen viele Verfahren gewann. Lange war strittig, unter welchen Voraussetzungen Kläger Schadenersatz geltend machen können. November vergangenen Jahres entschied dann der Bundesgerichtshof, dass dafür der Nachweis reicht, zu den Opfern des Datendiebstahls zu gehören.

Die Verbraucherzentrale teilte mit, bis Anfang Oktober hätten sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Wer Ansprüche anmelden möchte, kann seine Daten auf der Website des Bundesamts für Justiz hinterlegen, um sich in das Verbandsklageregister eintragen zu lassen. Eine Anmeldung ist nachträglich bis spätestens drei Wochen nach Ende der mündlichen Verhandlung möglich. Interessierte können über die Verbraucherzentrale im Internet prüfen lassen, ob sie von der Datenpanne betroffen waren.

Die Verbraucherzentrale teilte mit, dass sich das Gericht am Freitag zunächst mit formellen Fragen beschäftigen werde. Laut dem Hanseatischen Oberlandesgericht soll darüber gesprochen werdne, ob das Gericht überhaupt für die Klage zuständig sei. Wie lange verhandelt werde, könne nicht abgesehen werden. Am Ende der Sitzung am Freitag sei jedenfalls nicht mit einer Entscheidung zu rechnen. Ein gesonderter Verkündungstermin solle bekanntgegeben werden. Die Verhandlung ist öffentlich.


(emw)



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