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Künstliche Intelligenz

Rokid Glasses lösen Kickstarter-Hype aus und feiern Premiere auf der IFA


Das chinesische XR-Unternehmen Rokid hat mit einer neuen Display-Smartbrille auf Kickstarter innerhalb eines Tages über eine halbe Million US-Dollar eingesammelt und trifft damit offenbar einen Nerv bei Tech-Enthusiasten. Der Öffentlichkeit wird die Brille erstmals auf der IFA in Berlin präsentiert.

Die Kickstarter-Kampagne läuft noch bis zum 10. Oktober 2025, sodass davon auszugehen ist, dass Rokid mit einem Crowdfunding in Millionenhöhe rechnen kann. Das anvisierte Ziel lag bei 18.000 US-Dollar. Mit der Auslieferung der ersten Geräte will Rokid im November 2025 beginnen. Das Einstiegsmodell kostet für Unterstützer 479 US-Dollar und liegt damit rund 20 Prozent unter dem späteren Listenpreis. Für 519 US-Dollar ist die Variante mit Korrekturglasrahmen enthalten. Wer die Rokid Glasses ausprobieren möchte, hat auf der diesjährigen IFA die Chance dazu. In Halle 6.2, Stand 169, können Besucher die neuen Smart Glasses erstmals ausprobieren.

Mit dem Projekt positioniert sich Rokid als einer der wenigen Hersteller, der smarte Brillen mit integriertem Display noch vor Google, Meta und Apple auf den Markt bringen könnte. Smarte Brillen erleben gerade einen Boom. Einer der Gründe für das gesteigerte Interesse dürfte die zusätzliche Funktionalität im Alltag sein, etwa durch Live-Übersetzung im Ausland oder Untertitel für Menschen mit Hörverlust. Kritik gibt es häufig aufgrund Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes.

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Die Rokid Glasses bieten ein beidseitiges Mikro-LED-Display mit monochrom-grüner Anzeige, das Informationen wie Navigation, Live-Untertitel, Teleprompter-Text oder App-Benachrichtigungen direkt vor die Augen bringt. Im Gegensatz zu vielen Konkurrenzprodukten, die bisher nur Ton liefern, setzt Rokid gezielt auf visuelle Ausgabe, wenn auch nicht in echter Augmented Reality. Die Projektion erfolgt über zwei integrierte Wellenleiter mit 23 Grad Sichtfeld und bis zu 1.500 Nits Helligkeit. Eine 10-stufige Helligkeitsregelung soll für Lesbarkeit bei allen Lichtverhältnissen sorgen.

Die Brille wiegt laut Hersteller nur 49 Gramm und ist nach IPX4 gegen Spritzwasser geschützt. Aufgrund der Wellenleitertechnologie lassen sich nicht ohne weiteres Korrekturgläser einsetzen. Für Brillenträger gibt es deshalb einen magnetischen Cliprahmen für Korrekturgläser, der vor den eigentlichen Gläsern angebracht wird. Ergonomisch geformte Nasenpads und flexible Bügel sollen das Tragen angenehmer machen.

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Technisch basiert das System auf einem Snapdragon AR1-Prozessor von Qualcomm. Die Kamera nutzt einen Sony-Sensor mit 12 Megapixeln und 109 Grad Sichtfeld. Sie erlaubt Freihandaufnahmen aus der eigenen Perspektive, inklusive HDR-Modus und digitaler Bildstabilisierung. Fotos und Videos lassen sich über Sprachbefehl oder eine Taste am Gestell auslösen. Ein integriertes Licht signalisiert dabei, dass gerade aufgezeichnet wird.

Neben Kamera und Display bieten die Rokid Glasses auch Mikrofone mit Windgeräuschfilterung, Lautsprecher in Ohrnähe, eine Anbindung an Sprachassistenten wie ChatGPT sowie Echtzeitübersetzungen in 89 Sprachen – fünf davon auch offline, dank eines eigenen Sprachmodells. Die Brille verbindet sich via Bluetooth mit dem Smartphone und benötigt für viele Funktionen wie Navigation oder Online-Übersetzung eine Internetverbindung. Offline funktionieren Musik, Kamera, einfache Sprachbefehle und der KI-Teleprompter.

Die Akkulaufzeit liegt laut Hersteller bei 5 bis 6 Stunden Musikwiedergabe, 4 Stunden Gesprächszeit, 2 Stunden Displaybetrieb oder rund 45 Minuten durchgehender Videoaufnahme. Ein Ladeetui mit 3.000 mAh ist als Zusatzoption erhältlich und soll die Brille mehr als zehnmal aufladen können. Geladen werden kann auch während der Nutzung.


(joe)



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#heiseshow: Windows 95, USA vs. EU, Notrufchaos


Anna Bicker, heise-online-Chefredakteur Dr. Volker Zota und Malte Kirchner sprechen in dieser Ausgabe der #heiseshow unter anderem über folgende Themen:

  • Klickibunti: Wie Windows 95 den modernen PC prägte – Vor 30 Jahren revolutionierte Microsoft mit Windows 95 die PC-Welt und legte den Grundstein für die moderne Computernutzung. Was machte Windows 95 so wegweisend? Welche Designprinzipien prägen noch heute unsere Computer? Und wie veränderte das Betriebssystem die Art, wie wir mit Computern umgehen?
  • Das riecht nach Ärger: US-Regierung will EU-Regulierer sanktionieren – Die Trump-Regierung plant angeblich Sanktionen gegen EU-Verantwortliche wegen des Digital Services Act. Wie ernst ist diese Drohung zu nehmen? Welche Auswirkungen hätte ein Handelsstreit zwischen USA und EU auf die Tech-Regulierung? Und kann die EU ihre digitale Souveränität gegen US-Druck behaupten?
  • Anrufchaos: Legen automatisierte Notrufe Rettungsleitstellen lahm? – Smarte Geräte und automatisierte Systeme überlasten zunehmend die Notfall-Infrastruktur mit Fehlalarmen. Wie groß ist das Problem der automatisierten Notrufe wirklich? Welche technischen Lösungen gibt es, um echte Notfälle von Fehlalarmen zu unterscheiden? Und wie können Rettungsleitstellen mit der wachsenden Zahl vernetzter Geräte umgehen?

Außerdem wieder mit dabei: ein Nerd-Geburtstag, das WTF der Woche und knifflige Quizfragen.

Fragen an die Moderatoren und Gäste können während der Sendung im YouTube-Chat und in unserem Twitch-Kanal (twitch.tv/heiseonline) sowie vorab per E-Mail und im heise-Forum gestellt werden. Die Redaktion freut sich bereits auf zahlreiche Zuschauer und auf reges Feedback.

Die #heiseshow wird jeden Donnerstag um 17 Uhr live auf heise online gestreamt. Nach der Live-Übertragung ist die Sendung zum Nachschauen und -hören auf YouTube und als Podcast verfügbar:


(mki)



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Donnerstag: Leitfaden gegen Cyberangriffe Chinas, Google will nichts vergessen


Chinesische Angreifer wie Salt Typhoon oder GhostEmperor nutzen zumeist bekannte, aber nicht geschlossene Sicherheitslücken aus, um Netzwerksysteme zu infiltrieren und auszuspähen. Jetzt gibt es einen offiziellen Leitfaden, den Sicherheitsbehörden verschiedener Länder gemeinsam erarbeitet und herausgegeben haben. Derweil möchte Kanadas Datenschutzbehörde eine auf konkrete Gefahr reduzierte Variante des „Rechts auf Vergessenwerden“ durchsetzen. Google spielt allerdings nicht mit, obwohl die Ergebnisse der Suchmaschine auf viele Jahre alte, überholte und teilweise unvollständige Berichte über eine HIV-positive, minderjährige Person verweisen. Konkret betrifft uns in Europa, dass Word für Windows neu abgefasste Inhalte automatisch in die Cloud speichert, wo auch Microsofts KI mitliest. Doch es gibt Abhilfe. Nutzer können die Autosave-Funktion abschalten oder die automatische Speicherung in andere Clouds oder eigene Laufwerke umleiten – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

In den letzten Jahren sind immer wieder Cyberangriffe von mutmaßlich chinesischen Akteuren auf internationale Netzwerksysteme bekannt geworden. Dabei konnten die wohl staatlich unterstützten Cyberangreifer die globale Telekommunikationsinfrastruktur infiltrieren und ausspähen. Dagegen haben sich die Sicherheitsbehörden verschiedener Länder verbündet und jetzt einen gemeinsamen und umfassenden Cybersicherheitsleitfaden veröffentlicht, der das Vorgehen der Angreifer beschreibt, Hinweise zur Entdeckung der Attacken gibt und Gegenmaßnahmen empfiehlt. Vielen dieser Cyberangriffe gemein ist das Ausnutzen bereits bekannter, aber vom Betreiber nicht geschlossener Sicherheitslücken: Weltweite Warnung vor Cyberangriffen Chinas auf Telekommunikationsinfrastruktur.

Google weigert sich, die kanadische Version des „Rechts auf Vergessenwerden“ zu akzeptieren, obwohl dieses im Vergleich zur europäischen Variante deutlich reduziert und besser gegen Missbrauch geschützt ist. Googles Weigerung stellt die schwache Datenschutzbehörde der Monarchie vor ein Problem. Ausgangspunkt des Streits sind über Googles Suchmaschine zu findende Medienberichte über Verhaftung und Anklage einer HIV-positiven, minderjährigen Person, wohl vor über einem Jahrzehnt. Der Person wurde einst vorgeworfen, ihren HIV-Status vor einem sexuellen Kontakt nicht offengelegt zu haben. Darüber berichteten kanadische Medien unter Nennung des vollen Namens der Person und ihrer sexuellen Orientierung. Das schadet der Person noch heute: Google will HIV-Status minderjährigen Kanadiers in Suchergebnissen behalten.

Verweigern können Anwender erfreulicherweise Microsofts Drang von Office-Dateien zur Cloud. Zwar landen mit Microsoft Word für Windows erstellte Inhalte ab sofort automatisch in der Microsoft-Cloud Onedrive. Gleichzeitig bekommt Microsofts Künstliche Intelligenz Copilot samt deren Agenten Zugriff auf die automatisch auf Onedrive gespeicherten Dateien. Doch Nutzer, die das nicht möchten, können die automatische Speicherung (Autosave) deaktivieren. Alternativ können sie in den Einstellungen eine andere Cloud als automatischen Speicherort festlegen. Angeboten werden in den Einstellungen auch noch, ganz oldschool, der eigene Rechner oder gegebenenfalls ein Netzwerklaufwerk als Ort für das automatische Abspeichern: MS Word speichert unter Windows jetzt automatisch in die Cloud.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Nach einer IT-Attacke auf den Klinikkonzern Ameos im Juli hat der Verbund nun ein Auskunftsformular veröffentlicht, auf der Patienten Auskunftsersuchen stellen können. „Ob im Einzelfall personenbezogene Daten betroffen sind, muss jeweils aufwendig und individuell geprüft werden. Daher können wir keine verlässliche Aussage dazu machen, wie viele Personen tatsächlich betroffen sind“, sagte ein Sprecher gegenüber heise online. Nach Ausfüllen des auf der Informationswebpage verlinkten Auskunftsformulars werde individuell geprüft, welche Daten in welchem Zeitraum betroffen waren. Dazu müssen sich Patienten identifizieren und eine Kopie ihres Ausweisdokuments hochladen: Nach IT-Angriff auf Ameos Kliniken steht Auskunftsformular für Datenschutz bereit.

In der heutigen Ausgabe der #heiseshow sprechen wir unter anderem über Klickibunti und wie Windows 95 vor 30 Jahren den modernen PC prägte. Was machte Windows 95 so wegweisend? Welche Designprinzipien prägen noch heute unsere Computer? Derweil plant die Trump-Regierung angeblich Sanktionen gegen EU-Verantwortliche wegen des Digital Services Act. Wie ernst ist diese Drohung zu nehmen? Kann die EU ihre digitale Souveränität gegen US-Druck behaupten? Unter Druck stehen auch Rettungsleitstellen, denn smarte Geräte und automatisierte Systeme überlasten zunehmend die Notfall-Infrastruktur mit Fehlalarmen. Wie groß ist das Problem der automatisierten Notrufe wirklich? Welche technischen Lösungen gibt es, um echte Notfälle von Fehlalarmen zu unterscheiden? Darum geht es heute um 17 Uhr live in der #heiseshow: Windows 95, USA vs. EU, Notrufchaos.

Auch noch wichtig:

  • Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Deutsche Banken Zahlungen an Paypal gestoppt hatten. Auslöser war ein Sicherheitsproblem bei Paypal: Deutsche Banken blockierten offenbar Zahlungen von Milliarden Euro.
  • In der US-Sozialkasse haben Angestellte von DOGE laut einer Whistleblower-Beschwerde eine hochsensible Datenbank in die Cloud kopiert. Das Risiko sei enorm, so der Whistleblower: DOGE hat Daten zu allen Menschen in den USA in die Cloud kopiert.
  • Klimaanlage? Geht ja gar nicht! Wärmepumpe? Super. Clemens Gleich betrachtet die seltsame deutsche Tugendwahrnehmung an der Moralscheide des Klimakompressors in seinem Kommentar: Nur in Deutschland ist die Klimaanlage etwas Schlechtes.
  • Nachdem drei Testflüge in Folge nicht geglückt waren, ist SpaceX beim zehnten Start der Riesenrakete Starship jetzt wieder alles gelungen, was geplant war: Beim zehnten Testflug hat die Riesenrakete Starship wieder alle Aufgaben absolviert.
  • Amazon offeriert beim Retourenprozess neuerdings, manche Waren gegen Preisreduktion zu behalten statt zurückzuschicken. Lohnt sich das Eingehen auf das Modell? Das ist die Frage beim neuen Retourenmodell: Amazon bietet Nachlass statt Rücksendung.
  • Die neue Toniebox bietet Spiele und soll noch jüngere Kinder ansprechen. Boxen der ersten Generationen bleiben voll funktionsfähig: Hersteller erweitert Altersgruppe bei Toniebox 2.
  • Googles KI-Wettermodell stach bei der 72-Stunden-Vorhersage von Hurrikan Erin gegenüber etablierten Modellen hervor. Warum die KI etliche Vorteile bietet: Googles KI-Wettervorhersage für Hurrikan Erin übertrifft klassische Modelle.
  • VW stellt den zweiten T-Roc vor, an dem wenig überrascht. Doch dahinter steckt kein mangelnder Mut, sondern kluges Kalkül: VW T-Roc weiterhin konservativ erfolgreich?
  • Ein Märchen in CRUD zeigt, wie Fachsprache und Technik kollidieren, weil sich nicht alles über Create, Read, Updated und Delete abbilden lässt: Warum CRUD für Märchen und Unternehmen gleichermaßen ungeeignet ist.
  • Die Theorien zur Planetenentstehung sind umfangreich, teils fehlen aber Nachweise. Nun wurde beobachtet, wie ein Exoplanet eine Lücke zwischen Ringen schafft: „Spektakulär klares Bild“ zeigt erstmals Babyplaneten beim Freiräumen des Orbits.


(fds)



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Google will HIV-Status minderjährigen Kanadiers in Suchergebnissen behalten


Google weigert sich, die kanadische Version des „Rechts auf Vergessenwerden“ zu akzeptieren, obwohl dieses im Vergleich zur europäischen Variante deutlich reduziert und besser gegen Missbrauch geschützt ist. Googles Weigerung stellt die schwache Datenschutzbehörde der Monarchie vor ein Problem. Ausgangspunkt des Streits sind über Googles Suchmaschine zu findende Medienberichte über Verhaftung und Anklage einer HIV-positiven, minderjährigen Person, wohl vor über einem Jahrzehnt.

Der Person wurde einst vorgeworfen, ihren HIV-Status vor einem sexuellen Kontakt nicht offengelegt zu haben. Darüber berichteten kanadische Medien unter Nennung des vollen Namens der Person und ihrer sexuellen Orientierung. In den Berichten erblickt die Datenschutzbehörde keinen Rechtsverstoß.

Die Anklage gegen die minderjährige Person wurde jedoch rasch ruhend gestellt, weil die Ermittlungsergebnisse zeigten, dass von der Person nie Gefahr für die Gesundheit anderer ausgegangen ist. Kanadas Bundesstaatsanwalt verfolgt grundsätzlich keine Fälle, bei denen kein realistisches Ansteckungsrisiko bestanden hat. Doch wer den Namen der Person in Googles Suchmaschine eingibt, findet bis heute ganz oben die Medienberichte über Verhaftung und Anklage wegen des behaupteten Sexualdelikts.

Die Folgen für die Person sind schlimm: körperliche Angriffe, Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche, soziale Ächtung. Sie hätte gerne, dass bei der Eingabe ihres Namens die Hyperlinks auf veraltete Medienberichte in Googles Suchergebnissen nicht mehr auftauchen. Als Google sich weigerte, wandte sich der Beschwerdeführer 2017 an die kanadische Bundesdatenschutzbehörde (Office of the Privacy Commissioner of Canada).

Diese eröffnete ein Verfahren, doch behauptete Google, die Behörde dürfe die Suchmaschine gar nicht untersuchen. Sie diene journalistischen Zwecken, wofür das kanadische Bundesdatenschutzgesetz PEPIDA eine Ausnahme kenne. Die Behörde ging zu Gericht und erstritt sowohl in erster (2021) als auch zweiter Instanz (2023) die Feststellung, dass „jeder Teil“ der Suchmaschine vom kanadischen Bundesdatenschutzgesetz PEPIDA erfasst ist, zumal die Suche nicht ausschließlich journalistischen Zwecken dient.

Dennoch weigert sich Google bis heute, bei Eingabe des Personennamens die Hyperlinks auf die Medienberichte zu unterdrücken. Dabei fordert die Behörde keineswegs, die Medienberichte überhaupt aus dem Index zu löschen. Sie dürfen bei Eingabe anderer Suchbegriffe weiterhin verlinkt werden, nur bei Eingabe des Namens der betroffenen Person soll das nicht mehr passieren. Dazu verweist die Datenschutzbehörde auf einen zentralen Gummiparagrafen des Gesetzes (PEPIDA Paragraph 5 Absatz 3): „An organization may collect, use or disclose personal information only for purposes that a reasonable person would consider are appropriate in the circumstances.“ (Etwa: Organisationen dürfen personenbezogene Daten nur für Zwecke, die eine verständige Person unter den gegebenen Umständen als passend erachten würde, sammeln, nutzen und preisgeben.)

Unter bestimmten, eingegrenzten Bedingungen folge daraus, dass Suchergebnisse unzulässig sein können: Wenn die Suchergebnisse einem Individuum wahrscheinlich signifikanten Schaden zufügen, und das schwerer wiegt, als das öffentliche Interesse an den Suchergebnissen bei Eingabe des Namens des Individuums.

In konkreten Fall sei dieses öffentliche Interesse, wenn überhaupt, gering, weil es sich um keine Person des öffentlichen Interesses handle und sich die Medienberichte um hochsensible Informationen des Privatlebens drehen, nicht um öffentliches Wirken oder Arbeitsleben. Außerdem sei die Anklage flott ruhend gestellt worden; nach heute geltenden Richtlinien wäre sie kaum je erhoben worden.

Zwar gäbe es öffentlichen Diskurs über strafrechtliche Ahndung nicht offengelegter HIV-Status, doch könne die Öffentlichkeit die konkreten Medienberichte über thematische Suchbegriffe finden; die Auffindbarkeit über den Personennamen trage nicht bedeutend zum Diskurs bei.

Die meisten verlinkten Artikel würden unvollständig und irreführend berichten, da sie die spätere Ruhestellung der Anklage nicht erwähnen. Auch die auf Bundesebene und in mehreren Provinzen gültigen Richtlinien, ohne Ansteckungsrisiko keine Anklagen zu erheben, würden nicht erwähnt. Ohne diesen Kontext könnten Leser einen falschen Eindruck gewinnen, was der genannten Person schwer schaden könne. Überhaupt seien die Artikel vor vielen Jahren erschienen, was ebenfalls das öffentliche Interesse an deren Verlinkung reduziere.

Durch die fortdauernde Verbreitung der Links nach Eingabe des Personennamens verletze Google dauerhaft die zitierte Gesetzesbestimmung. Doch kann die kanadische Bundesdatenschutzbehörde weder Geldstrafen verhängen noch Auflagen machen; sie ist auf Empfehlungen beschränkt. Die möchte Google nicht umsetzen.

„Einzelpersonen haben nach kanadischem Datenschutzrecht das Recht, Informationen über sich aus Onlinesuchergebnissen nach Eingabe ihres Namens unter bestimmten Umständen entfernen zu lassen, wenn es signifikantes Schadensrisiko gibt, dass dem öffentlichen Interesse an dieser über so eine Suche zugänglichen Information überwiegt“, hält Kanadas Datenschutz-Commissioner Philippe Dufresne fest. Seine Behörde werde „alle verfügbaren Optionen erwägen, um Googles Einhaltung des Gesetzes sicherzustellen.“ Wie das aussehen wird, ist offen.

Der Zugang der kanadischen Datenschutzbehörde zu einem „Recht auf Vergessenwerden“ hat gegenüber dem europäischen Modell den Vorteil geringeren Missbrauchspotenzials. Legale Webinhalte sollen nämlich nicht grundsätzlich aus dem Suchindex gelöscht werden; im Zentrum steht vielmehr der Schutz Betroffener. Wer gezielt nach ihnen sucht, soll die für die Betroffenen gefährlichen Inhalte nicht leicht finden, während andere Suchbegriffe weiterhin zum Ziel führen. Dass dort dann auch der Name einer Person steht, hat bei weithin unbekannten Menschen kaum Auswirkungen auf diese.

Im europäischen Modell wird regelmäßig die Webpage insgesamt aus den Suchergebnissen gefiltert, unabhängig vom Suchbegriff. Das führt zu Missbrauch, wenn auf derselben Webpage Nutzerkommentare veröffentlicht werden. Wem etwa ein Medienbericht nicht gefällt, verfasst darunter ein „besoffenes“ Posting. Dem Poster ist das bald „peinlich“, weshalb er bei den Suchmaschinen die Unterdrückung der Webpage beantragt. Die Suchmaschinen müssen gehorchen. Die Betreiber der betroffenen Webseite erfahren nie von der Auslistung, die der europäische „Betroffene“ ohne Gerichtsurteil erzwungen hat.


(ds)



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