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Samsung Galaxy S25 Edge gefloppt: S26 Edge offenbar gestrichen


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Samsung hat offenbar das Galaxy S26 Edge gestrichen. Das berichten sowohl die koreanische Website Newspim als auch das Samsung-Blog SamMobile. Älteren Gerüchten zufolge wollte Samsung ursprünglich das Galaxy-Plus- im nächsten Jahr durch ein Edge-Modell ersetzen. Schwache Absatzzahlen des ersten schlanken Smartphones, dem im Mai gestarteten Galaxy S25 Edge, könnten die Pläne des koreanischen Techriesen umgeworfen haben. Nun heißt es, dass das Plus-Modell weiterhin der Produktpalette erhalten bleibt.

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Laut Newspim soll Samsung seine Mitarbeiter erst kürzlich über die Einstellung der Edge-Reihe informiert und die Einstellung des Galaxy S26 Edge bekannt gegeben haben. Zudem berichtet die koreanische Webseite, dass das im Mai erschienene Galaxy S25 Edge voraussichtlich eingestellt werde, sobald die Lagerbestände ausverkauft seien. Die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr der Edge-Reihe werde ebenfalls als gering eingeschätzt.

Nach Informationen von Sammobile soll Samsung vier S26-Modelle in Arbeit gehabt haben – das Basisgerät Galaxy S26, ein Plus, ein Ultra und das Edge. Nach den schlechten Verkaufszahlen des Galaxy S25 Edge habe Samsung sich entschieden, das Galaxy S26 Edge nicht zusammen mit dem Galaxy S26 und dem Galaxy S26 Ultra auf den Markt zu bringen.

Die Absatzzahlen der S25-Reihe von Hana Investment & Securities, die Newspim vorliegen, sprechen eine klare Sprache: Demnach wurden im ersten Monat nach Markteinführung des Galaxy S25 Edge nur 190.000 Geräte verkauft. Das ist deutlich weniger als die Verkaufszahlen des Galaxy S25 (1,17 Millionen Geräte), des S25 Plus (840.000 Geräte) und des S25 Ultra (2,55 Millionen Geräte) im gleichen Zeitraum.

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Laut Sammobile wurden bis August vom Edge 1,31 Millionen Geräte verkauft, während im gleichen Zeitraum das Galaxy S25, Plus und Ultra mit 8,28 Millionen, 5,05 Millionen beziehungsweise 12,18 Millionen Einheiten deutlich darüber lagen.

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Auf Anfrage von heise online zu den Berichten über eine mögliche Einstellung der Edge-Reihe wollte sich Samsung Deutschland nicht äußern: „Spekulationen zum Produktportfolio kommentiert Samsung nicht.“

Gegenüber Newspim sagte ein nicht näher genannter Vertreter der Mobilfunkbranche: „Das Edge wurde nicht entwickelt, weil man von vornherein ein schlankes Gehäuse brauchte, sondern weil ein Konkurrent (Apple) versprochen hatte, eines zu produzieren.“ Er ergänzte, dass dieses Produkt bestätigte, „dass Leistung und Akkukapazität wichtigere Faktoren sind, da die bestehenden Premium-Smartphones bereits immer dünner werden“.

Neben Apple und Samsung wird im November auch Motorola auf den Zug der dünnen Smartphones aufspringen. Das als Moto Edge 70 bezeichnete Modell wird beim Akku jedoch weniger Opfer bringen als die Modelle der Konkurrenz: Dank eines Silizium-Carbon-Akkus, der eine hohe Energiedichte besitzt, wird die Kapazität bei 4800 mAh liegen, während die der Mitbewerber nur 3900 mAh (S25 Edge) beziehungsweise 3149 mAh (Air) groß sind. Ob das ein Kaufgrund für Verbraucherinnen und Verbraucher sein wird, bleibt jedoch abzuwarten.


(afl)



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Rundfunkbeitrag verfassungswidrig? Richter stellen hohe Hürden auf


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Ist der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag nicht erfüllt? Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht nun eine Grundsatzentscheidung (Az.: BVerwG 6 C 5.24) gefällt. Es legt die Messlatte für Verfassungswidrigkeit dabei sehr hoch: Es müsste über einen längeren Zeitraum zu schweren Versäumnissen bei den Sendern kommen, bevor man den Rundfunkbeitrag als verfassungswidrig ansehen könnte.

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Eine Klägerin aus Bayern hatte argumentiert, dass die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihrem Auftrag nicht nachkommen, weil das Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Damit war sie bereits vor dem Verwaltungsgericht München gescheitert. Auch die Richter des Bundesverwaltungsgerichts sehen im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine wechselseitige Verknüpfung zwischen der Beitragspflicht und der Erfüllung des Funktionsauftrags. Die Klägerin könne daher angebliche Defizite im Programm der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht der Beitragspflicht entgegenhalten, teilte das Bundesverwaltungsgericht mit. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 2018 entschieden, dass der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil in der Möglichkeit liegt, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.

Auch im Medienstaatsvertrag sei die Beitragspflicht nicht an die Erfüllung des Sendeauftrags geknüpft, bekräftigen nun die Richter am Bundesverwaltungsgericht. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Beitragspflicht sei nur dann infrage zu stellen, wenn das Gesamtprogramm der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Anforderungen an Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit in der Berichterstattung „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt.“ Die Schwelle dafür sei aber hoch, entschieden die Bundesverwaltungsrichter.

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„Sie muss dem weiten Spielraum des Gesetzgebers bei Ausgestaltung einer Beitragspflicht Rechnung tragen und setzt daher ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität voraus. Zudem ist es schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt.“ Grundsätzlich seien Vielfalt und Ausgewogenheit ein Zielwert, der nie vollumfänglich erreicht werden könne.

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Der Streit um den Rundfunkbeitrag könnte die Gerichte weiter beschäftigen: Das Bundesverwaltungsgericht verwies die Klägerin nämlich erneut an die Vorinstanz, den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Dort hat sie Gelegenheit, ihre Behauptungen zu beweisen. Sie müsse „ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität“ darlegen, schreiben die Richter. Um das zu prüfen, müsse eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren in den Blick genommen werden. Wissenschaftliche Gutachten müssten „hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite“ im Programm ergeben.

Komme der VGH in München auf dieser Grundlage zu der Einschätzung, der Rundfunkbeitrag sei verfassungswidrig, müsse die Beitragspflicht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt werden. „Allerdings erscheint es nach dem bisherigen tatsächlichen Vorbringen derzeit überaus zweifelhaft, ob die Klägerin eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wird erreichen können“, sagte der Vorsitzende Richter am Bundesverwaltungsgericht, Ingo Kraft, laut dpa.


(dahe)



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Honor „Robot Phone“: KI-Smartphone-Konzept mit Gimbal-Kamera


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Mit dem Konzept namens „Robot Phone“ will der Hersteller demonstrieren, wie Smartphones weiterentwickelt und mehr zu einem KI-Begleiter werden können. Eine kardanisch gelagerte Gimbal-Kamera, die aus der Rückseite des Smartphones herausfahren kann, ist gewissermaßen das Herzstück des Geräts, mit dem es Fotos und Videos in jede Richtung aufnehmen können soll. Der Hersteller beschreibt sein Projekt als „ein revolutionäres KI-Gerät, das multimodale Intelligenz, fortschrittliche Robotik und Bildgebung der nächsten Generation miteinander verbindet“.

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Das Smartphone, das das Unternehmen in seinem Teaser-Video bislang nur in computergenerierter Form zeigt, mutet auf den ersten Blick wie ein recht dickes, herkömmliches Telefon an. Das rückseitige Kameraelement ist zweigeteilt: hinter der linken Seite verbirgt sich die Gimbal-Kamera, deren Schutzklappe über einen Schiebemechanismus geöffnet werden kann. Motoren lassen die Gimbal-Kamera dann herausfahren und in nahezu jede Richtung bewegen.

Auf der Rückseite des Smartphones ist zudem nicht das eigentliche Honor-Logo zu sehen, stattdessen ziert es ein Alpha, das für die Unternehmensvision „Alpha Plan“ steht, die im Zuge des MWC Anfang dieses Jahres angekündigt wurde. Dahinter steht Honors Roadmap, die den Übergang von einem reinen Smartphone-Hersteller zu einem Anbieter eines umfassenden KI-Geräte-Ökosystems markieren soll. Der Plan umfasst drei Schritte: Zunächst die Entwicklung intelligenter KI-Geräte, dann den Aufbau eines KI-Ökosystems und schließlich – in der Vision – die Schaffung einer ‚intelligenten Welt‘.“ Im Zuge dessen will der Hersteller 10 Milliarden US-Dollar in KI-Entwicklung über die nächsten fünf Jahre investieren.

Im Teaser-Video zeigt der Hersteller nicht nur, wie ein Robot-Smartphone aussehen, sondern auch, was mit der Gimbal-Kamera und KI-Funktionen möglich sein soll. Ist die Kamera ausgefahren – im Video begleitet von einem Kichern –, kann sie etwa Selfies aufnehmen und mit KI als eine Art Modeberater fungieren. Durch die flexible Positionierbarkeit der Kamera kann sie Fotos und Videos in verschiedensten Winkeln aufnehmen, das Video deutet zudem an, dass sie sich auch selbstständig bewegen kann.

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Das Video zeigt ferner mögliche Einsatzmöglichkeiten, die andeuten, dass das Gimbal-Smartphone viel KI unter der Haube hat: In der Brusttasche eines Hemdes könne die Kamera etwa die Umwelt aufnehmen, Babys kichernd Einschlaflieder vorsäuseln und bei Nacht mit Staunen Fotos des Sternenhimmels schießen.

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Aus technischer Sicht kann die integrierte Gimbal-Kamera als eine Art Fortsetzung des Oneplus 7 Pro von 2019 gesehen werden. Das Smartphone des Herstellers hatte eine im Gehäuse versenkbare Selfiekamera verbaut, die nur dann herausfährt, wenn sie benötigt wird. Die Idee hatte sich nicht durchgesetzt, womöglich auch, weil mechanische Komponenten schneller ausfallen können und Herstellungskosten tendenziell teuer sind.

Honor will weitere Details zu seinem Robot-Phone im Zuge des MWC 2026 enthüllen.


(afl)



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KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu verwertbaren Erkenntnissen


Viele Unternehmen verfügen über einen immensen Datenschatz zu eigenen Produkten, Userinnen und Usern, internen Arbeitsabläufen und mehr. Lange Zeit galt als Maxime, so viele Daten wie möglich zu sammeln, irgendwann könnten sie schließlich hilfreich werden. Diese Datensammlungen sind aber derart umfangreich, dass eine händische Analyse außerordentlich zeitintensiv wäre. Künstliche Intelligenz kann hier helfen, Muster erkennen und Rohdaten vorstrukturieren, um daraus Strategien abzuleiten. Unser Classroom KI und Data Science im Unternehmen – von Rohdaten zu verwertbaren Erkenntnissen, vermittelt praxisnah Datenquellen zu erschließen und von den ersten Analysen bis zur überzeugenden Datenstory zu gelangen.

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In fünf aufeinander aufbauenden Sessions lernen Teilnehmende die Fähigkeiten, um Daten strategisch zu nutzen und datengetriebene Entscheidungen im Unternehmen zu etablieren. Unser Experte etabliert dafür zunächst die notwendigen KI-Grundlagen. Darauf aufbauend widmet er sich etablierten Frameworks, etwa dem ACHIEVE-Framework und der Impact-vs-Effort-Matrix, um Use Cases systematisch zu bewerten und priorisieren. Im Folgenden lernen Teilnehmende alles Notwendige über Datenerfassung und -aufbereitung. Damit identifizieren sie strukturierte und unstrukturierte Datenquellen, führen explorative Datenanalysen (EDA) durch und wenden Techniken zur Datenbereinigung an. Dabei behandelt unser Experte auch ethische Aspekte der Datenanalyse und zeigt auf, wie man darin Bias erkennt und vermeidet.

Im weiteren Verlauf des Classrooms lernen Teilnehmende die praktische Anwendung von Python und Jupyter Notebooks, um traditionelle Analysemethoden und modernen KI-Tools zu kombinieren und so Arbeitsprozesse erheblich zu beschleunigen. Unser Experte widmet sich zudem der Visualisierung von Analyseergebnissen. Dabei erklärt er, wann statische oder interaktive Darstellungen sinnvoll sind und wie man komplexe Daten verständlich präsentiert.

Abschließend steht das Storytelling mit Daten im Fokus, um eine überzeugende Datenstory für verschiedene Zielgruppen zu entwickeln, einen strukturierten Kommunikationsplan zu erstellen und eine fokussierte Mini-Datenstrategie für einen konkreten Use Case zu entwerfen. Mit diesem Wissen sind Teilnehmende dazu in der Lage, nachhaltige und datengetriebene Initiativen im Unternehmen zu etablieren. Die Termine der Sessions sind:

  • 12.11.25: Künstliche Intelligenz strategisch nutzen – vom Buzzword zum konkreten Use Case
  • 19.11.25: Explorative Datenanalyse (EDA) – Datenquellen identifizieren und Datenqualität sichern
  • 26.11.25: Datenanalyse mit Python – Jupyter Notebooks, Pandas und ChatGPT als Analyse-Werkzeuge
  • 03.12.25: Datenvisualisierung mit Python und Tableau – von der Analyse zum aussagekräftigen Dashboard
  • 10.12.25: Datenanalyse erfolgreich kommunizieren – zielgruppenorientierte Präsentation und Strategieplanung

Die Sessions haben eine Laufzeit von jeweils vier Stunden und finden von 9 bis 13 Uhr statt. Alle Teilnehmenden können sich nicht nur auf viel Praxis und Interaktion freuen, sondern haben auch die Möglichkeit, das Gelernte mit allen Aufzeichnungen und Materialien im Nachgang zu wiederholen und zu vertiefen. Fragen werden direkt im Live-Chat beantwortet und Teilnehmer können sich ebenfalls untereinander zum Thema austauschen. Der nachträgliche Zugang zu den Videos und Übungsmaterialien ist inklusive. Weitere Informationen und Tickets finden Interessierte auf der Website des Classrooms.

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E-Mail-Adresse

Ausführliche Informationen zum Versandverfahren und zu Ihren Widerrufsmöglichkeiten erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.


(cbo)



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