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Künstliche Intelligenz

Samsung Galaxy Tab 11 im Test: Android-Tablet mit Top-Performance und Display


Handlich, aber stark: Mit dem Galaxy Tab S11 bringt Samsung in diesem Jahr wieder ein kompaktes 11-Zoll-Tablet mit Top-Hardware auf den Markt.

Mit der neuen Galaxy-Tab‑S11‑Reihe präsentiert Samsung seine aktuellen Flaggschiffe unter den Android-Tablets und ändert zugleich den Veröffentlichungsrhythmus. In diesem Jahr bringt der Hersteller zwei Modelle auf den Markt: ein kompaktes Galaxy Tab S11 mit 11 Zoll sowie das große Galaxy Tab S11 Ultra mit 14,6 Zoll.

Beim Vorgänger, der Tab‑S10‑Serie, hatte Samsung auf ein 11‑Zoll‑Gerät verzichtet und lediglich Varianten mit 12,4 Zoll (Plus) und 14,6 Zoll (Ultra) angeboten. Künftig will der Konzern offenbar im Zweijahres-Takt zwischen einem Plus‑Modell und einer kompakteren 11‐Zoll-Variante wechseln.

Das relativ kompakte Format macht das Tab S11 für Vielreisende interessant. Wie sich das neue kleine Top‑Tablet im Alltag schlägt, zeigt unser Test des Galaxy Tab S11.

Design

Das Samsung Galaxy Tab S11 ist mit seinem 11-Zoll-Display ähnlich kompakt wie das Galaxy Tab S10 FE. Samsung verbaut wieder ein edles Unibody-Gehäuse aus Aluminium, das hervorragend verarbeitet ist. Mit Maßen von 253,8 × 165,3 × 5,5 mm ist das Tablet noch dünner als das Tab S10 FE und sogar schlanker als das Galaxy S25 Edge.

Mit 470 g ist das Premium-Tablet leicht und handlich. Wie schon beim Vorgänger ist das Tablet nach IP68 vor Wasser und Staub geschützt – weiterhin eine Seltenheit unter Tablets, abgesehen von Samsungs eigenen Top-Modellen.

Samsung hat die Lautstärkewippe und die Power-Taste getauscht. Beide sitzen jetzt etwas mittiger am Rand. Auf der Rückseite gibt es eine einzelne Kamera in einem runden Modul, daneben sitzt ein LED-Blitz. Der Stylus S Pen hat einen neuen Platz: Er haftet nicht mehr auf einem abgesetzten Bereich der Rückseite, sondern magnetisch an der oberen Kante.

Display

Das Samsung Galaxy Tab S11 nutzt ein AMOLED-Panel mit einer Auflösung von 2560 × 1600 Pixeln (WQXGA) bei 11 Zoll Bildschirmdiagonale. Das ergibt eine Pixeldichte von 274 ppi. Damit zeigt das Tablet ein sehr scharfes Bild, bei dem einzelne Pixel mit bloßem Auge nicht zu erkennen sind.

Das Seitenverhältnis von 16:10 eignet sich gut für Medienkonsum und Spiele. Zum Arbeiten oder Lesen im Hochformat ist das Gerät dagegen etwas lang gezogen – hier hat sich bei der Konkurrenz inzwischen das 3:2-Format durchgesetzt. Die Bildqualität überzeugt. Das Display liefert tiefes Schwarz, kräftige Farben und stabile Blickwinkel. Die Bildwiederholrate erreicht bis zu 120 Hertz, was für flüssige Animationen beim Scrollen oder Spielen sorgt.

Mit einer Helligkeit von rund 500 Nits im Normalbetrieb und kurzzeitig über 1000 Nits im HDR-Modus bleibt der Bildschirm auch im Freien gut ablesbar. Nur in direkter Sonne spiegelt die Anzeige spürbar. Eine Anti-Reflexionsbeschichtung gibt es leider nur beim Ultra-Modell. Solange die Sonne nicht direkt auf das Display scheint, lassen sich Texte und Videos aber problemlos nutzen. Für längeres Streaming empfiehlt sich dennoch ein schattiges Plätzchen.

Kamera

Von einer Tablet-Kamera darf man normalerweise keine Wunder erwarten – doch bei der Galaxy-Tab-S-Reihe sieht das etwas anders aus. Das Tab S11 schießt erfreulich gute Fotos, die an die Qualität eines Mittelklasse-Smartphones heranreichen. Wer also doch mal spontan mit dem Tablet fotografiert, bekommt hier eine gute Kamera – und wirkt dabei dank des noch handlichen Formats auch nicht gänzlich albern. Nur ein kleines bisschen vielleicht.

Das Setup ist simpel: vorn eine 12-Megapixel-Kamera (f/2.2) mit Ultraweitwinkel für Selfies, hinten eine 13-Megapixel-Kamera (f/2.0) mit Autofokus. Die Bilder wirken scharf, natürlich und zeigen einen stimmigen Dynamikumfang – bei beiden Linsen. Videos nimmt das Tablet mit bis zu 4K auf, allerdings nur mit 30 Bildern pro Sekunde.

Ausstattung

Wie schon bei der Tab-S10-Reihe setzt Samsung beim Galaxy Tab S11 auf ein SoC von Mediatek. Der Dimensity 9400+ liefert sehr viel Leistung und muss sich nicht hinter der Qualcomm-Konkurrenz verstecken. Mit rund 6500 Punkten im 3Dmark Wild Life Extreme liegt er bei der Grafikleistung nahezu auf Augenhöhe mit den aktuellen Snapdragon 8 Elite. Für alle Anwendungen, vom Multitasking bis zum Gaming, bietet das Tablet mehr als genug Power. Das System reagiert schnell und ohne Verzögerungen.

Der Arbeitsspeicher beträgt 12 GB RAM, dazu gibt es 128, 256 oder 512 GB Speicherplatz, der per microSD-Karte erweitert werden kann. Es gibt wieder eine reine WLAN-Ausführung sowie ein Modell mit Mobilfunk nach 5G-Standard. Zur Positionsbestimmung unterstützt das Tab S11 GPS, Glonass, Beidou, Galileo und QZSS – jeweils in der WLAN und der 5G-Version.

An Anschlüssen bietet das Gerät USB-C 3.0, Bluetooth 5.4 und Wi-Fi 6E. Wi-Fi 7 fehlt zwar, fällt im Alltag aber kaum auf. Für Zubehör gibt es einen Pogo-Pin-Anschluss für die Tastaturhülle. Die vier Lautsprecher klingen stark und eignen sich einwandfrei für Filme und Spiele. Für Musik empfehlen sich aber weiterhin gute Kopfhörer. Der Fingerabdrucksensor sitzt unter dem Display und arbeitet zuverlässig.

Der S Pen kommt im neuen sechseckigen Design und liegt dadurch sicherer in der Hand. Beim längeren Schreiben wirkt er aber etwas schlank. Über die Seitentaste lassen sich Schnellfunktionen wie Farbauswahl oder Notizen-Assistent aufrufen. Eine Rotationserkennung fehlt, dafür zeigt das Display die Position der Stiftspitze präzise an, sobald sie darüber schwebt.

Software

Das Samsung Galaxy Tab S11 läuft ab Werk bereits mit Android 16 und der Bedienoberfläche One UI 8. Sämtliche KI-Features von Google sowie Samsung – etwa zur Bildbearbeitung oder Echtzeit‑Übersetzung, wie man sie von der Galaxy‑S‑Reihe der Smartphones kennt – stehen hier ebenfalls zur Verfügung.

Dazu kommt ein großzügiges Update‑Versprechen von sieben Jahren. Auf Wunsch erweitert die KI auch Skizzen automatisch. Außerdem gibt es ein unterhaltsames Zeichenprogramm, bei dem man Zeichnungen farblich wie in einem Malbuch ausfüllen kann. Der Sicherheitsstatus des Tablets war zum Testzeitpunkt aktuell.

Akku

Der Lithium-Ionen-Akku des Galaxy Tab S11 bietet eine Kapazität von 8400 mAh. Der Battery Test von PCmark wollte wie schon bei anderen Geräten mit Android 16 und One UI 8 nicht starten, auch wenn der Anbieter der Benchmarks um die 15 Stunden angibt. Im Alltag zeigt das Tablet aber eine gute Ausdauer. Rund 12 Stunden Dauerbetrieb sind realistisch, bei reiner Videowiedergabe sogar 14 bis 15 Stunden – Samsung selbst gibt etwas mehr an.

Beim Laden zeigt sich das Tab S11 erfreulich schnell. Mit bis zu 45 Watt ist der Akku in weniger als 90 Minuten vollständig geladen. Nach rund 30 Minuten steht schon etwa die Hälfte der Kapazität wieder zur Verfügung.

Preis

Der Preis ist üblich für die Reihe hoch: Die UVP liegt je nach Ausstattung zwischen 899 und 1230 Euro. Mittlerweile bekommt man das WLAN‑Modell mit 128 GB Speicher jedoch bereits ab 759 Euro. Mit 5G kostet es rund 100 Euro mehr. Die Variante mit 256 GB Speicher ist als Wi-Fi-Modell schon ab 820 Euro erhältlich, mit 5G liegt der Preis bei etwa 920 Euro. Für 512 GB Speicher zahlt man ohne Mobilfunk ab 936 Euro, mit 5G‑Funktion werden rund 1.200 Euro fällig.

Fazit

Das Samsung Galaxy Tab S11 ist in unseren Augen das beste kompakte Android‑Tablet mit 11 Zoll. Nachdem es im vergangenen Jahr nur ein mittelgroßes und ein großes Top‑Tablet von Samsung gegeben hatte, bietet der Hersteller nun wieder ein Premium‑Gerät im vergleichsweise handlichen Format. Das Display liefert eine exzellente Bildqualität und wird strahlend hell. Der Mediatek Dimensity 9400+ sorgt für erstklassige Leistung und macht das Tablet für fast jedes Szenario tauglich.

Schwächen gibt es kaum. Der Preis ist wie gewohnt hoch, und die Anti‑Reflexionsbeschichtung bleibt dem Ultra-Modell vorbehalten. Auch bei den Schnittstellen ist nicht alles auf dem neuesten Stand – es gibt „nur“ Wi-Fi 6E statt Wi‑Fi 7. Das ist allerdings Jammern auf hohem Niveau. Wer ein kompaktes Android‑Tablet mit viel Power und einwandfreier Verarbeitung sucht, liegt mit dem Galaxy Tab S11 genau richtig.



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Mittwoch: AMDs KI-Chips auch für Oracle, smarter Blutdruckmesser mit Bildschirm


Chiphersteller AMD und Softwarekonzern Oracle bauen ihre Zusammenarbeit aus. Oracle wird ab 2026 KI-Supercluster mit MI450-GPUs von AMD betreiben. Diese KI-Beschleuniger kommen erst nächstes Jahr auf den Markt, aber auch OpenAI wird neben den Nvidia-Produkten ebenfalls teilweise auf die neue Instinct-MI450-Serie setzen. Bereits jetzt verfügbar ist das intelligente Blutdruckmessgerät von Withings namens BPM Vision. Der Farbbildschirm dieses Geräts unterstützt den Nutzer beim Messvorgang von Blutdruck und EKG. Das smarte Gerät mit extra langer Akkulaufzeit von rund einem Jahr kostet 180 Euro. Derweil schreibt General Motors nach dem Auslaufen von Steueranreizen 1,6 Milliarden US-Dollar ab. Der Autobauer rechnet mit einer schwindenden Akzeptanz von E-Autos, denn die aktuelle US-Regierung hat auch die Emissionsvorschriften gelockert, sodass die Nachfrage nach Verbrennern in den Vereinigten Staaten wieder steigt – die wichtigsten Meldungen im kurzen Überblick.

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Der US-Softwarehersteller Oracle wird ab der zweiten Jahreshälfte 2026 öffentlich zugängliche Cloud-Dienste anbieten, die zunächst mit 50.000 Prozessoren von AMD der neuen MI450-Serie betrieben und später erweitert werden sollen. Durch den Vertrag mit Oracle gewinnt AMD einen Großkunden für seine kommenden Chips, während Oracle sein Prozessorangebot erweitern kann. Denn die Nachfrage nach großangelegten KI-Kapazitäten steigt laut Oracle rapide an. Es ist der zweite große Auftrag innerhalb kürzester Zeit, denn in der vergangenen Woche schloss AMD bereits einen mehrjährigen Vertrag über die Lieferung von KI-Chips mit einer Kapazität von insgesamt sechs Gigawatt an ChatGPT-Hersteller OpenAI im Wert von mehreren Milliarden US-Dollar: Oracle bietet Cloud-Dienste mit KI-Chips von AMD an.

Der französische Hersteller Withings bringt mit dem BPM Vision ein intelligentes Blutdruckmessgerät mit HD-Display auf den Markt. Der 2,8 Zoll (ca. 7 cm) große Farbbildschirm soll die Messungen vereinfachen, indem der Nutzer Schritt für Schritt angeleitet wird. Zudem erlaubt das smarte Gerät die Erkennung möglicher Herzklappenerkrankungen mittels EKG-Messungen. Das für 180 Euro angebotene BPM Vision kombiniert Blutdruckmessungen und die Erkennung von Vorhofflimmern in einem Gerät. Das soll die Überwachung der eigenen Herzgesundheit vereinfachen. Dabei hilft auch das angeschlossene HD-Display, denn es soll klare visuelle Anweisungen bei der Bedienung und beim Messvorgang geben: Withings bringt smarten Blutdruckmesser mit HD-Display zur einfachen Bedienung.

Der US-Autohersteller General Motors (GM) muss im dritten Quartal – die Zahlen werden in der kommenden Woche veröffentlicht – aufgrund der nicht wie erwartet verlaufenen Pläne für vollelektrische Fahrzeuge Kosten in Höhe von 1,6 Milliarden US-Dollar abschreiben. Die Kosten umfassen demnach eine nicht zahlungswirksame Wertminderung in Höhe von 1,2 Milliarden Dollar im Zusammenhang mit Kapazitätsanpassungen bei Elektrofahrzeugen sowie 400 Millionen US-Dollar für Vertragsstornierungsgebühren. Die Abschreibung ist in erster Linie eine Reaktion auf das Auslaufen der Steueranreize in den USA für Elektroautos und die Lockerung der Emissionsvorschriften unter der Regierung Trumps. Das führt zu einem strauchelnden Elektrofahrzeugmarkt: GM muss Milliardenbetrag abschreiben.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

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Während in Dänemark ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 15 Jahren geplant wird und Australien einen ähnlichen Weg einschlug, wird auch in Deutschland die Debatte darum, wie und ob Kinder Medien und auch Social Media nutzen, immer lauter. Die Fronten sind dabei verhärtet: Die Bundesbildungsministerin fordert eine stärkere Regulierung durch Alterskontrollen, doch die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz spricht sich gegen pauschale Verbote aus und pocht auf das Recht auf digitale Teilhabe. Um in dieser Debatte zu vermitteln, hat die Politik nun die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ ins Leben gerufen. Wir sprechen mit dem Drogen- und Suchtbeauftragten der Bundesregierung, Prof. Hendrik Streeck, über Mediensucht bei Jugendlichen: „Die Dosis macht das Gift“.

Google integriert Nano Banana in weitere Dienste: Der von DeepMind entwickelte Bildgenerator soll auch in der Google-Suche über die App Lens und im KI-Werkzeug NotebookLM sowie künftig in Google Fotos verfügbar sein. Bisher ist das KI-Bildbearbeitungswerkzeug, das offiziell Gemini 2.5 Flash Image heißt, nur über die Gemini-App nutzbar, doch bis jetzt sind laut Google fünf Milliarden Bilder mit dem Werkzeug generiert worden. In der Suche können Nutzer frisch aufgenommene Bilder oder solche aus der Galerie mit Nano Banana bearbeiten. Dazu öffnen sie die App Lens und können das Bild im „Create“-Modus per Prompteingabe ändern, etwa eine Person in eine andere Umgebung versetzen oder den Gesichtsausdruck ändern: Google bringt Nano Banana in die Suche und weitere Dienste.

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Auch noch wichtig:

  • Wenn an einer Ikea-Kasse mit Karte bezahlt wurde, filmte eine Kamera die PINs. Auch Passanten außerhalb der Wiener Filiale wurden aufgezeichnet. Das kostet: 1,5 Millionen Euro Strafe für Wiener Ikea, weil PIN-Tastatur gefilmt.
  • Mit fünf Monaten Verspätung kommen Mini-PCs mit Nvidias GB10-CPU. Zahlreiche Partner wie Asus und MSI sind mit dabei: Nvidia-Chef Jensen Huang überreicht Elon Musk ersten DGX Spark.
  • Mit einer Studie zeigt Mercedes, wie es in der Nobelklasse weitergehen soll. Spannender als das spektakuläre Design ist der Ausblick auf die Technik des Mercedes-Benz Vision Iconic: PV-Lack soll Strom für 12.000 km im Jahr liefern.
  • Eine schwimmende Photovoltaikanlage auf einem See liefert durch vertikal angeordnete Solarmodule mehr Strom auf einer kleineren Fläche als herkömmliche Anlagen: Schwimmende vertikale Photovoltaikanlage mit 1,87 MW auf Kiessee eröffnet.
  • Der Ruf von Petenten, Kleinspeicher in Mietwohnungen mit abgespeckten intelligenten Stromzählern auszurüsten, lässt sich derzeit wegen Formalien nicht umsetzen, so die Bundesregierung: „Smart Meter Light“ für Kleinhaushalte aktuell nicht machbar.
  • Der Support für Microsoft Office 2016 und 2019 endet heute, am 14. Oktober 2025. Etliche kleine Firmen stehen jetzt ohne Sicherheitsupdates da. Es sind 77 Prozent betroffen: Kleine Unternehmen jetzt ohne MS-Office-Support.
  • Unechte Online-Geldinstitute verheißen satte Gewinne, die dann auch tatsächlich aufscheinen, aber nie voll ausgezahlt werden. Ermittler greifen ein bei solchem Finanzanlage-Betrug: Deutsche Ermittler beschlagnahmen 1.400 Domains.
  • Nach aktiven Angriffen hat Microsoft den Internet-Explorer-Modus in Edge drastisch eingeschränkt. Angreifer nutzten sogar Zero-Days für Systemübernahmen. Der totgeglaubte Internet Explorer wird zur Sicherheitslücke: Microsoft reagiert.
  • Maurerroboter Hadrian kann nun 20 Prozent mehr Steine pro Stunde verlegen. Bei komplexen Strukturen arbeitet er jedoch langsamer: Bauroboter Hadrian kann nun 360 Steine pro Stunde verlegen.
  • Lockheed Martin hat den Black Hawk zu einer Drohne umgebaut. Dabei wurde das Cockpit zum Frachtraum: Lockheed Martin stellt unbemannte Version des Black Hawk vor.
  • Ab 2027 will Toshiba 40-TByte-Festplatten verkaufen. Dazu wechselt der Hersteller das Trägermaterial von Aluminium auf Glas: Toshiba quetscht 12 Glasscheiben in eine Festplatte.
  • Sie sollte mehr Sicherheit bringen – doch die Empfängerverifikation sorgt vor allem für Verunsicherung, Banken kämpfen mit der Umsetzung. Es sind die Tücken der Empfängerverifikation: Überweisungen hängen fest.


(fds)



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Withings bringt smarten Blutdruckmesser mit HD-Display zur einfachen Bedienung


Der französische Hersteller Withings bringt mit dem BPM Vision ein intelligentes Blutdruckmessgerät mit HD-Display auf den Markt. Der 2,8 Zoll (ca. 7 cm) große Farbbildschirm soll die Messungen vereinfachen, indem der Nutzer Schritt für Schritt angeleitet wird. Zudem erlaubt das smarte Gerät die Erkennung möglicher Herzklappenerkrankungen mittels EKG-Messungen. Withings bietet das BPM Vision für 180 Euro an.

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Das ist sogar günstiger als der 2019 eingeführte smarte Blutdruckmesser Withings BPM Core, der für 250 Euro in den Handel kam und nur über eine LED-Matrix verfügte. Auch dieses Gerät konnte neben Blutdruck Herzfrequenzen messen und diese analysieren, um mögliche Hinweise auf Herzklappenerkrankungen zu finden. Der dieses Jahr mit über einem halben Jahr Verspätung erschienene Vitalmonitor Withings BeamO bietet ebenfalls ein EKG, wird aber vorrangig als „Fieberthermometer der Zukunft“ vermarktet.

Zu diesen Produkten gesellt sich jetzt das BPM Vision als intelligentes Blutdruckmessgerät. Laut Firmenmitteilung kombiniert es Blutdruckmessungen und die Erkennung von Vorhofflimmern in einem Gerät. Das soll die Überwachung der eigenen Herzgesundheit vereinfachen. Dabei hilft auch das angeschlossene HD-Display, denn es soll klare visuelle Anweisungen bei der Bedienung und beim Messvorgang geben. Während der Blutdruck per Armmanschette gemessen wird, wird ein EKG durch Auflegen von Fingern auf Sensoren neben dem Bildschirm durchgeführt.

Die Messwerte werden automatisch mit der Withings-App synchronisiert, die für iOS und Android erhältlich ist. Damit lassen sie sich auswerten und über einen längeren Zeitraum beobachten. Das soll auch bei Arztbesuchen helfen, wenn dem Fachpersonal die entsprechende Historie vorgelegt werden kann. Zudem bietet der Hersteller mit Withings+ ein kostenpflichtiges Abonnement an, das bis zu viermal im Jahr einen Kardio-Check-Up enthält, bei dem zertifizierte Kardiologen die vom Anwender durchgeführten Messungen auswerten.

Das Abo ist für die Nutzung des BPM Vision nicht notwendig, beim Kauf ist aber eine einmonatige kostenlose Testphase von Withings+ enthalten. Beim BeamO waren es noch drei Monate Gratiszugang zu diesem Dienst, der neben dem Kardio-Check-Up auch den rund um die Uhr verfügbaren „Withings Health Assistant“ bietet. Dieser gibt laut Hersteller persönliche Antworten auf Gesundheitsfragen und individuelle Empfehlungen.

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BPM Vision wurde laut Withings medizinisch getestet, wobei die Genauigkeit der Blutdruckmessungen von einer klinischen Studie mit 91 Testpersonen bestätigt wurde. Das Gerät soll eine Akkulaufzeit von einem Jahr bieten und in weniger als sechs Stunden per USB-C wieder aufgeladen sein. Withings bietet das BPM Vision auf der eigenen Website für 180 Euro an, es soll in Kürze aber auf bei Amazon und anderen Händlern erhältlich sein.


(fds)



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Überweisungen hängen fest: Die Tücken der Empfängerverifikation


Über die „Verification of Payee“ (VOP, auch Empfängerverifikation genannt) wurden wir in den vergangenen Tagen durch unsere Banken flächendeckend informiert. Was zunächst wie eine einfache zusätzliche Sicherheitsfunktion im Überweisungsprozess klingt, die Fehlüberweisungen und Irrläufer verhindern soll, entpuppt sich jedoch als deutlich komplexer – und dürfte vielen Banken und Sparkassen in den kommenden Monaten einiges an Kopfzerbrechen und zusätzliche Nachfragen bereiten.

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Die Verification of Payee wurde eingeführt, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern, wenn Geld an ein falsches Konto geschickt wird. Im Euroraum geht das auf die EU-Verordnung über Sofortzahlungen (Instant Payments Regulation) von 2024 zurück. Diese verpflichtet Banken dazu, bei Überweisungen zu prüfen, ob Name und IBAN des Empfängers übereinstimmen, und den Zahler zu warnen, wenn dies nicht der Fall ist. Die Bank muss, wenn alles stimmt, für die ordnungsgemäße Übertragung des Geldbetrags haften, aber eben auch nur dann.

In der Vergangenheit konnte es dagegen vorkommen, dass eine IBAN zwar formal korrekt und durch die beiden Prüfziffern verifiziert war, aber dennoch nicht zum gewünschten Empfänger gehörte. Ein Abgleich zwischen Name und Nummer fand nicht statt – ein Umstand, den Betrüger regelmäßig ausnutzten. So wurden etwa gefälschte Rechnungen mit scheinbar plausiblen Empfängernamen verschickt, wodurch Unternehmen teils erhebliche Summen verloren.

Entgegen mancher Kommentare in sozialen Netzwerken handelt es sich bei der neuen Regelung übrigens nicht um ein Abschieben der Verantwortung seitens der Banken auf Kunden, sondern vielmehr um das Gegenteil: Banken übernehmen künftig mehr Haftung, weil sie die Übereinstimmung zwischen Empfängername und IBAN sicherstellen müssen. Doch die damit verbundene Stärkung des Verbraucherschutzes bringt auch unerwartete Nebenwirkungen mit sich – wie sich in den vergangenen Tagen gezeigt hat.

Die Abfrage bei der Empfängerbank läuft automatisch in Echtzeit binnen Sekundenbruchteilen ab. Die Beantwortung erfolgt in einer Art Ampelsystem, wobei die Antwort darüber informiert, ob alles seine Richtigkeit hat („Match“), es eine kleine Abweichung gibt („Close Match“) oder ob der Empfänger gänzlich anders ist („No Match“). Im Falle eines Close Match oder eines No Match bekommt der Empfänger einen entsprechenden Hinweis und kann die Zahlung dennoch freigeben. Während bei fehlender Übereinstimmung nicht offenbart wird, wem die eingegebene IBAN gehört, erfährt der Kunde dies beim Close Match durchaus.

Hier gibt es gleich zwei heikle Details: Denn zum einen darf die Bank die Zahlung erst verwerfen, wenn der Kunde oder die Kundin sich nach der Warnung dazu entschließt, den Vorgang abzubrechen. Zum anderen soll die Bank nicht den tatsächlichen Kontonamen preisgeben. Doch genau das scheint aktuell nicht überall reibungslos zu funktionieren. Im Netz kursieren Screenshots, die zeigen, dass selbst bei deutlich abweichenden Eingaben der hinterlegte Kontoname teilweise offengelegt wird.

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Das kann harmlose, aber auch problematische Folgen haben. In manchen Fällen erfährt der Absender lediglich, dass der Empfänger mehrere Vornamen hat – ärgerlich, aber noch verschmerzbar. In anderen Fällen werden bislang verheimlichte Nachnamensteile sichtbar, was datenschutzrechtlich bedenklich ist. Auch die Offenlegung von Vornamen mit geschlechtlicher Konnotation kann zu persönlichen Problemen führen.

Kontoinhaber können dies nur begrenzt verhindern – etwa, indem sie sicherstellen, dass ihre bei der Bank hinterlegten Daten korrekt und konsistent sind. Änderungen etwa nach einer Scheidung oder Namensänderung sollten daher immer zeitnah eingetragen werden. Die Pflicht zur korrekten Namensführung besteht ohnehin bereits im Rahmen der Identitätsprüfung nach dem Geldwäschegesetz.

Wie streng Banken die Übereinstimmung zwischen Name und IBAN bewerten, scheint derzeit unterschiedlich gehandhabt zu werden. Teilweise wird ein „Close Match“ sehr großzügig ausgelegt – was wiederum datenschutzrechtliche Fragen aufwirft, wenn ein doch stark anderer Name offenbart wird. Ob in diesen Fällen tatsächlich ein DSGVO-Verstoß vorliegt, ist noch unklar. Fest steht jedoch, dass es zwischen verschiedenen größeren deutschen Instituten derzeit auffällige Unterschiede gibt.

Immerhin: Ein massenweises Abgreifen von Kontoinhaberdaten dürfte auf diesem Weg kaum möglich sein. Banken erkennen automatisierte Abfragen oder häufige Versuche – auch über VPN-Verbindungen – in der Regel schnell und blockieren diese. Zudem müsste für jede Anfrage ein Überweisungsbetrag hinterlegt werden. Laut Experten schlagen die Systeme hier bereits nach einer Handvoll Versuche an, was wir nicht in allen Fällen bestätigen können (aber auch keine Kontosperrung deswegen riskieren wollen).

Wenn eine Zahlung korrekterweise beanstandet und kein Name dazu angegeben wird, haben Kunden somit – wie bisher auch – die Möglichkeit, diese dennoch ausführen zu lassen. Die Bank haftet in diesem Fall nicht. Solche Situationen werden künftig häufiger auftreten, insbesondere bei Geschäftskonten. Denn „Installateur Michael C. Müller“ und „Sanitär Müller“ gelten bestenfalls als „ähnlich“ – und Kombinationen mit Zusatzangaben wie Ort oder Rechtsform erschweren den Abgleich zusätzlich. Auch Gemeinschaftskonten von Eheleuten können hier problematisch sein, wobei der Algorithmus hier meist schon bei einem korrekten Vornamen einen „Close Match“ ausgibt.

Nutzer sollten in einem solchen Fall sicherheitshalber noch einmal nachfragen. In Fällen, in denen Firmen häufiger Zahlungsverzögerungen haben, raten die Banken, den entsprechend korrekten Begriff auf den Rechnungsbögen explizit anzugeben. Auch das Verwenden von Überweisungsvorlagen kann hier hilfreich sein.

Da die Empfängerprüfung ein europäischer Standard ist, werden Umlaute wie „ä“, „ö“ oder „ü“ im internationalen Zahlungsverkehr oft in Standard-Vokale umgewandelt (z. B. „ü“ wird „ue“ oder „u“). Dies kann zu Abweichungen bei der Empfängerüberprüfung führen. Bestimmte Sonderzeichen wie das kaufmännische & sollte man bei der Erfassung des Empfängers nicht verwenden.

Einen besonderen Nutzen haben in diesem Zusammenhang übrigens Fotoüberweisungen auf QR-Code-Basis, da diese die kompletten Überweisungsdaten bereits hinterlegt haben. Wenn sie also auf einer Rechnung einen solchen Code finden, können sie leicht sämtliche Daten korrekt übernehmen.

Dieser Beitrag ist zuerst auf t3n.de erschienen.


(jle)



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