Apps & Mobile Entwicklung
Samsung One UI 8 Update: Beta jetzt auch für Galaxy S25, Watch 7 und Watch Ultra
Wie im Vorfeld angekündigt, hat Samsung heute das Beta-Programm für das auf Wear OS 6 basierende One UI 8 Watch auf seinen Smartwatches gestartet. Den Anfang machen dabei die Galaxy Watch 7 sowie die Galaxy Watch Ultra. Parallel dazu hat das Galaxy S25 ein drittes Beta-Update für One UI 8 erhalten.
Während das Beta-Update für die beiden Smartwatch-Modelle derzeit in Südkorea und den USA verteilt wird, startet Samsung die neue Beta für das Galaxy S25 neben Südkorea auch in Deutschland und Großbritannien. Weitere Länder dürften erfahrungsgemäß in den kommenden Tagen oder Wochen folgen.
Neue Funktionen und verbesserte Übersicht
Die neuen Firmware-Versionen L305NKOU1ZYFE (Watch 7) und L705NKOU1ZYFE (Watch Ultra) für Samsungs smarte Uhren sind rund 1,9 GB groß. Für die Teilnahme am Beta-Programm ist es zwingend erforderlich, dass die aktuellen Versionen der Members-, Galaxy-Wearable- und Watch-Manager-Apps auf dem verbundenen Smartphone installiert sind.
Das Update bringt neben dem überarbeiteten UI-Design mindestens vier neue Gesundheitsfunktionen mit sich. So soll unter anderem die überarbeitete Now-Bar die Übersichtlichkeit verbessern, indem zentrale Funktionen oberhalb und laufende Aufgaben unterhalb des Ziffernblatts dargestellt werden.
Die Gestensteuerung mit Daumen und Zeigefinger wurde ebenfalls erweitert und kann dadurch umfassender eingesetzt werden. Durch doppeltes Zusammendrücken lassen sich nun unter anderem Benachrichtigungen durchblättern, die Musikwiedergabe besser steuern oder Fotoaufnahmen auf dem Smartphone genauer auslösen. Zudem kann individuell festgelegt werden, welche Aktion bei einem Doppeltipp auf das Zifferblatt oder auf Musik-, Alarm-, Kalender- und Erinnerungsbenachrichtigungen ausgeführt wird. Hinzugekommen sind außerdem neue Ansichten und Einstellungsmöglichkeiten für Benachrichtigungen.
Es kann als wahrscheinlich gelten, dass Samsung das Beta-Programm in den kommenden Wochen auch auf weitere Smartwatch-Modelle ausweiten wird.
Dritte Beta für das Galaxy S25
Neben dem Start des Beta-Programms für die Galaxy Watch 7 und die Galaxy Watch Ultra hat Samsung zudem eine neue Beta-Version von Android 16 mit One UI 8 für das Galaxy S25 veröffentlicht. Diese ist 1,2 GB groß und trägt je nach Region die Versionsnummer S938BXXU4ZYFA, S938BOXM4ZYFA oder S938BXXU4BYFA. Dabei wurden, wie es sich für eine Beta-Version gehört, zahlreiche Fehler beseitigt. So wurde unter anderem ein Bug behoben, bei dem die Tastatureingabe nach einem Neustart nur auf dem PIN-Eingabebildschirm des Sicherheitsordners angezeigt wurde oder dass sich die Ladezeit beim Aufrufen des Menüs „Modus/Routine“ zeitweise verlängerte. Auch für diese Beta ist für die Teilnahme die Installation der Members-App auf Samsungs aktuellem Smartphone-Flaggschiff erforderlich.
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Handelsstreit mit Trump-Administration: EU-Kommission verneint Einfluss auf Tech-Gesetze wie DMA
Die EU-Kommission versucht zu beschwichtigen. Tech-Regulierungen der EU wie der Digital Service Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA) seien nicht Teil der Handelsgespräche mit den USA, erklärte ein Kommissionssprecher laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters.
Konkret sagte der Sprecher Thomas Regnier auf der täglichen Pressekonferenz in Brüssel: „Die Gesetze werden nicht geändert. Der DMA und DSA liegen bei den Gesprächen mit den USA nicht auf dem Tisch.“ Ebenso würde die EU nicht dulden, dass sich ausländische Regierungen bei der Durchsetzung der EU-Gesetze einmischen. Man werde die Umsetzung der Rechtsvorschriften nicht anpassen. In diesem Kontext spricht Regnier auch von den hohen Strafen, die potenziell möglich sind, wenn Konzerne gegen die Vorgaben verstoßen.
Massive Kritik an amerikanischer Einflussnahme auf europäische Tech-Regulierung
Dass die amerikanischen Tech-Konzerne ein Mitspracherecht bei der Umsetzung des DMA erhalten sollen, berichtete das Handelsblatt in der letzten Woche. Quellen aus EU-Verhandlungskreisen und der Tech-Industrie berichteten demnach, dass über die Einführung eines Ausschusses nachgedacht wird. US-Vertreter sollen sogar ein zeitweises Aussetzen der Regeln fordern.
Vor solchen Schritten warnen europäische Digitalunternehmen. Start-up-Verbände sprechen etwa in einem offenen Brief von einem „Kuhhandel“, den es nicht gegeben dürfe. „Das würde die Bemühungen der EU um eine digitale Souveränität Europas völlig konterkarieren“, erklärt Verena Pausder, Vorsitzende des Startup-Verbands. Insbesondere der DMA sei nötig, um „faire Wettbewerbsbedingungen, Marktzugang und damit Innovationen zu sichern“.
Ähnlich äußern sich die Chefs von Unternehmen wie Your Guide, Personio und Zalando. Gesetze wie der DMA seien „vielleicht die letzte Chance, die Macht von Digital-Monopolen zu begrenzen und neue Geschäftsfelder von KI bis Robotik für die deutsche und europäische Wirtschaft zu erschließen“, heißt es in einem Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der dem Handelsblatt vorliegt.
Digital Marktes Act als Teil des Zollstreits
Während der Digital Service Act (DSA) generell regelt, wie Digitalunternehmen unter anderem mit Online-Inhalten umgehen müssen, richtet sich der Digital Markets Act (DMA) speziell an Gatekeeper. Die Regeln zielen also ausschließlich auf Plattformen, die eine marktbeherrschende Stellung haben. Das sind vor allem die Big-Tech-Konzerne aus den USA wie Apple, Amazon, Google, Microsoft und Meta, aber auch der chinesische TikTok-Betreiber ByteDance.
Mit dem DMA gehen besonders strenge Auflagen einher. Diese führten etwa dazu, dass Apple unter anderem den App Store umbauen und iOS anpassen musste. Der Konzern kritisiert die Vorgaben.
Aufgrund von Verstößen hatte die EU-Kommission sowohl gegen Apple als auch gegen Meta bereits erste Geldstrafen verhängt. Diese fielen aber milde aus. Beobachter bewerten das als Versuch, den Zollstreit mit der Trump-Administration nicht weiter anzuheizen. Vertreter der US-Regierung hatten die EU-Regulierung der Tech-Konzerne immer wieder als Handelshemmnis bezeichnet und damit Zölle gerechtfertigt.
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EU-Land will Euer Gesicht unter Copyright stellen
Ein Urheberrecht auf Euer Gesicht, Euren Körper und Eure Stimme, um der Verbreitung von Deepfakes entgegenzuwirken? Das ist die Lösung in Dänemark, wo die Regierung ein echtes Urheberrecht an Eurem Bild einführen und Online-Plattformen für das Teilen von Deepfakes ohne Eure Zustimmung verantwortlich machen will.
The Guardian hat am 27. Juni auf dieses dänische Gesetzesvorhaben hingewiesen. Die Initiative wird von Kulturminister Jakob Engel-Schmidt vorangetrieben, der angeblich eine parteiübergreifende Vereinbarung getroffen hat, die von einer Mehrheit der dänischen Abgeordneten gebilligt wurde. Der nächste Schritt ist, den Änderungsantrag vor der Sommerpause einzureichen, damit er bis zum Herbst im Parlament zur Abstimmung gestellt werden kann.
Das Projekt scheint also sehr konkret zu sein. Wenn der Änderungsantrag angenommen wird, wird jedem dänischen Bürger das Recht eingeräumt, den Zugang zu seinem Bild (Gesicht, Körper) und seiner Stimme zu gewähren oder zu verweigern. Die Idee ist, ein echtes Urheberrecht auf das Aussehen einzuführen, so wie ein Künstler ein Urheberrecht auf seine Werke hat. Die Regierung erklärte, dass die neuen Regeln keine Auswirkungen auf Parodien und Satire haben werden, die auch weiterhin erlaubt sind.
„Jeder hat das Recht auf seinen eigenen Körper, seine eigene Stimme“
Vom Guardian zitiert, erklärte der dänische Kulturminister Jakob Engel-Schmidt:
Menschen können durch den digitalen Kopierer gejagt und für alle möglichen Zwecke missbraucht werden, und ich bin nicht bereit, das zu akzeptieren.
Hier scheint sich die dänische Regierung auf die Nutzung von Deepfakes zu konzentrieren, um Menschen zu verleumden, zu erniedrigen und zu belästigen. Man kann sich vorstellen, dass Deepfakes verwendet werden, um jemanden lächerlich zu machen, indem man ihn dazu bringt, etwas zu tun oder zu sagen, was die Person nie getan oder gesagt hat. Der Einsatz von Deepfakes zur Erstellung von pornografischen Inhalten oder gar sogenanntem „Revenge Porn“ sollte ebenfalls im Fokus des dänischen Personenurheberrechts stehen.
Im Jahr 2023 enthüllte ein ausführlicher Bericht, dass pornografische Deepfakes 98 % aller online gefundenen Deepfake-Videos ausmachten. Und das war im Jahr 2023, also vor einem Jahrhundert in der Zeitrechnung des KI-Marktes.
Es besteht kein Zweifel daran, dass ein solches Gesetz allein die Verbreitung von Deepfakes nicht eindämmen kann. Es ist ein nachträgliches Instrument, sobald ein Deepfake erstellt, veröffentlicht und geteilt wurde. In vielen Fällen ist der Schaden dann bereits angerichtet. Aber dieses Instrument hätte den Vorteil, dass Anträge auf Entfernung von Deepfakes mehr Chancen hätten, erfolgreich zu sein.
Indem es diese Anträge effektiver macht, würde es die Plattformen zwingen, sie sorgfältiger und effizienter zu bearbeiten. Dies würde wiederum mehr Ressourcen und Ausgaben für die Bearbeitung dieser Anträge bedeuten. Auf diese Weise könnten die Plattformen gezwungen sein, diese Art von Inhalten stärker zu regulieren, und sei es nur aus reinem finanziellen Interesse.
Sollten sich die Plattformen widersetzen, erklärte sich Jakob Engel-Schmidt bereit, „zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen“ und sogar „harte Strafen“ zu verhängen, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Gesetz in Dänemark tatsächlich verabschiedet wird. Dies wäre ein Novum in Europa und der Welt. Ein möglicher Erfolg in Dänemark könnte andere EU-Mitglieder inspirieren. Kopenhagen wird ab dem 1. Juli 2025 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union innehaben, was eine gute Gelegenheit wäre, dieser Initiative mehr Sichtbarkeit zu verleihen.
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Einplatinencomputer: Raspberry Pi veröffentlicht Funkmodul für 4 US-Dollar
Die Raspberry Foundation hat ein neues Funkmodul für seine bekannten Einplatinencomputer vorgestellt, das sowohl WLAN als auch Bluetooth unterstützt und zum Preis von lediglich 4 US-Dollar erhältlich ist. Damit will das Unternehmen Menschen einen kostengünstigen Zugang zu drahtlosen Netzwerken ermöglichen.
Das gerade einmal 16,5 mm × 14,5 mm große Radio-Modul 2 nutzt mit dem Infineon CYW43439 die gleiche Funkeinheit, die bereits beim Raspberry Pi Pico W und Pico 2 W verwendet wird, und soll dadurch vor allem eine hohe Kompatibilität zu den auf RP2040- und RP2350-Basis entwickelten Geräten des Herstellers gewährleisten. Raspberry zufolge eignet sich das neue Modul auch für Unternehmen, da es über eine vollständige modulare Zertifizierung verfügt, durch die sich aufwendige und kostenintensive Funkzertifizierungen für Kunden vermeiden lassen.

Geringer Preis fordert Verzicht
Um die Kosten möglichst niedrig zu halten, unterstützt das neue Modul lediglich WiFi 4 (802.11n) im 2,4-GHz-Band mit nur einer Antenne, was zu einer eher durchschnittlichen Übertragungsgeschwindigkeit führen dürfte. Im Rahmen des Ziels, weltweit einen einfachen Zugang zu drahtlosen Netzwerken zu schaffen, sollte dieser Aspekt jedoch eine untergeordnete Rolle spielen.
Bluetooth wird hingegen in Version 5.2 unterstützt, sowohl als Bluetooth Classic als auch als Bluetooth Low Energy. Dank eines integrierten internen Leistungsverstärkers, eines rauscharmen Verstärkers sowie eines Sende-/Empfangsschalters soll das Modul trotz gemeinsamer Nutzung der Antenne durch beide Funkstandards eine ausreichende Sende- und Empfangsleistung bieten.
Weitere technische Details können dem ausführlichen Datenblatt (PDF) entnommen werden.
Das Radio-Modul 2 für den Raspberry Pi wird in Deutschland bereits vom Online-Händler Reichelt für 3,99 Euro gelistet*, die Auslieferung soll ab dem 3. Juli 2025 erfolgen.
(*) Bei den mit Sternchen markierten Links handelt es sich um Affiliate-Links. Im Fall einer Bestellung über einen solchen Link wird ComputerBase am Verkaufserlös beteiligt, ohne dass der Preis für den Kunden steigt.
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