Datenschutz & Sicherheit
Schlimmster Giftzahn gezogen, aber weiterhin gefährlich
Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur CSA-Verordnung geeinigt. Die Verordnung zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist in der Öffentlichkeit vor allem wegen der „Chatkontrolle“ bekannt.
Die EU-Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer anlasslos auf Hinweise zu Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das lehnt das EU-Parlament schon im November 2023 ab, nach mehr als drei Jahren Verhandlungen jetzt auch der EU-Rat.
Die jetzt geeinigte Position enthält nicht mehr die besonders umstrittene verpflichtende Chatkontrolle, welche eine private, verschlüsselte und vertrauliche Kommunikation extrem erschwert hätte. Internet-Dienste dürfen jedoch weiterhin „freiwillig“ Kommunikation durchleuchten.
Weiterhin problematisch
Der Kompromiss im Rat enthält weiterhin problematische Regelungen. Auch eine freiwillige Chatkontrolle ist eigentlich verboten. Die EU-Kommission kann ihre Verhältnismäßigkeit nicht belegen. Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die deutsche Datenschutzbeauftragte lehnen die freiwillige Chatkontrolle ab.
Eine Reihe an Wissenschaftlern kritisiert den beschlossenen Kompromiss. Die freiwillige Chatkontrolle bezeichnen sie als nicht angemessen. „Ihr Nutzen ist nicht nachgewiesen, während das Potenzial für Schaden und Missbrauch enorm ist.“
Das Gesetz fordert auch verpflichtende Altersprüfungen. Die Wissenschaftler kritisieren, dass Altersprüfungen „ein inhärentes und unverhältnismäßiges Risiko schwerwiegender Datenschutzverletzungen und Diskriminierung mit sich bringen, ohne dass ihre Wirksamkeit garantiert ist“. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet eine „weitgehende Abschaffung der Anonymität im Netz“.
Darüber hinaus enthält die Verordnung die Möglichkeit, dass Behörden Netz-Sperren anordnen dürfen.
„Verpflichtende Chatkontrolle erfolgreich verhindert“
Internet-Dienste, Wissenschaftler und zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen Welt haben seit mehr als vier Jahren vor dem Gesetzesprojekt gewarnt. Nun sind sie froh, dass zumindest der schlimmste Giftzahn der Verordnung gezogen ist.
Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft schreibt auf Mastodon: „Damit haben wir in langen, harten Kämpfen erfolgreich verhindert, dass im Rat die ursprünglich geplante Position nach einer verpflichtenden Chatkontrolle für alle beschlossen wird!“
Er warnt aber ausführlich davor, dass auch die freiwillige Chatkontrolle den Schutz der Privatsphäre unterlaufe und dass die Position des EU-Parlamentes deutlich zielgerichteter sei als die des Rates. Zudem könnte der Zusatz im Gesetzentwurf, dass mit der Verordnung keine Verpflichtung zum Scannen entstehen soll, in den jetzt folgenden Verhandlungen wieder verschwinden. Hier sei Vorsicht geboten.
„Noch nicht aus dem Schneider“
Vorsichtig optimistisch äußert sich Ella Jakubowska vom Europäischen Digitalverband EDRi gegenüber netzpolitik.org: „Wir sind beruhigt, dass der Rat die verpflichtende Entschlüsselung ausgeschlossen hat. Das ist eine sehr klare politische Aussage.“
Dennoch seien die digitalen Grundrechte „noch nicht aus dem Schneider“. Es sei von entscheidender Bedeutung, dass in den anstehenden Verhandlungen die Verschlüsselung – einschließlich des Verzichts auf clientseitiges Scannen – eindeutig geschützt und das Scannen privater Chats ohne begründeten Verdacht abgelehnt würde. Jakubowska fordert darüber hinaus, dass „der gefährliche Vorschlag einer flächendeckenden Altersüberprüfung korrigiert wird“.
Elina Eickstädt, Sprecherin des Chaos Computer Clubs, ergänzt im Hinblick auf die jetzt anstehenden Trilog-Verhandlungen: „Jetzt ist es wichtig, dass das Parlament in seiner Position stabil bleibt.“ Es müsse sicher gestellt werden, dass die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wirklich geschützt und eine verpflichtende Altersverifikation abgewehrt wird.
Jetzt folgt der Trilog
Nach der Einigung des EU-Rates steht nun der Trilog an. In diesem verhandeln Kommission, Parlament und Rat, um aus ihren drei eigenen Gesetzentwürfen einen Kompromiss zu erzielen. Das endgültige Gesetz wird nach dem Trilog im EU-Parlament abgestimmt.