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Schnelle Glasfaser zur WM? Verbraucherzentrale mahnt 1&1 ab


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Wegen eines mutmaßlich irreführenden Werbeversprechens hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen den Telekommunikationsanbieter 1&1 abgemahnt. Sie fordert den Provider juristisch auf, diese Praxis künftig zu unterlassen. Das Unternehmen warb Ende Mai mit einem Schreiben um Kunden in Hannover. Darin rief es Hausbewohner dazu auf, zur aktuellen Fußball-Weltmeisterschaft „ins beste Netz“ zu wechseln. Gleichzeitig sagte der Anbieter eine „zeitnahe Schaltung“ eines Glasfaseranschlusses zu.

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Wer nun glaubte, die WM-Spiele über die superschnelle Datenleitung streamen zu können, wird enttäuscht: Erst im Kleingedruckten auf den hinteren Seiten versteckten sich leicht zu übersehende Sternchenhinweise, die besagten, dass der Ausbau je nach Region erst noch erfolgen muss. Wie stark die Verzögerung tatsächlich ausfällt, offenbart der Verfügbarkeitscheck auf der 1&1-Homepage. Dieser prognostiziert für das betroffene Gebäude eine Bereitstellung zwischen Oktober 2026 und Oktober 2027 – lange nach dem Abpfiff des Turniers.

Diese Diskrepanz hat die Verbraucherschützer auf den Plan gerufen, die das Vorgehen des Konzerns scharf kritisieren. Eine nur mit Sternchen versehene Information dürfe das groß gedruckte Werbeversprechen nicht einfach aufheben oder ihm völlig widersprechen.

Die 1&1 Telecom GmbH hat im Zuge der Abmahnung nun eine Frist bis zum 26. Juni erhalten, um auf die Vorwürfe zu reagieren und eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Jana von Bibra, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, gibt zu bedenken, dass Unternehmen im Netzausbau über sehr präzise Zeitpläne verfügten. Sie sollten diese von Anfang an transparent kommunizieren, statt Menschen mit unrealistischen Hoffnungen zu ködern. Andernfalls drohe das Vertrauen in den ohnehin schleppenden Glasfaserausbau in Deutschland zu schwinden, was letztlich die Wechselbereitschaft von Kunden langfristig blockieren könnte.


(mho)



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