Künstliche Intelligenz
Schöne neue Suchwelt: Warum Google und Co. bald für KI-Fehler haften sollen
Die klassische Websuche wird zunehmend Geschichte. Wer heute nach Informationen sucht, klickt sich immer seltener durch Listen mit blauen Links. Stattdessen präsentieren Suchmaschinen wie Google mit integrierter künstlicher Intelligenz oder um Suchfunktionen erweiterte KI-Chatbots direkt fertige Antworten. Diese „AI Overviews“ erscheinen bei der Suche bevorzugt sowie gut sichtbar und werden von Nutzern oft schnell für bare Münze genommen. Doch die Verschmelzung von Online-Suche und generativer KI hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Informations- und Meinungsvielfalt und daher die hiesigen Medienwächter auf den Plan gerufen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters
Die Landesmedienanstalten haben hierfür unter Federführung der Kontrollinstanz für Hamburg und Schleswig-Holstein auch ein Gutachten bei den Rechtswissenschaftlern Jan Oster und Christoph Busch in Auftrag gegeben. Die nun vorliegenden Ergebnisse der medienrechtlichen Einordnung rütteln an den Fundamenten der bisherigen Plattformregulierung. So räumen die Sachverständigen etwa mit einer weitverbreiteten Illusion der Tech-Konzerne auf: KI-generierte Antworten sind laut der Analyse rechtlich regelmäßig als eigene Inhalte des Suchmaschinenanbieters einzustufen.
Das gilt keineswegs nur für halluzinierte, frei erfundene Falschinformationen, führen die Forscher aus. Vielmehr seien alle KI-Übersichten, die durch algorithmische Aufbereitung, Vermischung oder Verdichtung aufgefundener Quellen neu entstehen, als Content der Betreiber anzusehen. Die Gutachter machen deutlich, dass durch das Neu-Einkleiden und Aggregieren ein eigenständiger Output geschaffen wird. Die Konsequenz ist von großer Tragweite für die Tech-Branche: Die Suchmaschinenbetreiber tragen die volle rechtliche Verantwortung für den Inhalt ihrer KI-Antworten und haften dafür nach den allgemeinen Gesetzen.
Ende des Haftungsprivilegs im Digitalrecht
Daraus ergibt sich ein Problem für die Anbieter, denn das im Digital Services Act (DSA) verankerte, bewährte Haftungsprivileg greift hier laut der Studie nicht. Dieses Privileg schützt Plattformanbieter als neutrale Vermittler demnach nur so lange, wie sie reine Fremdinhalte von Dritten unverändert weitergeben oder hosten. Bei KI-Antworten handelt es sich aber gerade nicht um von Nutzern bereitgestellte Informationen, sondern um das Produkt einer aktiven, kontrollierenden Rolle des Anbieters. Auch wenn die EU-Kommission das europäische Digitalrecht im Rahmen des Digital-Omnibus gerade konsolidieren will, sehen die Gutachter hier eine akute rechtliche Grauzone.
Gleichzeitig bleiben KI-Suchmaschinen durch die parallele Einbindung weiterführender Links und Quellennachweise funktionale Medienintermediäre, heißt es in der Untersuchung. Diese hybride Natur führe zu einer gefährlichen Verschiebung der Verhandlungsmacht zugunsten der Betreiber, welche die entscheidende Schnittstelle zur Sichtbarkeit kontrollierten.
Weiterlesen nach der Anzeige
Um zu verhindern, dass die Vielfalt journalistisch-redaktioneller Medien im digitalen Raum unsichtbar werde, fordern die Landesmedienanstalten daher deutlich mehr Transparenz. Die Kriterien, nach denen Links ausgewählt, gewichtet und platziert werden, müssten für die Allgemeinheit und die Aufsichtsbehörden überprüfbar sein. Nur so ließen sich diskriminierende Auffindbarkeitspraktiken und wettbewerbswidrige Selbstbevorzugungen der Tech-Giganten effektiv unterbinden. Die Gutachter geben hier auch zu bedenken: KI-Übersichten entzögen journalistischen Medien lebenswichtigen Traffic und damit die Grundlage ihrer Refinanzierung.
Neuer Medientypus im Medienstaatsvertrag?
Um das nationale und europäische Regulierungsregime zukunftssicher aufzustellen, empfehlen die Juristen eine praxisorientierte Weiterentwicklung der bestehenden Gesetze. Da die starre europäische Dichotomie zwischen reinen Inhalteanbietern und neutralen Vermittlern bei KI an ihre systemischen Grenzen stoße, fordern die Medienwächter in diesem Sinne die Gesetzgeber der Länder zum Handeln auf. Ziel müsse die Verankerung einer eigenständigen Telemedien-Kategorie für KI-Suchmaschinen im deutschen Medienstaatsvertrag sein.
Ein solcher neuer gesetzlicher Angebotstypus würde endlich für die dringend benötigte Klarheit sorgen, lautet die Begründung. Dieser müsse einhergehen mit einer klaren Verantwortlichkeit für KI-Outputs, strengen journalistischen Sorgfaltspflichten, verbindlichen Diskriminierungsverboten gegenüber Presseverlagen sowie klaren Kennzeichnungsregeln bei der gezielten, auf Nutzerprofile zugeschnittenen Ansprache. Nur über eine solche Flankierung der nationalen Medienregulierung lasse sich das Vertrauen in digitale Medienmärkte im KI-Zeitalter nachhaltig sichern.
KI-Antworten beschäftigten aktuell auch die hiesigen Gerichte. Erste Urteile dazu fallen noch sehr unterschiedlich aus. Ober- oder höchstgerichtliche Klärungen stehen aus.
(mki)