Connect with us

Künstliche Intelligenz

Schülertablets in Niedersachsen: Mehr als nur Leihgeräte geplant


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die SPD war in Niedersachsen mit dem Wahlversprechen angetreten, Schülerinnen und Schüler mit kostenlosen Leihtablets auszustatten. Bisher müssen Erziehungsberechtigte für Tablets aufkommen, die oft verpflichtend in der Sekundarstufe I eingeführt werden. Das Wahlversprechen von 2022 soll nun endlich in die Tat umgesetzt werden und wurde in dieser Woche im niedersächsischen Landtag durch einen Antrag der Regierungsfraktionen vorangebracht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Opposition kritisiert vor allem, dass das Finanzierungsproblem, das bisher die Umsetzung verhinderte, auch jetzt nicht nachhaltig gelöst wird und Schulen mehr Wahlfreiheit erhalten sollten – unter anderem, um statt Tablets auch Notebooks anschaffen zu können. Die Regierung will mit den Leihtablets einen Digitalisierungsschub auslösen, der tiefer wirken soll.

Dem Antrag von SPD und Grünen zufolge gehört der Umgang mit digitalen Medien längst zur Lebenswelt junger Menschen. Digitale Bildung sei daher unerlässlich, um Heranwachsende zu einem „kompetenten Einsatz digitaler Medien und einem kritisch-reflektierten Umgang mit den dort präsentierten Inhalten“ zu befähigen. Hierfür brauche es „verlässliche Rahmenbedingungen und gleiche Chancen“. Leihtablets sollen demnach für eine gleichberechtigte Bildungsteilhabe sorgen und zugleich Schule an sich modernisieren. Konkret fordert der Antrag, dass niedersächsische Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 erstmals ab dem Schuljahr 2026/2027 kostenfrei mit Tablets ausgestattet werden, und sowohl berufsbildende Schulen als auch Lehrkräfte ebenfalls eine solche Ausstattung erhalten. Damit Lehrkräfte überhaupt digitale Bildung und Medienkompetenz adäquat vermitteln können, sollen zudem umfassende Fortbildungsangebote entwickelt werden.

Die flächendeckende Bereitstellung von Leihtablets soll laut dem Antrag aber auch ein weiteres Problem mildern: die unterschiedliche digitale Ausstattung der Schulen in Niedersachsen und auch die Nutzung von digitalen Lern- und Lehrmitteln. Wie der Antrag darlegt, sei diese „sehr unterschiedlich“. Manche Schulen verfügten bereits über erprobte digitale Konzepte und flächendeckendes WLAN und Tablet-Klassen, während andere Schulen noch überwiegend analog arbeiten würden. Ziel sei es daher, „gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen“. Aus Überzeugung analog arbeitende Schulen werden dadurch – auch wenn der Antrag erklärt, dass jede Schule ihr eigenes Tempo gehen dürfe – zur Jagd des Digitalen getragen.

Dass über die Leihtablets der gesamte Digitalisierungsfortschritt niedersächsischer Schulen angekurbelt werden soll, kann aber auch insofern überraschen, als eigentlich schon der Digitalpakt Schule hierfür gesorgt haben sollte, der nun mit dem Digitalpakt 2.0 seine Fortsetzung findet. Dass hier weiterhin ein großer Bedarf besteht, erklärte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) allerdings auch anlässlich der endgültigen Einigung von Bund und Ländern auf den Digitalpakt 2.0. parallel zur Landtagsdebatte: „Ich freue mich, dass nach langen und intensiven Verhandlungen endlich der Digitalpakt 2.0 abgeschlossen werden kann. Damit sorgen wir für einen weiteren Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur und kommen dabei voran, digitale Instrumente dafür zu nutzen, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich lernen können. […] Nur wenn wir Schulen fit für das digitale Zeitalter machen, können sie unsere Schülerinnen und Schüler gut auf die digitale Welt von morgen vorbereiten. Dafür ist es zentral, die Schulträger beim WLAN-Ausbau, der Netzwerkinfrastruktur und der Ausstattung der Klassenräume weiter zu unterstützen.“

Weiterlesen nach der Anzeige

Ein Streitthema im Plenum war die Konzentration des Antrags auf Tablets. Für die Schulen werden diese zwar weiterhin primär vorgesehen, sie könnten sich laut der SPD-Abgeordneten Kirsikka Lansmann aber auch für Laptops entscheiden: „Wir schreiben den Schulen nichts vor, sondern geben ihnen die Freiheit, pädagogisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen.“ Der AfD-Abgeordnete Harm Rykena lobte das. Er kommentierte: „Mit Tablets kann man wirklich schlecht arbeiten. Diese Geräte verführen zu einem reinen Medienkonsum“.

Oppositionsführer Sebastian Lechner (CDU) kritisierte, dass die geplanten Ausgaben eine „Riesenhypothek“ für Niedersachsen seien. Bis 2031 sind rund 800 Millionen Euro für das Leihtablet-Programm vorgesehen. Die CDU sprach sich hingegen dafür aus, nur die Hälfte des Geldes als Digitalbudget zur freien Verfügung an die Schulen zu geben und das übrige Geld für die Stärkung der Schulsozialarbeit einzusetzen.

In Bayern hält man derweil an Zuschüssen für mobile Endgeräte als „freiwillige Leistung des Staates“ fest, um Eltern bei den Kosten zu entlasten. Für Grund- und Förderschulen sollen auch weiterhin Leihgeräte angeschafft werden und Schulen Leihgeräte-Pools unterhalten können. Das erklärten Finanzminister Albert Füracker (CSU) und Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler). In den kommenden beiden Jahren könnten 296 Millionen Euro für die Digitalisierung der Schulen abgerufen werden – für die digitale Infrastruktur, die Gerätebeschaffung und die Wartung. Kosten für Lehrkräfte-Geräte würden vollständig vom Land getragen. Außerdem soll ab 2027 ein dauerhaft eingerichteter Vier-Säulen-Zuschuss dafür sorgen, dass längerfristig planbar in die digitale Infrastruktur der bayrischen Schulen investiert werden kann. Pro Jahr sollen rund 207 Millionen Euro im Landeshaushalt für diesen Zuschuss vorgesehen werden. Mittel aus dem Digitalpakt 2.0 des Bundes sollen ihn ergänzen.


(kbe)



Source link

Künstliche Intelligenz

Amazon: Alexa+ jetzt für alle in den USA verfügbar


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Amazons KI-Sprachassistentin Alexa+ steht in den USA nun allen Nutzern offen: Nach einem knappen Jahr Testphase können nun uneingeschränkt alle Nutzer in den USA Alexa+ verwenden, kündigte Amazon an. Prime-Kunden bekommen Alexa+ ohne Aufpreis, alle anderen können Alexa+ separat für 20 US-Dollar im Monat buchen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Das ist ein denkbar schlechter Deal: Das Prime-Abonnement ist günstiger und beinhaltet zusätzliche Vorzüge wie schnelleren Versand und Zugang zu Prime Video. Angesichts dieser Konstellation ist zu erwarten, dass die aufpreisfreie Prime-Anbindung von Alexa+ nur vorübergehender Natur sein könnte.

Alexa+ ist eine auf mehreren Large Language Models aufgebaute Sprachassistentin, die im Vergleich zur „alten“ Alexa einen größeren Funktionsumfang mitbringt. Unter anderem kann sich Alexa+ natürlicher mit Menschen unterhalten und Fragen sinnvoller beantworten. Im Unterschied zur bisherigen Alexa soll die neue Version etwa den Kontext von Anfragen besser verstehen, sich auch ohne ständige Wiederholung des Aktivierungsworts ansprechen lassen und Rückfragen stellen. Da sie als KI-Agentin funktioniert, kann sie außerdem beispielsweise bei Lieferdiensten Essen bestellen.

Wer nicht für Alexa zahlen möchte und kein Prime-Kunde ist, kann Alexa+ in den USA trotzdem ausprobieren: Laut Amazon kann man die neue Sprachassistentin auch als Gratis-User über die Alexa-App und Alexa.com ausprobieren. Dieser Zugang ist auf Textausgabe limitiert, eine Sprachausgabe fehlt also.

Wann Alexa+ auch in Deutschland für alle Nutzer angeboten wird, ist noch offen. Hierzulande hat Amazon im vergangenen November mit dem Betatest der Sprachassistentin begonnen. Amazon erhofft sich von den Teilnehmern des Beta-Programms Feedback, um die Assistentin vor dem offiziellen Marktstart noch zu verbessern.

Weiterlesen nach der Anzeige

Zu den Preisen und Abo-Möglichkeiten von Alexa+ in Deutschland macht Amazon noch keine Angaben.


()



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Umsatz hoch, Aktie kracht runter: AMD meldet mehrere Rekorde


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

AMDs Strähne hält an: Auch das vierte Quartal 2025 schließt die Firma mit Rekordumsatz ab. AMD überbietet die eigene Prognose und knackt zum ersten Mal in der eigenen Firmengeschichte die 10 Milliarden US-Dollar Umsatz. Knapp 10,3 Milliarden sind es geworden, 34 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und 11 Prozent mehr als im vorangegangenen Quartal.

Weiterlesen nach der Anzeige

Dank höherer Durchschnittspreise steigt der Gewinn noch stärker. AMD nennt im Geschäftsbericht knapp 1,8 Milliarden Dollar Betriebsgewinn für das Quartal und 1,5 Milliarden Nettogewinn. Gegenüber dem vierten Quartal 2024 entspricht das einer Verdopplung beziehungsweise einer guten Verdreifachung. Der Nettogewinn steigt so stark, weil AMD Ende 2024 unter anderem 186 Millionen Dollar zur Umstrukturierung verbuchte.

Auch das gesamte Jahr 2025 kann sich sehen lassen. AMD gibt gut 34,6 Milliarden Dollar Umsatz (+34 Prozent), 3,7 Milliarden Betriebsgewinn (+94 Prozent) und 4,3 Milliarden Nettogewinn (+164 Prozent) an. Letzterer ist höher, weil AMD unter anderem einen Steuervorteil von 103 Millionen Dollar und 577 Millionen Dollar Einkommen aus anderen Quellen verbucht. Dabei handelt es sich primär um unrealisierte Gewinne aus Langzeitinvestitionen.

Die beiden Kernsparten Data Center und Client & Gaming sind im Jahr 2025 erheblich gewachsen. Hardware für Rechenzentren bringt AMD erneut das meiste Geld, allerdings schrumpft der Abstand.

16,6 Milliarden Dollar haben Epyc-Prozessoren und Instinct-Beschleuniger über das gesamte Jahr eingebracht, ein Plus von 32 Prozent. Laut AMD laufen die Epycs anhaltend stark, während die Produktion der Instinct-GPUs weiter hochfährt. Mit der MI400-Serie und Epyc Venice ist die Aussicht positiv. Der Betriebsgewinn steigt aufgrund höherer Investitionen nur unwesentlich auf 3,6 Milliarden Dollar.

Seit Ende 2025 darf AMD auch wieder angepasste KI-Beschleuniger nach China verkaufen. Zuvor steuerlich abgesetzte Instinct-MI308-Modelle spülen jetzt doch 390 Millionen Dollar in die Kasse. Der Verkauf soll 2026 weiterlaufen.


(Bild:

AMD

)

Weiterlesen nach der Anzeige

Client & Gaming verbessert sich dagegen um 51 Prozent auf 14,6 Milliarden Dollar Jahresumsatz. Die Sparte schließt alle Ryzen-Prozessoren, Radeon-Grafikkarten und Konsolenchips ein, etwa für die Playstation 5 und Xbox Series X/S. Der Betriebsgewinn steigt wegen eines vorteilhaften Produktmix um 141 Prozent auf 2,9 Milliarden Dollar.

AMD nennt einen Verkaufsrekord mit Ryzen-Prozessoren im vergangenen Quartal. Dort machten sie mit 3,1 Milliarden Dollar fast 79 Prozent des Spartenumsatzes aus – 34 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Grafikkarten und Konsolenchips kommen auf 843 Millionen Dollar Quartalsumsatz (+50 Prozent).

Einzig die Embedded-Sparte mit Produkten des übernommenen FPGA-Spezialisten Xilinx ist rückläufig. Der Jahresumsatz sinkt um drei Prozent auf knapp 3,5 Milliarden Dollar, der Betriebsgewinn um 13 Prozent auf gut 1,2 Milliarden.

Im kompletten Jahr hat AMD 8,1 Milliarden Dollar für Forschung und Entwicklung ausgegeben, 25 Prozent mehr als 2024. Die Kosten für Marketing und Verwaltung steigen um 52 Prozent auf 4,1 Milliarden Dollar.

Im angelaufenen ersten Quartal 2026 erwartet AMD 9,8 Milliarden Dollar Umsatz (+/- 300 Millionen). Im Mittel sinkt der Umsatz zum letzten Ergebnis damit nur um fünf Prozent, in Anbetracht des traditionell schwachen Jahresbeginns ein guter Wert. Im Vergleich zum ersten Quartal 2025 entspräche das 32 Prozent Wachstum.

Der Börse gefällt der Geschäftsbericht derweil nicht, obwohl AMD die selbst gesteckten Erwartungen und Börsenprognosen geschlagen hat. Die Aktie ist seit Bekanntgabe um über zehn Prozent gefallen.


Update

04.02.2026,

18:28

Uhr

Inzwischen steht AMDs Aktie bei -17 Prozent.


(mma)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

OLG Dresden: Metas Datensammlung illegal, keine Revision zum BGH


Meta Platforms muss vier sächsischen Instagram- oder Facebook-Nutzern je 1.500 Euro Schadenersatz zahlen, weil der Datenkonzern über zahllose Webseiten und Apps Dritter rechtswidrig personenbezogene Daten sammelt. Das hat das Oberlandesgericht Dresden am Dienstag in vier parallelen Verfahren entschieden (u.a. Az 4 U 292/25, der Redaktion vorliegend). Es sind die ersten rechtskräftigen Entscheidung dieser Art in Deutschland. In Österreich gibt es bereits ein einschlägiges Erkenntnis des dortigen Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Metas personalisierte Werbung und Datensammlung auf Drittseiten.

Weiterlesen nach der Anzeige

Dafür setzt Meta weltweit seine sogenannten Meta Business Tools ein. Doch das OLG untersagt Meta ab sofort, auf Drittseiten und -apps Daten über die Kläger zu sammeln. Die vier Urteile beruft sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU und einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Besonders übel für Metas Position ist, dass das OLG die Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ausschließt, weil die rechtliche Lage so deutlich sei. Zwar haben deutsche Landgerichte unterschiedlich geurteilt – nicht zuletzt musste das OLG das im Sinne Metas ergangene Urteil des Landgerichts Dresden, Az 3 O 2035/23, umkehren –, aber unter deutschen Obergerichten (!) gibt es keine zwei Rechtsmeinungen zu der Sache. Unterschiede gäbe es allenfalls bei Sachverhalten, mit denen sich der BGH aber nicht zu befassen hat.

Juristisch hält der 4. Senat des OLG Dresden die Sache für ausjudiziert. Dazu verweist es sowohl auf EuGH-Entscheidungen als auch auf ein konkretes Urteil des OLG München (Az 14 U 1068/25e – nicht veröffentlicht, aber der Redaktion vorliegend). Der 14. Senat des OLG München hat im Dezember einer Bayerin aufgrund der Datenernte der Meta Business Tools lediglich 750 Euro zugesprochen und die Revision zum BGH zugelassen, wovon Meta auch Gebrauch gemacht hat.

Die Dresdner gehen mit ihrem Urteil (Az 4 U 292/25) also einen Schritt weiter. Dem typischen Internetnutzer mit Meta-Konto stehen demnach 1.500 Euro zu, und Meta darf nicht zum BGH. Letzteres kann Meta beim BGH anfechten. Solche Nichtzulassungsbeschwerden machen den Löwenanteil aller BGH-Verfahren aus, sind aber selten erfolgreich. Allerdings wird sich der BGH mit Metas Revisionen gegen das erwähnte (und einige weitere, parallele) Münchner Urteile befassen.

Inzwischen dürften um die zehntausend Klagen deutscher Internetnutzer wegen Datenschutzverstößen gegen Meta Platforms anhängig sein. Federführend ist die Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen, die mehr als 7.000 rechtsschutzversicherte Kläger vertritt, vor allen 120 Landgerichten. Weniger als die Hälfte dieser Fälle ist in erster Instanz entschieden, davon sind etwa 60 Prozent gegen Meta ergangen, etwa 40 Prozent für Meta.

Nicht so in Sachsen und Sachsen-Anhalt: Dort haben die Landgerichte bislang für Meta geurteilt, mit der berühmt gewordenen Ausnahme des LG Leipzig. Es hat im Juli eine „Mindestentschädigung von 5.000 Euro (für) die allgemeine Betroffenheit (eines) aufmerksamen und verständigen ‚Durchschnitts‘-Betroffenen” Facebook-Nutzers verhängt (nicht rechtskräftig).

Weiterlesen nach der Anzeige

Rechtsanwalt Max Baumeister geht davon aus, dass sächsische Landgerichte ihre Spruchpraxis nun ändern werden. In Leipzig gibt es fortan vielleicht geringeren Schadenersatz, aber Metas Karten vor den Landgerichten des Freistaats sind schlecht geworden. Die Wende habe sich schon in der mündlichen Verhandlung Anfang Dezember gezeigt: „Die Richter haben Metas Anwälte wirklich in die Zange genommen”, sagte Baumeister zu heise online. In naher Zukunft dürften das OLG Naumburg in Sachsen-Anhalt sowie ein anderer Münchner OLG-Senat urteilen.

Folgen sie den Dresdner Kollegen, dürfte das eine Lawine neuer Klagen und Urteile gegen Meta auslösen. Nicht zuletzt gehen dann jenen Rechtsschutzversicherungen, die die Kostendeckung für Klagen gegen Meta bislang ablehnen, die Argumente aus.

heise online hat Meta gefragt, wie es nach dem österreichischen OGH-Erkenntnis seine Geschäftspraxis dort geändert hat, und ob Meta angesichts des Dresdner Urteils die Business Tools im Europäischen Wirtschaftsraum oder auch nur in Deutschland anpassen wird. Eine Antwort steht noch aus.


(ds)



Source link

Weiterlesen

Beliebt