Connect with us

Künstliche Intelligenz

Schülertablets in Niedersachsen: Mehr als nur Leihgeräte geplant


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die SPD war in Niedersachsen mit dem Wahlversprechen angetreten, Schülerinnen und Schüler mit kostenlosen Leihtablets auszustatten. Bisher müssen Erziehungsberechtigte für Tablets aufkommen, die oft verpflichtend in der Sekundarstufe I eingeführt werden. Das Wahlversprechen von 2022 soll nun endlich in die Tat umgesetzt werden und wurde in dieser Woche im niedersächsischen Landtag durch einen Antrag der Regierungsfraktionen vorangebracht.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die Opposition kritisiert vor allem, dass das Finanzierungsproblem, das bisher die Umsetzung verhinderte, auch jetzt nicht nachhaltig gelöst wird und Schulen mehr Wahlfreiheit erhalten sollten – unter anderem, um statt Tablets auch Notebooks anschaffen zu können. Die Regierung will mit den Leihtablets einen Digitalisierungsschub auslösen, der tiefer wirken soll.

Dem Antrag von SPD und Grünen zufolge gehört der Umgang mit digitalen Medien längst zur Lebenswelt junger Menschen. Digitale Bildung sei daher unerlässlich, um Heranwachsende zu einem „kompetenten Einsatz digitaler Medien und einem kritisch-reflektierten Umgang mit den dort präsentierten Inhalten“ zu befähigen. Hierfür brauche es „verlässliche Rahmenbedingungen und gleiche Chancen“. Leihtablets sollen demnach für eine gleichberechtigte Bildungsteilhabe sorgen und zugleich Schule an sich modernisieren. Konkret fordert der Antrag, dass niedersächsische Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 erstmals ab dem Schuljahr 2026/2027 kostenfrei mit Tablets ausgestattet werden, und sowohl berufsbildende Schulen als auch Lehrkräfte ebenfalls eine solche Ausstattung erhalten. Damit Lehrkräfte überhaupt digitale Bildung und Medienkompetenz adäquat vermitteln können, sollen zudem umfassende Fortbildungsangebote entwickelt werden.

Die flächendeckende Bereitstellung von Leihtablets soll laut dem Antrag aber auch ein weiteres Problem mildern: die unterschiedliche digitale Ausstattung der Schulen in Niedersachsen und auch die Nutzung von digitalen Lern- und Lehrmitteln. Wie der Antrag darlegt, sei diese „sehr unterschiedlich“. Manche Schulen verfügten bereits über erprobte digitale Konzepte und flächendeckendes WLAN und Tablet-Klassen, während andere Schulen noch überwiegend analog arbeiten würden. Ziel sei es daher, „gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen“. Aus Überzeugung analog arbeitende Schulen werden dadurch – auch wenn der Antrag erklärt, dass jede Schule ihr eigenes Tempo gehen dürfe – zur Jagd des Digitalen getragen.

Dass über die Leihtablets der gesamte Digitalisierungsfortschritt niedersächsischer Schulen angekurbelt werden soll, kann aber auch insofern überraschen, als eigentlich schon der Digitalpakt Schule hierfür gesorgt haben sollte, der nun mit dem Digitalpakt 2.0 seine Fortsetzung findet. Dass hier weiterhin ein großer Bedarf besteht, erklärte Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) allerdings auch anlässlich der endgültigen Einigung von Bund und Ländern auf den Digitalpakt 2.0. parallel zur Landtagsdebatte: „Ich freue mich, dass nach langen und intensiven Verhandlungen endlich der Digitalpakt 2.0 abgeschlossen werden kann. Damit sorgen wir für einen weiteren Ausbau der digitalen Bildungsinfrastruktur und kommen dabei voran, digitale Instrumente dafür zu nutzen, dass Schülerinnen und Schüler bestmöglich lernen können. […] Nur wenn wir Schulen fit für das digitale Zeitalter machen, können sie unsere Schülerinnen und Schüler gut auf die digitale Welt von morgen vorbereiten. Dafür ist es zentral, die Schulträger beim WLAN-Ausbau, der Netzwerkinfrastruktur und der Ausstattung der Klassenräume weiter zu unterstützen.“

Weiterlesen nach der Anzeige

Ein Streitthema im Plenum war die Konzentration des Antrags auf Tablets. Für die Schulen werden diese zwar weiterhin primär vorgesehen, sie könnten sich laut der SPD-Abgeordneten Kirsikka Lansmann aber auch für Laptops entscheiden: „Wir schreiben den Schulen nichts vor, sondern geben ihnen die Freiheit, pädagogisch sinnvolle Entscheidungen zu treffen.“ Der AfD-Abgeordnete Harm Rykena lobte das. Er kommentierte: „Mit Tablets kann man wirklich schlecht arbeiten. Diese Geräte verführen zu einem reinen Medienkonsum“.

Oppositionsführer Sebastian Lechner (CDU) kritisierte, dass die geplanten Ausgaben eine „Riesenhypothek“ für Niedersachsen seien. Bis 2031 sind rund 800 Millionen Euro für das Leihtablet-Programm vorgesehen. Die CDU sprach sich hingegen dafür aus, nur die Hälfte des Geldes als Digitalbudget zur freien Verfügung an die Schulen zu geben und das übrige Geld für die Stärkung der Schulsozialarbeit einzusetzen.

In Bayern hält man derweil an Zuschüssen für mobile Endgeräte als „freiwillige Leistung des Staates“ fest, um Eltern bei den Kosten zu entlasten. Für Grund- und Förderschulen sollen auch weiterhin Leihgeräte angeschafft werden und Schulen Leihgeräte-Pools unterhalten können. Das erklärten Finanzminister Albert Füracker (CSU) und Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler). In den kommenden beiden Jahren könnten 296 Millionen Euro für die Digitalisierung der Schulen abgerufen werden – für die digitale Infrastruktur, die Gerätebeschaffung und die Wartung. Kosten für Lehrkräfte-Geräte würden vollständig vom Land getragen. Außerdem soll ab 2027 ein dauerhaft eingerichteter Vier-Säulen-Zuschuss dafür sorgen, dass längerfristig planbar in die digitale Infrastruktur der bayrischen Schulen investiert werden kann. Pro Jahr sollen rund 207 Millionen Euro im Landeshaushalt für diesen Zuschuss vorgesehen werden. Mittel aus dem Digitalpakt 2.0 des Bundes sollen ihn ergänzen.


(kbe)



Source link

Künstliche Intelligenz

Stromausfall: Waymos in San Francisco bleiben massenhaft auf der Straße stehen


Ein Stromausfall in San Francisco hat am Samstag indirekt auch die selbstfahrenden Waymo-Taxis lahmgelegt: Weil auch die Ampeln keinen Strom mehr hatten, fehlte den autonomen Fahrzeugen offenbar die Orientierung, sie stoppten allesamt mitten auf der Straße.

Weiterlesen nach der Anzeige

Zahlreiche Videos in sozialen Medien zeigen die schräge Situation: Haltende Waymos mit eingeschalteten Warnblinkern versperren an Kreuzungen und Einmündungen mit Ampeln den Weg.

Übereinstimmenden lokalen Medienberichten zufolge stellte Waymo kurz danach vor Ort den Beförderungsbetrieb ein – zum Schutze der Fahrgäste und damit Rettungskräfte nicht blockiert würden. Unfälle im Zusammenhang mit den plötzlichen Waymo-Stopps sind derzeit noch nicht bekannt.

Über die genaue Ursache der plötzlichen Waymo-Probleme machte das Unternehmen am Samstag noch keine Angaben. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass dem autonomen Fahrsystem der Waymos ohne funktionierende Ampeln eine entscheidende Orientierungsgrundlage fehlt.

Der Stromausfall betraf nach Angaben des Energieversorgers Pacific Gas & Electric (PG&E) am Samstag zwischenzeitlich rund 130.000 Stromkunden. Knapp ein Drittel der Gesamtzahl in der nordkalifornischen Metropole.

Weiterlesen nach der Anzeige



Vor allem der Nordwesten von San Francisco mit den Vierteln Richmond und Presidio ist derzeit immer noch ohne Strom.

(Bild: PG&E)

Um 23.30 Uhr (Ortszeit) – etwa zehn Stunden nach Beginn des Problems – waren demnach noch rund 35.000 Anschlüsse ohne Strom, aktuell sind es noch rund 21.000 (Stand: 21. Dezember, 11:43 Uhr). Zur Ursache gab es zunächst keine Angaben.


(nen)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Gutachter: EU-Kommission will eine „uferlose Sonderrechtszone“ für KI


Die EU-Kommission verspricht mit dem geplanten Paket für einen „digitalen Omnibus“ einen Befreiungsschlag gegen Bürokratie. Doch der Widerstand gegen das Vorhaben wächst ständig. Rechtsexperten der Kanzlei Spirit Legal warnen in einem Gutachten im Auftrag des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) nun eindringlich davor, dass der Entwurf einen systematischen Bruch mit den Prinzipien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstelle und die Privatsphäre von hunderten Millionen Verbrauchern gefährde.

Weiterlesen nach der Anzeige

Im Zentrum der Kritik steht der vorgesehene Artikel 88c, der spezielle Erleichterungen für die Datenverarbeitung im Kontext von Künstlicher Intelligenz (KI) vorsieht. Die Gutachter Peter Hense und David Wagner warnen hier vor einer „uferlosen Sonderrechtszone“. Da der Begriff des KI-Systems extrem weit gefasst sei, könnten Unternehmen künftig fast jede automatisierte Datenverarbeitung als KI-relevant deklarieren, um strengen Datenschutzregeln zu entgehen. Damit würde die technikneutrale Logik der DSGVO durch ein technologiespezifisches Privileg ersetzt, das vor allem Diensteanbietern nütze.

Für alarmierend halten die Juristen die geplante Aufweichung beim Umgang mit sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen oder politischen Ansichten. Der Entwurf suggeriere, dass deren Verarbeitung umso eher gerechtfertigt sei, je größer die Datenmengen sind. Das verkehre den Grundsatz der Datensparsamkeit ins Gegenteil: Massenhaftes Absaugen von Informationen werde belohnt, solange es dem Training von KI-Modellen diene. Die Gutachter sehen darin gefährliche Vorrechte für Big-Tech-Konzerne.

Die Autoren bemängeln zudem, dass wesentliche Schutzmechanismen lediglich in die rechtlich unverbindlichen Erwägungsgründe verschoben würden. Ein Beispiel sind technische Opt-out-Verfahren, mit denen Nutzer der Verwendung ihrer Daten widersprechen können. Ohne Verankerung im verbindlichen Normtext fehle den Aufsichtsbehörden die Handhabe, Verstöße effektiv zu sanktionieren. Gerade beim Web-Scraping würden so Daten von Personen erfasst, die oft gar keine Möglichkeit hätten, von ihrem Widerspruchsrecht überhaupt Kenntnis zu erhalten.

Um diesen Fehlentwicklungen entgegenzuwirken, bringen die Gutachter eine spezifische Rechtsgrundlage fürs KI-Training ins Spiel. Unternehmen sollten erst dann auf personenbezogene Informationen zugreifen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass ihr Ziel nicht auch mit anonymisierten oder synthetischen Daten erreicht werden könne. Zudem müsse gewährleistet werden, dass KI-Modelle keine persönlichen Informationen in ihren Antworten reproduzieren („Data Leakage“). Dafür seien strenge technische Standards bereits im Trainingsprozess nötig.

Ein Kapitel widmet sich dem Schutz vulnerabler Gruppen. Da Minderjährige die Tragweite der Datenverarbeitung für KI oft nicht überblicken könnten, plädieren die Verfasser für eine ausdrückliche Einwilligungspflicht der Eltern. Zudem sollten Betroffene mit Erreichen der Volljährigkeit ein voraussetzungsloses Recht erhalten, die weitere Nutzung ihrer Daten in bestehenden Modellen zu untersagen. Ohne solche Leitplanken drohe die digitale Souveränität der nächsten Generation dauerhaft verloren zu gehen.

Weiterlesen nach der Anzeige

Die politische Dimension dieser Erkenntnisse ist laut vzbv-Vorständin Ramona Pop enorm. Sie warnt davor, dass die Kommission unter dem Deckmantel der Innovation vor allem US-amerikanischen Plattformen einen Freibrief ausstellen wolle. Big Tech könnte juristische Grauzonen leicht ausnutzen, während europäische Firmen und Verbraucher das Nachsehen hätten. Echte Rechtssicherheit entstehe nur durch klare Regeln. Brüssel schlage dagegen vage Ausnahmetatbestände vor, die erst über Jahre gerichtlich geklärt werden müssten.

Dass Datenschutz kein Hemmschuh, sondern ein Wirtschaftsfaktor ist, belegen aktuelle Ergebnisse einer repräsentativen Online-Befragung für den vzbv. Für 87 Prozent der Verbraucher ist demnach Vertrauen die Grundvoraussetzung für die Nutzung digitaler Dienste. Die DSGVO fungiert dabei als wichtiger Anker: Über 60 Prozent der Befragten vertrauen Unternehmen eher, wenn diese nachweislich europäische Vorschriften einhalten. Eine Verwässerung dieser Standards riskiert so auch die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Technologien.

Der Digital-Omnibus wird nun im EU-Rat und im Parlament beraten. Die Einwände aus der Zivilgesellschaft sind kaum überhörbar. Das Paket steht im Verdacht, primär auf massiven Druck der US-Regierung zurückzugehen, anstatt europäische Bürger- und Wirtschaftsinteressen zu vertreten. Betroffenenrechte würden unter dem Deckmantel von „Vereinfachungen“ abgeschwächt, heißt es. KI-Firmen wolle die Kommission einen Blankoscheck ausstellen, um europäische Daten abzusaugen.


(nen)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Dwarf Mini: Leichtes Smart-Teleskop für Astrofotografie unterwegs im Test


Seit etwa zwei Jahren liefern sich die chinesischen Hersteller ZWO (Zhen Wang Optical) und Dwarflabs ein Rennen um das kleinste und leichteste Smart-Teleskop. Bisher hatte ZWO die Nase mit dem Seestar S30 vorn. Nun legt Dwarflabs mit dem Dwarf Mini nach, einer kompakten Variante des Dwarf III.

Das kleine Teleskop ist in knapp zehn Minuten aufgebaut. Das gelingt auch unerfahrenen Nutzern. Bemerkenswert ist, dass der Hersteller das Gewicht dieser Geräteklasse erstmals unter ein Kilogramm gedrückt hat. Wie beim Dwarf III ist auch beim Dwarf Mini kein Stativ enthalten – man kann aber Fotostative nutzen. Beim Design hielt sich der Hersteller an die bewährte Bauform mit einem beweglichen Arm auf einer horizontal rotierenden Basis. Diese azimutale Montierung kann jeden Punkt am Himmel anfahren und verlangt Nutzern kein aufwendiges Einrichten ab.

Die technischen Details des Dwarf Mini entsprechen weitgehend denen des Seestar S30 – beide lösen nur Full-HD auf statt wie das Dwarf III 4K. Verschiedene Filter sind eingebaut: ein Astrofilter gegen Lichtverschmutzung, der Schmalband für spezifische Wellenlängen und ein Black-Filter, der den Sensor abdunkelt. Den mitgelieferten Solarfilter bringt man magnetisch an der Frontlinse an.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Dwarf Mini: Leichtes Smart-Teleskop für Astrofotografie unterwegs im Test“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Beliebt