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Schuko-Stecker offiziell solartauglich: DIN für Balkonkraftwerke ist fertig
Die für Balkonkraftwerke mit Schuko-Steckern („Steckersolargeräte“) geltende Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ist veröffentlicht. Schuko-Stecker haben es damit in die offizielle Norm geschafft, was Rechtssicherheit für Verbraucher, Händler und Produzenten schafft.
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Die DIN VDE V 0126-95 ist offiziell beim VDE erhältlich und beschreibt die „Sicherheitsanforderungen und Prüfungen für laienbedienbare, steckerfertige Photovoltaik-Systeme für den Netzparallelbetrieb […], die innerhalb einer Niederspannungsinstallation mit Hilfe einer vorkonfektionierten Steckvorrichtung in Endstromkreise Energie einspeisen“. Sie definiert, was Steckersolargeräte sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen, damit sie an Hausnetze angeschlossen werden dürfen.
Anders als übliche Photovoltaikanlagen sind die auch „Balkonkraftwerk“ genannten Anlagen so konzipiert, dass Laien sie gefahrlos anschließen können. Dazu gehört unter anderem eine Begrenzung der Leistung der Solarmodule und der Anschlussleistung der Wechselrichter. Die Produktnorm erlaubt den Anschluss per Schuko-Stecker durch Laien für Anlagen mit bis zu 960 Watt Modulleistung und 800 Watt Anschlussleistung. Anlagen, die über diese Werte hinausgehen, müssen gemäß Norm durch einen Elektrofachbetrieb angeschlossen werden. Ab 2000 Watt Modulleistung enden die Sonderregelungen für Balkonkraftwerke, dann handelt es sich um eine ganz gewöhnliche Photovoltaikanlage, die vom Elektriker errichtet und auch beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.
Rechtliche Vereinfachungen für Balkonkraftwerke
Verbesserungen sind durch die neu veröffentlichte VDE-Norm auch für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften zu erwarten. Viele Diskussionen mit Hausverwaltungen, die bis heute teilweise auf Einspeisesteckdosen (zum Beispiel vom Hersteller Wieland) oder auf die Installation von 800-Watt-Wechselrichtern durch einen Elektrofachbetrieb beharren, können damit abgekürzt werden: Steckerfertige Erzeugungsanlagen mit Schuko-Stecker sind normgerecht.
Derzeit sind rund 1,15 Millionen Steckersolargeräte mit einer Leistung von 1,14 Gigawatt (Peak) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet. Im Juni waren erstmals mehr als eine Million aktive Balkonkraftwerke in Deutschland verzeichnet. Zunehmend kombinieren Balkonkraftwerke inzwischen kleine Akkus. Die nun veröffentlichte Norm bezieht sich jedoch rein auf Balkonkraftwerke und gilt nicht für die „Kleinstspeicher“ genannten Akkus. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) begrüßt die jetzt veröffentlichte Produktnorm und verweist darauf, dass DKE/VDE auch für Kleinstspeicher in einem Arbeitskreis an einer Produktnorm arbeiten wolle.
Für Steckersolargeräte mit einem Speicher ist laut BSW die Installation eines Stromsensors durch eine Elektrofachkraft nötig, anders als bei reinen Balkonkraftwerken ohne Batterie. Zudem müssen reine Steckersolargeräte nur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Batteriespeicher erfordern hingegen eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber.
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(dmk)
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UMTS in der Schweiz: Swisscom schaltet 3G-Netz ab
In der Schweiz stellt Swisscom heute (31.12.25) offiziell ihre Angebote ein, welche den Mobilfunkstandard der dritten Generation 3G (UMTS – Universal Mobile Telecommunications System) nutzen.
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Die Abschaltung des 3G-Netz von Swisscom (an dessen Aktien der Schweizer Bund weiterhin 51 Prozent hält) kündigte das Telekomunternehmen bereits im März 2022 an und informierte seinerzeit erstmals über eine geplante Abschaltung. Kundinnen und Kunden wollte man so ausreichend Zeit geben, ihr 3G-Gerät auszuwechseln, denn 2026 werden diese Geräte nicht mehr funktionieren. Und auch Geschäftskunden und Institutionen sollten genügend zeitlichen Spielraum haben zur Umrüstung oder Neuanschaffung zahlreicher vernetzter technischer Systeme (bspw. IoT-/M2M-Kommunikation).
Kein Webcam-Blick in die Berge mehr
Zu den nicht mehr funktionierenden Geräten gehören zum Unmut vieler auch eine Reihe von 3G-Webcams in den Bergen, die seit 20 Jahren online über das Wettergeschehen Auskunft geben, so berichteten es kürzlich Schweizer Medien. Ihre Auswechslung wurde erörtert, aber schließlich verworfen, so Swisscom.
„3G-Phaseout“ nennt Swisscom den jetzt gestarteten Prozess. Das heißt, laut ihrem Sprecher Sepp Huber, dass „die Abschaltung von 3G schrittweise erfolgt und über die ganze Schweiz verteilt“. Das soll sich über mehrere Wochen hinziehen. Swisscom unterstreicht, dass die Abschaltung auch 4G-fähige Mobiltelefone betrifft, die keine VoLTE-Telefonie oder Notrufe über 4G unterstützen.
Weniger als ein Prozent des Traffics
3G-Mobilfunktechnologie wurde in der Schweiz 2004 von Swisscom eingeführt und ermöglichte erstmals schnelles mobiles Internet, doch gilt 3G – damals oft auch UMTS genannt – längst als veraltet. Wie Swisscom mitteilt, läuft heute auf seinem 3G-Netz „deutlich weniger als ein Prozent des mobilen Datenverkehrs, die Technologie belegt aber rund zehn Prozent der Antennenkapazität“. Auch benötige das 3G-Netz sehr viel mehr Strom als 4G oder 5G.
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„Die Abschaltung von 3G – wie vor fünf Jahren auch die von 2G – schafft Raum für neue, effizientere Technologien und ermöglicht, dass die knappen Ressourcen Sendeleistung, Frequenzspektrum und Strom noch effizienter genutzt werden“, betont das Unternehmen.
Swisscom erwartet nun eine lange Koexistenz von 4G und 5G, zu einer zukünftigen Abschaltung von 4G wird gegenwärtig kein Datum genannt – mindestens drei Jahre vor einer allfälligen 4G-Abschaltung will Swisscom informieren.
Drei große Mobilfunknetzbetreiber
Drei große Betreiber mit eigenem Netz versorgen die Schweiz mit Mobilfunk – der größte davon ist Swisscom (rund 54 Prozent Marktanteil Mobilfunk, Ende 2024, laut ComCom) – danach folgen auf den Plätzen 2 und 3 die Telekommunikationsanbieter Sunrise und Salt.
Während das Telekomunternehmen Salt (einstmals Orange) ihr 3G-Netz erst Ende 2026 abschalten will, so eine Unternehmenssprecherin zu heise online, war das zweitgrößte Schweizer Telekomunternehmen Sunrise längst aktiv.
„Wir haben das 3G-Netz ab dem Juni 2025 schrittweise abgeschaltet, sodass es seit Mitte August 2025 nicht mehr zur Verfügung steht“, teilt Rolf Ziebold, Mediensprecher von Sunrise mit. „Die 2G-Abschaltung fand bereits vor bald drei Jahren im Frühjahr 2023 statt.“
Laut eigenen Angaben ist Sunrise die erste Mobilfunkanbieterin in Europa, die ausschließlich mit 4G (LTE) und 5G in Kombination mit einem landesweiten 5G SA Netz arbeitet. „5G Standalone“ (5G SA) führte Sunrise im Frühjahr 2025 als einzige Anbieterin schweizweit ein. Smartphones (und alle anderen 5G SA tauglichen Geräte) verbinden sich direkt mit 5G, ohne auf 4G angewiesen zu sein. Das bedeutet geringere Latenzzeiten, längere Akkulaufzeiten und eine stärkere Abdeckung in Innenräumen, betont Sunrise. Eine Einführung von 5G SA soll in Bälde auch bei der Swisscom anstehen. Im Unternehmensbereich werden zusammen mit Ericsson schon dedizierte 5G SA Lösungen angeboten (Private 5G Netzwerke).
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(nen)
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Finnland: Schiff nach Schaden an Unterseekabel festgesetzt
Nachdem es zu Schäden an einem Unterseekabel kam, haben die finnischen Behörden jetzt ein Schiff festgesetzt, welches in Verdacht steht, dafür verantwortlich zu sein. Das Schiff war offenbar mit heruntergelassenem Anker unterwegs.
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Der Telekommunikationsanbieter Elisa stellte eigenen Angaben zufolge am frühen Morgen ein Problem am Telekommunikationskabel des Unternehmens im finnischen Meerbusen zwischen Helsinki und Tallinn fest. Daraufhin untersuchte der finnische Grenzschutz die Unterwasserinfrastruktur, teilte die finnische Polizei mit. Zu Verbindungsproblemen kam es Elisa zufolge nicht.
Generalstaatsanwaltschaft ermittelt
Ein Hubschrauber und ein Schiff der Behörde stießen dabei auf ein Schiff, welches innerhalb der finnischen Wirtschaftszone mit heruntergelassener Ankerkette unterwegs war. Sie forderten das Schiff auf, sich zu einem sicheren Ankerplatz in finnischen Hoheitsgewässern zu begeben. Das Schiff stehe nun unter Kontrolle der finnischen Behörden, teilt die Polizei weiter mit. Die Ermittlungen würde die Polizei in Helsinki führen, die finnische Generalstaatsanwaltschaft habe bereits einen Strafverfolgungsantrag gestellt wegen des Verdachts auf schwere Sachbeschädigung, versuchter schwerer Sachbeschädigung und schwerer Störung der Telekommunikation.
Details zu den Personen, gegen die jetzt Ermittlungen laufen, teilte die Polizei nicht mit. 2024 hatte es bereits zur selben Zeit ähnliche Vorfälle an finnischen Unterseekabeln gegeben.
(nen)
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39C3: KI, GTA V und Quantencomputer – Kunstprojekte auf dem Hackerkongress
Ganz gleich, wo man auf dem 39. Chaos Communication Congress (39C3) hinschaute, überall blinkten LEDs, bunte Lichter und faszinierende Aufbauten. Doch Kunst auf dem Hackerkongress ist mehr als nur Blinkenlights. Passend zum Motto „Power Cycles“ stellten ganz unterschiedliche Künstlerinnen und Künstler auf dem 39C3 ihre Arbeiten aus.
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Da es meist interaktive Kunstprojekte sind, konnten die Gäste des Hackerkongress mit diesen interagieren oder diese spielerisch ausprobieren. Im Art-&-Play-Bereich hat sich c’t-Redakteur Keywan Tonekaboni umgeschaut, mit den Kunstschaffenden gesprochen und stellt einige der Arbeiten im Video vor, das hier auf heise online, bei YouTube und auf Peertube angeschaut werden kann. Ein Teil des Beitrags ist auf Englisch. Untertitel mit Übersetzung folgen demnächst.
Redaktion: Keywan Tonekaboni
Video: Özgür Uludaǧ, Anna Gundler
(ktn)
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