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Schuko-Stecker offiziell solartauglich: DIN für Balkonkraftwerke ist fertig
Die für Balkonkraftwerke mit Schuko-Steckern („Steckersolargeräte“) geltende Produktnorm DIN VDE V 0126-95 ist veröffentlicht. Schuko-Stecker haben es damit in die offizielle Norm geschafft, was Rechtssicherheit für Verbraucher, Händler und Produzenten schafft.
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Die DIN VDE V 0126-95 ist offiziell beim VDE erhältlich und beschreibt die „Sicherheitsanforderungen und Prüfungen für laienbedienbare, steckerfertige Photovoltaik-Systeme für den Netzparallelbetrieb […], die innerhalb einer Niederspannungsinstallation mit Hilfe einer vorkonfektionierten Steckvorrichtung in Endstromkreise Energie einspeisen“. Sie definiert, was Steckersolargeräte sind und welche Anforderungen sie erfüllen müssen, damit sie an Hausnetze angeschlossen werden dürfen.
Anders als übliche Photovoltaikanlagen sind die auch „Balkonkraftwerk“ genannten Anlagen so konzipiert, dass Laien sie gefahrlos anschließen können. Dazu gehört unter anderem eine Begrenzung der Leistung der Solarmodule und der Anschlussleistung der Wechselrichter. Die Produktnorm erlaubt den Anschluss per Schuko-Stecker durch Laien für Anlagen mit bis zu 960 Watt Modulleistung und 800 Watt Anschlussleistung. Anlagen, die über diese Werte hinausgehen, müssen gemäß Norm durch einen Elektrofachbetrieb angeschlossen werden. Ab 2000 Watt Modulleistung enden die Sonderregelungen für Balkonkraftwerke, dann handelt es sich um eine ganz gewöhnliche Photovoltaikanlage, die vom Elektriker errichtet und auch beim Netzbetreiber angemeldet werden muss.
Rechtliche Vereinfachungen für Balkonkraftwerke
Verbesserungen sind durch die neu veröffentlichte VDE-Norm auch für Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften zu erwarten. Viele Diskussionen mit Hausverwaltungen, die bis heute teilweise auf Einspeisesteckdosen (zum Beispiel vom Hersteller Wieland) oder auf die Installation von 800-Watt-Wechselrichtern durch einen Elektrofachbetrieb beharren, können damit abgekürzt werden: Steckerfertige Erzeugungsanlagen mit Schuko-Stecker sind normgerecht.
Derzeit sind rund 1,15 Millionen Steckersolargeräte mit einer Leistung von 1,14 Gigawatt (Peak) im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur gemeldet. Im Juni waren erstmals mehr als eine Million aktive Balkonkraftwerke in Deutschland verzeichnet. Zunehmend kombinieren Balkonkraftwerke inzwischen kleine Akkus. Die nun veröffentlichte Norm bezieht sich jedoch rein auf Balkonkraftwerke und gilt nicht für die „Kleinstspeicher“ genannten Akkus. Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) begrüßt die jetzt veröffentlichte Produktnorm und verweist darauf, dass DKE/VDE auch für Kleinstspeicher in einem Arbeitskreis an einer Produktnorm arbeiten wolle.
Für Steckersolargeräte mit einem Speicher ist laut BSW die Installation eines Stromsensors durch eine Elektrofachkraft nötig, anders als bei reinen Balkonkraftwerken ohne Batterie. Zudem müssen reine Steckersolargeräte nur im Marktstammdatenregister angemeldet werden. Batteriespeicher erfordern hingegen eine zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber.
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(dmk)