Künstliche Intelligenz
Schwimmende vertikale Photovoltaikanlage mit 1,87 MW auf Kiessee eröffnet
Das Photovoltaikunternehmen SINN Power hat die nach eigenen Angaben weltweit erste schwimmende vertikale Photovoltaikanlage eingeweiht. Das geht aus einer Mitteilung des Unternehmens vom Samstag hervor. Die Anlage besteht aus senkrecht ausgerichteten Solarmodulen, die auf einem Kiessee des Kieswerks Jais im bayerischen Landkreis Starnberg schwimmen. Die Photovoltaikanlage soll eine Leistung von 1,87 MW haben und pro Jahr rund 2 GWh Strom produzieren.
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Bei der installierten Photovoltaikanlage handelt es sich um eine Skipp-Float-Anlage, die im Gegensatz zu herkömmlichen Systemen auf senkrecht montierten PV-Modulen basiert. Vier Meter breite Freiwasserkorridore trennen die Reihen, in denen die Solarmodule angeordnet sind. Dadurch soll die Lichtausbeute trotz der vertikalen Anordnung ausreichend hoch sein und die Anlage über den gesamten Tagesverlauf hinweg Strom liefern. Zusätzlich ermögliche der Abstand eine gute Luftzirkulation.
2600 schwimmende Photovoltaikmodule
Die 2600 Solarmodule sind in etwa 1,6 m Wassertiefe in dem Kiessee verankert. Ein Seilsystem verbindet die auf Schwimmkörpern montierten Module so miteinander, dass sie bei Wind nicht kollidieren können. Mechanische Belastungen werden dadurch außerdem minimiert, schreibt SINN Power. Zudem sei die Stabilität auch bei wechselnden Wasserständen gewährleistet. Ein schwimmendes Kabelsystem verbindet die Module mit einem zentralen Einspeisepunkt am Ufer.
Pro Jahr soll die Photovoltaikanlage mit einer Leistung von bis zu 1,87 MW etwa 2 GWh Energie liefern können. Hauptabnehmer ist die Kiesanlage selbst, die in den ersten Wochen des testweisen Betriebs den Netzstrombezug bereits um 60 Prozent senken konnte. Angestrebt ist, dass die Anlage den Netzstrombezug der Kiesanlage dauerhaft um insgesamt 70 Prozent senkt.
Die Skipp-Float-Anlage nimmt lediglich 4,65 Prozent der Wasserfläche ein, liegt damit unter der im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) definierten maximalen Obergrenze von 15 Prozent für künstlich angelegte Seen wie etwa Kiesgruben und Baggerseen. Im Vergleich zu herkömmlichen schwimmenden PV-Anlagen soll die Leistungsdichte der Anlage mit ihren vertikalen Modulen zur Relation der Fläche höher ausfallen. Es kann also mehr Strom auf einer kleineren Fläche produziert werden.
SINN Power betont, dass die Photovoltaikanlage das Ökosystem nicht beeinträchtigt. Das Sonnenlicht könne weiterhin weitestgehend die Wasseroberfläche erreichen. Auch der Sauerstoffaustausch sei gegeben. Die Anlage würde sogar dazu beitragen, die natürliche Umwälzung der Wasserschichten zu fördern. Die Schwimmkörper der Leitungen würden außerdem von Wasservögeln als Brutplätze benutzt, in der Nähe der schwimmenden Rückstellgewichte würden sich Fischschwärme sammeln. Die Wasserqualität habe sich nach Installation der Anlage leicht verbessert. Das hätten Messbojen ergeben, die bereits vor der Installation der Anlage die Qualität gemessen haben.
Geplante Erweiterung um 1,7 GW
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Die Anlage ist bereits für eine Erweiterung um weitere rund 1,7 GW vorbereitet. Die genutzte Wasserfläche werde dann weniger als 10 Prozent der Gesamtfläche des Sees betragen – also weiterhin unter der 15-Prozent-Regel liegen.
Die Skip-Float-Anlage eigne sich für künstlich angelegte Seen mit einer Mindesttiefe von 1,6 m, die unter die 15-Prozent-Regelung des WHG fallen. Durch die vertikale Anordnung falle die Stromausbeute auf kleinerer Fläche höher aus als bei herkömmlichen Systemen, sodass sich der Bau einer solchen Photovoltaikanlage auch auf kleineren Gewässern lohnen soll.
(olb)
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Hamburg führt probehalber flexible Taxi-Tarife ein
Vor drei Monaten hat Hamburg einen Taxi-Tarif mit Festpreisen eingeführt. Ab morgen beginnt die Hamburger Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, den bislang statischen Tarif für die Personenbeförderung per Taxi probehalber zu flexibilisieren. Mit den Taxivermittlern Bolt, Freenow und Uber wird ab 15. Oktober ein neues Preismodell erprobt. Für die Fahrgäste bedeutet das zunächst die Wahl zwischen fixem Tarif und flexiblem Preis. Der Versuch wird unter anderem vom Statistikamt Nord und einem Mobilitätsforscher ausgewertet.
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Einen Festpreis innerhalb bestimmter Grenzen in der Stadt festzulegen, soll Vermittlern und angeschlossenen Taxiunternehmen ermöglichen, ihre Kostendeckung zu verbessern und „das Produkt Taxi attraktiver und zeitgemäßer zu gestalten“, wie die Pressestelle der Stadt schreibt. Eine generelle Tariferhöhung aufgrund des steigenden Mindestlohns und höherer Betriebskosten wird daher zunächst aufgeschoben.
Für die Dauer dieses Versuchs sollen flexible Preise nur für bestellte Fahrten erlaubt sein, nicht aber für am Taxistand oder auf der Straße einsteigende Fahrgäste. Für diese gilt weiterhin der vom Taxameter ermittelte Fahrpreis. Vermittler dürfen darüber hinaus auch weiterhin Fahrten zum Tarif anbieten. In der ersten Phase bis 14. Februar 2026 dürfen Festpreise für bestellte Fahrten um maximal 20 Prozent erhöht werden. Ab 15. Februar 2026 gilt dann ein Korridor von minus 20 Prozent bis plus 20 Prozent gegenüber dem aktuellen Festpreis. Nach Abschluss der Testphase soll bis Februar 2027 eine langfristige Regelung in der Taxiordnung erfolgen. Fahrgäste kennen bei bestellten Fahrten den Preis vor Fahrtantritt und können zwischen verschiedenen Angeboten wählen.
Hamburg will das Taxi attraktiver machen
Für die Fahrgäste bedeuten die Änderungen, dass in den ersten vier Monaten der Festpreis für die bei einem Vermittler bestellten Fahrt gerade bei hoher Nachfrage höher sein kann. Ab 15. Februar 2026 kann er bei schwacher Auslastung um bis zu 20 Prozent günstiger sein als heute.
Fahrgäste können den Fahrpreis erfragen und dann entscheiden, ob sie die Fahrt bestellen oder zum nächsten Taxenstand gehen oder ein Taxi auf der Straße anhalten. Denn ohne Vermittlung bleibt es bei der Preisermittlung durch das Taxameter. Über den Fortgang des Versuchs schreibt Hamburgs Kommunikationsabteilung: „Nach der Erprobung dieser beiden Korridormodelle gilt bis zum 31. Januar 2027 die heutige Festpreisregelung ohne flexible Preismodelle. Zum Februar 2027 muss eine langfristige Regelung in der Taxenordnung erfolgen.“
Hamburgs größte Taxivermittlung „Hansafunk“ hat sich gegen eine Teilnahme entschieden. Dem Branchenblatt Taxi Times gegenüber äußerte sich Jan Weber, Vorstand bei Hansataxi, mit folgenden Bedenken: „Wir wollen einen verlässlichen Preis und keine Tagesschwankungen, die sich vom Wetter abhängig machen“. So seien Fahrpreise 20 Prozent über Tarif in der ersten Erprobungsphase seien den Kunden seiner Zentrale nicht vermittelbar. Weber befürchtet, dass dadurch zu viele Fahrgäste verloren gehen. Die zweite Phase mit der 20-prozentigen Preisreduktion hält Weber für nicht kostendeckend und daher für gefährlich für finanziell schlecht gepolsterte Betriebe, die Mindestlohn zahlen müssen.
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Die wissenschaftliche Auswertung übernehmen das Statistikamt Nord und der Mobilitätsforscher Knie aus Berlin. Die Ergebnisse der Initiative werden im zweiten Halbjahr 2026 erwartet.
(fpi)
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Wie man Kinder für Elektronik und Programmieren begeistert
Meist fängt es um den dritten Geburtstag herum an: Kinder stellen die berühmten Warum-Fragen. Eltern sind dann zwar mitunter genervt. Doch das hartnäckige „Waru-hum?“ ist ein positives Zeichen für die unbändige Neugier von Kleinkindern. Sie interessieren sich für Tiere, Pflanzen und Naturphänomene wie das Wetter genauso wie für technische Geräte. Sobald Elektronik und KI in ihrem Alltag auftauchen, wollen sie verstehen, woher der Mähroboter seinen Weg kennt, wieso Alexa das Licht anknipsen kann und warum Oma und Opa plötzlich auf dem Tablet erscheinen.
Phänomene aus Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik – kurz: MINT – umgeben also schon Kindergartenkinder und wecken deren Neugier. Dennoch standen diese Themen bisher in Kitas und Grundschulen nicht unbedingt im Mittelpunkt. Nach und nach ändert sich das. Neben vielen weiterführenden Schulen bewerben sich auch einzelne Grundschulen um die Auszeichnung als „MINT-freundliche Schule“. Erzieherinnen und Lehrer beschäftigen sich in Fortbildungen zunehmend auch mit altersgerechten MINT-Bildungskonzepten.
Auf dem 13. „Nationalen MINT Gipfel“ versprachen Bundesbildungsministerin Karin Prien und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär im Sommer 2025, MINT-Kompetenzen in allen Altersgruppen zu fördern. „Wer Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik versteht, kann nicht nur aktiv an der Welt von heute teilhaben, sondern auch die Welt von morgen mitgestalten“, erklärte Prien. Beide Ministerien wollen künftig enger zusammenarbeiten und den sogenannten „MINT-Aktionsplan“ der Bundesregierung weiterentwickeln.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie man Kinder für Elektronik und Programmieren begeistert“.
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Bundesregierung: „Smart Meter Light“ für Kleinhaushalte aktuell nicht machbar
Die von insgesamt knapp 40.000 Bürgern unterstützte Bundestagspetition zum Einsatz von Kleinspeichern in Mieterhaushalten als Beitrag zur Stabilisierung von Stromnetzen durch ein vereinfachtes „Smart Meter Light“ stößt aktuell auf ein formales Hindernis. Das betonte Stefan Rouenhoff (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, während einer öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag. Er verwies auf die misslichen Erfahrungen bei der laufenden Smart-Meter-Einführung und erklärte, dass eine Zertifizierung einer abgespeckten Variante intelligenter Stromzähler sich trotz bereits eingeführter Erleichterungen als langwieriger Prozess darstellen dürfte.
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Hauptpetent Andreas Schmitz alias Akkudoktor auf YouTube hob hervor, dass aktuell nur drei Prozent der deutschen Haushalte mit den regulären, teuren und komplexen Smart Metern ausgestattet seien. Er betonte das ungenutzte Potenzial der rund zwei Millionen Kleinspeicher in Deutschland, die mit 18,5 Gigawattstunden etwa die Hälfte der Kapazität aller deutschen Pumpspeicherkraftwerke böten. Solche Mini-Depots könnten zur Netzstabilität, zum Abfedern von Stromspitzen sowie zum Entlasten von Ortsnetztrafos beitragen. Momentan dürften sie das aber aus rechtlichen Gründen in den meisten Fällen nicht.
Für viele Haushalte ohne größere Erzeugungsanlagen oder steuerbare Verbraucher seien vollwertige, komplexe Smart Meter nicht kosteneffizient, sagte Schmitz. Er rief daher nach einer modernen Messeinrichtung mit vereinfachter Datenkommunikation und ohne Rückkanal – das Smart Meter Light – um Kleinspeicher und intelligente Verbraucher netzdienlich nutzen und den sich hinziehenden Hochlauf der Technik beschleunigen zu können.
Steckersolargeräte würden heute bereits häufig zusammen mit Speichern eingesetzt, heißt es in der Petition. Solche einfach nutzbaren Anlagen sollten daher hinsichtlich Einspeiseleistung, Anmeldung, Zählertausch und Zusammenfassung den Steckersolargeräten gleichgestellt werden. Zudem müssten Netzentgelte, Steuern und Umlagen durch die Bundesnetzagentur zentral, transparent und automatisiert abrufbar sein, um sie für autonomes Energiemanagement nutzen zu können.
Wichtiges Element der „Bürgerenergiewende“
Christian Ofenheusle, Vorsitzender des Bundesverbandes Steckersolar, unterstützt Schmitz. Er erklärte, dass die hohen Kosten der Standard-Gateways und Steuerboxen primär durch die erforderliche Sicherheitstechnik und den Datentransfer entstünden. Da in Mietwohnungen typischerweise keine steuerbaren Großverbraucher wie Wärmepumpen oder Wallboxen reguliert würden, sei diese aufwendige Technik und der Rückkanal beim Smart Meter Light unnötig. Der Verband sieht Kleinspeicher generell als einen „zentralen Baustein für die Bürgerenergiewende“.
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Rouenhoff bekräftigte zwar das grundsätzliche Ziel der Bundesregierung, Speicher zu stärken und deren Netzdienlichkeit zu fördern. Er schränkte aber ein, dass „nicht alles, was wir uns wünschen, technisch eins zu eins umsetzbar“ sei. Die Einbindung von Kleinspeichern unterliege einem hohen Prozessaufwand, den die Verteilnetzbetreiber aktuell noch nicht bewältigen könnten.
Das Quorum für Bundestagspetitionen ist erreicht, wenn 30.000 Mitzeichnungen eingegangen sind. Das Smart-Meter-Ersuchen hat diese Schwelle im Februar überschritten. Der Petitionsausschuss muss sich dann in einer öffentlichen Sitzung mit dem Anliegen auseinandersetzen und gegebenenfalls gesetzgeberische Schritte einleiten.
(wpl)
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