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Segway Ninebot E3 Pro Test: E-Scooter mit Blinker & Vollfederung für unter 400 €


Der Segway Ninebot E3 Pro ist ein guter Einsteiger-E-Scooter mit 368 Wh Akku, 55 km Reichweite und einem ordentlichen Preis-Leistungs-Verhältnis.

Segway dominiert den deutschen E-Scooter-Markt seit Jahren. Mit der E-Serie zielt der Hersteller auf Pendler ab, die einen günstigen Begleiter für den täglichen Arbeitsweg suchen. Der Ninebot E3 Pro positioniert sich als Einsteiger-E-Scooter und übertrifft seinen kleinen Bruder E3 durch einen größeren 368-Wh-Akku gegenüber 276 Wh. Außerdem steigt die angegebene Reichweite auf 55 km, während das Gewicht mit 17,9 kg nur minimal höher liegt.

Gegenüber der Vorgänger-E2-Serie bringt der E3 Pro einen Hauch mehr Leistung mit: 800 Watt Peak-Power statt 750 Watt sorgen für zügigere Beschleunigung. Unser Testsieger Segway Ninebot Max G3 (Testbericht) bietet mit einem 2000-Watt-Motor deutlich mehr – kostet aber auch mehr als doppelt so viel. Für 400 Euro bei Amazon richtet sich der E3 Pro an preisbewusste Einsteiger und Pendler. Ob das Gesamtpaket überzeugt, zeigt unser Test.

Aufbau, Optik & Verarbeitung

Der Aufbau des Segway Ninebot E3 Pro gestaltet sich erfreulich einfach. Der E-Scooter kommt vormontiert, nur vier Schrauben müssen den Lenker fixieren. Das Auspacken und die Montage dauern unter zehn Minuten. Danach muss das Gerät ans Netz, erst dann schaltet es sich ein. Wie bei Ninebot üblich, folgt der Registrierungszwang über die App, bevor Firmware-Updates installiert werden.

Optisch zeigt sich der überwiegend matt-graue E3 Pro minimalistisch und modern. Rote, spacige Ringelemente an den Federn setzen Akzente, das rote Bremskabel verschwindet elegant in der Lenkstange und tritt weiter unten wieder aus. Der rote Segway-Schriftzug auf dem Trittbrett komplettiert das Design. Die Optik wirkt premium für diese Preisklasse.

Die Verarbeitung übertrifft die meisten günstigeren Modelle. Schweißnähte sind nicht sichtbar, das IPX5-Chassis und der IPX7-geschützte Akku trotzen Regen. Die 10-Zoll-Reifen mit 2,5 Zoll Profilbreite sehen robust aus. Aufgeklappt misst der E3 Pro etwa 117 × 56 × 124 cm.

Ein Schwachpunkt zeigt sich beim Lenker: Er wackelt etwas, was sich auch durch Anziehen der Schrauben nicht beheben lässt. Das beeinträchtigt das Fahrgefühl, ist aber kein Sicherheitsrisiko.

Lenker & Display

Der Klappmechanismus des E3 Pro verdient Lob. Er ist robust, einfach und lässt sich praktischerweise nur mit dem Fuß bedienen – ohne Bücken oder Handeinsatz. Der Hebel rastet sicher ein und hält fest. Das Falten dauert nur wenige Sekunden. Im gefalteten Zustand schrumpft der E-Scooter auf kompakte 124 × 56 × 45 cm.

Das 3-Zoll-TFT-Display zeigt Geschwindigkeit, Akkustand und Fahrmodi klar an. Bei direkter Sonneneinstrahlung spiegelt das Displayglas jedoch stark. Die Bedienung am E-Scooter ist selbsterklärend.

Die Beleuchtung umfasst helle vordere und hintere LED-Lichter. Das Frontlicht lässt sich aber nicht in der Höhe anpassen. Das Rücklicht leuchtet beim Bremsen zusätzlich auf. Ein Dämmerungssensor fehlt – die Beleuchtung muss manuell geschaltet werden. Helle Blinker an den Lenkerenden erhöhen die Sicherheit, zusätzliche Heckblinker gibt es nicht.

Segway Ninebot E3 Pro

Fahren

Das Fahren mit dem Segway Ninebot E3 Pro ist auf Asphalt smooth und agil. Die duale Elastomerfederung dämpft Vibrationen effektiv und macht auch Feldwege gut befahrbar. Die Beschleunigung ist für diese Preisklasse zügig, die Reifen greifen gut. Das Handling ist präzise, wird aber durch den etwas wackeligen Lenker leicht schwammig.

Das breite, rutschfeste Trittbrett bietet sicheren Stand. Der Lenker liegt gut in der Hand, die Höhe passt für Fahrer zwischen 1,70 und 1,90 Meter. Die maximale Belastung von nur 100 kg schließt schwerere Fahrer aus – hier bieten Konkurrenzmodelle oft mehr.

Der Motor leistet nominal 400 Watt, in der Spitze 800 Watt. Er sitzt im Hinterrad, beschleunigt schnell auf 20 km/h und arbeitet leise. Für die Preisklasse ist er recht stark, schwächelt aber bei Hügeln. Modelle wie der F2 Pro bieten deutlich mehr Kraft.

Die Bremskombination aus vorderer Trommelbremse und hinterem E-ABS greift gut dosierbar zu. Bei Vollbremsungen blockiert nichts, auch auf Schotter nicht. Aus 20 km/h stoppt der E3 Pro sicher, Scheibenbremsen würden aber direkter und beherzter zugreifen.

Segway Ninebot E3 Pro

App

Die Segway-Ninebot-App ist zwingend erforderlich und will vor der ersten Nutzung eine Registrierung. Gegenüber der umfangreichen App des G3 Max ist sie deutlich eingeschränkt. Die vier Fahrmodi Eco, Standard, Sport und Gehmodus lassen sich über die App steuern. Nutzer können die Startgeschwindigkeit zwischen 3, 4 und 5 km/h wählen und Rekuperationsoptionen anpassen.

Die App zeigt Reichweite und Fahrstatistiken an, kann einen Code zum Entsperren aktivieren und spielt Firmware-Updates over-the-air ein. Apple Find My trackt den E-Scooter. Die Segride-Stabilitätsfunktion verbessert das Handling. Premium-Features wie Navigation gibt es nicht.

Akku

Der 36-Volt-Akku bietet 368 Wh Kapazität und ist IPX7-geschützt. Segway verspricht theoretisch 55 km Reichweite. Realistisch sind bei 80 kg Fahrergewicht und gemischtem Gelände etwa 35 km möglich. Der Akku ist fest eingebaut, ein geplanter Range-Extender ist bisher nicht verfügbar.

Preis

Der Segway Ninebot E3 Pro kostet knapp 400 Euro bei Amazon. Wer weiter sparen will, greift zum Segway Ninebot E3 mit etwas kleinerem 276-Wh-Akku für 360 Euro.

Fazit

Der Segway Ninebot E3 Pro ist ein solider Einsteiger-E-Scooter, der seine Zielgruppe der Pendler gut bedient. Die Verarbeitung überzeugt, der einfache Klappmechanismus und das geringe Gewicht von 17,9 kg bieten ihn für den Transport in S-Bahn oder Auto an. Die duale Federung sorgt für Komfort auch abseits perfekter Straßen.

Der 800-Watt-Motor bietet für die Preisklasse angemessene Leistung, schwächelt aber bei steilen Anstiegen. Die realistische Reichweite von 35 km reicht für viele Pendlerstrecken. Die Blinker erhöhen die Sicherheit.

Kritikpunkte sind der wackelige Lenker, die niedrige Gewichtsgrenze von 100 kg und der Registrierungszwang. Für 400 Euro erhält man dennoch ein stimmiges Gesamtpaket in typischer Segway-Qualität.



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Trotz Verbesserungen: E‑Patientenakte für besonders sensible Daten ungeeignet


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It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Die Diskussionen um IT-Sicherheit und Datenschutz bei der elektronischen Patientenakte (ePA) reißen nicht ab. Zwar gab es zuletzt Verbesserungen beim Datenschutz für Informationen rund um den Medikationsprozess und künftig sollen auch Abrechnungsdaten nicht mehr automatisch für alle Leistungserbringer sichtbar sein, doch grundlegende Fragen bleiben offen. Das zeigt eine Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“ (Drucksache 21/2238). Viel Verantwortung sieht die Regierung bei den Krankenkassen, etwa bei der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

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Kritische Nachfragen zur Zusammenarbeit mit Unternehmen wie IBM und den Auswirkungen auf die digitale Souveränität wurden nur eingeschränkt beantwortet. Nach eigener Aussage hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Kenntnis über die Verträge zwischen den Betreibern und den Krankenkassen. Es verweist stattdessen auf bestehende Sicherheitsvorkehrungen: Die ePA‑Daten würden verschlüsselt auf Servern in Deutschland gespeichert und seien ohne den Schlüssel der Versicherten nicht lesbar.

Eine eigene Überprüfung der Abhängigkeiten von nicht‑europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht. Stattdessen verweist sie auf das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das Schutzanforderungen für sogenannte kritische Infrastrukturen – darunter auch das Gesundheitswesen – festlegt. Nach § 9b BSIG kann das Bundesministerium des Innern (BMI) den Einsatz einer technischen Komponente untersagen, wenn deren Hersteller als nicht vertrauenswürdig gilt, etwa wegen staatlicher Kontrolle aus dem Ausland.

Laut Antwort sind derzeit keine Evaluationen zum Opt‑out‑Verfahren der elektronischen Patientenakte (ePA) vorgesehen, allerdings evaluiere die Gematik das Verfahren. „Abgestimmte Regelungen oder Vereinbarungen mit den Krankenkassen“ gebe es jedoch nicht. Die Bundesregierung betonte, in regelmäßigem Austausch mit Fachorganisationen und Verbänden zu stehen, die die Nutzer der ePA auf Seiten der Leistungserbringer und Versicherten vertreten, um das Verfahren zu beurteilen – eine systematische wissenschaftliche Überprüfung sei aber nicht geplant. Dabei scheint eine offizielle Evaluierung angesichts immer wieder trotz Widersprüchen angelegter Patientenakten angebracht.

Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass Versicherte Zugriffsrechte in der ePA nur „institutionsbezogen“ vergeben oder entziehen können. Einzelne Dokumente lassen sich nicht gezielt nur für bestimmte Praxen oder Ärztinnen und Ärzte sperren oder freigeben – sie können ausschließlich vollständig verborgen werden, was dann für alle gilt. Diese Abschwächung des sogenannten „feingranularen Berechtigungsmanagements“, das es in der früheren Opt-in-Version der ePA noch gab, begründet die Bundesregierung mit mangelnder Praxistauglichkeit. Die alte ePA sei zu komplex gewesen und von zu wenigen Versicherten genutzt worden. Bisher verfügen rund 3,7 Millionen Versicherte über eine für die aktive Nutzung der ePA notwendige GesundheitsID.

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Wenn Dokumente wie Arztbriefe verborgen werden, gilt dies für alle Leistungserbringer, es kann derzeit nicht nur gezielt für einzelne gesperrt werden. Den Zeitraum, in welchem ein Leistungserbringer Einsicht hat, können Versicherte selbst festlegen oder vorzeitig beenden – entweder über die ePA‑App oder über die Ombudsstelle ihrer Krankenkasse. Ab dem 1. Januar 2030 soll zudem protokolliert werden, welche Personen auf die Daten zugegriffen haben, und nicht nur welche Einrichtung.

Laut einem Änderungsantrag (PDF) zum Gesetzentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sollen künftig Abrechnungsdaten, die von den Krankenkassen in die elektronische Patientenakte eingestellt werden, nicht mehr automatisch für alle einsehbar sein. Das hatte das Bundesgesundheitsministerium gegenüber heise online bestätigt. Damit soll verhindert werden, dass Leistungserbringer, die an der jeweiligen Behandlung gar nicht beteiligt sind, Zugriff auf sensible Abrechnungsinformationen erhalten.

In Notfällen gelten dieselben Zugriffsregeln wie im regulären Behandlungsfall: Ärzte dürfen auf gespeicherte Daten zugreifen, wenn dies für Diagnose oder Behandlung erforderlich ist und keine ausdrückliche Ablehnung des Patienten vorliegt. Die Bundesregierung betont den potenziellen Nutzen der ePA für einen „medienbruchfreien Austausch“ zwischen ambulanten Praxen, Kliniken und psychiatrischen Einrichtungen. In der Praxis ist das bislang jedoch kaum Realität, da nur wenige Krankenhäuser die ePA technisch integriert und aktiv in die Abläufe eingebunden haben.

Besonders sensiblen Daten – etwa zu psychischen Erkrankungen, Schwangerschaftsabbrüchen oder sexuell übertragbaren Infektionen – misst die Bundesregierung zwar einen „besonderen Schutzbedarf“ bei. Ärzte müssen Patienten demnach vor der Speicherung solcher Daten ausdrücklich auf ihr Recht zum Widerspruch hinweisen. Dennoch sind darüber hinausgehende Schutzmechanismen nicht geplant.

Konkrete Hinweise auf Missbrauchsfälle mit ePA-Daten liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Experten kritisieren jedoch seit Langem, dass gerade psychisch erkrankte Patientinnen und Patienten oft nicht in der Lage seien, komplexe Datenschutzentscheidungen selbst zu treffen. „Es gibt Patienten, die es vielleicht gar nicht schaffen, einer Datenspeicherung zu widersprechen, da sie die schriftlichen Hinweise in den Aufnahmeunterlagen aufgrund von Konzentrationsproblemen nicht vollständig lesen können“, sagte Susanne Berwanger vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen Ende 2024 gegenüber heise online. Und auch andere Themen lassen Wünsche von Datenschützern offen, etwa der fehlende Beschlagnahmeschutz.

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(mack)



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General Motors gibt elektrischen Lieferwagen auf


General Motors baut keine elektrischen Lieferwägen mehr. Gründe sind anhaltende Verluste mit Elektrofahrzeugen und die unerwartet geringe Nachfrage. An einen alsbaldigen Umschwung glaubt das GM-Management nicht. Das ist eine Hiobsbotschaft für die kanadische Kleinstadt Ingersoll, wo GM bis Mai die Brightdrop genannten E-Vans gebaut hat.

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Damals wurden 1.200 Mitarbeiter in Zwangspause geschickt. Im November sollte die Hälfte in einem Ein-Schicht-Betrieb wieder zu arbeiten beginnen, wozu es nun aber nicht kommt. Andere Aufgaben hat die Fabrik in Ingersoll nicht. Die Produktion der Brightdrops wird auch nicht an einen anderen GM-Standort übersiedelt. Vorhandene Bestände möchte der Konzern noch verkaufen.

„Das sich verändernde regulatorische Umfeld und die Abschaffung der Steuergutschriften (beim Kauf neuer Elektroautos, Anmerkung) in den USA haben das Geschäft noch schwieriger gemacht“, schreibt GM Canada in einer Pressemitteilung. „Die Entscheidung ist Teil einer größeren Umstellung, die das Unternehmen bei der Produktionskapazität seiner Elektrofahrzeuge vornimmt.“ Als Kritik an der kanadischen Belegschaft sei das ausdrücklich nicht zu verstehen.

Brightdrops sind elektrische Transporter, die zur Auslieferung von Waren und für Dienstleistungsfahrten entwickelt wurden. Sie basieren auf GMs Ultium-Plattform. Der Brightdrop 600 hat ein Ladevolumen von fast 17.000 Litern (zirka 600 Kubikfuß), der Brightdrop 400 gut 11.000 Liter (erraten: ungefähr 400 Kubikfuß). Größtes Verkaufsargument war die mitgelieferte Software. Sie soll Geschäfts- und Flottenabläufe optimieren helfen, indem sie Standortdaten und Akkustatus in Echtzeit darstellt, sowie Fernbefehle ausführen und Ladevorgänge verwalten lässt.

Erstmals vorgestellt hat GM den elektrischen Lieferwagen Brightdrop Zevo 600 Anfang 2021 auf der CES in Las Vegas, das kleinere Schwestermodell Zevo EV410 im September des Jahres. Die Produktion in Ingersoll lief Ende 2022 an. Der EV410 wurde zunächst in Zevo 400 umbenannt, seit dem aktuellen Baujahr firmieren sie unter Chevrolet Brightdrop 600 respektive 400. Schon im Winter 2023/24 stand die Produktion für ein halbes Jahr still, damals aus Mangel an Akkus.

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Anfangs war das Interesse groß: Fedex bestellte zu Beginn 500 Brightdrops, alsbald 1.500 weitere. Netzbetreiber Verizon und DHL Canada reservierten sich nicht genannte Mengen. Ein Flottenmanager wollte insgesamt 18.000 E-Vans haben, Walmart 5.000, und der Mietwagenkonzern Hertz fabulierte sogar von 175.000 Brightdrops. Tatsächlich dürfte von 2022 bis inklusive September 2025 nur eine vierstellige Zahl der Fahrzeuge ausgeliefert worden sein: 6.148 in den USA und eine kleinere Menge in Kanada.

Das reicht für profitable Produktion nicht. Unter Präsident Donald Trump haben die USA ihre Subventionen für elektrische Kfz im September eingestellt. Zudem drückt Trump auf den Ausstieg vom Verbrennerausstieg – nicht nur im eigenen Land, sondern er möchte auch andere Länder dazu drängen. An diese Marktbedingungen passt sich GM nun an und reduziert generell die Produktionsmengen für Elektrofahrzeuge. Für Brightdrops bedeutet dies eine Reduktion auf Null. Ihren Aktionären schreibt GM-Chefin Mary Barra dennoch, dass „elektrische Fahrzeuge unser Leitstern bleiben“.


(ds)



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Krise bei DB Cargo – Gutachten erhöht Druck auf Chefin Nikutta


Bei der krisengebeutelten Güterverkehrstochter der Deutschen Bahn, DB Cargo, gerät die Vorstandsvorsitzende Sigrid Nikutta immer stärker unter Druck. Ein internes Gutachten der Strategieberatung Oliver Wyman kritisiert das vorgelegte Sanierungskonzept für DB Cargo deutlich. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Zuvor berichtete der Spiegel darüber.

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Das Konzept sei „nicht objektiv geeignet, eine nachhaltige Profitabilität und Wettbewerbsfähigkeit der DB Cargo AG mit überwiegender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen“, heißt es in dem Gutachten.

Genau das ist aber dringend nötig: Die Transport-Tochter des Bahn-Konzerns muss schon im nächsten Jahr wieder schwarze Zahlen schreiben, so hat es die EU-Kommission im Rahmen eines Beihilfeverfahrens bestimmt. Cargo-Chefin Nikutta hat dem Unternehmen daher einen strengen Sparkurs verordnet – dem Gutachten zufolge ist dieser aber nicht mit „ausreichend konkreten Maßnahmen“ hinterlegt.

Demnach sind zudem „einige Annahmen in der Planung sehr optimistisch und im momentanen Markt- und Wettbewerbsumfeld wahrscheinlich nicht erreichbar“. Grundsätzlich hält das Gutachten eine erfolgreiche Sanierung des Unternehmens aber für möglich. Nach dpa-Informationen hat die Bahn die Untersuchung selbst in Auftrag gegeben. Der bundeseigene Konzern äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Gutachten.

DB Cargo ist seit geraumer Zeit in Schieflage und schreibt seit Jahren rote Zahlen. Bislang wurden die Bilanzen stets vom Mutterkonzern ausgeglichen, durch das EU-Beihilfeverfahren ist das aber nicht mehr möglich.

Cargo-Chefin Nikutta setzte bei ihrem Sanierungskurs zuletzt auf Personalabbau und den Verkauf von Fahrzeugen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor einer Woche berichtete, soll DB Cargo nach Nikuttas Plänen in den nächsten Jahren von 19.000 auf 10.000 Beschäftigte schrumpfen. Auch zahlreiche Werkstätten sollen schließen.

Viel Hoffnung steckte die Managerin zudem in die Förderung des Einzelwagenverkehrs durch den Bund. Beim Einzelwagenverkehr werden die Waggons mehrerer Kunden zu einem Zug zusammengeführt und zu verschiedenen Zielen gebracht.

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Die Sparte ist wichtig, um Güter von der Straße auf die Schiene zu bekommen. Gleichzeitig ist der Einzelwagenverkehr aber auch sehr kostenintensiv. Die seit 2024 geltende Förderung reichte zuletzt für DB Cargo nicht aus, um den Einzelwagenverkehr profitabel aufzustellen.

Vor einer Woche forderte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bereits die Abberufung der Cargo-Chefin. „Nikuttas Bilanz ist verheerend – über 3,1 Milliarden Euro Minus seit ihrem Amtsantritt sprechen für sich“, schrieb die stellvertretende EVG-Vorsitzende und Vize-Aufsichtsratschefin bei Cargo, Cosima Ingenschay, in einem Brief an die neue Bahn-Vorstandschefin Evelyn Palla und den Aufsichtsratsvorsitzenden Werner Gatzer. „Was sie Transformation nennt, ist in Wahrheit ein kopfloses Abwickeln“, hieß es darin nach EVG-Angaben.

Während die Belegschaft Tag für Tag alles gebe, um Züge am Laufen zu halten, verkaufe die Unternehmensführung Tafelsilber, schicke betriebsnotwendiges Personal mit Abfindungen nach Hause und vergebe Leistungen ohne Not an Dritte.


(vbr)



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