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Segway Ninebot E3 Pro Test: E-Scooter mit Blinker & Vollfederung für unter 400 €


Der Segway Ninebot E3 Pro ist ein guter Einsteiger-E-Scooter mit 368 Wh Akku, 55 km Reichweite und einem ordentlichen Preis-Leistungs-Verhältnis.

Segway dominiert den deutschen E-Scooter-Markt seit Jahren. Mit der E-Serie zielt der Hersteller auf Pendler ab, die einen günstigen Begleiter für den täglichen Arbeitsweg suchen. Der Ninebot E3 Pro positioniert sich als Einsteiger-E-Scooter und übertrifft seinen kleinen Bruder E3 durch einen größeren 368-Wh-Akku gegenüber 276 Wh. Außerdem steigt die angegebene Reichweite auf 55 km, während das Gewicht mit 17,9 kg nur minimal höher liegt.

Gegenüber der Vorgänger-E2-Serie bringt der E3 Pro einen Hauch mehr Leistung mit: 800 Watt Peak-Power statt 750 Watt sorgen für zügigere Beschleunigung. Unser Testsieger Segway Ninebot Max G3 (Testbericht) bietet mit einem 2000-Watt-Motor deutlich mehr – kostet aber auch mehr als doppelt so viel. Für 400 Euro bei Amazon richtet sich der E3 Pro an preisbewusste Einsteiger und Pendler. Ob das Gesamtpaket überzeugt, zeigt unser Test.

Aufbau, Optik & Verarbeitung

Der Aufbau des Segway Ninebot E3 Pro gestaltet sich erfreulich einfach. Der E-Scooter kommt vormontiert, nur vier Schrauben müssen den Lenker fixieren. Das Auspacken und die Montage dauern unter zehn Minuten. Danach muss das Gerät ans Netz, erst dann schaltet es sich ein. Wie bei Ninebot üblich, folgt der Registrierungszwang über die App, bevor Firmware-Updates installiert werden.

Optisch zeigt sich der überwiegend matt-graue E3 Pro minimalistisch und modern. Rote, spacige Ringelemente an den Federn setzen Akzente, das rote Bremskabel verschwindet elegant in der Lenkstange und tritt weiter unten wieder aus. Der rote Segway-Schriftzug auf dem Trittbrett komplettiert das Design. Die Optik wirkt premium für diese Preisklasse.

Die Verarbeitung übertrifft die meisten günstigeren Modelle. Schweißnähte sind nicht sichtbar, das IPX5-Chassis und der IPX7-geschützte Akku trotzen Regen. Die 10-Zoll-Reifen mit 2,5 Zoll Profilbreite sehen robust aus. Aufgeklappt misst der E3 Pro etwa 117 × 56 × 124 cm.

Ein Schwachpunkt zeigt sich beim Lenker: Er wackelt etwas, was sich auch durch Anziehen der Schrauben nicht beheben lässt. Das beeinträchtigt das Fahrgefühl, ist aber kein Sicherheitsrisiko.

Lenker & Display

Der Klappmechanismus des E3 Pro verdient Lob. Er ist robust, einfach und lässt sich praktischerweise nur mit dem Fuß bedienen – ohne Bücken oder Handeinsatz. Der Hebel rastet sicher ein und hält fest. Das Falten dauert nur wenige Sekunden. Im gefalteten Zustand schrumpft der E-Scooter auf kompakte 124 × 56 × 45 cm.

Das 3-Zoll-TFT-Display zeigt Geschwindigkeit, Akkustand und Fahrmodi klar an. Bei direkter Sonneneinstrahlung spiegelt das Displayglas jedoch stark. Die Bedienung am E-Scooter ist selbsterklärend.

Die Beleuchtung umfasst helle vordere und hintere LED-Lichter. Das Frontlicht lässt sich aber nicht in der Höhe anpassen. Das Rücklicht leuchtet beim Bremsen zusätzlich auf. Ein Dämmerungssensor fehlt – die Beleuchtung muss manuell geschaltet werden. Helle Blinker an den Lenkerenden erhöhen die Sicherheit, zusätzliche Heckblinker gibt es nicht.

Segway Ninebot E3 Pro

Fahren

Das Fahren mit dem Segway Ninebot E3 Pro ist auf Asphalt smooth und agil. Die duale Elastomerfederung dämpft Vibrationen effektiv und macht auch Feldwege gut befahrbar. Die Beschleunigung ist für diese Preisklasse zügig, die Reifen greifen gut. Das Handling ist präzise, wird aber durch den etwas wackeligen Lenker leicht schwammig.

Das breite, rutschfeste Trittbrett bietet sicheren Stand. Der Lenker liegt gut in der Hand, die Höhe passt für Fahrer zwischen 1,70 und 1,90 Meter. Die maximale Belastung von nur 100 kg schließt schwerere Fahrer aus – hier bieten Konkurrenzmodelle oft mehr.

Der Motor leistet nominal 400 Watt, in der Spitze 800 Watt. Er sitzt im Hinterrad, beschleunigt schnell auf 20 km/h und arbeitet leise. Für die Preisklasse ist er recht stark, schwächelt aber bei Hügeln. Modelle wie der F2 Pro bieten deutlich mehr Kraft.

Die Bremskombination aus vorderer Trommelbremse und hinterem E-ABS greift gut dosierbar zu. Bei Vollbremsungen blockiert nichts, auch auf Schotter nicht. Aus 20 km/h stoppt der E3 Pro sicher, Scheibenbremsen würden aber direkter und beherzter zugreifen.

Segway Ninebot E3 Pro

App

Die Segway-Ninebot-App ist zwingend erforderlich und will vor der ersten Nutzung eine Registrierung. Gegenüber der umfangreichen App des G3 Max ist sie deutlich eingeschränkt. Die vier Fahrmodi Eco, Standard, Sport und Gehmodus lassen sich über die App steuern. Nutzer können die Startgeschwindigkeit zwischen 3, 4 und 5 km/h wählen und Rekuperationsoptionen anpassen.

Die App zeigt Reichweite und Fahrstatistiken an, kann einen Code zum Entsperren aktivieren und spielt Firmware-Updates over-the-air ein. Apple Find My trackt den E-Scooter. Die Segride-Stabilitätsfunktion verbessert das Handling. Premium-Features wie Navigation gibt es nicht.

Akku

Der 36-Volt-Akku bietet 368 Wh Kapazität und ist IPX7-geschützt. Segway verspricht theoretisch 55 km Reichweite. Realistisch sind bei 80 kg Fahrergewicht und gemischtem Gelände etwa 35 km möglich. Der Akku ist fest eingebaut, ein geplanter Range-Extender ist bisher nicht verfügbar.

Preis

Der Segway Ninebot E3 Pro kostet knapp 400 Euro bei Amazon. Wer weiter sparen will, greift zum Segway Ninebot E3 mit etwas kleinerem 276-Wh-Akku für 360 Euro.

Fazit

Der Segway Ninebot E3 Pro ist ein solider Einsteiger-E-Scooter, der seine Zielgruppe der Pendler gut bedient. Die Verarbeitung überzeugt, der einfache Klappmechanismus und das geringe Gewicht von 17,9 kg bieten ihn für den Transport in S-Bahn oder Auto an. Die duale Federung sorgt für Komfort auch abseits perfekter Straßen.

Der 800-Watt-Motor bietet für die Preisklasse angemessene Leistung, schwächelt aber bei steilen Anstiegen. Die realistische Reichweite von 35 km reicht für viele Pendlerstrecken. Die Blinker erhöhen die Sicherheit.

Kritikpunkte sind der wackelige Lenker, die niedrige Gewichtsgrenze von 100 kg und der Registrierungszwang. Für 400 Euro erhält man dennoch ein stimmiges Gesamtpaket in typischer Segway-Qualität.



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iX-Workshop Keycloak: Die Grundlagen für effizientes IAM und SSO


Mit dem quelloffenen Anmelde-Provider Keycloak lassen sich Benutzer aus Verzeichnisdiensten wie Active Directory oder LDAP mittels Single Sign-On (SSO) und Mehrfaktor-Authentifizierung sicher an verschiedenen Webanwendungen anmelden.

In der dreitägigen Online-Schulung Identity & Access Management (IDM/IAM) und SSO mit Keycloak lernen Sie, wie Sie Keycloak als Identity Provider für Ihr Unternehmen einrichten, konfigurieren und mit Diensten und Anwendungen integrieren. Das in Keycloak integrierte OTP-Verfahren unterstützt Soft-Tokens (Smartphone und App) und bietet ein Self-Service-Portal zur Konfiguration. Diese integrierte One-Time-Password-Funktion wird in der Schulung demonstriert und erklärt.

Der Workshop findet in einer browserbasierten Lern- und Übungsumgebung statt und richtet sich an DevOps Engineers und (Linux-)Administrierende, die Keycloak als Identity & Access Management System (IDM/IAM) für die eigenen Unternehmensanwendungen einsetzen wollen. Der Trainer Tilman Kranz verfügt über langjährige Erfahrung in der Entwicklung, Administration und Einrichtung von Verzeichnisdiensten.

Die Teilnahme an diesem praxisorientierten Workshop ist auf 12 Personen begrenzt, um einen regen Austausch mit dem Trainer und den anderen Teilnehmern zu ermöglichen.


Upgrade für Ihre IT-Skills - Von Experte zu Experte

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(ilk)



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Hörspiel-Player für Kinder: Galakto Player auseinandergebaut


Vertrieben unter anderem durch große Lebensmittelketten ist der Galakto Player recht günstig, benötigt keine Internetverbindung oder Anmeldung und die Tokens sind echte Datenträger. Er ist portabel, und es können – gerade unterwegs ideal – zwei Kopfhörer angeschlossen werden.

Dank des andockbaren Lautsprechers mit eigenem Akku wird er zur Hörspiel-Box fürs Kinderzimmer. Zusätzlich hat er eine Nachtlichtfunktion. Aktuell gibt es etwa 200 Tokens, für je um die 10 Euro.

Schon beim Untersuchen des Players wird die gute Verarbeitung deutlich. Alles sitzt mit guter Passform und ist aus stabilem Kunststoff. Um ihn zu öffnen, braucht man ein Plektrum oder Öffnungstool. Mit etwas Geduld findet man die Clips, die den oberen Ring halten, unter dem dann die Kreuzschlitzschrauben sitzen. Was man schon bei der Verbindung von Player und Lautsprecher gesehen hat, setzt sich hier fort: vergoldete Pogo-Pins und Kontaktflächen.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Hörspiel-Player für Kinder: Galakto Player auseinandergebaut“.
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Urteil: EuG stärkt US-Datentransfer-Abkommen | heise online


Das Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA bleibt in Kraft, zumindest vorerst. Dies hat das Europäische Gericht (EuG) am heutigen Mittwoch mit einem Urteil bestätigt. Dem Abkommen liegt ein sogenannter Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission nach Art. 45 DSGVO aus Juli 2023 zugrunde. Dieser Beschluss bestätigt den USA ein ähnliches Datenschutzniveau wie in der EU, außerdem ausreichende Durchsetzungsmöglichkeiten für EU-Bürger. Dies zweifelte der französische Abgeordnete Philippe Latombe an und wollte den Beschluss mit einer Nichtigkeitsklage zu Fall bringen. Damit ist er nun in erster Instanz gescheitert.

Das heutige Urteil war mit Spannung erwartet worden, denn von dem Angemessenheitsbeschluss hängt ab, ob in der EU ansässige Unternehmen beispielsweise rechtssicher personenbezogene Daten in US-Clouds speichern und verarbeiten können. Der Beschluss kam zustande, weil die damalige US-Regierung von Präsident Joe Biden im Oktober 2022 mit dem „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ (TADPF) neue Schutzmechanismen für Daten europäischer Bürger in den USA installiert hatte. Allerdings hatte Biden diese Mechanismen nicht mit einem Gesetz abgesichert, sondern lediglich per präsidialem Dekret erlassen.

Philippe Latombe hatte sich in seiner Organklage ausdrücklich auf seine Rechte als Privatbürger berufen. Er monierte seitens der USA Verstöße gegen die Grundrechtecharta der EU. Die EU-Kommission könne einen wirksamen Rechtsbehelf in den USA und ein unparteiisches Gericht nicht garantieren, weil er im TADPF nicht vorgesehen sei. Die in den Vereinigten Staaten errichtete Rechtsbehelfsbehörde (Data Protection Review Court, DPRC) sei durch einen Akt der amerikanischen Exekutive und nicht durch Gesetz geschaffen und deshalb kein unabhängiges Gericht, wie es die DSGVO fordert.

Aus einer Pressemitteilung des EuG geht hervor, dass das Gericht dies anders sieht. Die Ernennung der Richter des DPRC und seine Arbeitsweise seien „ausweislich der Akten mit mehreren Garantien und Bedingungen verbunden, die die Unabhängigkeit seiner Mitglieder gewährleisten sollen“. Ohnehin habe die EU-Kommission sich selbst im Angemessenheitsbeschluss auferlegt, „die Anwendung des Rechtsrahmens, der Gegenstand des Beschlusses ist, fortlaufend zu überwachen“. Wenn sich der Rechtsrahmen ändere, also etwa das Bidensche TADPF-Dekret von US-Präsident Donald Trump für nichtig erklärt würde, könne die Kommission ja „soweit erforderlich beschließen, den angefochtenen Beschluss auszusetzen, zu ändern oder aufzuheben oder seinen Anwendungsbereich einzuschränken“.

Weil die Klage Latombes sehr eng gefasst war, hat das EuG viele strittige Sachverhalte in seiner Entscheidung nicht berücksichtigt. So spielte etwa der Zugriff auf EU-Daten via CLOUD-Act oder die Auslandsüberwachung per FISA-Gesetz keine Rolle. Dies kritisierte die österreichische Datenschutz-Organisation noyb in einer ersten Stellungnahme: „Wir sind überzeugt, dass eine umfassendere Überprüfung des US-Rechts — insbesondere der Verwendung von Executive Orders durch die Trump-Regierung — zu einem anderen Ergebnis führen müsste.“

noyb wurde vom Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegründet, der mit Klagen vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH) bereits die beiden vorherigen Datentransferabkommen „Safe Harbor“ und „Privacy Shield“ gekippt hatte. Er kündigte heute an: „Wir prüfen derzeit unsere Optionen, um eine Klage einzureichen. Auch wenn die Europäische Kommission vielleicht ein weiteres Jahr gewonnen hat, fehlt es uns weiterhin an Rechtssicherheit für Nutzer:innen und Unternehmen.“

Der Kläger Latombe hat nun zwei Monate und zehn Tage Zeit, Rechtsmittel gegen die EuG-Entscheidung einzulegen. Sie würde dann in zweiter Instanz vom EuGH auf Rechtsfragen hin überprüft. In einem LinkedIn-Posting betonte heute Alexander Golland, Europarechtsexperte und Professor für Wirtschaftsrecht an der FH Aachen: „Dieses Rechtsmittel klingt nach Revision, ist es aber nicht: In gewissem Umfang prüft der EuGH auch den Rechtsfragen zugrundeliegende Tatsachen. Sofern Latombe also Rechtsmittel einlegt, kann der EuGH in Teilen über die bloße rechtliche Würdigung hinausgehen.“


(hob)



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