Datenschutz & Sicherheit
Seitenkanal erlaubt Zugriff auf RAM des AMD-Sicherheitscontrollers PSP
Für das Schutzkonzept moderner Computer ist die sichere Abschottung bestimmter Adressbereiche des Arbeitsspeichers essenziell. Der Experte Christopher Domas alias „xoreaxeaxeax“ weist nun nach, dass diese Abschottung bei alten AMD-Prozessoren der sogenannten Familie 16h nicht funktioniert. Das ermöglicht den Lese- und Schreibzugriff auf eigentlich reservierte RAM-Adressbereiche von Sicherheitsfunktionen wie AMD Platform Security Processor (PSP), System Management Mode (SMM) oder CPU-Microcode.
Weiterlesen nach der Anzeige

Beschreibung des Register D18F2x94 im BIOS and Kernel Developer’s Guide (BKDG) für AMD-Prozessoren „Family 16h Models 30h-3Fh“.
(Bild: AMD)
Eine höhere Gefahr für Angriffe auf Rechner mit den genannten AMD-Prozessoren besteht durch die „skitter-creek-bath-salts“ getaufte Lücke eher nicht. Denn um den DRAM-Controller der Prozessoren manipulieren zu können, sind Adminrechte erforderlich.
Doch skitter-creek-bath-salts beweist, dass das Sicherheitskonzept der vor rund 13 Jahren vorgestellten Family-16h-Prozessoren Schwachstellen hat. Laut Domas könnten auch andere CPU-Familien betroffen sein; bei jüngeren Prozessoren dokumentiert AMD das von ihm benutzte CPU-Register bloß nicht mehr öffentlich.
Betroffene Prozessoren
2013 hatte AMD sparsame Prozessoren mit „Jaguar“-Kernen für billige Tablets, Notebooks und Embedded Systems vorgestellt: Kabini und Temash mit Produktbezeichnungen wie A4-5000, E2-3000 oder auch A4-1250. 2014 folgten Beema und Mullins (A4 Micro-6400T, A4-6210, E2-6110). Diese Modelle stammen alle aus der Bulldozer-Ära vor Ryzen.
Abgeschotteter Speicher
Die erwähnten Prozessoren gehörten zu den ersten von AMD mit Platform Security Processor (PSP), später umbenannt in AMD Secure Processor. Er bildete in späteren Generationen auch die Basis für das integrierte Firmware Trusted Platform Module 2.0 (fTPM 2.0).
Weiterlesen nach der Anzeige
Der PSP schützt unter anderem geheimes Schlüsselmaterial für kryptografische Sicherheitsfunktionen, auch gegen Unbefugte mit höchsten Zugriffsrechten. Darauf wiederum basieren Schutzkonzepte wie AMD SEV.
Als Hardware-Controller des PSP sitzt in AMD-Prozessoren ein ARM Cortex-A5, der jedoch auch einen kleinen Teil des eingesteckten DRAM exklusiv nutzt. Für das Betriebssystem und das BIOS ist dieser Adressbereich weder sichtbar noch zugänglich, weil ihn der in der CPU eingebaute Speichercontroller versteckt.
Abschottung ausgehebelt

Bei x86-Systemen sind physische und virtuelle RAM-Adressen höchst kompliziert miteinander verknüpft.
(Bild: xoreaxeaxeax)
Genau hier setzt skitter-creek-bath-salts an: Der Angriff verändert die DRAM-Adressverwaltung so, dass eigentlich geschützte Bereiche zugänglich werden. Dazu muss die Software aber die mehrfachen Verwürfelungen zwischen virtuellen und physischen RAM-Adressen zurückrechnen.
Auf der GitHub-Seite von skitter-creek-bath-salts erklärt der Autor diese zahlreichen Adressveränderungen. Der Code steuert unter anderem das CPU-Konfigurationsregister D18F2x94 für den DRAM Controller (DCT Configuration Register) an.
Ähnliche Attacken
Angriffe auf vermeintlich abgeschottete RAM-Adressbereiche gibt es immer wieder. 2020 drangen Experten von PTE bei manchen CPU-Baureihen tief in Speicherbereiche der sogenannten Intel Management Engine (ME) vor. Auch der physische Angriff BatteringRAM manipuliert RAM-Adressen, um an geschützte Speicherbereiche fürs Confidential Computing zu gelangen.
(ciw)
Datenschutz & Sicherheit
Nach Cyberangriff in Berlin: Anlaufstelle für Betroffene
Das Land Berlin hat nach der Cyberattacke mit umfangreichem Datendiebstahl eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene eingerichtet. Das teilte die Senatskanzlei mit. Fragen können unter der E-Mail-Adresse Cyberangriff@senatskanzlei.berlin.de gestellt werden. Auf dem Landesportal berlin.de gibt es eine Informationsseite für Bürgerinnen und Bürger, die davon ausgehen, von der illegalen Veröffentlichung von Daten durch die Kriminellen betroffen zu sein.
Weiterlesen nach der Anzeige
Zum Angebot gehören Hintergrundinformationen zu dem Cyberangriff, Verhaltenshinweise sowie „Fragen und Antworten“ (FAQ). Die Informationsseite wird den Angaben zufolge laufend aktualisiert.
Weitere Mail-Adressen für besondere Anliegen
Von dem Cyberangriff waren insbesondere die beiden Senatsverwaltungen für Verkehr und Umwelt sowie die für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen betroffen. Bürger mit einem spezifischen Anliegen im Zusammenhang mit diesen beiden Verwaltungen können sich an diese E-Mail-Adressen wenden: Datenschutzvorfall@senmvku.berlin.de und Datenschutzvorfall@SenStadt.berlin.de.
Der Cyberangriff auf Teile des Datennetzes der Berliner Verwaltung war am 14. August bekanntgeworden. Die Gruppe Rhysida erpresste das Land und forderte 30 Bitcoins, umgerechnet rund zwei Millionen Euro. Der Senat zahlte nicht, die Cyberkriminellen veröffentlichten mindestens 1,2 Millionen Datensätze nach Ablauf ihres Ultimatums im Darknet, einem nicht ohne Weiteres zugänglichen Teil des Internets.
Update
11.09.2026,
11:07
Uhr
Begrifflichkeit zum Cyberangriff korrigiert.
(mho)
Datenschutz & Sicherheit
Patches: IT-Sicherheitsprodukte von Check Point werden zum Sicherheitsrisiko
Kritische Sicherheitslücken bedrohen Systeme mit der folgenden IT-Sicherheitssoftware von Check Point: Security Gateway, Security Management Server und Spark Firewall. Sicherheitspatches schließen die Schwachstellen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Bislang gibt es seitens des Softwareunternehmens keine Hinweise, dass Angreifer die folgenden Sicherheitslücken bereits ausnutzen. Das kann sich aber schnell ändern, sodass Admins die reparierten Versionen zeitnah installieren sollten.
Zwei kritische Sicherheitsprobleme
In einer Warnmeldung führen die Entwickler aus, dass es im Zuge des Aufbaus einer VPN-Verbindung zu Fehlern bei der Zertifikatsüberprüfung kommt. So können entfernte Angreifer ohne Authentifizierung Schadcode ausführen. Aufgrund der „kritischen“ Einstufung der Lücke (CVE-2026-85102) ist davon auszugehen, dass Systeme im Anschluss als vollständig kompromittiert gelten.
Im zweiten, ebenfalls „kritischen“ Fall (CVE-2026-85103) kommt es im ASN.1-Dekodierungsprozess für VPN-Zertifikate zu Speicherfehlern, sodass Schadcode auf Computer gelangt. Die Entwickler geben an, dass von beiden Schwachstellen die folgenden Versionen betroffen sind:
- R81.10.x, R82.00.x
- R81.20, R82, R82.10
Auch die folgenden nicht mehr im Support befindlichen Ausgaben sind verwundbar. Diese erhalten keine Sicherheitsupdates mehr:
- R80
- R80.10
- R80.20
- R80.30
- R80.40
- R81
- R81.10
Weiterlesen nach der Anzeige
Um Systeme vor möglichen Attacken zu schützen, müssen Admins ein Upgrade auf eine noch unterstützte Version durchführen. R82.20 ist den Entwicklern zufolge nicht von den Sicherheitsproblemen betroffen.
In diesen Ausgaben haben die Entwickler die Sicherheitsprobleme eigenen Angaben zufolge gelöst:
- R81.20 BUNDLE_URGENT_SECURITY_UPDATE_R81_20_AUTOUPDATE take 24
- R82 BUNDLE_URGENT_SECURITY_UPDATE_R82_AUTOUPDATE take 24
- R82.10 BUNDLE_URGENT_SECURITY_UPDATE_R82_10_AUTOUPDATE take 24
(des)
Datenschutz & Sicherheit
Heute startet die CRA-Meldepflicht – was Hersteller jetzt wissen müssen
Mit dem Start der ersten Meldepflichten des Cyber Resilience Act (CRA) kennen nur 29 Prozent der Unternehmen in Deutschland die Bedeutung der EU-Verordnung für das eigene Haus. Weitere 38 Prozent haben zwar von dem Regelwerk gehört, können dessen Folgen aber nicht einschätzen. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Branchenverbands Bitkom hervor.
Weiterlesen nach der Anzeige
Meldepflichten greifen seit heute
Der Cyber Resilience Act verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu Mindeststandards für die Cybersicherheit. Betroffen sind nicht nur vernetzte Geräte wie Router oder industrielle Steuerungen, sondern auch Software. Die meisten Anforderungen gelten für Produkte, die ab dem 11. Dezember 2027 neu auf den EU-Markt kommen. Ab heute, also dem 11. September 2026, müssen Hersteller jedoch bereits aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle melden. Einen Überblick über den Anwendungsbereich bietet das BSI zum Cyber Resilience Act.
Die Meldepflicht folgt einem engen Zeitplan: Innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden ist eine Frühwarnung fällig. Innerhalb von 72 Stunden müssen Hersteller weitere Informationen und eine erste Bewertung vorlegen. Für Schwachstellen folgt ein Abschlussbericht spätestens 14 Tage, nachdem eine Abhilfemaßnahme – etwa ein Patch oder Workaround – verfügbar ist. Bei schwerwiegenden Sicherheitsvorfällen bleibt dafür ein Monat nach der 72-Stunden-Meldung. Die EU-Agentur ENISA betreibt dafür die zentrale Single Reporting Platform.
Bekanntheit ist nicht gleich Umsetzung
Laut der Bitkom-Umfrage haben 67 Prozent der Unternehmen zumindest schon vom CRA gehört. Für 28 Prozent ist die Verordnung dagegen völlig unbekannt. Der Verband hatte 1003 Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens einer Million Euro telefonisch befragt. Die Erhebung lief von Kalenderwoche 16 bis 23 dieses Jahres.
Die Befragung erfasst allerdings vor allem die Bekanntheit des CRA. Sie beantwortet nicht, wie viele Unternehmen ihre Meldewege, Zuständigkeiten oder Schwachstellenprozesse bereits praktisch eingerichtet haben. Zudem richtet sich die heute gestartete Meldepflicht in erster Linie an Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen. Für Firmen, die solche Hard- oder Software entwickeln oder unter eigener Marke vertreiben, dürfte die Frage nach der eigenen Betroffenheit daher dringlicher sein als für reine Anwenderunternehmen.
Weiterlesen nach der Anzeige
Der Bitkom kritisiert insbesondere, dass Unternehmen die Meldeplattform vor deren Start nicht registrieren und die Prozesse nicht erproben konnten. Die Plattform ging erst mit Beginn der Meldepflicht online. ENISA zufolge können Hersteller Meldungen dort einmalig einreichen; die Informationen gehen anschließend an die zuständigen nationalen CSIRTs und an ENISA.
Prozesse und Komponentenlisten werden wichtiger
Für betroffene Hersteller bedeutet die Frist vor allem organisatorischen Druck: Sie müssen erkennen können, ob eine Schwachstelle tatsächlich aktiv ausgenutzt wird, welche Produkte und Versionen betroffen sind und wer die Meldung freigibt. Ohne belastbare Inventare für eigene Software und zugekaufte Komponenten lässt sich das nur schwer innerhalb von 24 Stunden klären.
Grundlegende Informationen zum CRA finden Betroffene im iX-Artikel „Der EU Cyber Resilience Act: Was man darüber wissen muss“. Ergänzend behandelt der iX-Artikel „Der Cyber Resilience Act und der Stand der Technik“ außerdem mögliche technische und organisatorische Ansatzpunkte bis zur weiteren Konkretisierung der Anforderungen.
Dazu zählen etwa eine Software Bill of Materials (SBOM), geregelte Prozesse für Vulnerability Handling und eine nachvollziehbare Zuordnung von Sicherheitsupdates zu ausgelieferten Produktversionen. Solche Informationen helfen nicht nur beim späteren Konformitätsnachweis, sondern sind auch Voraussetzung, um bei einer aktiv ausgenutzten Lücke den Umfang eines Vorfalls rasch einzugrenzen.
(fo)
-
Entwicklung & Codevor 1 MonatKommentar: KI-Verbote in Open-Source-Projekten können KI nicht stoppen
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenRegional & mit Gefühl: Identity für Klimafonds Baden-Württemberg › PAGE online
-
UX/UI & Webdesignvor 2 MonatenVom Scribble zur Sammelkarte: Kreativer KI-Workflow mit Adobe Photoshop, Illustrator und Firefly Boards › PAGE online
-
Datenschutz & Sicherheitvor 2 MonatenKommentar: OpenAI – KI-Sicherheit nur ein Marketing-Gag?
-
Online Marketing & SEOvor 2 MonatenGoogle Unternehmensprofil optimieren ► Anleitung & Tipps
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
Top 10: Der beste ergonomische Bürostuhl im Test – Herman Miller vor Flexispot
-
Künstliche Intelligenzvor 3 Monaten
Top 10: Der beste Saugroboter mit Wischfunktion im Test – Testsieger Roborock
-
UX/UI & Webdesignvor 3 MonatenSchriftfamilie Mainboard: Technisch und windschnittig › PAGE online
