Künstliche Intelligenz
Selfie-Monitor mit Magnet von Rollei
Wer Aufnahmen von sich selbst per Video oder Foto machen möchte, nimmt beim iPhone normalerweise die Frontkamera: Dann kann man gleich sehen, ob man korrekt im Bild ist. Allerdings nutzt man dafür dann nicht die beste Kamera, die das Smartphone mitbringt: Die rückwärtigen (bei Pro-Modellen bis zu drei) Bildsensoren liefern eine höhere Qualität. Die Kamerazubehörmarke Rollei hat das Problem nun erkannt und will demnächst einen Mini-Monitor auf den Markt bringen, den man mittels Magnet (also Apples MagSafe) an der Rückseite des iPhone anbringen kann. Resultat: Man sieht sich auch mit den „richtigen“ Kameras und kann das Bild korrekt justieren.
Knapp 4 Zoll fürs Selfie
Das neue Rollei-Gerät nennt sich schlicht Selfie Monitor aus der „Easy Creator“-Serie und kann bereits vorbestellt werden. Der Screen ist ein 3,97 Zoll großes IPS-LCD-Panel. Auflösung und Helligkeit sind mit 800 mal 480 Bildpunkten bei 400 Candela zwar nicht sehr hoch, sollten für den Zweck aber ausreichend sein. Die Verbindung erfolgt via P2P-Screen-Mirroring, das mittels Bluetooth ausgelöst wird – dabei wird der Frequenzbereich um 5,8 GHz genutzt. Als Latenz sind 40 ms angegeben. Zunächst blieb unklar, welche iPhone-Modelle unterstützt werden.
Um den Bildschirm anzusteuern, muss der Spiegelmodus im Kontrollzentrum ausgewählt werden. Weitere Apps zur Ansteuerung sind nicht notwendig, das System gibt einfach die vorhandenen Bildschirminhalte im Vollbild weiter. Das Display enthält einen Lautsprecher und soll voll aufgeladen rund drei Stunden durchhalten (Akku mit 4,81 Wh bei 1300 mAh und 3,7 V). Das Gewicht liegt bei 180 Gramm.
Funkreichweite bei 50 Metern
In der Verpackung liegt neben dem Selfie Monitor selbst ein USB-C-Anschlusskabel, das auch zum Laden dient, und ein „magnetischer Ringaufkleber“. Letzterer ist für Android-Geräte vorgesehen, die nicht über MagSafe verfügen. Eine offizielle MagSafe-Zulassung hat sich Rollei übrigens nicht geholt, der Magnet scheint aber ausreichend stark zu sein. Die Funkreichweite liegt bei bis zu 50 Metern, man kann damit also das iPhone auch aus der Ferne überwachen.
Außen am Screen sind Helligkeits- respektive Lautstärketasten angebracht sowie eine Fernauslösetaste (via Bluetooth), die auch zur Einstellung des Bildseitenverhältnisses dient. Zudem kann man das Bild auf Wunsch auch drehen. Der Preis für den Selfie Monitor liegt aktuell während der Vorbestellungsphase bei 69 Euro. Später soll die Hardware 100 Euro kosten.
(bsc)
Künstliche Intelligenz
Vorstellung Opel Mokka GSE: Kleines E-SUV mit reichlich Kraft
Die zurückliegende Modellpflege des Opel Mokka fiel erstaunlich sparsam aus. Also müssen andere Anreize her, um das kleine SUV weiter im Gespräch zu halten. Die Plattform-Strategie des Vielmarken-Verbundes Stellantis macht ein Upgrade vergleichsweise einfach. Der Opel Mokka GSE bekommt den Antriebsstrang des Alfa Romeo Elettrica.
Flache Flanke
Äußerlich müssen es ein paar Umformungen vorn und hinten, gelbe Bremssättel sowie Planken an den Seiten mit großem GSE-Schriftzug richten, das Sport- von den normalen Modellen abzugrenzen. Prägend ist eine Rad-Reifen-Kombination, deren Flankenhöhe fast auf ein absolutes Minimalmaß heruntergefahren wurde. Michelin-Pneus im Format 225/40 R20 montiert Opel rundherum. Im Innenraum bekommt der Mokka GSE Sportsitze und etwas Alcantara, dazu ein Display mit erweiterten Darstellungsoptionen.
225/40 R20 – viel Flankenhöhe verbleibt hier nicht mehr.
(Bild: Opel)
Der Antrieb leistet 206 kW und bietet 345 Nm Drehmoment. Trotz eines Leergewichts von rund 1,6 Tonnen soll das E-SUV in 5,9 Sekunden aus dem Stand 100 km/h erreichen. Schluss ist erst bei 200 km/h. Da auf dieser Plattform kein Allradantrieb vorgesehen ist, wird die gesamte Leistung allein über die Vorderräder übertragen. Viele Hersteller versuchen, mit Bremseingriffen der Lage Herr zu werden – Stellantis leistet sich ein Torsen-Sperrdifferenzial.
Dreiphasenlader serienmäßig?
Unverändert bleibt die Energieversorgung. Die Batterie hat 54 kWh brutto, von denen sich 51 kWh nutzen lassen. Die maximale Ladeleistung liegt bei 100 kW. An Wechselstrom sind bis zu 11 kW möglich. Während diese Zeilen entstehen, stammt die aktuelle Preisliste vom 23. Oktober 2024, der GSE ist also noch nicht enthalten. Vielleicht nutzt Opel die Gelegenheit, ein dreiphasiges Ladegerät mit 11 kW endlich serienmäßig unterzubringen. Wer nicht 700 Euro Aufpreis akzeptiert, lädt an Wechselstrom einphasig mit maximal 7,4 kW.
Sportsitze, etwas Alcantara und weitere Optionen für die Darstellung auf dem Display grenzen den GSE von den anderen Mokka-Modellen ab.
(Bild: Opel)
Das ist schon eine tapfere Ansage, zumal der Mokka Electric mit einem Basispreis von 36.740 Euro ohnehin vergleichsweise teuer ist. Sollte Opel bei dieser selbstbewussten Kalkulation bleiben, werden wohl, ähnlich wie beim Alfa Romeo, an die 50.000 Euro fällig. Bei diesem Kurs für ein 4,15 Meter kurzes E-SUV kann sich der Interessent zumindest sicher sein, ein recht exklusives Modell zu bekommen.
Noch nennt Opel keine Preise für den Mokka GSE. Mit knapp 50.000 Euro darf gerechnet werden.
(Bild: Opel)
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(mfz)
Künstliche Intelligenz
OpenDrop: Automatisiertes Biologielabor für den Schreibtisch
OpenDrop ist ein Projekt von GaudiLabs aus der Schweiz, das eine Automatisierung von Prozessen in einzelnen Flüssigkeitstropfen ermöglicht. Somit werden biologische und chemische Versuche in kleinem Maßstab auch jenseits von großen und teuren Laborautomaten möglich.
Durch die freie Lizenz wird so die Weiterentwicklung und Nutzung auch für kleinere Labore und sogar Maker möglich. Das Projekt ist eine Weiterentwicklung der Arbeiten von hackteria.org und der DIYBio-Bewegung und Teil einer größeren Initiative, die die Forschung weiter bringen und in eine komplette Labor-Automatisierung münden soll.
Das Prinzip von OpenDrop
Bei OpenDrop werden kleine Tropfen auf einer Leiterplatte mit speziellen Feldern mittels Hochspannung von einem Feld in das gewünschte nächste Feld bewegt. Gesteuert von einem Mikroprozessor können so Tropfen aus den Reservoirs geholt, miteinander vereinigt, gemischt und zu Sensoren bewegt werden. Dabei ist das steckbare Experimentierfeld (Cartridge) in einer Matrix angeordnet, auf der die einzelnen Felder direkt adressiert werden können. Die Flüssigkeiten müssen natürlich polarisiert sein (wie Wasser) und die Elektroden (Felder) sind auch nicht leitend wie bei einer normalen Leiterplatte, sondern mit einem dielektrischen, nicht leitenden Überzug versehen, denn man will ja keine Elektrolyse machen. So bilden sich dann stabile Tropfen. Gegenpolig geladene Felder ziehen die Tropfen an oder stoßen sie ab, woraus sich die Bewegung ergibt. Die Flüssigkeit dafür gibt es zu kaufen oder man mischt sie sich selbst an, die Rezepte sind ebenso Open Source.
(Bild: Steve Mould)
Das Ganze sieht auf den ersten Blick wie ein Spiel aus und bietet fantastische Animationen von Tropfen. Der YouTuber Steve Mould hat diesen spielerischen Aspekt benutzt, um Pac-Man und Snake auf dem „Tropfen Display“ zu verwirklichen.
Als Wissenschaftsvermittler geht er natürlich gern den spielerischen Weg, um etwas zu erklären, die Theorie dahinter wird aber ebenso erklärt. Daneben kann man auf den Seiten von OpenDrop und deren GitHub-Seite auch die passenden Schaltpläne und KiCAD-Dateien und Libraries laden.
(Bild: GaudiLabs)
Das ganze System soll, wie nicht anders zu erwarten, auch mit Sensoren, Heizelementen und etwa Magneten für magnetische Fluide als Träger erweitert werden.
Damit bekommt man tatsächlich Lust, einen Hochspannungsgenerator zu kaufen und etwas mit dieser Technik zu experimentieren. Die passenden Chips, um die vielen Hochspannungskanäle zu schalten, kommen übrigens aus Tintenstrahldruckern, vielleicht den nächsten alten Drucker nicht wegwerfen, sondern die Chips ausschlachten.
Das Kit gibt es auch fertig zu kaufen, mit Preisen ab 975 Euro ist es aber deutlich zu teuer, um nur einmal damit zu spielen, wenn man nicht ein berühmter YouTuber ist.
(caw)
Künstliche Intelligenz
Urteil: Autonomy-Betrug an HP war viel kleiner
„Nur“ knapp eine Milliarde US-Dollar Schadenersatz stehen den Rechtsnachfolgern der IT-Konzerne Hewlett-Packard und Autonomy. Das hat der High Court of Justice in London am Dienstag entschieden. Die Summe ist ein Bruchteil der ursprünglich eingeklagten fünf Milliarden Dollar. Hintergrund ist die 2012 durchgeführte Übernahme der britischen Firma Autonomy durch Hewlett-Packard (inzwischen aufgeteilt in HP und HPE). HP zahlte zirka 11,7 Milliarden US-Dollar für die Firma, deren Spezialität Software zur Verarbeitung unstrukturierter Daten war. Nach der Übernahme stellte sich heraus, dass Autonomy seine Umsatz- und Renditezahlen jahrelang geschönt hatte.
Als Verantwortliche für den Betrug haben HP und HPE den ehemaligen Autonomy-CEO Michael Lynch und seinen CFO Sushovan Hussain ausgemacht. In US-Strafverfahren wurde Lynch freigesprochen, Hussain zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im britischen Schadenersatzprozess stand schon seit 2022 fest, dass beide Männer für den Schaden haften. Offen war allerdings die Höhe. HPE, HPE und zwei Autonomy-Gesellschaften forderten zunächst umgerechnet insgesamt gut fünf Milliarden US-Dollar.
Als der britische Richter wissen ließ, dass dies deutlich überhöht sei, forderten HP, HPE & Co nur noch rund vier Milliarden. Doch auch das war noch viel zu viel, wie sich jetzt zeigt. Die Bezifferung durch das Gericht hat sich aufgrund eines tragischen Vorfalls verzögert: Im Juni 2024 wurde Lynch in den USA freigesprochen. Das feierte er im August des Jahres mit Anwälten und Geschäftsfreunden auf seiner Superyacht Bayesian. In der Nacht zum 19. August 2024 zog ein unerwartet heftiges Unwetter auf, das vor Sizilien ankernde Schiff sank plötzlich. 15 der 22 Personen an Board konnten sich retten, darunter Lynchs Ehefrau, nicht aber Lynch selbst und eine seiner beiden Töchter.
Verzögerte Entscheidung nach Todesfall
Für die Kläger war das kein Grund, auf ihre Ansprüche zu verzichten. Nun muss eben der Nachlass dafür aufkommen. Doch musste erst geklärt werden, wer den Nachlass vor Gericht zu vertreten hat. Das hat gedauert. Endlich liegt die Entscheidung über die Höhe der Ansprüche vor; sie ist fast 200 Seiten lang.
Der Richter kommt zu dem Schluss, dass der Autonomy-Aktienkurs bei korrekter Buchführung etwas niedriger gewesen sei. HP hätte Autonomy trotzdem gekauft und auch einen Aufschlag auf den Börsenkurs gezahlt. Statt tatsächlich gezahlten 25,50 britischen Pfund wären es wohl nur 23 Pfund gewesen. Daraus errechnet sich ein Schaden in Höhe von rund 646 Millionen Pfund hinsichtlich jener 92,6 Prozent der Aktien, die HP nicht von Lynch und Hussain direkt gekauft hat.
Hinsichtlich jener 7,4 Prozent der Anteile, die HP 2012 direkt von Lynch und Hussain gekauft hat, wollten die Kläger deutlich höheren Schadenersatz je Aktie. Sie argumentierten, sie hätte in Kenntnis des Betruges diese Aktien nicht gekauft. Das akzeptiert der Richter nicht. HP hätte in Kenntnis der Tatsachen nicht einerseits 92,6 Prozent der Aktien dennoch gekauft, die restlichen 7,4 Prozent aber nicht. Vielmehr hätte HP den selben, niedrigeren Preis gezahlt. Daraus folgen rund 51 Millionen Pfund Schadenersatzanspruch gegen Lynchs Nachlass und knapp eine Million Pfund gegen Hussain.
Von 5 Milliarden bleiben 995 Millionen
Zum aktuellen Wechselkurs macht das insgesamt rund 939 Millionen US-Dollar. Dazu kommen dann noch Nebenforderungen von Autonomy-Nachfolgefirmen. Auch diese Beträge streicht das Gericht deutlich zusammen, auf insgesamt rund 56 Millionen Dollar.
Summa summarum ergibt das 995 Millionen US-Dollar. Sollte das Urteil in Rechtskraft erwachsen, bleibt abzuwarten, wie viel des Geldes bei Lynchs Nachlass und Hussain zu holen ist.
Das Verfahren heißt Autonomy Corporation Limited and others v Lynch and Sushovan Hussain und ist an der Chancery Division des High Court für England und Wales in London unter dem Az. HC-2015-001324 anhängig, neutral citation [2025] EWHC 1877 (Ch). Hussains Verurteilung im Verfahren USA v Sushovan Tareque Hussain, US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien, Az. 16-cr-00462, ist 2020 vom Berufungsgericht für den 9. US-Bundesgerichtsbezirk bestätigt worden, Az. 19-10168. Lynchs Freispruch erfolgte im Verfahren USA v Michael Richard Lynch, US-Bundesbezirksgericht für das Nördliche Kalifornien, Az. 18-cr-00577.
(ds)
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