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So ändern sich jetzt die Regeln für Balkonkraftwerke
Seit Jahren wart Ihr beim Thema Balkonkraftwerke in einer Art Schwebezustand unterwegs – doch nun gibt es endlich Klarheit. Eine neue Norm bringt Ordnung ins Chaos, rückt aber auch eine überraschende Einschränkung ins Rampenlicht.
Wenn Ihr ein Balkonkraftwerk besitzt oder darüber nachdenkt, Euch eines anzuschaffen, kommt jetzt der Moment, auf den viele gewartet haben: Der VDE hat mit der DIN VDE V 0126-95 die weltweit erste Produktnorm speziell für Steckersolargeräte veröffentlicht. Was zunächst trocken klingt, bringt endlich klare Sicherheit beim Anschluss – und wirft gleichzeitig Fragen auf, weil die Norm an einer entscheidenden Stelle strenger ist als die politischen Beschlüsse.
Was die neue VDE-Norm für Eure Balkonkraftwerke bedeutet
Die neue Norm definiert erstmals ganz genau, was ein Steckersolargerät ist und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Ihr es legal und sicher über einen Schuko-Stecker in Euer Hausnetz einspeisen könnt. Der Bundesverband Solarwirtschaft war mehrere Jahre an der Ausarbeitung beteiligt. Ziel war es, die Geräte so eindeutig festzulegen, dass für Euch – aber auch für Versicherungen und Netzbetreiber – kein Graubereich mehr besteht.
Die Vereinfachungen gelten laut Norm für Systeme mit ein bis zwei Solarmodulen (je rund 400 Watt) und einer maximalen zusammengefassten Modulleistung von 960 Watt. Der Wechselrichter darf dabei höchstens 800 Watt Ausgangsleistung liefern. Damit unterscheidet sich die Norm deutlich vom Solarpaket I, das Balkonkraftwerke bis 2.000 Watt Modulleistung vorsieht. Der VDE setzt also bewusst eine niedrigere Grenze – und knüpft höhere Leistungen an zusätzliche Anforderungen.
Mehr als 960 Watt? Dann gelten strengere Regeln
Sobald Ihr mehr Leistung verbauen wollt, kommt der Elektrofachbetrieb ins Spiel. Übersteigt Eure Anlage die 960-Watt-Grenze, bleibt der Anschluss an die Steckdose tabu. Und ab 2.000 Watt Modulleistung greift die offizielle Meldepflicht beim Netzbetreiber – Ihr verlasst damit die Welt der „einfachen Balkonkraftwerke“ und landet bei regulären PV-Anlagen mit allen dazugehörigen Prozessen.

Spannend ist: Auch wenn Ihr 2.000 Watt Solarmodule installiert, speist der Wechselrichter trotzdem nur 800 Watt ins Netz ein. Für viele dürfte daher die Frage berechtigt sein, warum man überhaupt so hochgehen sollte – denn ohne Speicher bleibt ein Großteil der Leistung ungenutzt. Für die meisten Haushalte dürfte die 960-Watt-Grenze daher ohnehin kaum ein Hindernis darstellen.
Warum die neue Norm trotzdem ein großer Fortschritt ist
Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft sieht die Norm als Meilenstein. Sie schafft verlässliche Rahmenbedingungen für einen Markt, der seit Jahren dynamisch wächst. Mieterinnen und Mieter profitieren besonders, da Balkonkraftwerke ihnen erstmals eine echte Chance geben, ohne eigenes Dach Solarstrom zu erzeugen.

Inzwischen sind in Deutschland rund 1,15 Millionen Steckersolargeräte registriert – Tendenz steigend. Die neuen Regeln geben vielen von Euch Sicherheit, weil sie klar festlegen, worauf Ihr beim Kauf achten müsst. Schuko-Anschluss, Modulleistung, Wechselrichter – vieles, was zuvor Interpretationssache war, ist nun eindeutig geregelt.
Was die Norm NICHT regelt: Speichersysteme für Balkonkraftwerke
Ein immer wichtigerer Bestandteil moderner Balkonkraftwerke bleibt jedoch außen vor: die kleinen Stromspeicher, mit denen Ihr Eure erzeugte Energie zwischenspeichern könnt. Die neue Norm bezieht sich ausschließlich auf steckerfertige Solarmodule ohne Speicher. Für Batteriesysteme soll erst noch eine eigene Produktnorm erarbeitet werden.
Solange diese fehlt, gelten weiterhin zusätzliche Auflagen. Wer Speicher einsetzt, benötigt typischerweise eine Elektrofachkraft – denn oft muss ein Stromsensor installiert werden, der direkt ins Hausnetz integriert ist. Zudem gelten extra Meldevorschriften: Während das Solarmodul nur ins Marktstammdatenregister eingetragen wird, muss der Speicher aktuell zusätzlich beim Netzbetreiber gemeldet werden. Einige Netzbetreiber verzichten darauf zwar bereits freiwillig, aber offiziell bleibt die Pflicht bestehen, bis die neue Netzanschlussnorm überarbeitet ist.
Fazit: Endlich klare Regeln – aber ein Detail sorgt für Stirnrunzeln
Mit der Veröffentlichung der neuen Norm hebt der VDE den Markt für Balkonkraftwerke auf eine neue Stufe. Endlich gibt es weltweit gültige Standards, die Euch Sicherheit, Planungsspielraum und klare Kaufkriterien geben. Gleichzeitig sorgt die strengere Begrenzung der Modulleistung auf 960 Watt für Diskussionen, weil sie hinter den politischen Vorgaben zurückbleibt – und viele von Euch vermutlich mehr Freiheit erwartet hätten.
Doch unterm Strich gilt: Für den Alltag, die Sicherheit und die Versicherung Eurer Anlagen bringt die Norm genau das, was lange fehlte – Klarheit. Und für alles, was Speicher betrifft, scheint bereits das nächste Kapitel in Vorbereitung zu sein.
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Aus der Community: Der Große Astrofotografie-Thread
Der Moderator PS828 ist begeisterter Astrofotograf und möchte diese Leidenschaft mit der Community teilen. Ihr seid also dazu aufgerufen fleißig zu lesen, zu kommentieren und eure eigenen Bilder zu zeigen. Alles Wichtige dazu findet sich in seinem „Der Große Astrofotographie-Thread“.
Die Anfänge
Diese gehen auf das Jahr 2022 zurück, als PS828 alias Philipp seine Leidenschaft vom kleinen als Nanotechnologe auf das Große und weit entfernte ausdehnte. Zwar begeisterte er sich seit Kindheitsbeinen an dafür, aber damals rückte auch erstmals die Ausrüstung in einen bezahlbaren Bereich, da Philipp sein Studium beendet hatte und der erste, feste Job vor der Tür stand. Jeder, der sich ein wenig mit Fotografie beschäftigt, weiß, dass schnell Hunderte von Euro in die Ausrüstung investiert werden kann.
Die Hürden
Gerade gute Objektive gehen schnell ins Geld und bei den hier gewünschten Brennweiten wird es mit gebrauchten und gleichzeitig günstigen schwer. Nikon mit seinem alten F-Bajonett war lange Zeit günstig, sofern man zum Beispiel auf den Autofokus verzichten konnte. Brennweiten um die 200 oder 300 mm sind in diesem Fall aber kaum zu gebrauchen (zur Erklärung: Die Brennweite kann dabei als „Maßeinheit“ für den Zoom angesehen werden. Entsprechende Angaben beziehen sich auf einen Vollformatsensor, was dazu führt, dass bei kleineren Sensoren (APS-C) der Zoomfaktor größer ist).
Eine weitere Hürde ist die Dunkelheit – oder dass es sie kaum noch gibt. Denn die Lichtverschmutzung hat die letzten Jahrzehnte stark zugenommen und der geneigte Fotograf muss am besten auf abgelegenere Orte ausweichen.
Einige Beispielfotos
Das erste Foto der Sonne wurde dabei von René Kupfer, einem Freund von PS828 aufgenommen und stärker nachbearbeitet. Nachfolgend der Mond bei verschiedenen Brennweiten:
Für das erste Foto musste E1M1:Hangar 96 GB an Daten sammeln und verarbeiten.
Das letzte Foto ist mit der Panasonic DMC FZ200 entstanden, während die 200- und 300-mm-Fotos mit einer Nikon D3300 und einem APS-C-Sensor erstellt worden sind, man sollte hier besser von knipsen reden.
Weitere Foto-Threads
Dies ist aber nicht der einzige Fotografie-Thread auf ComputerBase.
Ebenso finden sich noch der Thread Top Photos der ForumBasler für Fortgeschrittene User, der Tipps bitte! Bilderthread für Ein- und Aufsteiger sowie der „Retroflair im digitalen Zeitalter“-Thread. Letzterer ist dabei nicht an rein analoge Fotografen gerichtet, sondern an User, die oft und gerne „Altglas“ an modernen Kameras nutzen.
Feedback und Hinweise ausdrücklich erwünscht
Rückfragen, Anregungen sowie Lob und Kritik zum Astrofotografie-Thread sind in den Kommentaren zu dieser Meldung sowie in dem entsprechenden Thread wie immer ausdrücklich erwünscht. Auch Hinweise zu weiteren Leserprojekten oder Erfahrungsberichten werden gerne entgegengenommen.
Die letzten sieben Vorstellungen in der Übersicht
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Plagiatsvorwürfe gegen EA: Battlefield 6 soll sich bei Call of Duty: Ghost bedient haben

Dieses Jahr ist alles ein wenig anders. Während das aktuelle Call of Duty nicht ganz wie gewünscht abliefert, sprechen die Spielerzahlen des Konkurrenten Battlefield 6 (Test) von einem Erfolg. Dabei soll es sich bei einem Artdesign beim großen Shooter-Widersacher stark angenähert beziehungsweise ungeniert bedient haben.
Gegenstand der Plagiatsvorwürfe ist ein aktueller Skin aus einem Bundle zur Season 1 des Shooters. Der „Objective Ace“-Skin verhüllt das Gesicht des Alter Ego unter einer Maske, auf der sich ein Totenkopf befindet. Die wiederum tragen auch Spielfiguren bzw. das Logo in Call of Duty: Ghost aus dem Jahr 2013 – ausgerechnet einem der schlechtesten Teile der gesamten Serie. Dabei geht es nicht um den Schädel an sich, sondern dessen Gestaltung: Unter anderem der Riss in der Mitte sowie die spitzen Ausläufer der weißen Farbe am Kiefer. Eine Stellungnahme von EA steht allerdings noch aus.
Hintergrundgeräusch der Branche
Diskussionen um Kopien und Plagiate sind seit Ewigkeiten ein gewisses Grundrauschen der Branche. Populäre Spiele haben schon immer Nachahmer gefunden: Sei es das erste Doom, Military-Shooter der frühen 2000er- und 2010er-Jahre mit ihrem braun-matschigen Einheitsbrei-Look oder Soulslikes, die allesamt nach den ersten Spielen der From-Software-Serie modelliert werden.
Abgeschaut wird immer vom Erfolgreichen, teils auch sehr direkt: Die Entwickler von Palworld, einem Survival-Titel mit sehr Pokémon-artigen Figuren, wurde prompt von Nintendo verklagt, die Entwickler von Light of Motiram von Sony – eigentlich von Robo-Dinos bis hin zum Namen erinnerte das Spiel sehr an Horizon: Zero Dawn.
In-KI-mpetenz?
Dabei fanden sich auch einfach plagiierte Teile von Spielen, so etwa in Bungies Extraction-Shooter Marathon, der unter anderem deshalb zunächst auf unbestimmte Zeit verschoben wurde. Er bekam erst vor kurzem einen neuen Erscheinungstermin.
Auch deshalb, aber auch im Kontext der KI-Debatte reagieren Spieler deshalb sensibel auf Ähnlichkeiten und Übereinstimmungen. Ob es sich um ein bewusstes Übernehmen von Inhalten oder den Einsatz von KI handelt, die sich an irgendeinem Vorbild orientiert hat, lässt sich dabei gar nicht sagen. Möglich ist beides, insbesondere große Publisher experimentieren seit Monaten stark mit dem Einsatz weiterer Hilfsmittel um die Spieleentwicklung zu vereinfachen. Call of Duty 7 stand deshalb bereits in der Kritik.
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Schnelle AI-Beschleuniger: Chinesische Firmen wollen Millionen Nvidia-H200-Chips bestellen

Es tritt das ein, was erwartet wurde: Die Nachfrage aus China nach H200 wird groß ausfallen, Nvidia will über TSMC entsprechend nachproduzieren. Doch das geht nicht von heute auf morgen, frühestens ab dem zweiten Quartal könnte mehr kommen. Dabei hilft es möglicherweise, dass bestimmte 4-nm-Chips dann langsam aufsteigen.
2 × Flaschenhals: Fertigung und Packaging
Denn das Problem an dem Wunsch nach Millionen Chips ist bekanntlich die zur Verfügung stehende Fertigungskapazität, die nicht mal schnell so einfach zur Verfügung steht. Da die Hopper-Generation auch in Form des H200 aber nun bereits auf einem älteren 4-nm-Prozess von TSMC beruht und sich die neusten Chips auf den Weg zu den neueren Fertigungsstufen N3 und N2 aufmachen, werden Kapazitäten frei.
Doch Front-End-Kapazität ist nur das eine, das wohl noch größere Fragezeichen steht über dem Back-End und damit dem Advanced Packaging. Ein H200-Beschleuniger ist schließlich keine einfach zu packende Lösung wie eine GeForce RTX, er muss mit HBM-Chips das CoWoS-Verfahren bei TSMC durchlaufen. Und genau hier gibt es den größten Kapazitätsengpass. Denn selbst wenn N4-Chips schnell in größerer Menge zur Verfügung stehen könnten, müsste da auch passend viel Kapazität beim Packaging verfügbar sein. Doch um diese streiten sich hier auch alle neuere Blackwell-AI-Lösungen von Nvidia, dazu die Produkte von AMD und anderen Firmen nicht nur dieser Generation, sondern auch derer, die ab Mitte 2026 in die Serienproduktion überführt werden: Nvidia Rubin, AMD Instinct MI400 und viele andere mehr.
Chinesische Firmen wollen H200
Dass China letztlich bereits 2 Millionen H200 bestellt haben soll, überrascht derweil nicht – 700.000 sollen ohnehin noch im Lager bei Nvidia liegen. Trump und einige Medien hatten die Lösung im Zuge des Deals Anfang Dezember zwar schlecht geredet, aber ComputerBase schrieb damals bereits, dass die Lösung eben immer noch viel besser ist als alles das, was China hat, und so schlecht eben auch gar nicht ist.
China selbst wollte das jedoch wohl auch regulieren, bevor alle Dämme brechen und „nur“ noch Nvidia-Chips gekauft werden. Gerüchte sprachen von einem 1:1-Deal: Pro eingekaufter H200-Lösung sollte mindestens auch ein AI-Chip aus China zum Einsatz kommen. Laut Medienberichten gilt der neue Preis von rund 27.000 US-Dollar pro H200 laut chinesischen Firmen sogar als gut, H20 zuvor war deutlich mehr kastriert, aber auch kaum günstiger. Wie das letztlich wirklich geregelt wird, bleibt abzuwarten, bei der Politik besteht zudem auch stets die Chance, dass die Vereinbarung ganz schnell wieder hinfällig ist.
Inwiefern Firmen wie MTT, die unter anderem die S-Serie (u.a. S80 und S30 für den Spieler auf den Markt gebracht hatten, sich aber jetzt sehr stark nur noch um die eigenen KI-Beschleuniger kümmern, bleibt abzuwarten.
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