So soll Missbrauch von Palantir-Software verhindert werden
Nach der Einführung der umstrittenen Palantir-Software VeRA bei der bayerischen Polizei haben die Beamten einen großen Teil der Nutzungen auf möglichen Missbrauch überprüft. 107 Mal sei das Analyse-Programm – mit vollem Namen „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ – bis Anfang Oktober genutzt worden, teilte das bayerische Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage mit. Die Zahl der Stichproben zur Prüfung in diesem Zeitraum liege „in einem hohen zweistelligen Bereich“. Auffälligkeiten habe es dabei nicht gegeben.
Zugriff auf zig Millionen Datensätze – nicht nur von Verdächtigen
Mit dem Programm lassen sich die verschiedenen Datentöpfe mit zig Millionen Informationen, die der bayerischen Polizei zur Verfügung stehen, in Sekundenschnelle durchsuchen. Dazu gehören nicht nur Angaben zu Verdächtigen, sondern auch zu Zeugen.
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Um die Daten auszuwerten, übersetzt die Software unterschiedliche Dateiformate in ein gemeinsames Format. So können Ermittler Verbindungen erkennen und Informationen zur selben Person aus den verschiedenen Quellen zusammenführen. Angezeigt werden die Daten wahlweise in Netzwerken, auf Karten, in zeitlicher Abfolge oder als reine Texttabellen. Aus den Informationen lassen sich dann neue Dossiers erstellen.
Datenschützer kritisieren diesen umfangreichen Zugriff und die mögliche Verknüpfung von Daten, die zu völlig unterschiedlichen Zwecken gesammelt wurden. Analysten können dort je nach Fall Verbindungen zwischen Zeugen eines Unfalls und nachrichtendienstlichen Erkenntnissen zu Terrorverdächtigen feststellen und festhalten.
Privatdaten statt Verbrecher suchen? Wie das verhindert werden soll
Allerdings müssen die Analysten der Polizei, die die Software benutzen dürfen, bei jeder Suchanfrage zunächst angeben, zu welchem Zweck sie das Palantir-Programm nutzen. Bei weniger schwerwiegenden Gefahren können sie nicht auf besonders sensible Daten wie Erkenntnisse aus Abhöraktionen zugreifen, in dringenderen Fällen wie Terrorgefahr dagegen schon.
Um sicherzugehen, dass keiner der Beamtinnen und Beamten das Programm unberechtigterweise nutzt – zum Beispiel um den Wohnort von Prominenten oder Menschen aus dem privaten Umfeld zu suchen – werden die Suchanfragen stichprobenartig überprüft, teilt das LKA mit. Die Prüfer können dabei einsehen, wer wann welche Daten zu welchem angegebenen Zweck abgefragt hat.
Zuständig dafür sei die Projektleitung zur Software im LKA in Absprache mit dem Polizeipräsidium, aus dem die Suchanfrage kam. Eine genaue Zahl der Stichproben wollte das LKA auf Nachfrage nicht nennen.
Bei unberechtigten Abfragen werde zunächst geprüft, ob ein Verstoß gegen die Regeln zum Datenschutz vorliege, teilte das LKA mit. Betroffenen Beamten könne dann zum Beispiel der Zugriff auf die Software entzogen werden. In schwereren Fällen, etwa wenn sensible Daten weitergegeben werden, könne es auch strafrechtliche Ermittlungen geben.
Einsatz der Software sorgt in der Politik für Streit
Der Einsatz der Software von Palantir bei deutschen Polizeien ist politisch umstritten. Kritiker stoßen sich an den politischen Präferenzen von Mitgründer und Verwaltungsratschef Peter Thiel: Der US-Milliardär hatte in der Vergangenheit US-Präsident Donald Trump im Wahlkampf unterstützt. Nach Angaben des Unternehmens ist Thiel aber nicht in das operative Tagesgeschäft involviert.
Datenschützer äußerten auch die Befürchtung, dass US-Geheimdienste über Palantir Zugriff auf deutsche Polizeidaten bekommen könnten – ein Vorwurf, den die Firma zuletzt vehement zurückwies. Ein solcher Datenabfluss sei „technisch ausgeschlossen“, weil das Programm „ausschließlich“ auf Servern der Polizei betrieben werde – ohne Anschluss ans Internet oder externe Server.
Neben der bayerischen Polizei nutzen auch Beamten in Nordrhein-Westfalen und Hessen die Software, in Baden-Württemberg soll sie nach dem Willen der Landesregierung bald eingesetzt werden. Einen Einsatz bei Bundesbehörden wollte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zuletzt prüfen.
Bundeskanzler Friedrich Merz ist nicht gerade zimperlich, wenn es darum geht, Länder („ordentliches Stück Brot“), Städte („Belem“) oder ganze Bevölkerungsgruppen („kleine Paschas“ und „grüne und linke Spinner“) zu beleidigen. Wenn allerdings er selbst im Fokus steht, wird er offenbar schnell dünnhäutig.
Durch Recherchen verschiedener Medien kam nun heraus, dass Friedrich Merz seit 2021 – noch als Oppositionsführer der Union – zahlreiche Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen gegen ihn gestellt hat. In mindestens zwei Fällen führten diese zu Hausdurchsuchungen.
Die Strafanträge sind laut den Recherchen anfangs auf Initiative von Merz entstanden. Seit Merz Kanzler ist, lässt er quasi von Amts wegen ermitteln, indem er den Ermittlungen nicht widerspricht. Die „Welt“ geht davon aus, dass Merz vor seiner Amtszeit als Unions-Chef Hunderte Strafanträge gestellt hat. Ein netzpolitik.org vorliegendes Dokument der Kanzlei Brockmeier, Faulhaber, Rudolph, die Merz in seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter vertreten hat, mit fortlaufenden Fallnummern untermauert diese Schätzungen. Zwischen Mai und Dezember dieses Jahres sind laut Informationen des nd etwa 170 Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt worden.
Dass ohne die aktive Mithilfe von Friedrich Merz in seiner Funktion als Bundeskanzler ermittelt werden kann, ermöglicht Paragraf 188 des Strafgesetzbuches, der Amtsträger:innen und Politiker:innen bis in die kommunale Ebene hinein vor Beleidigungen schützen soll. Der Paragraf bietet – zusammen mit den Paragrafen 90 (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) und Paragraf 90b (Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen) – quasi moderne Möglichkeiten, „Majestätsbeleidigungen“ zu ahnden. Im Gegensatz zum klassischen Beleidigungsparagraf 185 StGB können Staatsanwaltschaften beim Paragraf 188 StGB von Amts wegen ermitteln. Bei der klassischen Beleidigung braucht es einen Antrag der betroffenen Person.
Die mutmaßlichen Beleidigungen werden den Ermittlungsbehörden – und später dem Bundeskanzleramt – vermutlich überhaupt erst bekannt, weil die Infrastruktur von Hatespeech-Meldestellen diese auffindet und an die Bundesbehörde weiterleitet. Laut den Recherchen der Tageszeitung „Die Welt“ ist daran maßgeblich die dem hessischen Innenministerium unterstellte Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ beteiligt. Sie übermittelt Meldungen an die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI), die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt ist. 92 Prozent aller Paragraf-188-Meldungen, die das ZMI erhält, stammen von der hessischen Meldestelle. Andere Meldestellen wie „Respect!“ oder die Landesmedienanstalten seien laut nd in weit geringerem Umfang beteiligt. Insgesamt habe das ZMI nach Auskunft eines Sprechers in den ersten neun Monaten dieses Jahres 5155 gemeldete Fälle mit dem Straftatbestand des Paragrafen 188 StGB kategorisiert.
Personen, die schnell beleidigt sind, werden in Deutschland gerne als „beleidigte Leberwurst“ bezeichnet. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Westend61
Spitzenpolitiker als Mandanten
Aber auch privatwirtschaftliche Dienste wie „So-Done“ haben bei der Verfolgung von Beleidigungen offenbar ihre Finger im Spiel. Laut Recherchen der Welt hat der Rechtsanwalt und FDP-Politiker Alexander Brockmeier die meisten der Strafanzeigen von Merz unterschrieben, die dieser während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter gestellt hat. Brockmeier hat die So Done GmbH zusammen mit seiner Parteikollegin Franziska Brandmann gegründet, eine Art Legal Tech Unternehmen, das Hate Speech verfolgt.
Laut Informationen der Welt haben neben Friedrich Merz in der Vergangenheit unter anderem Robert Habeck (Grüne), Julia Klöckner (CDU), NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) den Dienst in Anspruch genommen. Der Bundeskanzler nutze den Dienst mittlerweile nicht mehr.
„Werkzeug, um Leute aus dem Diskurs zu drängen“
Gleich acht Strafanträge von Friedrich Merz hat der Berliner Umwelt- und Klimaaktivist Tadzio Müller erhalten. Müller hatte Friedrich Merz auf Bluesky und Twitter mehrfach als Beispiel für seine Theorie der „Arschlochgesellschaft“ herangezogen und den Kanzler kontexualisierend wahlweise ein „schamloses“ oder „rassistisches Arschloch“ genannt.
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Müllers Rechtsanwalt Jannik Rienhoff findet es laut dem nd falsch, wenn Merz Postings zur Anzeige bringen lässt, die einen klaren politischen Kontext haben. Da dürfe man viel sagen und das zu Recht. „Bei einer Formalbeleidigung würde ich es verstehen, allerdings könnte Merz auch darüber stehen“, so Rienhoff gegenüber dem nd. Den Paragrafen 188 StGB, der Ermittlungen auch ohne direkten Strafantrag des Bundeskanzlers ermöglicht, kritisiert der Anwalt dabei grundsätzlich. Dieser sorge unnötigerweise für hohe Kosten und für einen enormen Aufwand für Betroffene.
„Systematische Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen“
Das sieht auch Tadzio Müller so. Er ist überzeugt, dass es bei den Anzeigen nicht um die Bekämpfung von Hass im Netz gehe, sondern dass sie eine neue Form von Cyber-Bullying darstellen: „Ressourcenstarke Akteure wie Merz haben mit diesen Verfahren ein weiteres Werkzeug in der Hand, um Leute aus dem Diskurs zu drängen.“
Es handle sich um ein Werkzeug, das nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch schmerze: „Jede dieser Anzeigen produziert Anwaltskosten bei den Betroffenen“, so Müller gegenüber netzpolitik.org.
Ähnlich sieht das auch Eva Meier*, die erst im November Post vom Landeskriminalamt Hamburg wegen einer mutmaßlichen Beleidigung des Kanzlers erhalten hat: „Seine Bürgerinnen und Bürger systematisch mit Strafverfahren wegen Bagatellbeleidigungen zu überziehen, ist eines Kanzlers nicht würdig“, sagt sie gegenüber netzpolitik.org. „Das ist kein Vorgehen gegen Hass im Netz, sondern schränkt gezielt die freie Meinungsäußerung ein.“
It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.
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Der in Notepad++ integrierte Updater hat sich Malware unterschieben lassen und diese auf einigen PCs installiert. Der Entwickler des mächtigen Open-Source-Texteditors reagiert mit einem Update auf Notepad++ v8.8.9. Nutzerinnen und Nutzer müssen die Aktualisierung derzeit manuell vornehmen.
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In einem News-Beitrag auf der Notepad++-Webseite erklärt der Entwickler Don Ho, dass „einige Sicherheitsexperten von Vorfällen berichtet haben, bei denen Internetverkehr übernommen wurde, der Notepad++ betrifft“. Demnach haben die Untersuchungen ergeben, dass Traffic des Notepad++-Updaters WinGUp „gelegentlich auf bösartige Server umgelenkt wurde, was im Herunterladen kompromittierter ausführbarer Dateien mündete“. Der IT-Sicherheitsforscher Kevin Beaumont berichtet von mindestens drei Organisationen, die „Interessen in Südasien haben“, die derart gezielt angegriffen wurden.
Wie Beaumont ausführt, nutzt der Updater eine Versionsprüfung, bei der die URL „ abgefragt und eine dadurch ausgelieferte XML-Datei ausgewertet wird. Die in der XML-Datei aufgeführte Download-URL nutzt der Updater und speichert die Datei im %TEMP%-Ordner und führt sie aus. Wer diesen Traffic abfangen und manipulieren kann, kann dadurch die Download-URL ändern. Bis Version 8.8.7 von Notepad++ nutzte der Entwickler ein selbst signiertes Zertifikat, das in den Github-Quellcodes bereitsteht. So war es möglich, manipulierte Updates zu erstellen und Opfern unterzuschieben. Seit v8.8.7 setzt Notepad++ hingegen auf ein legitimes GlobalSign-Zertifikat, die Installation eines eigenen Notepad++-Root-Zertifikats ist seitdem nicht mehr nötig.
Abhilfe durch Updates
Mit Notepad++ v8.8.8 forciert der Updater WinGUp nun als Download-Quelle github.com. Die Version 8.8.9 aus der Nacht zum Mittwoch härtet Notepad++ und WinGUp weiter, sodass diese Signatur und Zertifikate von heruntergeladenen Installern beim Update-Prozess korrekt prüfen. Schlägt der Check fehl, bricht der Update-Vorgang ab. Don Ho merkt an, dass die Untersuchungen andauern, um herauszufinden, wie das Traffic-Hijacking in den beobachteten Fällen abgelaufen ist.
Kevin Beaumont listet noch einige Indizien für Kompromittierungen auf (Indicators of Compromise, IOCs). So sind Verbindungen von „gup.exe“ zu anderen URLs als „notepad-plus-plus.org“, „github.com“ und „release-assets.githubusercontent.com“ verdächtig. Ebenso sollte Aufmerksamkeit erregen, wenn „gup.exe“ unübliche Prozesse startet – es sollten lediglich „explorer.exe“ und „npp*“-bezogene Notepad++-Installer darunter laufen, die seit Versionen 8.8.8 zudem mit GlobalSign-Zertifikat signiert sind. Nach den beobachteten Angriffen fanden sich offenbar zudem Dateien namens „update.exe“ oder „AutoUpdater.exe“ (diesen Namen nutzt Notepad++ selbst überhaupt nicht) im Benutzer-TEMP-Verzeichnis, in das „gup.exe“ die Updater heruntergeladen und von dort ausgeführt hat.
Notepad++ v8.8.8 findet derzeit die Aktualisierung noch nicht.
(Bild: heise medien)
Beaumont empfiehlt, mindestens auf Notepad++ v8.8.8 zu aktualisieren. Die Fassung 8.8.9 ist jedoch noch weiter gehärtet. Der integrierte Updater aus Notepad++ v8.8.8 findet die Version derzeit noch nicht, auch „winget“ findet derzeit keinen neueren Softwarestand. Die jüngste Fassung steht jedoch als manueller Download auf der Notepad++-Webseite zum Herunterladen bereit.
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Notepad++ ist häufiger im Visier von bösartigen Akteuren, da die Software populär und weitverbreitet ist. Im vergangenen Jahr etwa bat Don Ho um Hilfe, eine „parasitäre Webseite“ loszuwerden, die sich in der Google-Suche an die originale Notepad++-Seite heranrobbte. Sie habe unlautere Absichten gehabt. Grundsätzlich tauchen häufiger gefälschte Seiten in den Suchergebnissen auf, die etwa virenverseuchte Dateien anbieten.
Siehe auch:
Notepad++: Download schnell und sicher von heise.de
Bitdefender: Sicherheitsleck ermöglicht Rechteausweitung im Virenschutz
In der Virenschutzsoftware von Bitdefender wurde eine Sicherheitslücke entdeckt, die Angreifern das Ausweiten ihrer Rechte im System ermöglicht. Betroffen sind diverse Bitdefender-Varianten. Aktualisierungen zum Ausbessern der Schwachstelle sind verfügbar.
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Bitdefender warnt in einer Sicherheitsmitteilung vor dem Sicherheitsleck. Die Schwachstelle befindet sich im „Active Threat Control“-Modul, erklärt der Hersteller. „Das Problem entsteht dadurch, dass ‚bdservicehost.exe‘ Dateien aus einem von Nutzern beschreibbaren Verzeichnis löscht (’C:\ProgramData\Atc\Feedback’), ohne korrekt auf smybolische Verknüpfungen zu prüfen, was das Löschen beliebiger Dateien ermöglicht. Dieses Problem ist mit einer Datei-Kopier-Operation während Netzwerk-Ereignissen und einer Umgehung des Filter-Treibers mittels einer DLL-Injection verkettet und führt zur Ausführung von Code als Nutzer mit erhöhten Rechten“, erklären die Autoren der Sicherheitsmitteilung.
Als betroffene Versionen nennt Bitdefender die Free-Fassung vor 30.0.25.77, Internet Security Antivirus Plus sowie Total Security vor 27.0.46.231 und die Endpoint Security Tools for Windows vor Version 7.9.20.515. Der automatische Update-Mechanismus sollte die Software bereits auf diesen Stand gebracht haben. Ob die eigene Software bereits aktuell ist, lässt sich gemäß einer Anleitung des Herstellers herausfinden. Gegebenenfalls sollten Betroffene das automatische Update aktivieren und die ausstehenden Updates nachholen.
Zuletzt wurde im April eine Sicherheitslücke im Business-Schutz Bitdefender GravityZone bekannt. Auch die haben die Entwickler als kritisches Risiko eingeordnet.