Connect with us

Künstliche Intelligenz

So souverän sind US-Clouds für Europa wirklich


Amazon baut in Brandenburg eine von der globalen AWS-Cloud entkoppelte Infrastruktur, Google betreibt eine speziell abgeschottete Cloud für die Bundeswehr, Microsoft wirbt mit einer EU Data Boundary und hat ein „Digital Resilience Commitment“ abgegeben. Ziel all dieser Initiativen: Vertrauen schaffen. Sie sollen garantieren, dass sensible Daten unter nationaler Kontrolle bleiben. Doch wie tragfähig sind diese Zusicherungen – und sind europäische Anbieter grundsätzlich souveräner?


Stefan Hessel

Stefan Hessel

Stefan Hessel ist Rechtsanwalt und Salary-Partner bei reuschlaw in Saarbrücken. Als Head of Digital Business berät er nationale und internationale Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.

Oft wird angenommen, der Einsatz von Anbietern aus der EU führe automatisch zu mehr digitaler Souveränität. Viele EU-Firmen nutzen diese Erzählung auch strategisch, um sich gegen die etablierte US-Konkurrenz zu positionieren. Doch was genau bedeutet „europäisch“? Zählt der Unternehmenssitz? Die Serverstandorte? Die Eigentümerstruktur oder die Staatsangehörigkeit des Managements?

Zudem mangelt es auch innerhalb Europas nicht an Negativbeispielen. Prominente Fälle wie Wirecard oder PayOne zeigen, dass die bloße Herkunft eines Anbieters kein Garant für digitale Souveränität ist. Schlimmer noch: Es können sogar geopolitische Risiken bestehen, wie die Verwicklung russischer Nachrichtendienste bei Wirecard zeigt.


Aufmacher IT Summit

Aufmacher IT Summit

Ob Cloud, KI oder M365: Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Software und Servcies aus den USA auf. Angesichts der politischen Verwerfungen seit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump fragen sich immer mehr IT-Verantwortliche: Wie kann ich Abhängigkeiten vermindern und die eigene IT souveräner, resilienter und damit zukunftssicherer aufstellen?

Der IT Summit by heise 2025 am 11. und 12. November im München liefert Antworten. Renommierte Experten erklären, was europäische Cloud-Hoster im Vergleich zu US-Hyperscalern leisten und wie man KI-Lösungen lokal betreibt. Lernen Sie aus Fallstudien, wie andere Unternehmen ihre digitale Abhängigkeit vermindert haben. Erfahren Sie, wie Open Source Ihre Software-Landschaft unabhängiger macht und warum mehr digitale Souveränität die IT-Sicherheit verbessert.

Der IT Summit by heise 2025, die neue Konferenz für IT-Verantwortliche, findet am 11. und 12. November im Nemetschek Haus in München statt. Veranstalter ist heise conferences, das Programm kommt aus der iX-Redaktion.

Digitale Souveränität darf nicht mit technologischer Autarkie verwechselt werden. Vollständige Unabhängigkeit von externen Technologien ist weder realistisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Vielmehr geht es um die Fähigkeit, digitale Technologien selbstbestimmt, sicher und regelkonform einsetzen zu können. Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Prozesse, technische Absicherung und vertragliche Garantien – nicht durch Nationalfarben im Logo.

Der notwendige Grad an digitaler Souveränität ist zudem kontextabhängig. Für staatliche Infrastruktur können deutlich höhere Anforderungen sinnvoll sein als für ein mittelständisches Unternehmen. Gerade Unternehmen können sich im Regelfall auf vertragliche Zusagen ihrer Anbieter verlassen, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für deren Unzuverlässigkeit gibt.

Ein zentraler Aspekt digitaler Souveränität ist der Datenschutz. Kritiker befürchten immer wieder, dass personenbezogene Daten bei US-Anbietern unkontrolliert in die USA abfließen. Tatsächlich setzt die DSGVO hier enge Grenzen. Datenschutzrechtlich handelt es sich bei dem Einsatz von Cloud-Diensten meist um eine Auftragsverarbeitung, die in der Regel durch europäische Tochtergesellschaften der großen US-Anbieter erfolgt. Wenn diese sich vertraglich verpflichten, Daten nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu verarbeiten, liegt keine Drittlandübermittlung vor.

Lesen Sie auch

Dennoch gibt es immer wieder Kritik – insbesondere im Hinblick auf den US-CLOUD-Act. Dieses Gesetz verpflichtet US-Unternehmen, bei rechtmäßigen Anfragen ihrer Strafverfolgungsbehörden auch auf im Ausland gespeicherte Daten zuzugreifen, sofern sie Kontrolle darüber haben. Theoretisch kann das auch Kundendaten einer europäischen Tochtergesellschaft betreffen. Europäische Tochtergesellschaften unterliegen allerdings dem EU-Recht, das klare Grenzen für Datenzugriffe setzt. Dass selbst Datenschutzaufsichtsbehörden hierzulande mitunter an der Durchsetzbarkeit europäischen Rechts auf europäischem Boden zu zweifeln scheinen, wirft zwar Fragen über das Rollenverständnis der Behörden auf, ändert aber nichts an der Rechtslage.

Zudem spielt der CLOUD Act praktisch bislang kaum eine Rolle. Microsoft hat für das erste Halbjahr 2024 Zahlen veröffentlicht: Es gab 166 Anfragen, aber nur eine betraf einen Kunden außerhalb der USA und dieser stammte nicht aus Europa.

Digitale Souveränität lässt sich nicht an der Herkunft eines Anbieters festmachen. Weder ein europäischer Firmensitz noch Serverstandorte innerhalb der EU garantieren per se mehr Sicherheit oder Kontrolle. Entscheidend ist vielmehr das Vertrauen, das durch transparente Prozesse, technische Schutzmaßnahmen, rechtlich belastbare Vereinbarungen und Kontrollmöglichkeiten entsteht.

Europäische Regelwerke wie die DSGVO bieten – unabhängig davon, ob der Anbieter aus den USA oder der EU stammt – wirksame Instrumente zur Wahrung von digitaler Souveränität. Letztlich bedeutet digitale Souveränität nämlich, in Kenntnis von Sach- und Rechtslage, eine souveräne Entscheidung zu treffen. Gerade im Cloud-Bereich mag das keine einfache Aufgabe sein, aber eine lösbare.


(odi)



Source link

Künstliche Intelligenz

Konsortium kauft Electronic Arts für 55 Milliarden US-Dollar


Der kriselnde US-Spielepublisher Electronic Arts wird gekauft und von der Börse genommen. Das teilte EA am Montagnachmittag gemeinsam mit dem Käuferkonsortium mit. Die Kosten liegen demnach bei 55 Milliarden US-Dollar.

Bei den Käufern handelt es sich um den saudi-arabischen Staatsfonds (Public Investment Fund, PIF) sowie Silver Lake und die Investmentfirma, Affinity Partners, die von Donald Trumps Schwiegersohn Jared Kushner gegründet wurde. Die Transaktion soll zu Beginn des Fiskaljahrs 2027 abgeschlossen werden, erklärten die Firmen. Die Summe von 55 Milliarden US-Dollar teilt sich auf in ein Eigenkapital-Investment von 36 Milliarden US-Dollar und einen Schuldenanteil von 20 Milliarden US-Dollar.

Im Rahmen der fremdfinanzierten Übernahme wird Electronic Arts privatisiert. Der US-Publisher hinter der Fußballreihe „EA FC“ (früher „FIFA“) soll weiterhin in Redwood City ansässig bleiben. Auch CEO Andrew Wilson bleibt im Amt, teilten die Firmen mit. Ob diese Jobgarantie auch für die Angestellten gilt, blieb zunächst offen. Erst vor wenigen Monaten hat EA ein „Black Panther“-Spiel eingestampft und Angestellte entlassen. Zuvor hatte EA bereits Angestellte von Codemasters gefeuert und Mitarbeiter von traditionsreichen Studios wie Bioware abgezogen, um an den finanziell erfolgreichen Sportsimulationen im eigenen Portfolio zu arbeiten.

Der Deal könnte hinter dem Kauf von Activision Blizzard durch Microsoft für 69 Milliarden US-Dollar zur zweitgrößten Übernahme in der Geschichte der Spielebranche werden. Er unterliegt aber noch der Freigabe von Aufsichtsbehörden und EA-Aktionären. Die dürften zufrieden sein: Nachdem bereits am Sonntag mehrere US-Wirtschaftszeitungen über den bevorstehenden Deal berichtet hatten, stieg der EA-Aktienkurs um über 15 Prozent.

Der saudi-arabische Investmentfonds PIF gehört mit einem Anteil von rund zehn Prozent bereits zu den größten Anteilseignern von Electronic Arts. Die 1982 gegründete US-Firma zählt zu den zehn umsatzstärksten Spielefirmen der Welt. Erfolgsgaranten sind vor allem Sportspiele wie „EA FC“ und „Madden“, die sich maßgeblich über den Verkauf von Lootboxen finanzieren. Zum Portfolio von EA gehören aber auch Spielereihen wie „Mass Effect“, „Battlefield“, „F1“ und „Die Sims“.


(dahe)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen


Fotografieren mit einer Drohne ist mehr als ein technischer Trend – es erschließt faszinierende und bisher unzugängliche Perspektiven. Landschaften aus der Luft, beeindruckende Küstenlinien oder Stadtansichten aus ungewöhnlichen Winkeln: Drohnen haben die visuelle Sprache der Fotografie revolutioniert. Dank kompakter Modelle mit hochwertigen, stabilisierten Kameras und intuitiver Steuerung ist der Einstieg heute leichter als je zuvor.

Bevor jedoch die ersten Aufnahmen aus der Luft entstehen können, ist eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen unerlässlich. Seit Einführung der EU-Drohnenverordnung gelten auch für Hobbypiloten klare Vorschriften:




Die österreichische Fotografin Sonja Jordan begeistern die Natur, das Reisen an die verschiedensten Orte dieser Welt und das damit verbundene Abenteuer. Ihre Bilder erscheinen in Magazinen und Kalendern.

Seit dem 1. Januar 2021 hat die Europäische Union mit ihrer neuen Drohnenverordnung (EU 2019/947 und EU 2019/945) einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen geschaffen. Für uns als Luftbildschaffende bedeutet das: mehr Klarheit, aber auch neue Pflichten.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Drohnenfotografie: Leitfaden für Einsteiger und rechtliche Grundlagen“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Fritzboxen & Co.: Fritz eröffnet im Oktober eigenen Onlineshop


Wer eine Fritzbox oder andere Produkte von Fritz (früher AVM) kaufen möchte, kann das ab dem 1. Oktober 2025 auch direkt beim Hersteller machen. Fritz eröffnet da einen eigenen Onlineshop mit Direktvertrieb als Alternative zu unabhängigen Händlern. In Eigenschreibweise heißt er „FRITZ! Shop“.

In einer Mitteilung schreibt der Hersteller: „Der FRITZ! Shop ist Teil der strategischen Weiterentwicklung des Unternehmens, welche die Markenpräsenz im heimischen und europäischen Markt stärken und neue Wachstumschancen erschließen soll.“

Bisher sind Fritzboxen vor allem in Deutschland verbreitet. Seit der Übernahme durch einen Investor aus Luxemburg strebt Fritz die Internationalisierung in Europa an. Dazu wechselte der Hersteller bereits seinen Onlineauftritt von avm.de auf fritz.com – samt einhergehender Namensänderung der GmbH.

Zunächst beliefert Fritz die folgenden Länder: Deutschland, Österreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Schweiz, Polen und Spanien.

Fritz will all seine Produkte zum Verkauf anbieten, neben Fritzboxen also etwa Repeater und DECT-Telefone. In Deutschland könnte der Fritz-Shop vor allem dann eine Alternative darstellen, wenn Einzelhändler ein Produkt nicht auf Lager haben. Preisvorteile sind nicht zu erwarten, da sich Händler meistens an die unverbindlichen Preisempfehlungen halten oder diese unterbieten.

Fritz verspricht derweil auf Wunsch eine telefonische Kaufberatung sowie „einen schnellen Versand und umfangreichen Support“. In Support-Fällen ist Fritz beim Kauf über den eigenen Shop neben der Herstellergarantie auch für die gesetzliche Gewährleistung verantwortlich.


(mma)



Source link

Weiterlesen

Beliebt