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Künstliche Intelligenz

So souverän sind US-Clouds für Europa wirklich


Amazon baut in Brandenburg eine von der globalen AWS-Cloud entkoppelte Infrastruktur, Google betreibt eine speziell abgeschottete Cloud für die Bundeswehr, Microsoft wirbt mit einer EU Data Boundary und hat ein „Digital Resilience Commitment“ abgegeben. Ziel all dieser Initiativen: Vertrauen schaffen. Sie sollen garantieren, dass sensible Daten unter nationaler Kontrolle bleiben. Doch wie tragfähig sind diese Zusicherungen – und sind europäische Anbieter grundsätzlich souveräner?


Stefan Hessel

Stefan Hessel

Stefan Hessel ist Rechtsanwalt und Salary-Partner bei reuschlaw in Saarbrücken. Als Head of Digital Business berät er nationale und internationale Unternehmen zu Datenschutz, Cybersicherheit und IT-Recht.

Oft wird angenommen, der Einsatz von Anbietern aus der EU führe automatisch zu mehr digitaler Souveränität. Viele EU-Firmen nutzen diese Erzählung auch strategisch, um sich gegen die etablierte US-Konkurrenz zu positionieren. Doch was genau bedeutet „europäisch“? Zählt der Unternehmenssitz? Die Serverstandorte? Die Eigentümerstruktur oder die Staatsangehörigkeit des Managements?

Zudem mangelt es auch innerhalb Europas nicht an Negativbeispielen. Prominente Fälle wie Wirecard oder PayOne zeigen, dass die bloße Herkunft eines Anbieters kein Garant für digitale Souveränität ist. Schlimmer noch: Es können sogar geopolitische Risiken bestehen, wie die Verwicklung russischer Nachrichtendienste bei Wirecard zeigt.


Aufmacher IT Summit

Aufmacher IT Summit

Ob Cloud, KI oder M365: Kaum ein Unternehmen kommt heute ohne Software und Servcies aus den USA auf. Angesichts der politischen Verwerfungen seit Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump fragen sich immer mehr IT-Verantwortliche: Wie kann ich Abhängigkeiten vermindern und die eigene IT souveräner, resilienter und damit zukunftssicherer aufstellen?

Der IT Summit by heise 2025 am 11. und 12. November im München liefert Antworten. Renommierte Experten erklären, was europäische Cloud-Hoster im Vergleich zu US-Hyperscalern leisten und wie man KI-Lösungen lokal betreibt. Lernen Sie aus Fallstudien, wie andere Unternehmen ihre digitale Abhängigkeit vermindert haben. Erfahren Sie, wie Open Source Ihre Software-Landschaft unabhängiger macht und warum mehr digitale Souveränität die IT-Sicherheit verbessert.

Der IT Summit by heise 2025, die neue Konferenz für IT-Verantwortliche, findet am 11. und 12. November im Nemetschek Haus in München statt. Veranstalter ist heise conferences, das Programm kommt aus der iX-Redaktion.

Digitale Souveränität darf nicht mit technologischer Autarkie verwechselt werden. Vollständige Unabhängigkeit von externen Technologien ist weder realistisch noch wirtschaftlich sinnvoll. Vielmehr geht es um die Fähigkeit, digitale Technologien selbstbestimmt, sicher und regelkonform einsetzen zu können. Vertrauen entsteht durch nachvollziehbare Prozesse, technische Absicherung und vertragliche Garantien – nicht durch Nationalfarben im Logo.

Der notwendige Grad an digitaler Souveränität ist zudem kontextabhängig. Für staatliche Infrastruktur können deutlich höhere Anforderungen sinnvoll sein als für ein mittelständisches Unternehmen. Gerade Unternehmen können sich im Regelfall auf vertragliche Zusagen ihrer Anbieter verlassen, sofern es keine konkreten Anhaltspunkte für deren Unzuverlässigkeit gibt.

Ein zentraler Aspekt digitaler Souveränität ist der Datenschutz. Kritiker befürchten immer wieder, dass personenbezogene Daten bei US-Anbietern unkontrolliert in die USA abfließen. Tatsächlich setzt die DSGVO hier enge Grenzen. Datenschutzrechtlich handelt es sich bei dem Einsatz von Cloud-Diensten meist um eine Auftragsverarbeitung, die in der Regel durch europäische Tochtergesellschaften der großen US-Anbieter erfolgt. Wenn diese sich vertraglich verpflichten, Daten nur innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums zu verarbeiten, liegt keine Drittlandübermittlung vor.

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Dennoch gibt es immer wieder Kritik – insbesondere im Hinblick auf den US-CLOUD-Act. Dieses Gesetz verpflichtet US-Unternehmen, bei rechtmäßigen Anfragen ihrer Strafverfolgungsbehörden auch auf im Ausland gespeicherte Daten zuzugreifen, sofern sie Kontrolle darüber haben. Theoretisch kann das auch Kundendaten einer europäischen Tochtergesellschaft betreffen. Europäische Tochtergesellschaften unterliegen allerdings dem EU-Recht, das klare Grenzen für Datenzugriffe setzt. Dass selbst Datenschutzaufsichtsbehörden hierzulande mitunter an der Durchsetzbarkeit europäischen Rechts auf europäischem Boden zu zweifeln scheinen, wirft zwar Fragen über das Rollenverständnis der Behörden auf, ändert aber nichts an der Rechtslage.

Zudem spielt der CLOUD Act praktisch bislang kaum eine Rolle. Microsoft hat für das erste Halbjahr 2024 Zahlen veröffentlicht: Es gab 166 Anfragen, aber nur eine betraf einen Kunden außerhalb der USA und dieser stammte nicht aus Europa.

Digitale Souveränität lässt sich nicht an der Herkunft eines Anbieters festmachen. Weder ein europäischer Firmensitz noch Serverstandorte innerhalb der EU garantieren per se mehr Sicherheit oder Kontrolle. Entscheidend ist vielmehr das Vertrauen, das durch transparente Prozesse, technische Schutzmaßnahmen, rechtlich belastbare Vereinbarungen und Kontrollmöglichkeiten entsteht.

Europäische Regelwerke wie die DSGVO bieten – unabhängig davon, ob der Anbieter aus den USA oder der EU stammt – wirksame Instrumente zur Wahrung von digitaler Souveränität. Letztlich bedeutet digitale Souveränität nämlich, in Kenntnis von Sach- und Rechtslage, eine souveräne Entscheidung zu treffen. Gerade im Cloud-Bereich mag das keine einfache Aufgabe sein, aber eine lösbare.


(odi)



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Missing Link: Machtzentrale Palantir – eine Software lenkt Organisationen


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Kaum ein Technologieunternehmen polarisiert so stark wie Palantir Technologies. Das 2003 gegründete US-Unternehmen hat sich vom geheimnisvollen Start-up mit CIA-Verbindungen zu einem börsennotierten Konzern entwickelt, der Regierungen und Großkonzerne weltweit beliefert. Palantir verspricht, aus den Daten moderner Organisationen verwertbare Erkenntnisse zu gewinnen. Während Befürworter die Software als revolutionäres Werkzeug für datenbasierte Entscheidungen preisen, warnen Kritiker vor Überwachung, Intransparenz und Vendor-Lock-in-Effekten. Doch was steckt technisch dahinter?

„Palantir ist keine Datenfirma, sondern eine Softwarefirma“ betont das US-Technologie-Unternehmen seit Jahren. Dabei will Palantir mit seiner Software die zentrale Infrastruktur zur Entscheidungsunterstützung für jede Organisation sein. Um das zu erreichen, müsse man „Ordnung ins Datenchaos“ bei den Kunden bringen und eine vernetzte Organisation schaffen. Das Geschäftsmodell von Palantir beruht auf Software-as-a-Service, zu den Lizenzkosten kommen Servicegebühren und Schulungskosten. Wer sich für Palantir entscheidet, macht sich abhängig und verlagert seine digitale Infrastruktur in ein proprietäres Ökosystem.

Der Einsatz von Palantir bedeutet nicht nur eine technische, sondern auch eine strukturelle Bindung der eigenen Organisation an das US-Unternehmen. Ein späterer Systemwechsel ist aufwendig. Zwar bietet Palantir zahlreiche Schnittstellen, um bestehende Systeme und Datenquellen zu integrieren, aber keine Möglichkeit das einmal aufgebaute System zu einem anderen Anbieter umzuziehen. Bestimmte Daten lassen sich exportieren, doch das eigentliche Kapital – die semantischen Strukturen, Logiken, Interaktionen – sind tief mit Palantirs System verknüpft und funktionieren nur dort. Im Zentrum der Architektur steht eine einheitliche Ontologie – ein formales Bedeutungsmodell, das festlegt, wie Daten der Organisation verstanden, verknüpft und operational nutzbar gemacht werden. Auf einem solchen System basierende datengetriebene Entscheidungen und Prozesse können die Arbeitsweise einer Organisation verändern.




Was fehlt: In der rapiden Technikwelt häufig die Zeit, die vielen News und Hintergründe neu zu sortieren. Am Wochenende wollen wir sie uns nehmen, die Seitenwege abseits des Aktuellen verfolgen, andere Blickwinkel probieren und Zwischentöne hörbar machen.

Ob sich Palantir als bundesweite Interimslösung für die Polizei eignet und eingeführt werden soll, wie es der Bundesrat im März 2025 gefordert hat und sich einige Innenminister wünschen, erscheint fraglich. Inzwischen zeigt sich wachsender Widerstand gegen die US-Big-Data-Software für die Polizei und bei der Innenministerkonferenz (IMK) konnte keine Einigung für die bundesweite Einführung von Palantir erzielt werden. Stattdessen stellte die IMK in ihrem Beschluss vom 18. Juni 25 fest, „dass die Fähigkeit der automatisierten Datenanalyse als ein Schlüsselelement der künftigen digitalen Sicherheitsinfrastruktur hinsichtlich Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität und ihrer Rechtskonformität keiner strukturellen Einflussmöglichkeit durch außereuropäische Staaten ausgesetzt sein darf“ und „vor diesem Hintergrund die Entwicklung einer digital souveränen Lösung anzustreben ist“.

Den Bundesländern steht es nach wie vor frei, (weiter) mit Palantir zusammenzuarbeiten. Baden-Württemberg plant bereits seit Längerem die Einführung einer Landes-VeRA und hat dafür nach Rücksprache mit Bayern 18,5 Millionen Euro an Haushaltsmittel für 2025/2026 veranschlagt. Auch Sachsen-Anhalt möchte Palantir einführen, berichtet der MDR.

Wie sich die Arbeitsweise mit Palantir ändert, zeigen die Erfahrungen bei der Landespolizei Hessen, die Palantir Gotham als „HessenData“ seit 2017 einsetzt. Jährlich werden mehrere Tausend Abfragen mit dem System durchgeführt, das von jedem Arbeitsplatz aus erreichbar ist. Als im Februar 2023 das Bundesverfassungsgericht die Regeln zur Datenanalyse bei der Polizei beanstandete, wurde dem Land Hessen eine Frist für die Gesetzesänderung eingeräumt, in der die Nutzung von HessenData unter Auflagen weiter erlaubt war. Hessen passte seine Rechtsgrundlage an, weshalb HessenData weiter in Betrieb ist. Das System sorge für mehr Effizienz und „eigentlich ist jede Nutzung im Alltag der Kollegen schon ein Riesenerfolg“, zitiert die SZ in einem aktuellen Beitrag eine Polizistin aus dem Innovation Hub 110, die für den Betrieb der Plattform verantwortlich ist. Palantir scheint fester Bestandteil der hessischen Ermittlungsarbeit zu sein und Hessen ist auch an einem Ausbau der Analysefähigkeiten mit KI interessiert. So nahmen Mitarbeiter des Innovation Hub 110 im Mai 2025 mit einer eigenen Live-Demo an einer AIP Expo von Palantir in München teil, wie sie auf LinkedIn mitteilten. Palantir veranstaltet solche AIP Expos als geschlossenes Networking-Event für Führungskräfte aus seinem Kundenstamm, um die Integration von KI in seine Produkte in der Praxis durch einzelne Kunden selbst vorführen zu lassen.

Um die dahinterliegende Systemarchitektur besser einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die zentralen Palantir-Produkte – insbesondere auf die modular aufgebauten Plattformen Foundry und Gotham. Sie bilden die technische Grundlage für Anwendungen wie HessenData , DAR (NRW) oder VeRA (Bayern), die sich mittels AIP (Artificial Intelligence Platform) leicht mit KI-Funktionalitäten ergänzen lassen könnten.

Die Hauptprodukte sind Palantir Foundry und Palantir Gotham, dazu kommen Palantir AIP und Palantir Apollo. Alle Produkte werden als „Plattformen“ beworben, wobei betont wird, dass sie keine Datenplattform, sondern eine modular aufgebaute Betriebsplattform sind, und als OS dienen sollen.

Foundry wird als „Ontologie-basierte Betriebssystem für das moderne Unternehmen“ beworben; während der Slogan „Deine Software ist das Waffensystem“ für Gotham als „Betriebssystem für die globale Entscheidungsfindung“ bei Behörden und Organisationen im Sicherheitsbereich wirbt.

Das Betriebssystem setzt sich in seiner Basis aus dem „Palantir Data Store“ als physische/technische Ebene der Speicherstruktur für Roh- und Transformationsdaten und der Ontologie als logischer Bedeutungsebene für die Daten zusammen. Der „Palantir Data Store“ ist Bestandteil von Foundry. In Foundry erfolgt die Datenintegration, -modellierung und -analyse.

Die Ontologie ist als zentrales Struktur- und Organisationsprinzip das Herzstück des Palantir-Systems, das zum semantischen Rückgrat der das System nutzenden Organisation wird.

Eine Ontologie ist ein formales Modell, das Konzepte, Entitäten und ihre Eigenschaften und Beziehungen zueinander einheitlich und strukturiert beschreibt.

So wird eine gemeinsame Bedeutungswelt in einem zentralen System geschaffen, in dem Daten quer über Systeme hinweg aus unterschiedlichsten Quellen und Formaten zusammenfließen, vereinheitlicht, kontextualisiert und analysierbar werden.

Über heterogene IT-Systemlandschaften einer Organisation und ihrer Daten hinweg wird mit der Ontologie eine gemeinsame Sprache als semantische Zwischenebene (Semantic Layer) geschaffen. Und diese Sprache kann auch in der Zusammenarbeit mit anderen Organisationen genutzt werden, wenn sie dieselbe Ontologie nutzen.

Mit Palantirs Ontologie wird ein digitaler Zwilling einer Organisation erstellt. Daten, Prozesse, Regeln und Nutzerinteraktionen werden in einem einheitlichen Modell strukturiert zentral zusammengeführt – dieses Wissen lässt sich maschinell verarbeiten, durchsuchen und logisch verknüpfen. Es lassen sich nicht nur Zusammenhänge verstehen und Rückschlüsse ziehen, sondern auch steuerbare Aktionen durchführen.

Diese Ontologie ist vollständig anpassbar und erweiterbar – sie bildet die Struktur, auf der alle Analysen, Datenflüsse und Benutzeroberflächen in Palantir-Produkten aufbauen. Über die Ontologie wird bestimmt, was sichtbar wird, was verknüpft wird, was als relevant gilt.



Im „Ontology Manager“ definiert man Entitäten – im Beispiel ein Passagierflugzeug – und weist ihnen Eigenschaften zu. Die Ontologie verknüpft diese mit (Echtzeit-)Daten, Prozessen, Regeln und führt sie in einem einheitlichen Modell strukturiert zentral zusammen.

(Bild: Screenshot/Palantir)

  • Object Types – definieren Entitäten wie zum Beispiel „Person“, „Sache“, „Ereignis“, „Vorfall“, „Produktionslinie“, „Konzept“
  • Properties – beschreiben Eigenschaften/Attribute dieser Entitäten, etwa „Name“, „Kennzeichen“, „Ort“, „Datum“, „Zeitstempel“
  • Shared Properties – beschreibt eine Eigenschaft, die auf mehreren Objekttypen verwendet wird, so lassen sich Eigenschaftsmetadaten zentral verwalten
  • Link Types – repräsentieren Beziehungen zwischen Entitäten, zum Beispiel „enthält“, „war bei“, „kennt“, „verwendet“, „wohnt“, „Fahrer“, „Mitfahrer“, „ist Mitglied bei“, „Zeuge“, „Beschuldigter“, „Tatverdächtiger“
  • Action Types – ermöglicht Änderungen an den Entitäten, ihren Eigenschaften und Beziehungen. Dabei können nach Durchführung der Aktion auch (automatisiert) weitere Aktionen folgen, die in den jeweiligen Aktions-Schemata hinterlegt sind.
  • Functions – ermöglichen die Interaktion mit den Entitäten in Form von Logiken, die ausgeführt werden
  • Object Views – Darstellung von Informationen und Arbeitsabläufen, die sich auf ein bestimmtes Objekt beziehen, es könnte etwa ein Steckbrief angezeigt werden oder eine detaillierte Darstellung aller mit einem Objekt zusammenhängenden Informationen
  • Rollen – die direkte Anwendung von Rollen auf jede Ontologie-Ressource, unabhängig von den Berechtigungen auf die ursprüngliche Datenquelle
  • Interfaces – abstraktes Schema für Schnittstellen ist ein Ontologietyp, der die Form eines Objekttyps und seine Funktionen beschreibt. Schnittstellen ermöglichen eine konsistente Modellierung und Interaktion mit Objekttypen, die eine gemeinsame Form haben.



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Digital Markets Act: Apple baut App Store in der EU erneut um


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Apple kommt der EU-Kommission entgegen und führt weitere Anpassungen im europäischen App Store durch, um dem Digital Markets Act (DMA) zu entsprechen. Dies hatte sich bereits abgezeichnet, da dem Konzern sonst hohe zusätzliche Strafen gedroht hätten. Auf Entwickler kommen erneut neue Tarife und vor allem Möglichkeiten zu, ihre Anwendungen über den Apple-Softwareladen und darüber hinaus zu vermarkten. Das Tarifdickicht ist allerdings nur schwer zu durchblicken – erst in den kommenden Tagen dürften weitere Details folgen.

Laut Apple dürfen Entwickler künftig Angebote „über alle Kanäle“ bewerben, nicht nur ihre eigenen Websites. Das dürfen sowohl andere Apps, alternative App-Marketplaces (wie Apple alternative App-Läden nennt) und externe Websites sein. In-App-Inhalte dürfen eine native UI sowie In-App-Webansichten haben, um etwa für Käufe über das eigene Angebot zu werben. Entwickler können zudem beliebige URLs verwenden, nicht mehr nur eine statische – Tracking ist auch erlaubt, genauso wie Redirects. Links und Werbung dürfen „frei gestaltet“ werden, so Apple weiter. Auch die Dialoge, in denen Apple darauf hinweist, dass die Nutzer den App Store verlassen („Scare Sheets“), werden weniger – sie können zudem mittels Opt-out verborgen werden. Auch die Installation alternativer App-Marketplaces wird vereinfacht und für Nutzer weniger beschwerlich.

Apple verändert gleichzeitig auch seine Gebühren – teilweise jetzt und teilweise mit Stichtag 1. Januar 2026. Dies gilt für alle Entwickler, egal ob sie direkt vertreiben, den App Store für In-App-Verkäufe nutzen oder alternative App-Marketplaces verwenden. Die umstrittene „Core Technology Fee“ (CTF) für „digitale Güter und Dienste“ entfällt ab dem 1. Januar. Sie wird durch eine „Core Technology Commission“ (CTC) und eine „Initial Acquisition Fee“ ersetzt. Diese beträgt 2 Prozent auf Verkäufe von digitalen Gütern und Diensten „durch neue Nutzer“ innerhalb von sechs Monaten nach dem ersten Download einer App. Entwickler im Rahmen des „Small Business Program“ (unter einer Million US-Dollar Umsatz pro Jahr) müssen die CTC nicht entrichten. Auch für User, die bereits existieren, muss die CTC nicht entrichtet werden.

Weiterhin wird Apple zwei neue „Tiers“ als „Store Service Fee“ einführen. Für 5 Prozent Provision (Tier One) gibt es grundlegende Dienste wie „App-Vertrieb und App-Auslieferung“, Sicherheitsfunktionen sowie App Management. Für 13 Prozent (Tier Two) sind „alle Dienste aus dem heutigen App Store“ enthalten. Was das konkret bedeutet, muss sich noch zeigen. Verwirrenderweise gibt es laut Angaben von 9to5Mac auch noch eine weitere Tarifstufe der CTC, die allerdings offenbar dauerhaft anfällt, wenn über alternative Wege verkauft wird: Sie soll 5 Prozent betragen. Verwirrenderweise wird es anfangs noch CTC und CTF noch gleichzeitig geben, zudem hat Apple zwei verschiedene „Terms“ (Standard und Alternative), was Entwickler zusätzlich verwirrt.

In einer ersten Reaktion bekam Apple gleich wieder Kritik ab: Epic-Chef Tim Sweeney, der sich mit Apple seit Jahren im Rechtsstreit befindet, schrieb auf X, Apples Anpassungen seien „Malicious Compliance“, konkurrierende Bezahlverfahren würden nicht nur besteuert, sondern auch „kommerziell verkrüppelt“.


(bsc)



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Weniger Daten fürs Training: Gemini für Android soll mehr Privatsphäre achten


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Google informiert Gemini-Nutzerinnen und Nutzer derzeit mit einer E-Mail darüber, dass am 7. Juli ein Update verteilt werden soll. Dieses werde es dem KI-Assistenten ermöglichen, Telefon, Nachrichten, WhatsApp und Dienstprogramme auf dem Telefon zu nutzen, „unabhängig davon, ob die Gemini-Apps-Aktivität aktiviert oder deaktiviert ist“.

Google erklärt, dass bei Nutzern ab 18 Jahren die Funktion „Aktivitäten in Gemini-Apps“ standardmäßig aktiviert ist und dadurch alle Gemini-Aktivitäten speichert. So lassen sich etwa alte Prompts wieder auffinden, aufrufen und löschen.

Dies führte zur Verwirrung, wie Android Authority und 9 to 5 Google berichten. Denn man ging zunächst davon aus, dass Google künftig Daten über die Funktionen sammle, egal ob das Feature ein- oder ausgeschaltet sei. Bislang konnte Gemini nur mit Apps oder Erweiterungen für Telefon, Nachrichten und Co. interagieren, wenn die Gemini-Apps-Activity-Funktion aktiviert ist.

Daraufhin stellte Google klar, dass die Neuerung mehr Privatsphäre ermögliche, da die Deaktivierung der Aktivitätseinstellung für Gemini-Apps verhindere, dass Interaktionen mit dem Chatbot zur „Bereitstellung, Verbesserung, Entwicklung und Personalisierung“ von Google-Produkten und KI-Modellen verwendet werden.

Ferner erklärt der Konzern, dass Nutzer nach dem Juli-Update Gemini verwenden können, „um tägliche Aufgaben auf ihren mobilen Geräten zu erledigen, wie das Senden von Nachrichten, das Einleiten von Anrufen und das Einstellen von Timern, während die Gemini-Apps-Activity ausgeschaltet ist“. Bei ausgeschalteter Gemini-Apps-Aktivität werden Gemini-Chats nicht überprüft oder zur Verbesserung der KI-Modelle verwendet, heißt es konkret weiter.

Die Neuerung bedeutet, dass Gemini künftig mehr wie der Google Assistant auf Android-Geräten funktioniert und man bei der Verwendung nicht mehr Googles KI-Traingsdatensätze füttert. Durch die Deaktivierung der Gemini-App-Aktivitäten werden Gemini-Interaktionen dann nicht mehr im Aktivitätsverlauf angezeigt. Google weist jedoch darauf hin, dass Unterhaltungen aus Sicherheitsgründen weiterhin bis zu 72 Stunden gespeichert werden, unabhängig davon, ob die Einstellung deaktiviert sei oder nicht.

Nutzer können in den Gemini-Einstellungen zudem bestimmen, auf welche unterstützten Apps der KI-Assistent Zugriff erhalten darf. Es ist unter anderem möglich, den Zugriff auf den Google-Workspace (Docs, Mail, Kalender etc.), Maps, Whatsapp, Spotify und weitere zu einzeln zu verwehren oder zu erlauben.

Google hatte im März 2025 Jahres angekündigt, den 2016 eingeführten Google Assistant einzustampfen und ihn gegen Gemini zu ersetzen. Gemini wird im Laufe der nächsten Monate auf Smartwatches, Autos und ins Smart-Home einziehen. Zudem soll er laut Google mittelfristig nicht nur persönlicher, sondern „proaktiv“ und „leistungsfähiger“ werden. Zuletzt hatte Gemini die Funktion „Geplante Aktionen“ erhalten.


(afl)



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