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Datenschutz & Sicherheit

So umfassend will Warken die Gesundheitsdaten aller Versicherten verknüpfen


Rund 75 Millionen gesetzlich Versicherte, ihre Gesundheitsdaten täglich übermittelt an ein nationales Forschungsdatenzentrum, verknüpfbar mit hunderten Medizinregistern und europaweit vernetzt – das ist die Vision von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

Die Ministerin präsentierte in der vergangenen Woche ihre „Digitalisierungsstrategie für das Gesundheitswesen und die Pflege“. Darin verspricht Warken eine bessere medizinische Versorgung und mehr Patientensouveränität. Tatsächlich aber zielt ihre Strategie vor allem darauf ab, eine der umfassendsten Gesundheitsdateninfrastrukturen weltweit aufzubauen.

Das knapp 30-seitige Papier legt zugleich die Grundlage für ein umfangreiches „Digitalgesetz“. Den Entwurf will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) noch im laufenden Quartal vorlegen. Die Rechte der Patient:innen drohen darin weitgehend auf der Strecke zu bleiben.

Die geplante Dateninfrastruktur ruht auf drei Säulen: die elektronische Patientenakte, das Forschungsdatenzentrum Gesundheit und das geplante Medizinregistergesetz. Das Zusammenspiel aller drei Vorhaben ebnet auch der EU-weiten Vernetzung der Gesundheitsdaten den Weg.

Die ePA soll zur „Gesundheits(daten)plattform“ werden

Alle Versicherten, die nicht widersprochen haben, besitzen seit Januar 2025 eine elektronische Patientenakte (ePA); seit Oktober 2025 sind Behandelnde dazu verpflichtet, sie zu verwenden. Gesundheitsministerin Warken will die ePA nicht nur zum „zentralen Dreh- und Angelpunkt“ der ärztlichen Versorgung machen, sondern auch zur „Gesundheits(daten)plattform“ ausbauen.

Dafür sollen erstens mehr strukturierte Daten in die ePA fließen, die dann „möglichst in Echtzeit für entsprechende Anwendungsfälle nachnutzbar“ sind. Derzeit sind dort vor allem noch PDF-Dateien hinterlegt, die nicht einmal durchsuchbar sind, was den Umgang mit der ePA aus Sicht von Behandelnden deutlich erschwert.

Zweitens soll die ePA weitere Funktionen wie eine digitale Terminvermittlung und elektronische Überweisungen erhalten. Die Patientenakte soll so „auch interessanter werden für diejenigen, die nicht krank sind“, kündigte Warken an. Derzeit nutzen gerade einmal rund 4 Millionen Menschen ihre ePA aktiv. Bis zum Jahr 2030 soll sich ihre Zahl, so das Ziel des BMG, auf 20 Millionen erhöhen.

„Künstliche Intelligenz“ soll Symptome auswerten

Wer sich krank fühlt, soll künftig auch über die ePA-App eine digitale Ersteinschätzung einholen können. Mit Hilfe eines Fragenkatalogs sollen Versicherte dann erfahren, ob ihre Symptome den Gang zur Hausärztin oder gar zur Notfallambulanz rechtfertigen.

Diese Auswertung soll offenbar auch mit Hilfe sogenannter Künstliche Intelligenz erfolgen. Ohnehin soll KI laut Warken „in Zukunft da eingesetzt werden können, wo sie die Qualität der Behandlung erhöht, beim Dokumentationsaufwand entlastet oder bei der Kommunikation unterstützt“. Bis 2028 sollen beispielsweise mehr als 70 Prozent der Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegeversorgung KI-gestützte Dokumentation nutzen – ungeachtet der hohen Risiken etwa für die Patientensicherheit oder die Autonomie der Leistungserbringer.

Dafür will das BMG „unnötigen bürokratischen Aufwand“ für KI-Anbieter reduzieren. Das Ministerium strebt dafür mit Blick auf den Digitalen Omnibus der EU-Kommission „eine gezielte Anpassung der KI-Verordnung“ an. Das umstrittene Gesetzesvorhaben der Kommission zielt darauf ab, Regeln für risikoreiche KI-Systeme hinauszuzögern und den Datenschutz deutlich einzuschränken. Zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich, dass mit dem Omnibus der „größte Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“ drohe.

Forschungsdatenzentrum soll als „Innovationsmotor“ wirken

Die in der ePA hinterlegten Daten sollen aber nicht nur der ärztlichen Versorgung dienen, sondern vor allem auch der Forschung zugutekommen. Sie sollen künftig – sofern Versicherte dem nicht aktiv widersprechen – täglich automatisch an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gehen. Während Warken die ePA als „Dreh- und Angelpunkt“ der Versorgung sieht, beschreibt sie das FDZ als „Innovationsmotor“ der Gesundheitsforschung.

Das FDZ wurde nach jahrelangen Verzögerungen im vergangenen Herbst erst handlungsfähig. Es ist beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt. Forschende können sich bei dem Zentrum registrieren, um mit den dort hinterlegten Daten zu arbeiten. Auch Pharma-Unternehmen können sich bewerben. Eine Voraussetzung für eine Zusage ist, dass die Forschung einem nicht näher definierten „Gemeinwohl“ dient.

Die pseudonymisierten Gesundheitsdaten sollen das FDZ nicht verlassen. Stattdessen erhalten Forschende Zugriff auf einen Datenzuschnitt, der auf ihre Forschungsfrage abgestimmt ist. Die Analysen erfolgen in einer „sicheren Verarbeitungsumgebung“ auf einem virtuellen Desktop, das Forschende übers Internet aufrufen können.

Ob dabei tatsächlich angemessene Schutzstandards bestehen, muss indes bezweifelt werden. Denn das Forschungszentrum verfügte in den vergangenen Jahren nicht einmal über ein IT-Sicherheitskonzept, weshalb auch ein Gerichtsverfahren der Gesellschaft für Freiheitsrechte ruht.

Gemeinsam mit der netzpolitik.org-Redakteurin Constanze Kurz hatte die GFF gegen die zentrale Sammlung sensibler Gesundheitsdaten beim FDZ geklagt. Aus ihrer Sicht sind die gesetzlich vorgesehenen Schutzstandards unzureichend, um die sensiblen Gesundheitsdaten vor Missbrauch zu schützen. Sie verlangt daher für alle Versicherten ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht gegen die Sekundärnutzung der eigenen Gesundheitsdaten. Nachdem das FDZ seit Oktober den aktiven Betrieb aufgenommen hat, dürfte das ruhende Verfahren in Kürze fortgesetzt werden.

„Real-World-Überwachung“ ermöglichen

Dessen ungeachtet haben sich laut BfArM-Präsident Karl Broich bereits 80 Einrichtungen beim FDZ registriert. Die Antragsteller kommen zu gleichen Teilen aus Wirtschaft, Verwaltung und Forschung. Mehr als zwei Drittel von ihnen hätten bereits konkrete Forschungsanträge gestellt, bis zum Ende des Jahres will Warken diese Zahl über die Schwelle von 300 hieven. Alle positiv beschiedenen Anträge sollen künftig in einem öffentlichen Antragsregister einsehbar sein.

Zum Jahreswechsel wird das FDZ wohl auch über weit mehr Daten verfügen als derzeit. Bislang übermitteln die gesetzlichen Krankenkassen die Abrechnungsdaten all ihrer Versicherten an das Forschungszentrum. Diese geben bereits Auskunft darüber, welche Leistungen und Diagnosen die Versicherungen in Rechnung gestellt bekommen haben.

Ab dem vierten Quartal dieses Jahres sollen dann nach und nach die Behandlungsdaten aus der ePA hinzukommen. Den Anfang machen Daten aus der elektronischen Medikationsliste, anschließend folgen die Laborfunde, dann weitere Inhalte.

Der baldige Datenreichtum gibt dem FDZ aus Sicht von BfArM-Chef Broich gänzlich neue Möglichkeiten. Er geht davon aus, dass seine Behörde in zehn Jahren bundesweit „einer der großen Daten-Hubs“ ist. Mit den vorliegenden Daten könnten Forschende dann umfassende „Lifecycle-Beobachtungen“ durchführen – „eine Real-World-Überwachung also, die klassische klinische Prüfungen so nicht abdecken können“.

Auch im FDZ soll „Künstliche Intelligenz“ mitwirken. Zum einen in der Forschung selbst: „Dafür arbeiten wir an Konzepten, die Datenschutz, Sicherheit und wissenschaftliche Nutzbarkeit von Beginn an zusammendenken“, sagt Broich. Zum anderen soll das FDZ Datensätze etwa für das Training von Sprachmodellen bereitstellen, wie die Digitalisierungsstrategie des BMG ausführt und auch bereits gesetzlich festgeschrieben ist. Sowohl Training als auch Validierung und Testen von KI-Systemen sind eine zulässige Nutzungsmöglichkeiten. Das bedeutet konkret: Die sensiblen Gesundheitsdaten von Millionen Versicherten können zum Training von Sprachmodellen verwendet werden.

Warken will Medizinregister miteinander verknüpfen

Ab 2028 könnten Trainingsdaten dann auch detaillierte Daten zu Krebserkrankungen enthalten. Denn in knapp zwei Jahren sollen die FDZ-Datenbestände mit Krebsregistern sowie dem Projekt genomDE verknüpft werden, das Erbgutinformationen von Patient:innen sammelt.

Die Datenfülle beim FDZ dürfte damit noch einmal ordentlich zunehmen. Allein die Krebsregister der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz halten Daten von insgesamt mehr als drei Millionen Patient:innen vor. Wer nicht möchte, dass etwa die eigenen Krebsdaten mit den Genomdaten verknüpft werden, muss mindestens einem der Register komplett widersprechen.

Im Gegensatz etwa zu den Krebsregistern der Länder, die auf Basis spezieller rechtlicher Grundlagen arbeiten, bewegen sich die meisten anderen Medizinregister dem BMG zufolge derzeit „in einem heterogenen Normengeflecht von EU-, Bundes- und Landesrecht“, was „die Schaffung einer validen Datenbasis“ behindere.

Das Ministerium hat daher bereits im Oktober das „Gesetz zur Stärkung von Medizinregistern und zur Verbesserung der Medizinregisterdatennutzung“ auf den Weg gebracht. Der Referentenentwurf sieht vor, einheitliche rechtliche Vorgaben und Qualitätsstandards für Medizinregister zu schaffen.

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Ein Zentrum für Medizinregister (ZMR), das ebenfalls am BfArM angesiedelt wäre, soll demnach bestehende Medizinregister nach festgelegten Vorgaben etwa hinsichtlich Datenschutz und Datenqualität bewerten. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen. Die personenbezogenen Daten, die dort gespeichert sind, können für die Dauer von bis zu 100 Jahren in den Registern gespeichert werden.

Derzeit gibt es bundesweit rund 350 Medizinregister. Zu den größten zählen das „Deutsche Herzschrittmacher Register“, das die Daten von mehr als einer Million Patient:innen enthält, und das „TraumaRegister DGU“ mit Daten von mehr als 100.000 Patient:innen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass etwa drei Viertel der bestehenden Medizinregister Interesse daran haben könnten, in das Verzeichnis des ZMR aufgenommen zu werden.

Verbraucher- und Datenschützer:innen mahnen Schutzvorkehrungen an

Gesundheitsdaten, die dem ZMR vorliegen, sollen ebenfalls pseudonymisiert oder anonymisiert der Forschung bereitstehen. Das geplante Medizinregistergesetz sieht außerdem vor, dass die Daten qualifizierter Register ebenfalls miteinander verknüpft werden können.

Zu diesem Zweck sollen Betreiber von Medizinregistern und die meldenden Gesundheitseinrichtungen registerübergreifende Pseudonyme erstellen dürfen. Als Grundlage dafür soll der unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) dienen.

Fachleute weisen darauf hin, dass eine Pseudonymisierung insbesondere bei Gesundheitsdaten keinen ausreichenden Schutz vor Re-Identifikation bietet. Das Risiko wächst zudem, wenn ein Datensatz mit weiteren Datensätzen zusammengeführt wird, wenn diese weitere personenbezogene Daten der gleichen Person enthält.

Das Netzwerk Datenschutzexpertise warnt zudem davor, die Krankenversichertennummer in einer Vielzahl von Registern vorzuhalten. Weil im Gesetzentwurf notwendige Schutzvorkehrungen fehlen würden, sei „das Risiko der Reidentifizierung bei derart pseudonymisierten Datensätzen massiv erhöht“.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert die Menge an personenbezogenen Daten, die laut Gesetzentwurf an qualifizierte Medizinregister übermittelt werden dürfen. Dazu zählen neben sozialdemographischen Informationen auch Angaben zu Lebensumständen und Gewohnheiten sowie „zu einem Migrationshintergrund oder einer ethnischen Zugehörigkeit, der Familienstand oder die Haushaltsgröße“.

Um die Patient:innendaten besser zu schützen, forderte der Verband bereits im November vergangenen Jahres, eindeutig identifizierende Daten vom Kerndatensatz eines Medizinregisters getrennt aufzubewahren.

Gesundheitsministerium schafft Schnittstellen in die EU

Das Gesundheitsministerium lässt sich davon jedoch nicht beirren und strebt weitere Datenverknüpfungen an. Laut seiner Digitalisierungsstrategie will das BMG das Forschungspseudonym auch dazu nutzen, um die Gesundheits- und Pflegedaten „mit Sozialdaten und Todesdaten zu Forschungszwecken“ sowie „mit Abrechnungs- und ePA-Daten“ zu verbinden. Ob Versicherte dieser umfangreichen Datenverknüpfung überhaupt noch effektiv und transparent widersprechen können, ist derzeit zweifelhaft. Sicher aber ist: Der Aufwand dürfte immens sein.

Die Digitalisierungsstrategie macht ebenfalls deutlich, dass das Ministerium die geplanten Maßnahmen auch in Vorbereitung auf den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) ergreift. Der EHDS ist der erste sektorenspezifische Datenraum in der EU und soll als Blaupause für weitere sogenannte Datenräume dienen. Schon in wenigen Jahren sollen hier die Gesundheitsdaten von rund 450 Millionen EU-Bürger:innen zusammenlaufen und grenzüberschreitend ausgetauscht werden.

Konkret bedeutet das: In gut drei Jahren, ab Ende März 2029, können auch Forschende aus der EU beim FDZ Gesundheitsdaten beantragen. Und das Zentrum für Medizinregister soll dem BMG zufolge ebenfalls Teil der europäischen Gesundheitsdateninfrastruktur werden.

Der größte Brückenschlag in der Gesundheitsdateninfrastruktur steht also erst noch bevor. Und auch hier bleibt die Ministerin eine überzeugende Antwort schuldig, was die Versicherten davon haben.



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Datenschutz & Sicherheit

Chatkontrolle: Tech-Riesen wollen trotz ausgelaufener EU-Regeln weiter scannen


Das politische Tauziehen in Brüssel über die freiwillige Chatkontrolle hat ein vorläufiges Ende mit weitreichenden Konsequenzen gefunden: Seit diesem Wochenende fehlt für das anlasslose Scannen privater Kommunikation in der EU die rechtliche Grundlage. Eine entsprechende Übergangsregelung, die es Anbietern wie Meta, Google oder Microsoft erlaubte, Messenger-Dienste und E-Mails proaktiv nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder (CSAM) zu durchsuchen, ist ausgelaufen. Die EU-Kommission und Sicherheitsbehörden beklagen nun eine Schutzlücke. Bürgerrechtler wittern dagegen die Chance, den Kinderschutz auf ein rechtsstaatlich solides Fundament zu stellen.

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Die Reaktionen auf das Auslaufen der Verordnung fallen heftig aus. EU-Innenkommissar Magnus Brunner nannte die im Parlament gescheiterte Verlängerung „schwer nachvollziehbar“. Kinderschutzorganisationen wie die Internet Watch Foundation sprachen von einem „eklatanten politischen Versagen“. Ohne die Ausnahmeverordnung verstoßen automatisierte Scans privater Nachrichten nach Ansicht von Experten gegen die geltende E-Privacy-Richtlinie. Ein Kommissionssprecher konstatierte: „Ohne Rechtsgrundlage ist es Unternehmen nicht mehr gestattet, sexuellen Kindesmissbrauch in der privaten Kommunikation proaktiv aufzuspüren.“

Doch die großen Tech-Konzerne denken nicht an einen sofortigen Stopp ihrer Überwachungsmaßnahmen. Google, Meta, Microsoft und die Snapchat-Mutter Snap kündigten am Samstag in einer gemeinsamen Erklärung an, dass sie „weiterhin freiwillige Maßnahmen ergreifen werden“, um entsprechendes Material auf ihren Plattformen zu identifizieren. Sie warnen: Generell bestehe mit der Gesetzesänderung „die Gefahr, dass Kinder weltweit weniger vor den abscheulichsten Schäden geschützt sind“.

Das Quartett fordert die EU-Institutionen zugleich auf, „dringend Verhandlungen über einen Regulierungsrahmen abzuschließen“. Ein Brancheninsider verwies gegenüber Politico darauf, dass die Rechtslage zwar „trüb“ geworden sei. Das mache das Scannen aber nicht zwingend ungesetzlich. Diese Einschätzung steht im direkten Widerspruch zur Ansicht nicht nur der Kommission. Vor dem Greifen der Ausnahmebestimmung hatte die Meta-Tochter Facebook das Rastern der Kommunikation Ende 2020 ausgesetzt.

Widerstand gegen die Fortführung der seit Jahren umkämpften Praxis kommt etwa von der Piratenpartei und deren Ex-EU-Abgeordneten Patrick Breyer. Sie argumentieren, dass das bisherige System vor allem „Scheinsicherheit“ produziert habe. Laut Zahlen des Bundeskriminalamts (BKA) seien fast die Hälfte der durch US-Konzerne ausgelösten Verdachtsmeldungen strafrechtlich irrelevant. Zudem handele es sich bei 99 Prozent der Meldungen von Meta um bereits bekanntes Material, dessen Detektion keinen laufenden Missbrauch stoppe. So würden die Behörden nur mit Dubletten überlastet.

„Das Aus der anlasslosen Chatkontrolle ist kein Rückschlag, sondern eine Chance für echten Kinderschutz“, unterstrich Breyer. Er vergleicht die Massenüberwachung mit dem Versuch, den Boden aufzuwischen, während der Wasserhahn weiterläuft. Stattdessen müsse das Augenmerk auf die Quelle des Übels gerichtet werden.

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Zusammen mit der Piraten-Vorsitzenden Lilia Kayra Kuyumcu hat Breyer einen Aktionsplan vorgelegt, der den Fokus hin zu einem gezielten Vorgehen verschieben soll. Ein Punkt ist das Prinzip „Löschen statt Wegsehen“. Frei werdende Kapazitäten beim BKA, die bisher durch die Flut irrelevanter Meldungen gebunden waren, sollen genutzt werden, um Missbrauchsdarstellungen in Darknet-Foren aktiv aufzuspüren und entfernen zu lassen. Bislang lassen Strafverfolger solche Funde oft im Netz stehen.

Weitere Kernpunkte: Apps sollen so vorkonfiguriert sein, dass Fremdkontakte und die Freigabe persönlicher Daten standardmäßig erschwert werden (Safety by Design). Für Ermittler seien gezielte, richterlich angeordnete Überwachungsmaßnahmen gegen konkrete Verdächtige das beste Instrument. Ein „Klassensatz zur digitalen Selbstverteidigung“ soll Schülern zudem helfen, Versuche des Heranpirschens potenzieller Täter übers Netz (Grooming) frühzeitig zu erkennen.

Auch selbst sexualisierter Gewalt Ausgesetzte begrüßen das Ende der anlasslosen Scans. Der IT-Experte Alexander Hanff hebt hervor, wie wichtig verschlüsselte und private Kommunikation für Opfer sei: „Wir Überlebende brauchen Privatsphäre, denn ohne sie verlieren wir unsere Stimme.“ Er wirft der Kommission vor, Millionen in Algorithmen investiert zu haben, die Kinder nicht wirksam schützen. Direkte Hilfe für Betroffene fehle dagegen.

Parallel laufen die Gespräche über eine dauerhafte „Chatkontrolle 2.0“ in Brüssel, die noch Monate andauern könnten. Bis dahin bleibt die rechtliche Situation für die Tech-Riesen heikel. Sollten sie ihre Scans ohne explizite Erlaubnis fortsetzen, drohen neben Bußgeldern wegen Datenschutzverstößen auch neue Grundsatzurteile. Bereits 2021 legte die ehemalige EuGH-Richterin Ninon Colneric in einem Gutachten dar, dass solche Eingriffe die Grundrechte auf Privatsphäre und freie Meinungsäußerung unverhältnismäßig verletzten. Die Debatte zeigt: Der Kampf gegen Kindesmissbrauch ist unbestritten. Über den Weg dorthin bleibt Europa aber gespalten.


(nen)



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Datenschutz & Sicherheit

Jetzt updaten! Kritische FortiClient-EMS-Lücke wird attackiert


In FortiClient EMS klafft eine Zero-Day-Lücke, die Angreifer bereits in freier Wildbahn angreifen. Sie können dadurch ohne vorherige Authentifizierung Schadcode einschleusen und ausführen.

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Davor warnt der Hersteller Fortinet nun in einer Sicherheitsmitteilung. Demnach hat FortiClient EMS eine Schwachstelle in den Zugriffskontrollen, was Angreifern ohne vorherige Anmeldung ermöglicht, unberechtigt Code oder Befehle mittels manipulierter Anfragen einzuschleusen und auszuführen (CVE-2026-35616, CVSS 9.8, Risiko „kritisch“). Und genau das machen bösartige Akteure bereits im Internet, wie Fortinet den Angaben nach beobachtet hat. Details zu den Angriffen, etwa zu Art und Umfang, nennt Fortinet nicht. Ebenso fehlen Hinweise auf Indizien für erfolgreiche Angriffe (Indicators of Compromise, IOC).

Fortinet rät IT-Verantwortlichen mit verwundbarer FortiClient-EMS-Software dringend, die Hotfixes für FortiClient EMS 7.4.5 und 7.4.6 rasch zu installieren. Dafür stellt der Hersteller zwei Anleitungen bereit: einmal für den Hotfix für FortiClient EMS 7.4.5 und dann für FortiClient EMS 7.4.6.

Fortinet kündigt zudem die Version FortiClient EMS 7.4.7 an, die den Hotfix ebenfalls enthalten soll. Bis dahin genügen Fortinet zufolge die vorgenannten Hotfixes vollkommen, um den Missbrauch der Schwachstelle zu verhindern, wie das Unternehmen versichert. Betroffen ist FortiClient EMS nur in den 7.4er-Versionen, der 7.2er-Entwicklungszweig ist demnach nicht anfällig für die Schwachstelle.

Fortinet hat die Sicherheitsmitteilung offenbar in größter Eile zusammengeschustert. Die Zusammenfassung nennt anders als der CVE-Schwachstelleneintrag lediglich einen CVSS-Wert von 9.1, was jedoch immer noch auf eine kritische Sicherheitslücke verweist. Außerdem steht dort, dass es keinen Exploit für die Lücke gebe – obwohl Fortinet im Fließtext ausdrücklich darauf hinweist.

IT-Verantwortliche müssen daher nun am Osterwochenende trotzdem ran und die Aktualisierungen einspielen. Bei der Gelegenheit sollten sie zudem prüfen, ob ihre Zertifikate von D-Trust zurückgezogen wurden und ebenfalls bis Ostermontag um 17 Uhr ersetzt werden müssen.

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(dmk)



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Datenschutz & Sicherheit

Trugbild: Den Teufel mit Beelzebub austreiben


Ein Verbot sozialer Medien löst nicht die fundamentalen Probleme von Jugendlichen. Die Debatte ist vielmehr Ausdruck einer sozio-ökonomischen Krise – und könnte den Befürwortern an der Wahlurne sogar schaden.

Eine Person vor einer Plakatwand mit dem Schriftzug: "Less social media", zu Deutsch: "Weniger soziale Medien"
Wo liegt das Problem? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Jon Tyson

Auf dem Marktplatz eines beschaulichen Dorfes in Bayern traf sich die Dorfjugend früher zum Trinken. Die Zusammenkünfte sorgten für großes Aufsehen. Es kam zu Vandalismus und Ruhestörung. Irgendwann wurde der Marktplatz in der Wahrnehmung der Bewohner selbst zum bösen Ort. Das „Treffen in Gruppen“ wurde verboten, die Jugendlichen wichen auf einen Asphaltstreifen unweit der Grundschule aus. Dort musste eine alte Garage als Graffiti-Wand herhalten.

Selbstverständlich war es nicht der Marktplatz selbst, der die Jugendlichen zu Alkoholkonsum und Aggression getrieben hat. Er war vielmehr eine Plattform, auf der die Symptome tiefsitzender Krisen sichtbar wurden: Spannungen in der Familie, fehlende Perspektiven und Freiräume. Ganz ähnlich verhält es sich bei den sozialen Medien. Wer glaubt, dass ein Verbot die Lebensumstände von Jugendlichen grundlegend verbessert, lenkt dabei von ihren eigentlichen Problemen ab.

Zwischen Besorgnis und moralischer Panik

Ende März fuhr die AfD bei den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz ihr bisher bestes Ergebnis in einem westdeutschen Bundesland ein. Besonders hohe Zustimmung bekommt die Partei bei 18- bis 24-jährigen Männern. Selbstverständlich suchen Politiker aller anderen Parteien und die Medien nach Gründen. Und auch wenn es bei der Debatte um ein Social-Media-Verbot vorrangig darum geht, die psychische Gesundheit von Jugendlichen zu schützen, haben CDU und SPD mutmaßlich wenig dagegen, zusätzlich die Reichweite ihrer rechten Konkurrenz einzuschränken.

Dahinter steht die Annahme, dass sich junge Wähler wegen sozialer Medien nach rechts orientieren. Das mag in Teilen stimmen – es schreibt den rechten Medienmachern und ihren Formaten aber mehr Bedeutung zu, als sie tatsächlich haben.

Gewiss, rechte US-amerikanische Stimmen und ihre Shows in den sozialen Medien dienen faden Nachahmern in Deutschland als Vorbilder. Ihr Einfluss wird spätestens dann sichtbar, wenn sich kleine Brüder und Cousins Gedanken über die Form ihrer Kieferknochen machen oder sich fragen, ob sie ein Alpha-, Beta- oder Sigma-Male in der „sozio-sexuellen Hierarchie“ sind. Gruselgeschichten über die „Manosphere“ und „Looksmaxxer“ im deutschen Feuilleton sowie der Bestseller „Generation Angst“ von Jonathan Haidt befeuern die moralische Panik um den Nachwuchs.

Soziale Medien zeigen, was ohnehin da ist

Zwar stellen soziale Medien ein Einfallstor für politische Begriffe und Bilder dar, was aber nicht heißt, dass Jugendliche durch ein Verbot gänzlich davon abgeschottet werden könnten. Und wer politischem Content ausgesetzt ist, muss diesen nicht zwangsläufig verinnerlichen. Extreme, radikale und verstörende Inhalte teilen Jugendliche auf Schulhöfen, seit es Mobiltelefone gibt.

Viele der frauenfeindlichen Sprüche, rechten Parolen, Witze, Nazi-Verharmlosungen und -Verherrlichungen, die mir heute auf meinem Recherche-Account bei Instagram in den Feed gespült werden, kenne ich noch aus der Zeit vor den sozialen Medien. Wer in einfachen Verhältnissen auf dem Land aufgewachsen ist, dürfte ähnliche Erfahrungen gemacht haben. In gehobenen Kreisen wird es, man denke nur an die Männer der Generation Epstein, wohl kaum anders gewesen sein.

Für mehr Medienkompetenz

Fest steht allerdings auch, dass die sozialen Medien verharmlosende, diskriminierende, menschenverachtende Inhalte verstärken. Das ist kein Einzelfall, sondern die digitale Form eines Systems, das zügelloses Wachstum und vermeintliche Innovation über Qualität und Menschenwohl stellt. Mit technischem Fortschritt wachsen dementsprechend auch der Einfluss und das Schadenspotenzial der Plattformen. Die Tech-Unternehmen haben nicht vorrangig das Wohlergehen ihrer Nutzer im Sinn. Im Gegenteil, um deren Aufmerksamkeit und Zeit zu binden, schaden sie ihnen regelrecht.

Für eine strengere Regulierung gibt es längst die rechtlichen Voraussetzungen. Nur werden sie bisher nicht in vollem Umfang und konsequent angewendet. Daher bräuchte es dringend mehr Vermittlung von Medienkompetenz in Schulen. Zu meiner Schulzeit gab es weder eine pädagogische Vorbereitung auf die sozialen Medien noch eine Konfrontation mit den (Un-)Möglichkeiten des Internets. Es waren die Schüler selbst, die erste, wenig beachtete Impulse gaben.

Laut einer Umfrage des DIW Berlin stimmen rund 94 Prozent der Befragten der Aussage zu, dass Kinder und Jugendliche besser in Medienkompetenz geschult werden sollten, um soziale Medien sicher nutzen zu können. Der Zuspruch dafür ist damit deutlich größer als für ein weitreichendes Social-Media-Verbot bis 16 Jahre. Ebenso will eine Mehrheit von Eltern und Jugendlichen soziale Medien nur einschränken, statt sie für bestimmte Altersgruppen zu verbieten.

Die Probleme liegen woanders

Wenn Parteien ein Verbot für Jugendliche durchsetzen wollen und zugleich die Verantwortung für ihre Misere tragen, schwächen sie sich am Ende selbst. Die Folgen dürften sich auch an der Wahlurne bemerkbar machen. Statt die Symptome mit den falschen Mitteln zu bekämpfen, sollten sich Politiker und Journalisten daher fragen, wie sie sich dem eigentlichen Problem widmen können.

Die US-amerikanische Entwicklungspsychologin Candice L. Odgers untersucht seit rund 20 Jahren, wie sich psychische Erkrankungen bei Kindern entwickeln. Sie hat nach eigener Aussage wiederholt keine überzeugenden Belege dafür gefunden, dass digitale Technologien ein wesentlicher Treiber von Depressionen oder anderen psychischen Beschwerden im Jugendalter sind.

Viele andere Forschende kommen zu ähnlichen Ergebnissen. Entgegen der allgemeinen Annahme schlussfolgert eine aktuelle Studie, dass soziale Medien zu den am wenigsten einflussreichen Faktoren für die psychische Gesundheit von Jugendlichen zählen. Eine deutlich wichtigere Rolle spielen dabei frühe Erfahrungen mit Gewalt oder Diskriminierung sowie Krisen in Schule und Familie.

Düstere Vergangenheit, düstere Zukunft

Während meiner steinigen Schullaufbahn – sie liegt noch nicht allzu lange zurück – hieß es seitens der Lehrer: Ihr werdet keine Jobs finden. Die rasante Entwicklung der sogenannten künstlichen Intelligenz dürfte die Unsicherheit heute noch um ein Vielfaches verstärken. Daneben kommen für junge Menschen schlechte Aussichten auf bezahlbaren Wohnraum, Partnerschaft oder gar eine lebenswerte Umwelt dazu.

Wer unter solchen Bedingungen auf die eigene Zukunft blickt, ist vermutlich anfälliger für Erzählungen von alter Stärke, Ordnung und Hierarchie. Und wenn die Parteien der „Mitte“ es nicht schaffen, auf diese Probleme eine Antwort zu geben, gewinnen jene, die in Zeiten der Krise Stärke und Selbstbestimmung versprechen. Auch wenn diese Versprechen auf Augenwischerei und Opportunismus beruhen.


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