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Social Media ab 16 Jahren? Großer Bahnhof für Mindestalterforderung
Die Petenten machten vor ihrem Termin im Petitionsausschuss Stimmung für ihr Anliegen und sie brachten mehr als die nötigen Stimmen für ihre Anhörung mit. Mehr als 150.000 Unterschriften zählt das vorgebrachte Anliegen auf Openpetition.de, auf der offiziellen Bundestags-Petitionsseite sind es immerhin etwa 35.000 Unterschriften, die sich den Forderungen nach einer Mindestaltersgrenze von 16 Jahren für Social-Media-Angebote anschließen. Doch der Teufel liegt wie stets im Detail – während die Zeit verrinnt.
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„Kinder sind täglich auf Social Media schutzlos massiven Risiken ausgesetzt“, trägt Verena Holler als Petentin für den Verein „SmarterStartAb14“ vor. Es gehe um den Schutz vor rücksichtslosen Geschäftsmodellen, gegen die „Maximierung der Nutzungszeit“ und „passgenaue Inhalte, die auf Probleme zugeschnitten sind“ und diese damit verstärken würden. Suchtfördernde Algorithmen müssten verboten werden, fordert Holler, und in Kombination mit Altersverifikationsmechanismen sei das zumindest wirksam. Plattformen, die sich an die Vorgaben nicht hielten, müssten notfalls gesperrt werden, denn: „Solange Social Media Kinder nicht schützt, müssen wir Kinder vor Social Media schützen.“
Vorbild Australien ab Dezember?
Vom Vorbild Australien ließe sich ab Dezember lernen, wie das aussehen könne. Wichtig sei aber, dass Regeln konsequent durchgehalten würden. „Sobald es Ausnahmen gibt, heißt es wieder: Aber alle anderen haben TikTok“, sagte Verena Holler. Der Schutz dürfe nicht vom Elternhaus abhängen.
Jahrelanges Warten für Eltern keine Option
Zudem enttäuscht auch die fehlende Durchsetzung von Gesetzen. Der Digital Services Act etwa sei eines, in dem eigentlich viele wichtige Dinge enthalten seien. Drei Jahre nachdem der DSA greife, „sollten Plattformen gewisse Dinge erfüllen, tun es aber nicht“, monierte Holler deshalb mit Blick auf die nicht umgesetzten Verpflichtungen zum Schutz Minderjähriger. „Es ist ein Wettlauf gegen die Zeit“, sie könne als Mutter nicht zehn Jahre warten, bis eine Regelung greife.
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Dass es Probleme mit den Social-Media-Plattformen und deren Umgang mit Kindern und Jugendlichen gebe, das bestritt heute auch im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus keiner der Parlamentarier. Doch dass die Lösungen dennoch kompliziert sein könnten, deuteten die Abgeordneten durchaus an. Rupert Stöwe fragte etwa für die SPD-Bundestagsfraktion, inwieweit in die Erziehungsverantwortung rechtlich eingegriffen werden könne – um selbst zu dem Schluss zu kommen, dass ein Eingriff hier gerechtfertigt sein könne.
Als die Petition im Februar 2025 offiziell beim deutschen Parlament eingereicht wurde, war noch nicht klar, welche Wege die nächste Bundesregierung gehen will. Doch bevor sich der Petitionsausschuss damit befasst hat, setzte die neue schwarz-rote Bundesregierung durch das federführende Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) eine Expertenkommission ein, die binnen eines Jahres nun Lösungen vorschlagen soll.
Familienministerin Prien bedankt sich für breite Debatte
„Wir brauchen eine klare, zukunftsfähige Strategie, die junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützt, ohne ihre Möglichkeiten zu beschneiden“, sagt Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) auf Anfrage von heise online. „Auch ich sehe, dass eine altersgemäße Regulierung dringend erforderlich ist. Ich bin deshalb sehr froh um die breite Debatte, die dazu geführt wird.“ Ihr sei wichtig, dass als Gesellschaft gemeinsam Verantwortung übernommen werde. Es gehe darum, „sicherzustellen, dass unsere Kinder nicht nur Medienkompetenz erwerben, sondern auch geschützt sind. Unser Ziel ist eine digitale Welt, in der sich junge Menschen frei entfalten können.“
Prien war heute nicht bei der Anhörung, aber die parlamentarische Staatssekretärin im BMBFSFJ Mareike Wulf schilderte, wie das federführend zuständige Haus auf die Thematik schaue: „Wir sehen die Notwendigkeit, weitere Schritte zu gehen, Kinder und Jugendliche im Netz besser zu schützen.“ Aber das solle eben wissenschaftsbasiert stattfinden. Voraussetzung für Altersgrenzen etwa wäre eine wirksame Altersverifizierung, sagte die parlamentarische Staatssekretärin. Etwa mittels EUDI-Wallet solle der Nachweis erfolgen. Das allerdings würde eine Positivbestätigung der Minderjährigkeit bedeuten, ein Umstand, den das BMBFSFJ am Montagmittag nicht vortrug. Für die Wallet ist das Digitalministerium zuständig, im Familienministerium wird derweil gehofft, dass die Einführung mit dem Ende der Arbeit der Expertenkommission zusammenfallen könne.
Regulatorisch warnte die parlamentarische Staatssekretärin Mareike Wulf zudem vor einem deutschen Alleingang, wie er in anderen EU-Staaten vorgesehen ist, etwa in Dänemark. Die Lösung müsse europäisch sein – und dafür würde unter anderem auch der für Ende 2026 angekündigte „Digital Fairness Act“ eine weitere Chance bieten.
Petenten mit Anhörung grundsätzlich zufrieden
Dennoch zufrieden zeigte sich nach der gut halbstündigen Anhörung im Bundestag der zweite Vertreter der Petitionsinitiative, der Wirtschaftsinformatiker Tobias Windbrake: Dem Anliegen sei zugehört und Unterstützung aus fast allen Fraktionen signalisiert worden. Dennoch wünscht er sich mehr Aktivität seitens der Verantwortlichen angesichts der vielen Vorschriften, die aber nicht durchgesetzt würden: „Wenn es defekte Produkte gibt, die so viele Mängel haben, dann werden sie vom Markt genommen.“ Würden die Plattformen das im laufenden Betrieb nicht behoben kommen, müssten sie die Gelegenheit zur Offlinenachbesserung erhalten. „Wenn das am Horizont stünde, wette ich, dass es innerhalb von wenigen Tagen oder Wochen einen solchen Schutz gäbe“, sagt Windbrake. Dass die Anbieter aber freiwillig die entsprechenden Schritte ergreifen würden, daran haben die Petenten arge Zweifel – und nicht nur die. Windbrake, der auch im Vorstand der Initiative tätig ist, hat heise online einige Tage vor dem Termin im Petitionsausschuss für ein längeres Gespräch zur Verfügung gestanden.
Lührmann warnt vor KI-Altersschätzungen
Dem Anliegen positiv gegenüber steht auch Anna Lührmann, Grünen-Bundestagsabgeordnete. Doch darauf zu hoffen, dass die Unternehmen gute und nicht nur kostengünstige Lösungen entwickeln würden, davor warnt sie. „Ich halte nichts davon, das nur den Konzernen zu überlassen“, erklärte sie. Die würden dann „diskriminierende Algorithmen“ einsetzen, „die neue Probleme mit sich bringen.“ Zwar könne KI etwa helfen, Teens von 60-Jährigen zu unterscheiden, aber zwischen 16- und 17-Jährigen etwa, das halte sie für schlicht nicht machbar.
(kbe)
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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.
„Wir schulden das den Kindern“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“
(Bild: BMDS / Woithe)
Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.
Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.
(hob)
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#FamilyAdminDay: Der Feiertag des familiären Technikbetreuers
Am 26. Dezember geht ein Durchschnaufen durch viele Wohnstuben. Mit Weihnachten als Höhepunkt ist das Supportjahr 2025 fast vorbei, und am Zweitfeiertag haben auch die Familien-Admins zumeist die größte Supportarbeit hinter sich.
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Am FamilyAdminDay am 26. Dezember wird deren Arbeit gewürdigt, denn insbesondere an Weihnachten steigt der Bedarf, die Familien-IT in Schuss zu halten. Sei es die brandneue Technik, die ihren Weg unter den Baum gefunden hat, oder der Supportbedarf, der beim Besuch geäußert wird: Der Technikadmin schnappt sich Kaffee, Kekse und eine Suchmaschine und scannt c’t und heise online für Tipps und Tricks, wenn er das Problem nicht allein mit Vorwissen lösen kann.

Hier finden Sie die bisherigen Feiertags-Texte zum FamilyAdminDay
Wichtig ist, dass es läuft. Und auch in diesem Jahr ist Thomas dabei, der von seiner Familie und seiner Rolle als Familyadmin erzählt.
„Geschafft! Dieses Jahr war die letzten Tage alles dabei. Der Endspurt begann am 23. mit dem Besuch im Einkaufszentrum, bei dem vor allem anderen der Leergutautomat zwischen dem weiteren Einkauf und mir stand. Sind es die schlechten Scanner oder die unzureichende Leergut-Datenbank: Normalerweise findet er immer was, um mich zu ärgern.
Diesmal verzweifelte allerdings ein älterer Herr vor mir – er versuchte erfolglos eine Einwegflasche und dann einen kleinen Kasten abzugeben. Beides wollte der Automat nicht annehmen. Die Schlange wurde größer.
Ich ging vor und fragte, ob ich helfen könne:
„Ach, das blöde Ding spinnt wieder!“ meinte er. „Ich helfe Ihnen“, antwortete ich, „die Kiste hat mich auch schon öfter geärgert.“
Der Scanner mag kein zerknittertes Leergut, somit entknüllte ich die so hartnäckig beanstandete Plastikflasche, streichelte den Barcode liebevoll glatt und schob sie vorsichtig ein. Und siehe da: Die analoge Technikbetreuung zeigte Wirkung.
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Der Automat schluckte anstandslos die Plastikflasche und führte sie der Verwertung zu. Die 6er-Kiste Wasser, bei der der Automat gefühlt mit Wonne die Annahme verweigerte, musste man normalerweise nur etwas schräg einschieben – darin habe ich den schwarzen Gürtel, da ich das gleiche Wasser trinke und diverse Male auf den Endgegner traf. Mit der Sicherheit eines Eunuchen beim Vaterschaftsprozess meinte ich zum Rentner: „Die schieben wir schräg rein. Jetzt klappt es auf jeden Fall. Habe ich schon hundertmal gemacht!“
Und was passierte? „Annahme verweigert“. Ich bildete mir ein leichtes Kichern des Automaten ein. Immerhin zeigte er jetzt aber, woran es lag: Eine Flasche im Kasten war noch voll. Ich zog sie schnell raus, legte die Kiste zur erneuten Prüfung ein und nun beendete der Automat seinen Widerstand. Er gab den Pfandbon aus und der Rentner mir ein „Danke und ein frohes Fest!“ mit auf den Weg. Die Widerwilligkeit des Automaten schien zudem für diesen Tag gebrochen: Er nahm anstandslos mein Leergut an. So reibungslos kann es mit der Technik gerne weitergehen.
Im Elektrofachmarkt schaute ich mir einen kleinen Laptop für meine Tochter Lisa an, der im Angebot war. Nach dem Abi geht’s im nächsten Jahr ins Studium und da braucht sie nen zuverlässigen digitalen Untersatz. Zwar hat sie sich viel von Papa abgeschaut und könnte den prinzipiell auch selbst kaufen, aber dann wäre ja die Überraschung weg.
Außerdem warf ich einen Blick auf einen Rechner für Oma Hilde. Zwar hatte ich den Support für ihren Windows-10-Rechner um ein Jahr erweitert, aber Ende Oktober 2026 ist endgültig Schluss. Der Verkaufsberater kaute mir ein Ohr ab wegen einer zusätzlichen Garantieverlängerung, aber ich lehnte dankend ab. Ich habe schließlich ein Auge auf Omas Hardwareprobleme und da sie mich dabei mit den besten Zwiebelkuchen der nördlichen Hemisphäre besticht, freue ich mich über jeden Familyadmin-Einsatz bei ihr. Bis Oktober werde ich ihr schon etwas zusammenstellen. Vielleicht reicht ja auch ein Linux-Umstieg für die paar E-Mails und ihr Schreibprogramm?
Mit Laptop samt Rechnung verließ ich den Laden und ging weiter zum Weihnachtseinkauf über. Der Kombi sah danach aus, wie für eine Polarexpedition gerüstet. Schließlich ist dieses Mal die Familie bei uns.
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Neu in .NET 10.0 [3]: C# 14.0
In einem .NET 10.0-Projekt (Projekteinstellung in .csproj-Datei: ) ist C#-Sprachversion 14.0 der automatisch eingestellte Standard, auch ohne zusätzliches Tag
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Dr. Holger Schwichtenberg ist technischer Leiter des Expertennetzwerks www.IT-Visions.de, das mit 53 renommierten Experten zahlreiche mittlere und große Unternehmen durch Beratungen und Schulungen sowie bei der Softwareentwicklung unterstützt. Durch seine Auftritte auf zahlreichen nationalen und internationalen Fachkonferenzen sowie mehr als 90 Fachbücher und mehr als 1500 Fachartikel gehört Holger Schwichtenberg zu den bekanntesten Experten für .NET und Webtechniken in Deutschland.
C# 14.0 wird offiziell von Microsoft erst ab .NET 10.0 unterstützt. Auf der Learn-Site von Microsoft heißt es: „C# 14.0 is supported only on .NET 10 and newer versions.“
Entwicklerinnen und Entwickler können allerdings auf eigene Verantwortung einige (aber nicht alle!) C# 14.0-Sprachfeatures in älteren .NET-Versionen einschließlich .NET Framework, .NET Core und Xamarin nutzen. Dazu muss man die in der Projektdatei (.csproj) auf „14.0“ erhöhen:
.net8.0
14.0
Bitte beachten Sie aber, dass es für den Einsatz von C#-14.0-Sprachfeatures in .NET-Versionen vor 10.0 keinen technischen Support von Microsoft gibt. Bei Problemen können Sie Ihren Supportvertrag nicht nutzen, um Microsoft um Hilfe zu ersuchen. Dennoch ist der Einsatz höherer C#-Versionen in älteren .NET-Projekten in einigen Unternehmen gängige und problemlose Praxis.
In C# 14.0 sind gegenüber Version 13.0 acht wesentliche Neuerungen erschienen (die in den folgenden Wochen in dieser Blogserie vorgestellt werden):
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- Neue Operatorüberladungen für +=, -=, *=, /=, %=, &=, |=, ^=, <<=, >>= und >>>
- Erweiterungsblöcke mit dem Schlüsselwort
extension - Semi-Auto Properties mit dem Schlüsselwort
field(die gab es schon in C# 13.0, dort aber experimentell) - Partielle Konstruktoren und partielle Ereignisse
- Null-Conditional Assignment
- Vereinfachung für
nameof()mit generischen Typen - Vereinfachungen bei Lambda-Ausdrücken
- Mehr Konvertierungen für Spans
Von den oben genannten neuen Sprachfeatures in .NET 10.0 funktionieren alle bis auf eine Ausnahme auch in älteren .NET-Versionen, sofern man in der Projektdatei setzt. Die Ausnahme sind die neuen Operatorüberladungen. Um diese geht es im nächsten Artikel dieser Serie.
(rme)
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