Apps & Mobile Entwicklung
Social-Media-Plattformen: EU-Kommission strebt Verbot für Kinder unter 13 Jahre an
Geht es nach EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, würden Alterskontrollen im Internet deutlich über soziale Medien hinaus ausgeweitet. Grundlage dafür bildet die Empfehlung eines internationalen Expertengremiums, das ein gestuftes System zur Altersverifikation für digitale Dienste vorschlägt.
Deutlich strikter als Australien
Die Vorstellungen von von der Leyen (CDU) sieht eine Umsetzung nach australischem Vorbild vor, die jedoch in zahlreichen Punkten deutlich weitergehen soll. In Australien endete im Dezember vergangenen Jahres die Übergangsfrist für ein bereits im November 2024 beschlossenes Gesetz, das ein vollständiges Verbot sozialer Plattformen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vorsieht. Seine Wirksamkeit konnte die Regelung bislang allerdings noch nicht unter Beweis stellen, denn trotz der Sperrung von 4,7 Millionen Konten bis Januar 2026 nutzen Schätzungen zufolge weiterhin Millionen von Jugendlichen unterhalb der Altersgrenze Facebook und andere soziale Netzwerke.
Die nun bekannt gewordenen Pläne, über die Netzpolitik.org berichtet, gehen auf ein Expertengremium zurück, das mit „Social Media Plus“ einen deutlich umfassenderen Ansatz verfolgt. Demnach wären nicht nur soziale Netzwerke von den Kontrollen betroffen, sondern unter anderem auch App-Marktplätze, Videospiele, Videoplattformen sowie KI-Chatbots und digitale Begleiter, die den Eindruck einer persönlichen Vertrauensperson vermitteln. Der Begriff soll sämtliche digitalen Dienste umfassen, die Minderjährigen zugänglich sind und altersunangemessene oder risikobehaftete Inhalte beziehungsweise Funktionen bereitstellen könnten.
Abgestuftes Verbot vorgeschlagen
Vorgesehen ist darüber hinaus ein nach Altersgruppen gestuftes Zugangssystem. Nach den Vorstellungen des Gremiums sollen Kinder bis drei Jahre vollständig auf Bildschirmzeit verzichten, Kinder zwischen drei und 13 Jahren hingegen internetfähige Geräte ausschließlich unter Aufsicht nutzen dürfen. Jugendliche zwischen 13 und 17 Jahren sollen wiederum nur auf altersgerechte Dienste zugreifen können, die über entsprechende Jugendschutzfunktionen verfügen. Mit zunehmendem Alter soll die elterliche Kontrolle schrittweise reduziert werden.
Die Einhaltung der Altersgrenzen soll dabei nicht ausschließlich den Eltern obliegen, sondern zusätzlich durch technische Systeme zur Alterskontrolle überwacht werden. In diesem Zusammenhang sprach sich von der Leyen erneut für die geplante EU-Alterskontroll-App, die sogenannte kleine digitale Brieftasche („Mini-Wallet“) und die normale digitale Brieftasche („EUDI-Wallet“), aus. Darüber hinaus sollen die Mitgliedstaaten zusätzliche Möglichkeiten erhalten, nationale Einschränkungen einzuführen.
Andere Gremien kommen zu entgegengesetzter Ansicht
Das nicht näher benannte Fachgremium hat nach dem Beginn seiner Arbeit Anfang März 2026 heute seinen 156 Seiten umfassenden Bericht (PDF) vorgestellt, der zusätzlich in einer auf 26 Seiten zusammengefasste Fassung (PDF) vorliegt. Kritiker werfen dem Verfahren vor, dass sich von der Leyen bereits vor Abschluss der Beratungen öffentlich für Social-Media-Verbote und Alterskontrollen ausgesprochen habe und damit Einfluss auf die inhaltliche Ausrichtung genommen haben soll.
Darüber hinaus gelangen zahlreiche andere Fachgremien zu gegenteiligen Schlussfolgerungen. So bekräftigte der Deutsche Ethikrat seine bereits am 11. Juni veröffentlichte Ablehnung eines generellen Social-Media-Verbots erneut ausdrücklich und forderte zugleich enge Grenzen für Alterskontrollen. Er sieht in den Technologien zur Altersbestimmung auch die Gefahr, dass sie über ihren ursprünglichen Zweck hinaus eingesetzt werden könnten und nicht nur den Zugang bestimmter Altersgruppen beschränken, sondern auch zur Sperrung weiterer Bevölkerungsgruppen oder bestimmter Inhalte dienen könnten, etwa bei sexueller Aufklärung oder politisch unerwünschten Informationen. Aufgrund dieser Möglichkeiten könne ein solches System langfristig auch als Instrument der Zensur missbraucht werden.
Bereits in einer früheren Stellungnahme lehnte auch der Deutsche Kinderschutzbund die geplanten Alterskontrollen ab, gleiches gilt für die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ (PDF). Darüber hinaus warnten mehr als 400 Wissenschaftler aus 29 Ländern in einem offenen Brief (PDF) vor der Einführung verpflichtender Alterskontrollen ohne weitergehende Forschung. Sie sehen unter anderem Sicherheit, Privatsphäre, Datenschutz, Grundrechte, Gleichberechtigung und individuelle Autonomie der Kinder und Jugendlichen gefährdet.
Erste Ergebnisse aus Australien unterstützen Kritiker
Mehrere der genannten Argumente wurden zudem bereits durch eine erste Studie aus Australien bestätigt. Die Forscher kommen zu dem Ergebnis, dass Jugendliche, die sich konsequent an das Verbot halten, innerhalb ihrer Altersgruppe häufig als weniger beliebt wahrgenommen werden, sich dadurch eher ausgeschlossen fühlen und größere Schwierigkeiten haben, den Kontakt zu ihrem Freundeskreis aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig zeigt die Untersuchung, dass das dort eingeführte Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren nur eingeschränkt wirkt, da mehr als die Hälfte der Betroffenen die sozialen Plattformen weiterhin nutzt.
Von der Leyen bezeichnete die Empfehlungen ihres Expertengremiums hingegen als die wissenschaftlichen Belege, auf die die EU gewartet habe, und sprach von Daten, Fakten und einem Konsens.
Deutschland gegen ein Verbot
Auch Deutschland lässt in dieser Debatte bislang eine einheitliche politische Linie vermissen. Die Bundesregierung erklärte noch im April, bislang keine gemeinsame Position gefunden zu haben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach sich nach anfänglicher Offenheit schließlich gegen ein entsprechendes Verbot aus. Auch Innenminister Alexander Dobrindt äußerte sich kritisch und unterstützte damit die Position des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (beide CSU).
Die EU-Kommission will die gewonnenen Erkenntnisse nun auswerten. Ein konkreter Gesetzesvorschlag könne bereits nach der Sommerpause vorgelegt werden. Als möglicher Zeitpunkt gilt der September im Rahmen der jährlichen Rede zur Lage der Union. Wird allerdings die aktuelle Diskussion rund um die Chatkontrolle als Maßstab herangezogen, dürfte nicht von einer schnellen Einigung auszugehen sein.