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Songs raubkopiert und hochgeladen – nächste Klage gegen KI-Chatbot
Immer mehr KI-Anbieter müssen sich dem Vorwurf stellen, ihre Chatbots mit urheberrechtlich geschützten Medien trainiert zu haben. Nun folgt die nächste Klage. Diesmal geht es unter anderem um Songs von den Rolling Stones.
Im Kampf gegen künstliche Intelligenzen erheben immer mehr Unternehmen und auch Privatpersonen Anklage gegen OpenAI, Anthropic und Co. Von unerlaubten Nacktbildern bis hin zu Urheberrechtsverletzungen treiben die KI-Anbieter vermehrt Schindluder beim Training und Ausbau ihrer Chatbots. Claude zum Beispiel soll nun Musik der Rolling Stones und anderer Künstler missbräuchlich verwendet und gegen das Urheberrecht verstoßen haben. Der Kläger spricht von hunderten Verletzungen, pocht auf Unterlassung und Wiedergutmachung. Das könnte teuer werden für Anthropic – und weitere Player anstiften, rechtlich gegen die AI-Anbieter vorzugehen.
Klage gegen KI-Chatbot Claude
Der Musikrechteverwalter BMG Rights Management, zugehörig zum deutschen Bertelsmann-Konzern, hat am Dienstag (17. März) vor einem kalifornischen Bundesgericht Anklage gegen das KI-Unternehmen Anthropic erhoben. Der Vorwurf lautet: Anthropic soll seinen KI-Chatbot Claude mit urheberrechtlich geschützten Songtexten gefüttert haben, um diesen zu trainieren.
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In der Anklage ist von „umfassenden Urheberrechtsverletzungen an urheberrechtlich geschützten Musikkompositionen, die BMG gehören oder von BMG kontrolliert werden“ die Rede. Dazu zählen zum Beispiel Songs der weltberühmten Musiker Rolling Stones. Claude soll diese unerlaubt kopiert, reproduziert und teils abgeändert online hochgeladen und damit hunderte Urheberrechtsverletzungen begangen haben.
Das könnte teuer werden
„Um seine Claude-Modelle zu entwickeln oder zu ‚trainieren‘, kopierte Anthropic eine enorme Menge an Texten aus Internetquellen auf verschiedene Weise“, steht es in der Anklageschrift. Der Chatbot soll dafür automatische Scraping-Tools genutzt haben, um Dateien aus illegalen Online-Bibliotheken herunterzuladen. „Verschärfend kommt hinzu, dass Anthropic weitere Kopien dieser raubkopierten Werke über Torrent-Netzwerke ins Internet hochlud und öffentlich verbreitete.“
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Somit stellt BMG für sich klar: „Die massenhafte Vervielfältigung dieser Werke durch Anthropic – ohne Genehmigung und unabhängig von der Verwendung einzelner Werke als Input oder Output für Claude – stellt eine eigenständige Urheberrechtsverletzung dar.“ Zudem wirft BMG Anthropic „Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung“ vor. Anthropic soll auch für die daraus resultierenden rechtsverletzenden Handlungen seiner Lizenznehmer und Nutzer haften.
BMGs Forderung lautet auf Unterlassung und Wiedergutmachung. Nach aktuellem US-Recht liegt der gesetzliche Schadensersatz bei bis zu 150.000 US-Dollar pro verletztem Werk, vorausgesetzt es handelt sich dabei um eine vorsätzliche Verletzung des Urheberrechts.
Zahlreiche Fälle von Urheberrechtsverletzungen durch KI
Dem aktuellen Fall gehen zahlreiche weitere Verfahren voraus. KI-Trainings mit urheberrechtlich geschützten Werken ohne Erlaubnis sind keine Einzelfälle. Erst im März verklagte die Online-Enzyklopädie Britannica ChatGPT-Entwickler Open AI. 2023 hatten mehrere US-Plattenlabels wie Universal gegen Anthropic geklagt und 2025 dann eine gerichtliche Einigung unterzeichnet. Infolge durften die KI-Modelle des Unternehmens keine urheberrechtlich geschützten Liedtexte mehr nutzen oder in abgeänderter Form reproduzieren. Zum KI-Training gab es damals allerdings keine Einigung.