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Stadt Gießen will Demoverbotszone vor Gericht durchsetzen


Im Vorfeld der erwarteten Großproteste gegen die Gründungsveranstaltung der rechtsradikalen AfD-Jugend am kommenden Wochenende ist die Stadt Gießen beim lokalen Verwaltungsgericht mit dem Versuch gescheitert, eine Art Demoverbotszone in der West-Hälfte der Stadt zu errichten. Vor dem Gericht waren etliche Eilverfahren gegen die Stadt erfolgreich.

Nun legt die Stadt jedoch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts ein. Damit ist wieder offen, ob die Versammlungen am angemeldeten Ort stattfinden können.

Das Treffen der Rechtsradikalen findet in den Messehallen im Westteil Gießens statt. Gießen wird durch den Fluss Lahn in einen Ost- und Westteil getrennt. Die Stadt will Versammlungen gegen die Rechtsradikalen wegen Sicherheitsbedenken auf die Ostseite verlegen – so wäre allerdings ein Protest in Hör- und Sichtweite des AfD-Treffens nicht möglich.

Rechtsstreit geht weiter

Dagegen hatten sich die Anmelder:innen von elf Versammlungen vor dem Verwaltungsgericht in Gießen gewehrt. Das Gericht hatte am Mittwoch zwar die Verlegung der Demonstration des Deutschen Gewerkschaftsbundes bestätigt, heute aber gleich mehrere Kundgebungen, Mahnwachen und ein Protestcamp im Westen der Stadt wieder erlaubt. Der DGB und der Anmelder einer weiteren Versammlung ziehen wegen der von der Stadt verfügten Verlegung nun in die nächste Instanz, vor den Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Eine Pressesprecherin der Stadt Gießen bestätigte am Donnerstagabend gegenüber netzpolitik.org, dass die Stadt gegen die heutigen Beschlüsse ebenfalls Beschwerde bei der nächsten Instanz einlegen wird. Bei den dadurch umstrittenen Veranstaltungen handelt sich laut einer Sprecherin um folgende:

  • Versammlung von der Partei Die Linke – 1.000 Teilnehmer:innen angemeldet – Rodheimer Str. Ecke / An der Hessenhalle
  • Versammlung Protestcamp für 1.000 Teilnehmer:innen auf der „Hundewiese“ hinter Lidl
  • Versammlung Attac 1 / Kundgebung in der Hardtallee, 20-50 Teilnehmer:innen
  • Versammlung Attac 2 / Kundgebung Krofdorfer Str/ Ecke Kropbacher Weg, 20-50 Teilnehmer:innen
  • Versammlung Attac 3 Lehmweg, 20-50 Teilnehmer:innen

Die Versammlungsfreiheit darf nicht der Polizeitaktik geopfert werden



Versammlungsfreiheit heißt: Proteste in Hör- und Sichtweite

Das Ordnungsamt der Stadt argumentiert, dass wegen der Versammlungen und des fehlenden Platzes und der möglichen Blockade von Fluchtwegen die Unversehrtheit aller Beteiligten nicht gewährleistet werden könne. Dem gegenüber steht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, das eigentlich die freie Wahl des Ortes sowie einen Protest in Hör- und Sichtweite des Adressaten garantiert.

David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) sagt gegenüber netzpolitik.org: „Die Versammlungsfreiheit umfasst auch die freie Wahl des Ortes, dem insbesondere bei Gegenprotesten eine besondere Bedeutung zukommt.“ Der kommunikative Zweck einer Versammlung würde nur erreicht, wenn die Proteste in Sicht- und Hörweite ihres Gegenstandes – hier die Gründungsversammlung der AfD-Jugend – stattfinden könnten, so Werdermann. „Versammlungsfreie Zonen mögen zwar aus polizeitaktischer Sicht praktisch sein, sind aber unter Berücksichtigung der Versammlungsfreiheit unverhältnismäßig.“

Großeinsatz der Polizei

Zu den Protesten gegen die AfD werden laut Innenministerium und Polizei mehr als 50.000 Menschen erwartet. Gesichert dürfte sein, dass mindestens 10.000 Menschen mit Bussen aus dem ganzen Bundesgebiet anreisen, hinzu kommen die Gießener:innen, die zuletzt im Februar bei einer Demonstration gegen den Rechtsruck alleine 13.000 Menschen auf die Straße gebracht haben. Angekündigt sind neben klassischen Demonstrationen auch Aktionen des zivilen Ungehorsams wie Straßenblockaden. Insgesamt sind laut Polizeiangaben 20 Versammlungen gegen die AfD-Jugend angemeldet.

Die Polizei bereitet sich auf einen Großeinsatz mit einer „mittleren vierstelligen Zahl“ von Polizist:innen sowie schwerem Gerät wie Wasserwerfern, Räumpanzern und Spezialfahrzeugen vor. Sie spricht von einem „herausfordernden Wochenende“.

Durch die Beschwerden vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof bleibt vorerst offen, wo in der Stadt es am Wochenende offiziell angemeldete Versammlungen geben wird. Sollte sich die Stadt mit ihrer Demoverbotszone durchsetzen, dürfte die Polizei alle, die dennoch auf der Westseite protestieren, ohne den Schutz der Versammlungsfreiheit und mit deutlich weitergehenden Befugnissen am Protest hindern.

Die in der Messehalle versammelten Rechtsradikalen könnten sich dann freuen, dass die Polizei ihnen den Weg ebnet und direkt sichtbaren Protest vom Leib hält.

Übersicht der Versammlungen (Stand 27.10. – 19 Uhr):

  • Mahnwache von Attac: Lehmweg/An den Hessenhallen: Eilantrag vor VG Gießen erfolgreich / Stadt legt Beschwerde ein
  • Mahnwache von Attac Krofdorfer/Kropbacher: Eilantrag vor VG Gießen erfolgreich / Stadt legt Beschwerde ein
  • Mahnwache von Attac Hardtallee: Eilantrag vor VG Gießen erfolgreich / Stadt legt Beschwerde ein
  • Kundgebung der Linkspartei Rodheimer Str. / Hessenhalle: Eilantrag vor VG Gießen erfolgreich / Stadt legt Beschwerde ein
  • Protestcamp von Anarchietage: Eilantrag vor VG Gießen erfolgreich / Stadt legt Beschwerde ein
  • Mahnwache von Anarchietage Rodheimer Straße/Lidl: Eilantrag vor VG Gießen erfolgreich
  • Demo des DGB: Eilantrag vor VG Gießen erfolglos / DGB reicht Beschwerde ein
  • Kundgebung Lehmweg von Anarchietage: Eilantrag vor VG Gießen erfolglos / Anmelder legt Beschwerde ein



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Die Woche, in der wir zurück ins Jahr 1986 reisten


Liebe Leser:innen,

das Wort des Jahres ist „KI-Ära“. Das Thema Künstliche Intelligenz „ist aus dem Elfenbeinturm der wissenschaftlichen Forschung herausgetreten und hat die Mitte der Gesellschaft erreicht“, begründet die Gesellschaft für deutsche Sprache ihre Wahl.

Die Bundesdruckerei hockt derweil in ihrer ganz eigenen Abgeschiedenheit. Sie setzt den Datenatlas um, der „souveräne Datenkatalog für die Bundesverwaltung“. Mitarbeitende verschiedener Ministerien und Behörden sollen hier nachschlagen können, wo welche Daten liegen.

Eigentlich eine gute Sache. Doch das Projekt ist offenbar Lichtjahre von der technischen Gegenwart, geschweige denn von irgendeiner „KI-Ära“ entfernt. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Wissenschaftler David Zellhöfer in einem Gutachten, über das meine Kollegin Esther diese Woche berichtet hat. Demnach biete der Datenatlas weniger Funktionen als Datenbanken aus dem Jahr 1986, so das markige Urteil. Damals war das Wort des Jahres übrigens „Tschernobyl“. So lange ist das her.

Auf Platz 2 kam vor knapp vierzig Jahren das Wort „Havarie“, was so viel wie Fehler oder Schaden bedeutet. Den will die Bundesdruckerei nun offenbar noch vergrößern. Als wir sie mit den Ergebnissen des Gutachtens konfrontieren, schrieb die bundeseigene GmbH zurück, gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Zellhöfer einzuleiten.

Zellhöfer nahm sein Gutachten daraufhin offline, um sich rechtlich abzusichern. „Ich war unmittelbar eingeschüchtert“, sagte er gegenüber netzpolitik.org, „obwohl die Antwort der Bundesdruckerei in keiner Weise sachlich nachvollziehbar ist.“

Inzwischen ist das Gutachten wieder abrufbar. Und Zellhöfer kann mit mehr Humor auf die Sache schauen. Positiv gesehen könne der Datenatlas auch „als Projekt eines Retro-Computing-Enthusiasten“ durchgehen, sagt er.

Ein bisschen mehr Humor wünsche ich auch der Bundesdruckerei. Dann trägt sich die Atlas-Last gleich leichter.

Habt ein schönes Wochenende!

Daniel

 

 



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Weltweites CDN: Offenbar wieder Störung bei Cloudflare


Am Freitagvormittag gibt es offenbar erneut Probleme beim CDN-Anbieter Cloudflare. Verschiedene Webseiten sind nicht verfügbar – sie liefern lediglich einen HTTP-Fehler 500 aus. Die Ursache ist unklar, der Anbieter spricht von „API-Problemen“.

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Cloudflare kaputt

Cloudflare kaputt

Fehler 500 beim Besuch von cloudflare.com

Stichproben einiger Webseiten wie cloudflare.com, aber auch die beliebten Störungsmelder downdetector.com und allestoerungen.de sind fehlerhaft oder komplett defekt: Mal fehlt die Startseite komplett, in anderen Fällen lediglich die per Cloudflare-CDN ausgelieferten Assets wie Bilder und Stylesheets

Cloudflares Statusseite hingegen ist, anders als beim vorherigen Ausfall im November, noch immer verfügbar. Sie spricht von Fehlern bei der Cloudflare API und dem Dashboard. „Customers using the Dashboard / Cloudflare APIs are impacted as requests might fail and/or errors may be displayed.“

Wie Cloudflare nun erläuterte, handelte es sich beim Ausfall um eine Auswirkung der kürzlich bekannt gewordenen kritischen „React2Shell“-Sicherheitslücke im React-Framework. Das Unternehmen habe für die Web Application Firewall, die neben Kundendomains offenbar auch die eigene Webseite schützt, eine Änderung eingespielt, um vor CVE-2025-55182 zu schützen. Was genau schiefgegangen sei, werde man später bekanntgeben, so das Unternehmen. Ein Cyberangriff liege nicht vor.

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Der Cloudflare-eigene DNS-Resolver 1.1.1.1 war für viele Telekom-Kunden offenbar am Abend des 3. Dezember nicht erreichbar. Wie Betroffene auf Reddit beklagten, führte das zu Internetausfällen – weil auch die Alternative 1.0.0.1 nicht funktionierte. Mittlerweile scheint diese Störung jedoch behoben, die Ursache ist unklar.


RIPE Atlas: Cloudflare-DNS 1.1.1. nicht erreichbar

RIPE Atlas: Cloudflare-DNS 1.1.1. nicht erreichbar

Am Abend des 3. Dezember erreichte keiner der 150 Messpunkte des Monitoringnetzes „RIPE Atlas“ im Netz der Telekom den DNS-Server 1.1.1.1.

(Bild: Reddit-User lordgurke)


Update

05.12.2025,

10:16

Uhr

Cloudflare hat laut eigenen Angaben Problembehebungen vorgenommen und beobachtet die Störung weiter.


Update

05.12.2025,

11:08

Uhr

Erste Fehleranalyse seitens Cloudflare ergänzt.


(cku)



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Jetzt patchen! Attacken auf React2Shell-Lücke laufen an


Kaum ist öffentlicher Exploitcode in Umlauf, gibt es erste Berichte zu Angriffen auf React-Server. Sicherheitspatches sind verfügbar.

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Die „kritische“ Lücke (CVE-2025-55182 CVSS Score 10 von 10) ist erst seit wenigen Tagen bekannt und betrifft ausschließlich React-Server. Attacken sollen aus der Ferne und ohne Authentifizierung möglich sein. Durch das Versenden von präparierten HTTP-Anfragen können Angreifer Schadcode auf Systeme schieben und diese so vollständig kompromittieren.

Die Entwickler versichern, die Schwachstelle in den React-Ausgaben 19.0.1, 19.1.2 und 19.2.1 geschlossen zu haben.

Wie aus einem Beitrag eines Sicherheitsforschers auf X hervorgeht, ist mittlerweile Exploitcode in Umlauf. Im gleichen Zeitraum meldet das IT-Sicherheitsteam von Amazon AWS bereits die ersten Attacken. Sie geben in einem Beitrag an, dass ihre AWS-Services von der Lücke nicht betroffen sind.

Die AWS-Sicherheitsforscher ordnen die Attacken staatlichen-chinesischen beziehungsweise chinafreundlichen Bedrohungsakteuren wie Earth Lamia und Jackpot Panda zu. Diese Gruppen haben weltweit primär staatliche Einrichtungen und kritische Infrastrukturen aus dem Energiesektor im Visier.

Dabei sollen die Gruppen äußerst professionell und zügig vorgehen. Dafür nutzen sie den Forschern zufolge unter anderem automatisierte Scan- und Angriffstools. Außerdem verfeinern sie ihre Angriffstechniken stetig, um die Erfolgsquote ihrer Attacken zu steigern. In welchem Umfang die Angriffe ablaufen und ob sie territorial begrenzt sind, ist derzeit nicht bekannt.

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Admins sollten umgehend handeln und ihre React-Server durch die Sicherheitspatches schützen. In ihrem Beitrag führen die Sicherheitsforscher Parameter (Indicators of Compromise, IoC) auf, an denen Admins bereits attackierte Systeme erkennen können.


(des)



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