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Statistik zu polizeilichem Schusswaffengebrauch: Neue Höchststände bei Polizeischüssen und Tasereinsätzen


Die Polizeien der 16 Bundesländer setzten im vergangenen Jahr erneut häufiger Schusswaffen ein. Im vergangenen Jahr schossen Beamt*innen in 77 Einsätzen auf Personen (2024: 74, 2023: 65, 2022: 60). In 46 Fällen wurden dabei Menschen verletzt. 2024 waren es noch 37 Verletzte, im Jahr davor 33. Die meisten Schussabgaben gegen Personen erfolgten offiziell in Notwehrlagen; an zweiter Stelle steht „Fluchtvereitelung bei Verdacht eines Verbrechens oder eines gleichgestellten Vergehens“. Auch die Zahl der Warnschüsse stieg mit 50 Fällen weiter an.

Die Zahl der bei Polizeieinsätzen getöteten Personen ging hingegen wieder zurück – allerdings lediglich auf das übliche Niveau: Laut offizieller Zählung starben im Jahr 2025 insgesamt 16 Menschen. Im Jahr 2024 hatten Polizist*innen 21 Menschen erschossen, das war der höchste Wert seit Beginn der bundesweiten Erfassung von Polizeischüssen im Jahr 1984.

Die Angaben stammen aus der aktuellen Statistik „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch (SWG)“, die von der Deutschen Hochschule der Polizei (DhPol) in Münster geführt wird. Zuständig dafür ist das Polizeitechnische Institut der DhPol. Den Auftrag für die jährlich erstellte Statistik gab die Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern. Dort wird sie jeweils auf der Frühjahrstagung vorgestellt.

Bis vor zwei Jahren war die Jahresstatistik nur über Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zugänglich. Inzwischen wird sie von der IMK auch auf ihrer Webseite veröffentlicht; seit letzter Woche ist sie dort auch für 2025 abrufbar.

Alternative Dokumentation liefert zusätzliche Details

Seit 1976 führt auch die Zeitschrift „CILIP – Bürgerrechte & Polizei“ eine Chronologie zu polizeilichen Todesschüssen. Dort werden für 2025 insgesamt 17 Todesopfer gezählt. Die Abweichung von den Zahlen der Behörden könnte darauf zurückzuführen sein, dass ein Todesermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

So kann es vorkommen, dass eine Person zwar durch einen Polizeischuss getroffen wird, letztlich aber an anderen Verletzungen verstirbt. Von außen lässt sich dies kaum überprüfen: Anders als CILIP veröffentlicht die DhPol keine Details zu ihren Zahlen.

Verletzte durch Polizeischüsse. – Alle Rechte vorbehalten: CILIP

Von den 2025 insgesamt 93 abgegebenen tödlichen oder nicht-tödlichen Schüssen auf Personen werden nach Angaben der DhPol bis auf sieben Fälle nahezu alle als „Notwehr/Nothilfe“ eingestuft. Demnach habe jeweils eine „Leibes- und Lebensgefahr“ vorgelegen. Die Einordnung folgt dabei der Bewertung der zuständigen Staatsanwaltschaften. In diesen Fällen kommt es nach Abschluss der Todesermittlungen nicht zu einer Anklage – außer die Opfer oder ihre Hinterbliebenen versuchen, dies gerichtlich zu erzwingen.

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Neue Kategorie „Schüsse auf Personen in Fahrzeugen“

Die Statistik der DhPol enthält auch Zahlen zu Polizeischüssen auf „Sachen“. Deren Zahl stieg erneut deutlich an und lag 2025 bei 113 Fällen. 2024 waren es noch 80, im Jahr zuvor lediglich 23. Zu den „Sachen“ gehören aus Behördensicht auch Tiere, diese werden aber gesondert gezählt: 17.023 Mal schoss die Polizei im vergangenen Jahr etwa nach Wildunfällen oder bei Tollwutverdacht auf Tiere. Seit den 1990er Jahren hat sich diese Zahl etwa verzehnfacht.

Als „Sachen“, auf die von der Polizei geschossen wird, gelten auch Fahrzeuge. Befinden sich darin Personen, müssen diese Fälle jedoch als Schüsse auf Personen klassifiziert werden. In den vergangenen zwei Jahren hatte es mehrere solcher Einsätze mit Verletzten und im Fall eines Baggerfahrers mit einem Toten gegeben. In der diesjährigen Statistik hat die DhPol hierfür erstmals die Kategorie „Schusswaffengebrauch gegen Personen in Fahrzeugen“ eingeführt. Darin werden 38 Fälle gezählt.

Starker Anstieg des Schusswaffeneinsatzes bei psychischen Ausnahmesituationen

Viele Polizeischüsse richten sich gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Nach einer Auswertung von CILIP ist deren Anteil an der Gesamtzahl der durch Polizeischüsse getöteten Personen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. In den fünf Jahren von 1976 bis 1980 lag dieser bei weniger als sechs Prozent. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 waren es bereits 47 Prozent.

Das Phänomen ist auch der Innenministerkonferenz bekannt. Im Protokoll ihrer Frühjahrssitzung 2022 steht, es würden „vermehrt herausragende schwerste Gewaltstraftaten durch Personen mit psychischen Erkrankungen verübt“. Dadurch sei ein „Handlungsdruck für die beteiligten behördlichen Strukturen in Bezug auf den Umgang mit diesen Menschen“ entstanden. Eine eigene Kategorie in der jährlichen Schusswaffenstatistik gibt es jedoch nicht.

„Die Innenminister*innen nutzen spektakuläre Einzelfälle, um eine allgemeine Gefährlichkeit von Menschen in oder mit psychischen Problemen zu unterstellen“, so Norbert Pütter von CILIP. „Damit verfestigen sie ein Feindbild, das tödliche Polizeischüsse befördert.“

Als „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch“ zählt die DhPol außerdem „unbeabsichtigte Schussauslösungen“. Deren Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr etwa verdoppelt. In 16 Fällen richteten Polizist*innen ihre Waffe gegen sich selbst. In der Statistik werden diese Vorfälle als „Selbsttötung/Selbsttötungsversuch“ geführt.

Immer mehr Tasereinsätze in Deutschland

Die Zeitschrift CILIP dokumentiert neben dem Schusswaffengebrauch auch Tasereinsätze mit Todesfolge. Seit 2018 sind elf solcher Fälle registriert. Nach offizieller Darstellung und Obduktionsberichten war die Elektrowaffe jedoch in keinem dieser Fälle unmittelbar todesursächlich: Die Betroffenen seien stattdessen meist an Herzstillstand oder Kreislaufversagen gestorben.

Immer mehr Bundesländer setzen Taser nicht mehr nur in Spezialeinheiten, sondern auch im regulären Streifendienst ein. Zu den ersten gehörten Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen – dort allerdings nur in Bremerhaven – sowie das Saarland. Inzwischen gehören Taser auch in Hessen und Berlin zur regulären Ausstattung.

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Taser-Statistiken wieder unter Verschluss

Seit 2020 führt die DhPol auf Bitten der IMK auch eine Statistik zu Tasereinsätzen. Diese enthält deutlich mehr Informationen als die Schusswaffenstatistik und dokumentiert unter anderem das Alter der Betroffenen. CILIP erhielt diese jährlich erstellten Dokumente für die Jahre 2020 bis 2023 über IFG-Anfragen. Für die Folgejahre wurden die Daten jedoch als Verschlusssache eingestuft, nachdem ein oder mehrere Bundesländer Angaben zu Spezialeinheiten als „vertraulich“ behandeln wollten.

„Der Staat muss über die Ausübung seines Gewaltmonopols Transparenz schaffen. Die offziellen Statistiken müssen deshalb nicht nur detailliert sein, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“ kritisiert deshalb Laura Schmitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Münster im Forschungsprojekt „SAFE – Schusswaffengebrauch im Polizeidienst“ auf Anfrage von netzpolitik.org.

Taser-Statistik – Alle Rechte vorbehalten: CILIP

Nach mehreren IFG- und Presseanfragen der CILIP und der Zeitung „nd“ liegen die Zahlen inzwischen auch für 2024 und 2025 vor. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg sichtbar: Im Jahr 2025 registrierten die Bundesländer insgesamt 1.321 Tasereinsätze – darunter zählt aber auch, wenn die Waffe lediglich gezogen, aber nicht ausgelöst wurde. 1.118 der gesamten Fälle verliefen nach Angaben der Landespolizeien erfolgreich.

Die meisten Tasereinsätze erfolgten auch im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen (2025: 347, 2024: 217), Rheinland-Pfalz (2025: 253, 2024: 100) und Brandenburg (2025: 178, 2024: 207). In fast der Hälfte aller Fälle verzeichneten die Bundesländer Verletzte; allerdings waren dies zumeist oberflächliche Verbrennungen der Haut, die durch die Pfeilspitzen an den Elektroden verursacht werden, sowie Schürfwunden.

Taser sind keine Alternative

Die flächendeckende Verbreitung von Tasern in immer mehr Bundesländern und auch bei der Bundespolizei rechtfertigen Innenminister*innen und Polizeigewerkschaften damit, dass diese eine Alternative zu Schusswaffengebräuchen seien. Anfang des Jahres beschloss deshalb auch Baden-Württemberg eine zweijährige Testphase. In Sachsen-Anhalt einigte sich der Landtag im März ebenfalls auf die Einführung als zusätzliches Ausstattung im Streifendienst – auch für Einsätze in Menschenmengen.

Eine solche Alternative sind Taser den Recherchen von CILIP und „nd“ nach aber nicht – im Gegenteil. Schusswaffeneinsätze mit immer mehr Verletzten und immer noch vielen Toten sowie die zunehmenden Tasereinsätze sprechen vielmehr dafür, dass immer mehr Polizeibeamt*innen eine zusätzliche und mitunter tödliche Waffe zur Verfügung steht. Davon sind besonders Menschen in psychischen Ausnahmesituationen betroffen.

Taser werden oft auch gegen unbewaffnete Personen eingesetzt. Damit ist ein weiteres Argument der Befürworter widerlegt: Die Elektrowaffe sollte demnach helfen, dass mehr Menschen Polizeieinsätze überleben, wenn diese mit Hieb- oder Stichwaffen hantieren. In 57 Prozent der bundesweiten Einsätze wurden Taser jedoch letztes Jahr gegen Unbewaffnete gerichtet.



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