Connect with us

Künstliche Intelligenz

Steuerstreit mit EU: Apple hat irischen Staat ausbezahlt


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Im mehrjährigen Steuer- und Subventionsstreit zwischen Apple und der Europäischen Kommission wurde nun die letzte Zahlung geleistet. Laut dem Finanzministerium der Republik Irland ging die Summe in Höhe von über 13 Milliarden Euro nun von einem Treuhandkonto ein. Einen „kleinen“ Investmentgewinn gab es obendrauf, sodass die Endsumme bei 14,25 Milliarden Euro lag. Die letzte an die irische Regierung geleistete Zahlung in Höhe von 1,567 Milliarden ging am 9. Mai 2025 ein, am 13. Mai wurde das Konto offiziell geschlossen, so das Finanzministerium. Als „Zwischenlager“ diente die Londoner Filiale der Bank of New York Mellon. Während das Geld in Treuhand genommen war, kümmerten sich drei Investmentmanager von den Firmen Amundi (Frankreich), Blackrock (USA, Filiale Niederlande) und Goldman Sachs (USA, Filiale London) um dessen Vermehrung.

Die Europäische Kommission in Form des Wettbewerbskommissariats hatte Apple bereits 2016 dazu verdonnert, für den Zeitraum von 1991 und 2014 seiner Ansicht nach illegal durch die irische Regierung gewährte Steuervorteile zurückzuzahlen. Für die EU waren das ungenehmigte Subventionen, während Apple betonte, alle steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten zu haben. Der iPhone-Hersteller klagte dann gegen die EU, gewann zunächst vor dem EU-Gericht im Jahr 2020, verlor dann aber endgültig im September 2024 vor dem EuGH.

Die irische Regierung war sich weder eigener noch Apples Schuld bewusst. Apple betonte, bereits seit den Siebzigern in Irland tätig zu sein und viel Geld investiert sowie viele Arbeitsplätze geschaffen zu haben. In dem Streit ging es vor allem um zwei in dem Land ansässige Gesellschaften namens Apple Sales International (ASI) und Apple Operations Europe (AOE) sowie die von ihnen gehaltenen Lizenzen geistigen Eigentums. Mit diesem Konstrukt soll Apple seine Steuerlast deutlich gedrückt haben.

Zwischenzeitlich hatte Apple dann Milliardengewinne, die zwischenzeitlich nicht repatriiert wurden, in den USA versteuert: Nach einer Steuerreform der ersten Regierung Trump verbrachte Apple seine immensen Auslandsmilliarden in die Heimat und zahlte dafür knapp 38 Milliarden US-Dollar Steuern.

Mit der Abwicklung des Treuhandkontos endet die Steueraffäre nun. Apple hatte die Milliarden rechtzeitig zurückgelegt, die negative Entscheidung des EuGH kratzte im vergangenen Jahr die Wall Street kaum. Nicht gelöst sind hingegen zahlreiche andere Konfliktpunkte zwischen Apple und der EU im Rahmen des Digital Market Act: Hierbei geht es um den App Store und die Interoperabilität von iPhone und iPad als sogenannte Gatekeeper.


(bsc)



Source link

Weiterlesen
Kommentar schreiben

Leave a Reply

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Künstliche Intelligenz

Wasserstoffangetriebene Drohne Z1 fliegt leise und entgeht Radar


close notice

This article is also available in
English.

It was translated with technical assistance and editorially reviewed before publication.

Der US-Spezialist für wasserstoffangetriebene Drohnen, Zepher Flight Labs (ZFL), hat eine VTOL-Drohne (Vertical Take-off and Landing) entwickelt, die ihre Energie aus einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bezieht und in Höhen von bis zu 20.000 Fuß (etwa 6,1 km) operieren kann. Testweise erreichte die Z1 eine Höhe von 12.000 Fuß. In solchen Höhen ist die Drohne mit ihrer geringen Signatur schwerer von feindlichem Radar zu erfassen.

Mit der Preisgabe der genauen technischen Daten hält sich ZFL zurück. Die Spannweite der Starrflügel beträgt etwa 4,3 m. Die Z1 wird von insgesamt fünf Elektromotoren angetrieben und mit Energie aus einer Brennstoffzelle gespeist. Vier Motoren nutzt die Drohne für den vertikalen Aufstieg und die Landung. Damit kann sie auch ohne vorhandene Landebahn starten und landen.

Um Strecken schneller zu überwinden, geht sie mit ihren starren Tragflächen in den schnellen Horizontalflug über. Ein einzelner Elektromotor sorgt für den nötigen Vortrieb. Dann erreicht die Drohne eine Geschwindigkeit von bis zu 64 mph (etwa 103 km/h). Die Z1-Drohne kann Fracht bis zu 9,9 kg tragen. Standardmäßig ist sie für 4,5 kg ausgelegt. Das ist immer noch genug Zuladung, um etwa militärisches Aufklärungsgerät mitzuführen. Eine 360-Grad-Frontkamera ist ohnehin an Bord.

Das Besondere an der Z1 ist ihre Fähigkeit in großen Höhen zu operieren. ZFL hat im Rahmen einer Flugdemonstration Mitte Juli zusammen mit dem U.S. Army Research Laboratory unter anspruchsvollen Testbedingungen eine Flughöhe von 3,7 km erreicht, ohne dass dabei etwa die Flugdynamik negativ beeinträchtigt wurde. Die Drohne blieb bei den Tests jederzeit sicher kontrollierbar und manövrierfähig. Maximal soll die Z1 auf etwa 6,1 km Höhe aufsteigen können. Das sind Höhen, in denen die Drohne aufgrund ihrer kompakten Ausmaße und damit ihrer Signatur nur noch schwer vom Radar erfasst werden kann. Zudem arbeitet der Elektro-Brennstoffzellen-Antrieb vergleichsweise leise und wird weniger warm, sodass auch die akustische und thermische Erfassung erschwert ist.

Ein weiterer Vorteil liegt in der Ausdauer der Drohne. Sie soll mehr als 10 Stunden in der Luft bleiben können, was sie für den Einsatz militärischer Aufklärungsmissionen tauglich macht. Die Drohne könnte so in feindliches Gebiet einfliegen, längere Zeit Aufklärungsdaten sammeln und wieder zu ihrem Stützpunkt zurückkehren.

Mobile Einheiten können die Drohne einfach mitführen. Dazu sind Einzelteile der Z1 in einer kompakten Kiste untergebracht. Der Zusammenbau der Drohne sei in unter fünf Minuten ohne Werkzeug möglich, heißt es von ZFL.

ZFL will die Verwendung der Z1 jedoch nicht nur auf militärische Anwendungen beschränkt sehen – auch wenn Aufträge des Pentagon wohl am lukrativsten sind. Die Drohne könnte zudem für kleinere zivile Lufttransporte eingesetzt werden, bei denen leichte Fracht über größere Strecken transportiert werden soll.


(olb)



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Abhilfe gegen Sommerhitze: Strategien für einen kühlen Kopf


Wenn das Thermometer die 30-Grad-Marke knackt, beginnt der Kampf gegen die Hitze – in unseren eigenen vier Wänden wird es dann oft unerträglich warm. Die gute Nachricht: Es gibt wirksame Abwehrstrategien! Dank denen können Sie nachts erholsamer schlafen und tagsüber produktiver arbeiten.

Dieser Ratgeber enthält praktische Tipps und clevere Maßnahmen, um der Hitze effektiv zu begegnen. Egal, ob Sie dringend für Abkühlung sorgen müssen oder präventiv handeln wollen, um die Hitze gar nicht erst ins Haus zu lassen – wir zeigen Ihnen, wie es geht. Nicht nur für Eigenheimbesitzer, auch für Mieter gibt es wirksame Mittel, um die Wärme im Zaum zu halten.

  • Damit die Wohnung kühl bleibt, müssen Sie strategisch vorgehen. Mit der richtigen Vorbereitung macht die nächste Hitzewelle keine Sorgen.
  • Die Wärme gar nicht erst hereinzulassen ist der beste Weg für ein angenehmes Klima: Verschatten Sie Fenster, wo es geht.
  • Ist es erst einmal warm, kühlt man sich am besten mit bewegter Luft. Ventilatoren und Durchzug helfen dabei.

Grundsätzlich hilft erst einmal alles, was den Körper runterkühlt: viel Trinken, leichte Kleidung, lauwarmes Abduschen und Luftbewegung. Doch spätestens, wenn das erste Leiden gelindert wurde, gilt es strategisch zu denken. Denn Vorbereitung hilft, viele extreme Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen. Denn wenn es erst mal 30 Grad in der Wohnung hat, bleibt oft nur noch aushalten oder flüchten. Wer zur richtigen Zeit vorsorgt, übersteht nicht nur die nächste Hitzewelle besser. Er kommt auch deutlich billiger dabei weg.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Abhilfe gegen Sommerhitze: Strategien für einen kühlen Kopf“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



Source link

Weiterlesen

Künstliche Intelligenz

Trotz Kritik: US-Kongress verabschiedet Gesetz zur Regulierung von Stablecoins


In den USA haben beide Parlamentskammern ein Gesetz verabschiedet, das neue Regeln für Stablecoins formuliert, die an den US-Dollar oder andere verlässliche Werte gebunden sind. Bei der Abstimmung über den sogenannten Genius Act haben fast alle Abgeordneten der Republikaner und die Hälfte der Demokraten für eine breite Mehrheit gesorgt, jetzt fehlt nur noch die Unterschrift von Donald Trump. Das Gesetz legt fest, wer in den USA einen Stablecoin ausgeben darf und dass ab einem Gesamtwert von 10 Milliarden US-Dollar Bundesgesetze gelten. Unter bestimmten Umständen dürfen auch ausländische Entitäten Stablecoins in den USA auf den Markt bringen.

Als Stablecoins werden Kryptowährungen bezeichnet, deren Preis an einen anderen Wert gebunden ist, üblicherweise etablierte Währungen wie den US-Dollar. Deshalb unterliegen sie zumeist nicht denselben Kursschwankungen, für die etwa der Bitcoin bekannt ist. Damit erscheinen sie wertstabiler. Dass das aber nicht bedeutet, dass ein Kollaps auch großer Stablecoins unmöglich ist, hat sich etwa bei TerraUSD gezeigt. Im Mai 2022 stürzte der Wert des damals viertgrößten Stablecoins in kürzester Zeit von 0,99 US-Dollar auf etwa 0,01 US-Dollar ab, in der Folge verloren zahlreiche andere Kryptowährungen massiv an Wert. Den Verantwortlichen wird Betrug vorgeworfen.

Wie die BBC erklärt, ist das jetzt verabschiedete US-Gesetz zur Regulierung von Stablecoins eines von dreien, mit denen die regierenden Republikaner Forderungen aus der Branche nachkommen wollen. Von Kritikern heißt es demnach, dass der Genius Act Verantwortlichen für Stablecoins Aktivitäten ermöglichen würde, die sonst nur Banken erlaubt sind, während sie gleichzeitig aber nicht deren Aufsichtspflichten unterliegen. Schon im Frühjahr hätten Verbraucherschützer gewarnt, dass das Gesetz die Verbreitung von Kryptowährungen befördern würde, die fälschlicherweise als sicher wahrgenommen werden. Laut den Berichten wird erwartet, dass Trump das Gesetz noch am Freitag unterzeichnet.


(mho)



Source link

Weiterlesen

Beliebt