Künstliche Intelligenz
Studie: Deutschland hinkt bei der Reparaturkultur anderen Staaten hinterher
In Deutschland hat sich trotz Förderprogrammen in einzelnen Bundesländern noch keine echte Reparaturkultur entwickelt. Dabei wünscht sich mit 78 Prozent eine große Mehrheit der hiesigen Verbraucher, dass defekte Elektrogeräte einfacher instand gesetzt werden können. Das zeigt eine jetzt veröffentlichte Studie des Nürnberg-Institut für Marktentscheidungen (NIM), die auf repräsentativen Befragungen von jeweils 2000 Erwachsenen in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Polen, Großbritannien und den USA basiert.
Laut der Untersuchung haben in Italien 61 Prozent der Verbraucher im vorigen Jahr mindestens ein Elektrogerät reparieren ließen. In Deutschland waren es dagegen nur 41 Prozent. Das ist zugleich der niedrigste Wert unter den einbezogenen Nationen. Vor allem in Großbritannien und den USA lassen Konsumenten am häufigsten große Haushaltsgeräte reparieren. Durchschnittlich verzichtet rund die Hälfte der Verbraucher in den untersuchten Staaten auf einen Neukauf und setzt stattdessen auf eine Wiederherstellung.
Der wichtigste Grund für eine Reparatur sind die geringeren Kosten im Vergleich zum Neukauf. Dieser Aspekt steht in allen Ländern an erster Stelle. Die meisten Bürger sind bereit, knapp 20 Prozent des Neuanschaffungspreises für eine Instandsetzung auszugeben. Der Nachhaltigkeitsaspekt spielt je nach Land eine unterschiedlich große Rolle als Motivation. Aktuell stellt Elektroschrott ein großes Problem dar. Dem Global E-Waste-Monitor 2024 der Uno zufolge fielen 2022 weltweit 62 Millionen Tonnen an elektronischem Abfall an, was einem Anstieg von 82 Prozent gegenüber 2010 entspricht.
Hohe Kosten als Reparatur-Killer
Das am häufigsten genannte Hindernis für Reparaturen sind durchwegs zu hohe Kosten. Fast die Hälfte der Befragten gibt dies als Hauptgrund an. Die am zweithäufigsten angegebene Hürde ist ein hoher Aufwand für Instandsetzungen, wobei sich hier große Unterschiede auftun: In Italien beklagt sich hier nur jeder Zehnte. In Deutschland liegt dieser Anteil bei 30 Prozent. Der Wunsch nach einem neueren Modell spielt in allen Ländern eine eher untergeordnete Rolle. Das gilt auch für die Unsicherheit über die Qualität der Reparatur oder Wartezeiten. Verbraucher wissen aber oft nicht, an wen sie sich wenden sollen.
Das Potenzial für einen Reparaturmarkt ist der Analyse zufolge groß. 77 Prozent der Bundesbürger sagen, der Staat sollte darauf hinwirken, dass mehr repariert wird. Der Ruf nach einer einfacheren Reparierbarkeit ist in Italien, wo die Instandsetzungsquote schon am höchsten ist, am weitesten verbreitet (85 Prozent). Auf dem letzten Rang liegen hier die USA.
Eine große Mehrheit der Befragten in allen Ländern – außer den Vereinigten Staaten – drängt auf mehr politische Unterstützung für Reparaturen. Interessanterweise legt die Studie aber auch nahe, dass in Staaten wie Österreich oder Frankreich, wo es bereits Förderprogramme gibt, die Reparaturquoten im Vergleich nicht höher sind. Dies deutet darauf hin, dass die Wirksamkeit bestehender Förderungen möglicherweise begrenzt ist oder andere Faktoren eine größere Rolle spielen.
Was bewirken Förderprogramme?
In hiesigen Bundesländern mit regionalen Förderprogrammen wie dem Reparaturbonus in Thüringen liegen die Instandsetzungsquoten etwas höher als im Bundesschnitt. Trotzdem werden auch dort „zu hohe Kosten“ ähnliche häufig als Abhaltungsgrund genannt wie im Rest der Republik. Als Gründe dafür, dass die Initiativen noch nicht auf die Bewusstseinsbildung durchschlagen, nennen die Forscher etwa ein suboptimales Programmdesign, unzureichende finanzielle Mittel, eine noch zu kurze Laufzeit oder niedrige Ausgangswerte.
Mit der neuen Ökodesign-Verordnung will die EU durch Vorgaben für Smartphone-Hersteller die Produkthaltbarkeit erhöhen und die Reparierbarkeit der Geräte verbessern. Ein Label soll darüber Auskunft geben. Bisher sind beim Handy-Kauf laut der Studie vor allem Akku-Laufzeit, Preis und Speicherkapazität entscheidend, was sich durch die neuen EU-Bestimmungen aber ändern könnte.
Geht es nach einer aktuellen Sondierung von Circularity, könnten jedes Jahr 2 bis 3 Millionen weniger neue Smartphones in den Markt gebracht werden, wenn sich Miet- und Second-Hand-Modelle breit durchsetzten. Mit einem stärkeren Fokus auf die Kreislaufwirtschaft ließen sich demnach so bis zu 200.000 Tonnen CO2 jährlich einsparen. Aus dem Repartly-Markt-Check 2025 lässt sich ablesen, dass die Bundesbürger bis dato mindestens 120 Millionen defekte Haushalts-Großgeräte gezählt haben, die außerhalb der Garantie kaputtgegangen sind. Das vergrößert den Berg an Elektroschrott – wenn keine Reparaturen erfolgen.
(vbr)
Künstliche Intelligenz
Interview: KI-Hautscanner ersetzen keine ärztliche Untersuchung
Die Drogeriemarktkette dm erweitert ihr Angebot für Gesundheitsdienstleistungen in ausgewählten Filialen. Neben einer Blutanalyse und einem Augenscreening können Kunden mit einem KI-gestützten Hautscanner ihre Haut analysieren lassen – oder diesen Service direkt über das Smartphone nutzen. Dahinter steckt der Partner Dermanostic, der ein MDR-zertifiziertes Telemedizin-Produkt im Bereich Dermatologie anbietet. Die Auswertung soll Hinweise auf den Hautzustand liefern und ist mit Produktempfehlungen für die dm-Eigenmarken verknüpft.
Christoph Liebich ist Hautarzt und Mitglied im Berufsverband der Dermatologen.
Doch das Angebot sorgt für Kritik, insbesondere beim Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD), der kürzlich vor falschen Diagnosen und vor einer „Verkaufsmasche“ warnte. Zudem belaste das Angebot langfristig auch die dermatologischen Praxen, da verunsicherte Patienten die ohnehin ausgelasteten Praxen aufsuchen, wie das Ärzteblatt den BVDD-Präsidenten Ralph von Kiedrowski zitierte. Wir haben über das Thema und was kostenlose KI-Hautscanner leisten können, mit Dr. Christoph Liebich, niedergelassener Hautarzt in einer Münchner Praxis und Mitglied im Berufsverband der Dermatologen, gesprochen.
Welche Risiken sehen Sie für die Nutzer?
Das größte Risiko ist eine Scheinsicherheit. Wenn die KI ein Muttermal als unbedenklich einschätzt, könnte das ein beginnender Hauttumor sein. KI-Systeme sind derzeit nicht in der Lage, Hautkrebs zuverlässig zu erkennen. Solche Fälle gehören unbedingt in die Hände einer Dermatologin oder eines Dermatologen.
Kritisch wurde, dass dm solche Scanner mit Produktempfehlungen verbindet. Wie bewerten Sie das?
Da sehe ich tatsächlich ein Problem. Gesundheit wird hier mit Konsum verknüpft. Wenn nach einer KI-Analyse sofort eine Einkaufsliste kommt, hat das wenig mit seriöser Dermatologie zu tun, sondern wirkt wie ein Geschäftsmodell.
Wo sehen Sie Chancen im Einsatz künstlicher Intelligenz für die Hautdiagnostik?
KI kann bestimmte Hautveränderungen sichtbar machen und etwa Pigmenteinlagerungen, Elastizität oder UV-Schädigungen quantifizieren. Das ist spannend, weil Patientinnen und Patienten dadurch ein Bewusstsein für Hautschäden bekommen und präventiv handeln können.
Eine „eierlegende Wollmichsau“, die umfassend alle Aspekte bei der Hautanalyse berücksichtigt, habe ich noch nicht gesehen. Auf bestimmte Merkmale trainierte KIs gibt es bereits, beispielsweise für die Erkennung von Melanomen. Da gibt es bereits etablierte Systeme.
Von den Angeboten bei dm sehe ich den Nutzen im Bewusstmachen von Hautschäden, aber die Grenzen sind klar. Ich wünsche mir, dass Menschen verstehen: KI ersetzt keine ärztliche Untersuchung. Im besten Fall kann sie ein Weckruf sein – im schlechtesten Fall führt sie zu falscher Sicherheit oder unnötigen Käufen.
Manche online verfügbaren Scanner geben sogar ein „Hautalter“ an. Ist das belastbar?
Aus meiner Sicht nicht. Ein Beispiel: Eine Nonne, die ihr ganzes Leben im Kloster verbringt, kann mit 60 eine nahezu faltenfreie Haut haben, während eine 40-Jährige, die oft in der Sonne war, deutlich mehr Hautschäden zeigt. Hautalter ist deshalb kein valider Maßstab, sondern höchstens ein Marketinginstrument.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Mozilla stellt Firefox für 32-Bit-Linux ein
Mozilla wird die Unterstützung von Firefox für 32-Bit-Linux-Systeme im Jahr 2026 einstellen. Allerdings gibt es von den meisten wichtigen Linux-Distributionen für den Desktop – zum Beispiel Ubuntu und Fedora – ohnehin keinen 32-Bit-Support mehr. Entsprechend schwierig und unzuverlässig sei die Wartung von Firefox inzwischen geworden, so Mozilla. Deshalb wird nach der Veröffentlichung von Firefox 144 – erscheint laut Release-Plan am 14. Oktober 2025 – die Unterstützung für 32-Bit-Linux eingestellt. Das bedeutet, dass Firefox 145 – Veröffentlichung voraussichtlich am 11. November 2025 – keine 32-Bit-Version für Linux mehr anbieten wird.
Nutzer, die aktuell auf einem 32-Bit-Linux-System Firefox verwenden, ruft Mozilla dazu auf, auf ein 64-Bit-Betriebssystem umzusteigen und die 64-Bit-Version von Firefox zu installieren, die weiterhin unterstützt und aktualisiert wird. Aktuell betrifft der Schritt hauptsächlich kleinere, auf Debian 12 oder älter basierende Linux-Distributionen – das aktuelle Debian 13 hat nun ebenfalls den Support eingestellt.
Wer nicht sofort wechseln kann, kann jedoch weiterhin Firefox ESR 140 nutzen: Noch bis mindestens September 2026 ist das Extended Support Release mit Sicherheitsupdates für 32-Bit-Linux verfügbar, wie auch die Ankündigung betont. Mozilla ist mit dem Schritt vergleichsweise spät dran: Google hatte die Unterstützung von Chrome für diese i386-Systeme bereits im März 2016 eingestellt.
(fo)
Künstliche Intelligenz
Anwalt klagt: Es kann doch nicht nur einen Mark Zuckerberg geben
Bei Facebook wurde offenbar einmal zu viel der Film „Highlander“ gesehen. Dem bekannten Spruch „Es kann nur einen geben“ folgend, haben es Mitarbeiter des sozialen Netzwerks offenbar nicht für möglich gehalten, dass es mehr als einen Mark Zuckerberg geben kann. Um ihren Chef zu schützen, sperrten sie einen Namensvetter mehrfach aus. Dumm nur, dass der gute Mann Anwalt ist: Er hat Facebook jetzt auf Schadensersatz verklagt.
Das Internet ist voll von heißen IT-News und abgestandenem Pr0n. Dazwischen finden sich auch immer wieder Perlen, die zu schade sind für /dev/null.
Mark S. Zuckerberg, der im US-Bundesstaat Indiana auf Insolvenzen spezialisiert ist, argumentiert, dass er bei Facebook vertreten sein muss. Schließlich seien es seine Mitbewerber auch, und fehlende Auffindbarkeit koste ihn Einnahmen. Dem Lokalsender WTHR sagte er, durch die mehrfache Sperre seines Accounts sei ihm ein Verdienstausfall entstanden, den er jetzt einklagen wolle.
Der kleine Unterschied
Der kleine Unterschied in den Namen der beiden Marks ist der zweite Vorname. Während der Facebook-Gründer Mark Elliot Zuckerberg heißt, steht auf der Visitenkarte von dem Anwalt Mark Steven Zuckerberg. Das hielt die Prüfer bei Facebook aber offenbar nicht davon ab, dem Anwalt das Annehmen einer falschen Identität zu unterstellen.
Das Missverständnis konnte dann auch jeweils aufgeklärt werden. Doch meistens dauerte es nicht lange, bis sein Account erneut gesperrt wurde. Mit der Klage erhofft sich der Anwalt Zuckerberg, dass sein Ansinnen endlich mal ernst genommen wird. Er hätte kein sonderliches Interesse daran, gegen Meta zu klagen, zumal Facebook über mehr Geld und Anwälte verfüge. Aber er sehe keinen anderen Ausweg mehr, argumentiert er. Meta erklärte auf Anfrage von WTHR, dass in Menlo Park sehr wohl bekannt sei, dass es mehr als einen Mark Zuckerberg geben kann. Man wolle der Sache auf den Grund gehen.
(mki)
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