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Studie unterstreicht langfristig bessere Klimabilanz von Elektroautos
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Es ist eine lange andauernde Diskussion: Sind Elektroautos tatsächlich umweltfreundlicher als Verbrenner? Im Betrieb: klar. Aber was ist mit dem Strommix? Und was ist mit den Akkus? Inzwischen mehren sich aber die Studien, nach denen die elektrisch betriebenen Fahrzeuge eine bessere Klimabilanz haben. Eine aktuelle Studie aus den USA untersucht die langfristige Bilanz von Elekroautos.
Auch dort schneiden die Elektroautos in puncto Kohlendioxidemissionen besser ab als die mit einem konventionellen Antrieb. Zwar wird beim Bau eines Elektroautos mehr Kohlendioxid freigesetzt, vor allem bei der energieaufwendigen Batterieproduktion. Doch nach etwa zwei Jahren ändere sich das, schreibt das Team um Pankaj Sadavarte in der Open-Access-Fachzeitschrift PLOS Climate. Für den Rest der Betriebsdauer, die die Studie mit 18 Jahren ansetzt, haben die Elektrofahrzeuge eine bessere Klimabilanz.
Für seine Studie hat das Team zunächst die Kohlendioxidemissionen bei der Produktion von Elektroautos mit Lithium-Ionen-Akkus und von Verbrennern ermittelt. Danach modellierte es, wie viele Autos in den kommenden Jahren in den USA voraussichtlich verkauft werden und wie viele davon elektrisch fahren werden. Um die Umweltauswirkungen abzuschätzen, berechneten die Autoren schließlich, wieviele Kohlendioxidemissionen sowie weitere Schadstoffe wie Schwefeldioxid und Stickoxide über die Betriebsdauer bei einer durchschnittlichen Jahresfahrleistung anfallen.
Kein Einfluss des Finanziers
Die Studie wurde teilweise von dem US-Unternehmen Albemarle finanziert, einem der größten Lithium-Produzenten der Welt. Das Unternehmen habe aber keinen Einfluss auf ihre Arbeit genommen, betonten die Studienautoren.
Mehrere deutsche Forscher bestätigten gegenüber dem Science Media Center, dass die Ergebnisse der US-Forscher mit denen anderer Studien übereinstimmen. „Diese Ergebnisse liegen in derselben Größenordnung wie die vieler anderer Studien. Eine aktuelle Studienübersicht kommt im Vergleich mehrerer Lebenszyklusanalysen von Pkw zu einem sehr ähnlichen Ergebnis“, schreibt Stefan Lechtenböhmer, Leiter des Fachgebiets Sustainable Technology Design am Institut für Thermische Energietechnik der Universität Kassel. „Die Studie reiht sich in eine Reihe von Analysen ein, die belegen, dass ein schneller Umstieg auf Elektrofahrzeuge aus Klima- und Umweltsicht vorteilhaft ist.“
Petra Zapp, Abteilungsleiterin Nachhaltige Lebenszyklen am Forschungszentrum Jülich (FZJ) hob in ihrer Stellungnahme positiv hervor, dass diese Studie – „im Gegensatz zu vielen anderen vergleichbaren“ – auch die Umwelteffekte durch die Batterieproduktion berücksichtige, „die nicht unbedingt in den USA anfallen werden.“ Martin Wietschel, Leiter des Competence Centers Energietechnologien und Energiesysteme am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung, wies darauf hin, die Aussagekraft der Studie wäre „noch größer gewesen, hätte sie auch Feinstaubemissionen sowie den Verbrauch kritischer Rohstoffe einbezogen“.
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Auf den Strommix kommt es an
Einen wichtigen Einfluss auf die Kohlendioxidbilanz eines Elektrofahrzeugs hat der Strommix. Laut der Studie wird ein 2030 in den USA gekauftes Elektrofahrzeug rund 40 Prozent geringere Kohlendioxidemissionen über den gesamten Lebenszyklus aufweisen als ein Verbrenner. Der Strommix wird weltweit ohnehin grüner: Laut einer aktuellen Studie aus Großbritannien wurde im ersten Halbjahr 2025 weltweit erstmals mehr Strom von Wind- und Solarkraftwerken als von Kohlekraftwerken erzeugt.
„Die CO2-Intensität der Stromerzeugung der USA liegt derzeit etwa auf dem deutschen Niveau. Sie liegt unterhalb des weltweiten Durchschnitts, aber über den durchschnittlichen Emissionen der EU“, schrieb Wietschel in seiner Stellungnahme. „Wenn nach 2035 weiterhin Fahrzeuge verkauft werden, die fossile Kraftstoffe nutzen, wird es schwierig, das deutsche Klimaziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen, da die Lebensdauer von Fahrzeugen heute deutlich über zehn Jahren liegt und der Verkehrssektor ein relevanter Emittent von Treibhausgasen ist.“
(wpl)
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Datentransfer in die USA: Klage gegen EU-Datenschutzrahmen geht vor den EuGH
Der Streit um den EU-US-Datenschutzrahmen geht in die nächste Runde. Der französische Abgeordnete Philippe Latombe hat bestätigt, dass er gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom September zum Bestand des Data Privacy Framework (DPF) Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) einlegen wird. Damit wird der freie transatlantische Datenfluss schon zum dritten Mal ein Fall für das höchste EU-Gericht.
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Latombe, der für die Regierungspartei Mouvement Démocrate in der französischen Nationalversammlung sitzt, öffnet mit dem Schritt die Tür für ein „Schrems III“-Urteil. So hatte der EuGH schon die Vorgängerabkommen Safe Harbor und Privacy Shield für ungültig erklärt. Das geschah auf Betreiben des österreichischen Bürgerrechtlers Max Schrems, der noch überlegt, ob er in der Sache ebenfalls noch einmal aktiv wird. Der EuGH urteilte in beiden Verfahren, dass die US-Überwachungspraktiken insbesondere mit Abschnitt 702 des Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und der Anordnung 12333 die Datenschutzrechte der EU-Bürger verletzten.
Weiteres Grundsatzurteil erwartet
Stein des Anstoßes ist aktuell der jüngste Angemessenheitsbeschluss für den Transfer personenbezogener Daten aus der EU in die USA der EU-Kommission. Diese erkennt damit die Rechtslage zum Schutz der Privatsphäre in den Vereinigten Staaten als vergleichbar hoch wie auf dem alten Kontinent an. Auch das EuG war in erster Instanz der Ansicht, dass die USA zum Zeitpunkt des Erlasses des Angemessenheitsbeschlusses ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau für personenbezogene Daten gewährleisteten.
Latombe begründete seine Klage und die nun folgende Berufung hauptsächlich mit dem Argument, dass das DFP nicht mit der EU-Grundrechtecharta und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbar sei. Der Parlamentarier erläutert sein Vorgehen gegenüber Euractiv damit, dass der neu geschaffene Data Protection Review Court (DPRC) in den USA weder unparteiisch noch unabhängig von der Exekutive sei. Damit werde das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht nicht gewährleistet.
Datenhunger der US-Geheimdienste
Zudem beklagt Latombe die massive und nicht zielgerichtete Datensammelei von US-Geheimdiensten wie der NSA. Die getroffenen Vorkehrungen im DPF seien nicht ausreichend, um diesen schweren Grundrechtseingriffen entgegenzuwirken. US-Präsident Donald Trump hat die von seinem Vorgänger Joe Biden eingeführten Schutzmaßnahmen noch aufgeweicht.
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Der Volksvertreter will mit seinem Ansatz auch die Kommission und die Mitgliedstaaten unter Druck setzen, einen dauerhaft rechtssicheren Rahmen zu schaffen. Von der neuen EuGH-Prüfung hängt etwa ab, ob in der EU ansässige Firmen rechtssicher personenbezogene Daten bei US-Cloudanbietern speichern und verarbeiten können. Es ist davon auszugehen, dass die Luxemburger Richter jenseits der Bewertung der EuG-Entscheidung auch die mit den aufgeworfenen Rechtsfragen verknüpften Tatsachen genau untersuchen und ein weiteres Grundsatzurteil fällen werden.
(vbr)
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Dänemark verabschiedet sich überraschend von Plänen für die Chatkontrolle
Die dänische EU-Ratspräsidentschaft hat laut dem dänischen Justizminister Peter Hummelgard ihren Plan aufgegeben, Anbieter von Kommunikationsdiensten zur Suche nach Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs zu verpflichten. Das erkärte eine Sprecherin der Ratspräsidentschaft auf Anfrage von heise online und bestätigte damit einen Bericht des dänischen Rundfunks (DR).
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Dänemarks Regierung, die bis Jahresende dem Rat der EU-Mitgliedstaaten vorsteht und dort Einigungen zwischen den Staaten erzielen soll, gibt damit eines der umstrittensten Vorhaben der vergangenen Monate mangels Erfolgsaussichten auf. Über Wochen hatte die dänische Ratspräsidentschaft versucht, andere Mitgliedstaaten von ihrem Vorschlag zu überzeugen, nachdem Anbieter von Kommunikationsdiensten zu einer aktiven Suche nach potenziell kinder- und jugendpornografischen Inhalten oder Missbrauchsdarstellungen hätten verpflichtet werden können.
Die Kopenhagener Kehrtwende geht wohl auch auf regierungsinterne Streitigkeiten zurück: Während die dänischen Sozialdemokraten den Vorschlag für gut befanden, ging der Koalitionspartner Moderaterne auf Distanz zu dem Vorhaben.
Abschied von der Chatkontrolle
Auch in Deutschland hatte die Positionierung der neuen Bundesregierung kurz vor einer vorentscheidenden Abstimmung für massiven Zwist innerhalb der Koalition und der Regierungsfraktionen gesorgt – so hatten sich Abgeordnete der Regierungsfraktionen beschwert, dass sie nicht ausreichend beteiligt worden seien. Daraufhin setzte die dänische Ratspräsidentschaft die Abstimmung vom nächsten Treffen der Innenminister zunächst ab.
Die letzte Chance auf eine Einigung unter dänischer Führung besteht im Dezember, offenbar wollte die Regierung in Kopenhagen lieber einen Kompromiss ohne Chatkontrolle als gar keinen. Die bisherige Regelung, mit denen den großen Plattformanbietern die freiwillige, aktive Suche nach potenziellen Missbrauchsdarstellungen erlaubt wird, läuft im kommenden Frühjahr nach Verlängerung aus. Genau diese Freiwilligkeit will Dänemarks Justizminister nun im Rahmen der künftigen CSA-Verordnung kodifizieren, die zudem noch eine Vielzahl anderer und weniger umstrittener Vorhaben enthält.
(mho)
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Für US-Regierung gedacht: Manager von L3Harris hat Zero-Days an Russen verkauft
In den USA hat sich ein hochrangiger Manager des Rüstungskonzerns L3Harris schuldig bekannt, Informationen zu Zero-Day-Lücken an einen Russen verkauft zu haben. Das geht aus einer Mitteilung des US-Justizministeriums und Medienberichten hervor. Der 39-Jährige ist australischer Staatsbürger und hat laut TechCrunch bei L3Harris jene Abteilung geleitet, die unter anderem Spyware für die US-Regierung und deren engsten Verbündete entwickelt. Das Ministerium ergänzt, dass die Details zu Sicherheitslücken „exklusiv an die USA und ausgewählte Alliierte“ verkauft werden sollten. Stattdessen habe sie der Manager an jemanden verkauft, der mit seinen Verbindungen zur russischen Regierung geworben habe. Laut TechCrunch hat der Manager 1,3 Millionen US-Dollar eingenommen.
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Für USA und US-Allierte gedachte Exploits
Wie das US-Justizministerium ausführt, wurden dem Manager der L3Harris-Sparte Trenchant Millionen in Kryptogeld versprochen. Daraufhin habe er mehrere Verträge mit dem Mann unterzeichnet und dabei auch weitergehende Unterstützung bei der Arbeit mit den Exploits zugesagt. Zwischen 2022 und 2025 habe er seinen Zugang auf die internen Systeme ausgenutzt, um an die Zero-Day-Lücken zu gelangen. Die werden als Handelsgeheimnisse mit einem Gesamtwert von 35 Millionen US-Dollar eingestuft. Für jeden einzelnen der Verkäufe können laut dem US-Justizministerium 10 Jahre Haft und 250.000 US-Dollar Strafe verhängt werden.
Dass die Zero-Day-Exploits in der Folge eingesetzt wurden, kann die Anklage nicht belegen, sie geht aber davon aus. „Wahrscheinlich“ seien damit „zahlreiche ahnungslose Opfer“ angegriffen worden, erklärt die zuständige Bundesstaatsanwältin. TechCrunch führt noch aus, dass Trenchant seine Dienste ausschließlich den Regierungen der sogenannten Five Eyes verkauft. Das sind neben den USA noch Australien, Kanada, Neuseeland und Großbritannien, die in Geheimdienstfragen engsten Alliierten der Vereinigten Staaten. Der Manager, der sich jetzt schuldig bekannt hat, hat demnach noch vor wenigen Monaten einen Angestellten entlassen, der Zero-Day-Exploits für den Chrome-Browser gestohlen haben soll. Der habe aber beteuert, dass er darauf gar keinen Zugriff hatte.
(mho)
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