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Suizid, Abtreibungen: YouTube lockert Werberichtlinien für „kontroverse Themen“


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YouTube lockert seine Monetarisierungsrichtlinien zu Inhalten, die die Plattform als „kontrovers“ klassifiziert. YouTuber, die sich mit Themen wie Suizid, Essstörungen, häuslicher und sexueller Gewalt sowie Abtreibungen beschäftigen, können mit ihren Videos künftig in vollem Umfang Werbegeld einnehmen, wenn sie sich an einige Regeln halten.

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Über die Änderungen an den „Richtlinien für werbefreundliche Inhalte“ informiert Google in einem YouTube-Video. Darin beschreibt YouTube-Monetarisierungs-Chef Conor Kavanagh auch die Beweggründe hinter der im Januar eingeführten Änderung: „Wir möchten sicherstellen, dass Creator, die sensible Geschichten erzählen oder dramatisierte Inhalte produzieren, die Möglichkeit haben, Werbeeinnahmen zu erzielen – und dabei gleichzeitig die Wahlfreiheit der Werbetreibenden respektieren. Wir haben bei genauerer Betrachtung festgestellt, dass unsere Richtlinien in diesem Bereich zu restriktiv waren.“

YouTube listet in den Richtlinien verschiedene Gruppen von Inhalten auf, die nicht oder nur eingeschränkt mit Werbeeinblendungen monetarisiert werden können. Neben den „Kontroversen Themen“ gibt es etwa auch bei hasserfüllten oder stark sexualisierten Inhalten solche Einschränkungen. Hier ändert YouTube nichts – die Lockerungen betreffen nur die Inhaltsgruppe der „Kontroversen Themen“.

Ein Freifahrtschein ist die neue Youtube-Richtlinie nicht: Nach wie vor müssen sich YouTube-Nutzer verantwortungsvoll mit Themen beschäftigen, damit ihre Videos für volle Monetarisierung infrage kommen. Dazu zählt YouTube Videos, die versuchen, Ereignisse wie Suizid oder sexuelle Gewalt zu verhindern. Auch Videos, in denen „kontroverse Themen“ nur flüchtig erwähnt oder nicht drastisch dargestellt werden, sind laut den neuen Richtlinien für Werbung akzeptabel.

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Damit will YouTube unter anderem dafür sorgen, dass journalistische Nachrichteninhalte oder Erfahrungsbeiträge monetarisiert werden dürfen. Auch mit dramatisierten Inhalten dürfen demnach Werbeeinahmen erzielt werden. YouTube nennt beispielhaft einen Film, in dem eine Person von einer Brücke springt.

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Etwas vorsichtiger bleibt YouTube, wenn es um Kindesmissbrauch geht: Inhalte zu diesem Thema kommen weiterhin nur eingeschränkt oder gar nicht für Werbeeinnahmen in Frage. Werbung für oder Verherrlichung von Suizid oder Missbrauch sind für Werbung komplett tabu, genauso wie die „grausame Darstellung von selbstverletzendem Verhalten“ oder die „explizite Thematisierung von Essstörungen, die andere triggern oder zur Nachahmung verleiten kann.“

Mit seinen Richtlinienänderungen gibt YouTube seinen Kreativschaffenden etwas mehr Freiheit bei der Ausgestaltung ihrer Inhalte. Einige YouTuber haben es bislang aus Angst vor Demonetarisierung etwa vermieden, das Wort „Suizid“ überhaupt auszusprechen – das sollte fortan kein Problem mehr sein.

Google überarbeitet die Werberichtlinien für Inhalte auf YouTube sporadisch. Zuletzt waren die Richtlinien im Juli 2025 geändert worden, um Videos mit Profanität in den ersten sieben Sekunden nicht von Werbeeinnahmen auszuschließen.

In Deutschland finden Sie Hilfe und Unterstützung bei Problemen aller Art, auch bei Fragen zu Mobbing und Suiziden, bei telefonseelsorge.de und telefonisch unter 0800 1110111. Die Nummer gegen Kummer (Kinder- und Jugendtelefon) lautet 116 111. In Österreich gibt es ebenfalls kostenfreie Hilfsangebote, darunter speziell für Kinder der Kindernotruf unter 0800 567 567 sowie Rat auf Draht unter 147. Dieselbe Telefonnummer führt in der Schweiz zu Pro Juventute.


(dahe)



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