Künstliche Intelligenz

Suno: So leicht lassen sich Copyright-Sperren bei KI-Musik umgehen


Der KI-Musikgenerator Suno erlaubt laut eigenen Richtlinien nur die Nutzung eigener Inhalte oder frei formulierter Texte. Hochgeladene Songs und Liedtexte sollen automatisch geprüft und bei Verstößen blockiert werden. In der Praxis funktioniert das jedoch nicht zuverlässig: Schon mit frei verfügbarer Software wie Audacity lassen sich geschützte Musikstücke so verändern, dass sie vom System nicht mehr erkannt werden.

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Die eingebauten Copyright-Filter von Suno lassen sich offenbar schnell und einfach austricksen, wodurch täuschend ähnliche Versionen bekannter Titel entstehen können. Ein Test des Technikmagazins The Verge zeigt, dass häufig schon kleine Anpassungen wie halbe oder doppelte Abspielgeschwindigkeit oder kurzes Rauschen am Anfang und Ende ausreichen, um die Prüfung zu umgehen.

Anschließend kann ein derart manipulierter Song in die kostenpflichtige KI-Audio-Workstation Suno Studio hochgeladen, wieder in Richtung des Originals bearbeitet und als Basis für KI-Musik genutzt werden. Ohne zusätzliche Stiländerung erzeugt Suno laut dem Test Instrumentalstücke, die dem Original zum Verwechseln ähnlich klingen. Neuere Modellversionen verändern einzelne Elemente zwar stärker, behalten aber weiterhin erkennbare Strukturen bei.

Auch beim Schutz von Liedtexten zeigen sich Schwächen. Unveränderte Texte werden zwar blockiert, doch minimale Anpassungen in der Schreibweise reichen oft aus, um die Sperre zu umgehen. Schon die Variation einzelner Wörter soll reichen, damit das System den Text akzeptiert und passende Gesangsspuren generiert.

Für unabhängige Künstlerinnen und Künstler ist der mangelhafte Schutz besonders problematisch. Weniger bekannte Stücke sollen teils ohne jede Anpassung durch die Filter gelangen. Suno überprüft Inhalte offenbar auch nur beim Upload, nicht aber beim Export. Dadurch lassen sich erzeugte Stücke relativ unkompliziert über Distributoren auf Streaming-Dienste hochladen und potenziell monetarisieren – ohne Beteiligung der eigentlichen Urheber.

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Zwar gehen Streaming-Plattformen wie Spotify oder Deezer gegen KI-generierte Inhalte vor, einen hundertprozentigen Schutz gibt es allerdings bisher nicht. Für Rechteinhaber entsteht damit ein System, in dem Nachahmungen schnell erstellt und verbreitet werden können. Schon 2024 sind deshalb Plattenlabel gegen Suno und Udio vor Gericht gezogen.

Auch die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte, kurz GEMA, klagt gegen Suno. Der KI-Anbieter soll unter anderem von der GEMA geschützte Aufnahmen unberechtigt zu Trainingszwecken verwendet haben. Die mündliche Verhandlung am 9. März 2026 blieb ohne Entscheidung. Diese soll nun am 12. Juni 2026 fallen.


(joe)



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