Künstliche Intelligenz
Suno: So leicht lassen sich Copyright-Sperren bei KI-Musik umgehen
Der KI-Musikgenerator Suno erlaubt laut eigenen Richtlinien nur die Nutzung eigener Inhalte oder frei formulierter Texte. Hochgeladene Songs und Liedtexte sollen automatisch geprüft und bei Verstößen blockiert werden. In der Praxis funktioniert das jedoch nicht zuverlässig: Schon mit frei verfügbarer Software wie Audacity lassen sich geschützte Musikstücke so verändern, dass sie vom System nicht mehr erkannt werden.
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Kleine Tricks, große Urheberrechtsverletzungen
Die eingebauten Copyright-Filter von Suno lassen sich offenbar schnell und einfach austricksen, wodurch täuschend ähnliche Versionen bekannter Titel entstehen können. Ein Test des Technikmagazins The Verge zeigt, dass häufig schon kleine Anpassungen wie halbe oder doppelte Abspielgeschwindigkeit oder kurzes Rauschen am Anfang und Ende ausreichen, um die Prüfung zu umgehen.
Anschließend kann ein derart manipulierter Song in die kostenpflichtige KI-Audio-Workstation Suno Studio hochgeladen, wieder in Richtung des Originals bearbeitet und als Basis für KI-Musik genutzt werden. Ohne zusätzliche Stiländerung erzeugt Suno laut dem Test Instrumentalstücke, die dem Original zum Verwechseln ähnlich klingen. Neuere Modellversionen verändern einzelne Elemente zwar stärker, behalten aber weiterhin erkennbare Strukturen bei.
Auch beim Schutz von Liedtexten zeigen sich Schwächen. Unveränderte Texte werden zwar blockiert, doch minimale Anpassungen in der Schreibweise reichen oft aus, um die Sperre zu umgehen. Schon die Variation einzelner Wörter soll reichen, damit das System den Text akzeptiert und passende Gesangsspuren generiert.
Wohl keine Prüfung beim Dateiexport
Für unabhängige Künstlerinnen und Künstler ist der mangelhafte Schutz besonders problematisch. Weniger bekannte Stücke sollen teils ohne jede Anpassung durch die Filter gelangen. Suno überprüft Inhalte offenbar auch nur beim Upload, nicht aber beim Export. Dadurch lassen sich erzeugte Stücke relativ unkompliziert über Distributoren auf Streaming-Dienste hochladen und potenziell monetarisieren – ohne Beteiligung der eigentlichen Urheber.
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Zwar gehen Streaming-Plattformen wie Spotify oder Deezer gegen KI-generierte Inhalte vor, einen hundertprozentigen Schutz gibt es allerdings bisher nicht. Für Rechteinhaber entsteht damit ein System, in dem Nachahmungen schnell erstellt und verbreitet werden können. Schon 2024 sind deshalb Plattenlabel gegen Suno und Udio vor Gericht gezogen.
Auch die Gesellschaft für musikalische Aufführungsrechte, kurz GEMA, klagt gegen Suno. Der KI-Anbieter soll unter anderem von der GEMA geschützte Aufnahmen unberechtigt zu Trainingszwecken verwendet haben. Die mündliche Verhandlung am 9. März 2026 blieb ohne Entscheidung. Diese soll nun am 12. Juni 2026 fallen.
(joe)
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Web-Tipp: Gishty veröffentlicht Nachrichten jenseits des Mainstreams
Wussten Sie, dass Äthiopien und Eritrea einander derzeit wieder feindlich gegenüberstehen? Wenn Sie das wussten: Kennen Sie auch die Hintergründe? Haben Sie mitbekommen, dass Bangladesh im Februar 2026 seine ersten freien Wahlen hatte? Und dass dabei mit der Nationalist Party eine der zwei großen Parteien den Sieg einheimste? Oder, dass Nepals neuer Premierminister ein 35-jähriger Rapper ist?
Über derlei Neuigkeiten berichteten beispielsweise der Spiegel (Paywall), Deutschlandfunk (Audio) und auch die Tagesschau. Die Chance, dass man solche News hierzulande verpasst oder vergessen hat, ist trotzdem groß.
Im c’t Magazin und auf heise online stellen wir Ihnen in der Rubrik „c’t Web-Tipps“ regelmäßig ein Sammelsurium an Websites vor. Hier zeigen unsere Redakteurinnen und Redakteure Seiten, die sie kurios, hilfreich, spannend, lehrreich, nützlich oder einfach nur witzig finden. Mehr Web-Tipps finden Sie hier:
Sham Jaff ist freiberufliche Journalistin. Seit 2014 gibt sie einen meist wöchentlich erscheinenden Newsletter namens „What happened Last Week“ heraus. Darin fokussiert sie Nachrichten, die in deutschsprachigen Medien oft untergehen. Man könnte auch sagen, Ereignisse, die abseits der Aufmerksamkeit unserer Massenmedien stattfinden: in Asien, Afrika und Amerika.
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Vorsicht, Kunde: Wie EWE Netz einen Smart-Meter-Nutzer zur Verzweiflung treibt
Eine PV-Anlage auf dem Dach, eine Wärmepumpe im Technikraum, ein E-Auto im Carport: Michael B. aus Norddeutschland zählt zu den Menschen, die die Energiewende im Privaten schon vollzogen haben. Um sein Auto gezielt dann zu laden, wenn der Strom gerade günstig ist, entschied sich der c’t- Leser außerdem für einen dynamischen Stromtarif.
Bevor B. diesen Tarif nutzen konnte, musste erst einmal sein alter Stromvertrag auslaufen, obendrein brauchte er ein Smart Meter. Diese Kombination aus digitalem Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) und Kommunikationsmodul („Smart-Meter-Gateway“) ist mittlerweile die Voraussetzung für die Abrechnung zu dynamisch wechselnden Strompreisen.
Das Gateway erfasst viertelstündlich den Stromverbrauch des Haushalts und übermittelt die Daten einmal täglich an den sogenannten Messstellenbetreiber. Dieser gibt sie dann an den örtlichen Stromnetzbetreiber weiter, der sie wiederum an den Stromanbieter leitet. Im Fall von B. ist das Unternehmen EWE Netz mit Hauptsitz in Oldenburg gleichzeitig der zuständige Messstellen- und Stromnetzbetreiber.
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JSON Alexander: Syntax-Highlighting und Baumdarstellung im Browser
JSON Alexander, eine neue Extension für Firefox und Chrome, formatiert automatisch JSON-Daten, die beispielsweise von einer API gesendet wurden. Das Add-on erweitert die rudimentären Darstellungen der Browser insbesondere um Syntax-Highlighting und eine Baum-Ansicht.
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JSON Alexander zeigt JSON-Daten übersichtlich formatiert.
(Bild: JSON Alexander)
Das Add-on bietet eine Reihe von Komfortfunktionen, die über die Standarddarstellung der Browser hinausgehen. Neben dem Syntax-Highlighting und den ausklappbaren Strukturbäumen sind das zum Beispiel Zusatzinfos beim Hover über ein Feld oder eine parallele Daten-Ansicht als windows.data in der Konsole.
JS-Autor und Podcaster Wes Bos hat JSON Alexander unter MIT-Lizenz veröffentlicht. Zuvor waren ihm Zweifel am Add-on „Heads Up“ gekommen, das ähnliche Funktionen bietet, weil es laut Bos Webtracking in Webseiten implementiert. Die Redaktion konnte das nicht überprüfen.
Das Add-on ist noch nicht in den Stores der Browser vorhanden, sondern Anwenderinnen und Anwender müssen es von Hand installieren. Bei Firefox müssen sie zusätzlich den JSON-Standardmechanismus deaktivieren. Anleitungen finden sich im Repository. Der Name des Tools spielt auf den US-amerikanischen Schauspieler Jason Alexander an.
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(who)
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