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Datenschutz & Sicherheit

Fotoanbieter Portraitbox: Erpressung nach Sicherheitsvorfall?


Der Fotoanbieter Portraitbox wird nach einem Cyberangriff offenbar erpresst. Das berichten verschiedene Quellen unter Berufung auf Betroffene. Das Paderborner Unternehmen bietet professionellen Fotografen ein Shop- und Galeriesystem, mit dem sie ihren Kunden digitale Kontaktabzüge etwa für Fotobestellungen schicken können. Die Galerien sind derzeit offline, verschiedene Fotostudios haben bereits ihre Kunden unterrichtet.

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Am Wochenende des 16. und 17. Mai 2026 verschafften sich Angreifer offenbar Zugriff auf die AWS-Konten von Portraitbox, luden sämtliche dort gespeicherten Fotos und Kundendaten herunter und löschten sie dann. Sie drohen mit einer Veröffentlichung der Daten, will das Portal anwalt.de erfahren haben. Wer der oder die Erpresser sind und welches Lösegeld sie fordern, ist zur Stunde unklar. Auf den üblichen Leakseiten und -portalen taucht Portraitbox nicht auf, womöglich um laufende Lösegeldverhandlungen nicht zu gefährden.

Betroffen sind alle Galerien, die Fotostudios und freie Fotografen für ihre Kundenbilder anlegt haben. Solche Galerien dienen nach einem Fototermin dazu, Fotos als Abzüge zu bestellen und später Nachbestellungen zu vereinfachen. Portraitbox übernimmt auch die Bestellabwicklung und den Versand von Benachrichtigungs-E-Mails für seine Kunden. Die Namen, Mail- und Lieferadressen der Fotografierten zählen auch zu den erbeuteten Daten. Die Zugangsdaten, meist automatisch generierte und per E-Mail versandte Zugangscodes, sind Berichten zufolge ebenfalls abhandengekommen.


Galerien bei Portraitbox offline

Galerien bei Portraitbox offline

Weitergehen, gibt nichts zu sehen: Die Fotogalerien bei Portraitbox sind nach einem Sicherheitsvorfall offline.

Portraitbox hat etwa 2000 Kunden aus der Fotobranche. Wenn jedes dieser Fotostudios nur 100 Personen abgelichtet hat, sind 200.000 Betroffene zu verzeichnen. Heikel: Nicht nur für normale Familienfotos bietet sich Portraitbox an, sondern auch für Schul- oder Kindergartenfotos – viele Betroffene waren also zum Zeitpunkt der Aufnahme minderjährig.

Das Unternehmen hat seine Kunden, die Fotostudios, informiert – nicht aber die Endkunden. Das ist datenschutzrechtlich zulässig, denn: Portraitbox tritt datenschutzrechtlich als sogenannter Auftragsverarbeiter auf. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten bleibt der Fotograf selbst. Das heißt: Alle Fotografen, die Portraitbox nutzen, müssen die zuständige Aufsichtsbehörde von dem Datenschutzvorfall in Kenntnis setzen und die Betroffenen – also alle Fotografierten – informieren. Denn: Da die Angreifer angeblich mit einer Veröffentlichung der Daten drohen und mitunter besonders sensible Aufnahmen gemacht wurden (von Kindern, aber auch Erotikfotos), handelt es sich um einen Datenschutzvorfall mit hohem Risiko.

Die 72-Stunden-Frist für eine Meldung bei der Aufsichtsbehörde, also den Landesdatenschutzbeauftragten für das Bundesland, in dem der Fotograf ansässig ist, läuft bald ab. Da Portraitbox bereits am 20. Mai eine Informationsmail verschickte, bleiben nur noch wenige Stunden bis Samstag für eine fristgerechte Meldung. Dass die Cyberkriminellen bei Nichtzahlung des Lösegelds Ernst machen, ist wahrscheinlich: Vor mehreren Jahren veröffentlichten Ransomware-Gangster sogar Fotos von Brustkrebspatientinnen.

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(cku)



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Datenschutz & Sicherheit

Lernplattform ILIAS: Aktualisierungen beseitigen mehrere Angriffsmöglichkeiten


Für die von Hochschulen, Kliniken und anderen öffentlichen Institutionen genutzte offene Lernplattform ILIAS stehen Aktualisierungen bereit. Die neuen Versionen 9.21, 10.9 und 11.2 schließen Sicherheitslücken, von denen alle früheren Ausgaben betroffen waren. Von drei Lücken geht ein hohes, von den übrigen ein mittleres Sicherheitsrisiko aus.

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Der Warn- und -Informationsdienst des CERT-Bund bewertet die Gefahr in ihrer Gesamtheit gar als kritisch. Angreifer könnten sie demnach unter bestimmten Voraussetzungen missbrauchen, um Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen, sensible Informationen offenzulegen oder Cross-Site-Scripting-Angriffe durchzuführen.

Admins sollten die bereitstehenden Updates einspielen. Aktive Angriffe auf Basis der Lücken wurden indes noch nicht beobachtet.

Das Entwicklerteam hat allgemeine Informationen zu den Neuerungen der aktuellen Versionen veröffentlicht. Ihnen sind zugleich auch die Download-Links zum Aktualisieren zu entnehmen.

Zusätzlich wurden separate Sicherheitshinweise – allerdings von eher geringem Informationsgehalt – veröffentlicht:

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(ovw)



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Datenschutz & Sicherheit

Videoanalyse für die Bundespolizei: Bahnhofs-Kameras sollen Menschen und ihr Verhalten erkennen


Zahlreiche Bundesländer haben ihren Polizeien bereits Software-gestützte Echtzeit-Videoanalyse erlaubt, nun zieht die Bundesregierung nach. Die Bundespolizei soll künftig automatisiert die Bilder von Kameras prüfen. Software soll nach bestimmten Gesichtern suchen und identifizieren, wer gerade was tut. Die Bundespolizei könnte die Technologien an Bahnhöfen, aber auch an Häfen und Flughäfen einsetzen.

Ein Änderungsantrag zu einem der drei Sicherheitsgesetze, die gerade durch den Bundestag gedrängt werden, erweitert die geplanten KI-Überwachungsbefugnisse massiv. Bislang beinhalteten sie die Erlaubnis, im Internet nach bestimmten Gesichtern zu suchen und Datenanalysen nach Palantir-Art durchzuführen. Nun kommt noch die automatisierte Auswertung von Videobildern hinzu. Der Antrag wurde gestern eingereicht und wird am heutigen Mittwoch im Innenausschuss debattiert. Das entsprechend reformierte Bundespolizeigesetz soll bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Mit zwei verschiedenen Technologien soll die Bundespolizei künftig die Live-Streams von Videokameras untersuchen dürfen. Eine wird aktuell bereits in Frankfurt am Main getestet. Dabei werden die Gesichter aller Passant*innen vermessen und mit einer Liste von gesuchten Gesichtern abgeglichen. Stimmt ein Gesicht im videoüberwachten Areal mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einem gesuchten Gesicht überein, schlägt die Software Alarm.

Alles, was erlaubt ist

Die KI-Verordnung der EU setzt derartiger Live-Gesichtserkennung enge Grenzen. Sie darf nur in bestimmten Fällen angewendet werden. Die Bundespolizei soll beinahe alle diese Verbotslücken ausnutzen. Sie soll mit der Technologie nach Menschen suchen, die das Leben einer Person oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, nach Menschen, denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, nach Menschen, die mutmaßlich Opfer von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung sind oder vermissten Personen, die sich in Lebensgefahr befinden. Die Maßnahme muss richterlich angeordnet werden, Treffer müssen von zwei Polizist*innen geprüft werden. Mit der Begrenzung glaubt die Bundesregierung, sich noch innerhalb des Rahmens der KI-Verordnung zu bewegen.

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Die andere Technologie, mit der die Bundespolizei Videostreams durchsuchen soll, prüft automatisiert, was die abgebildeten Menschen gerade tun. Derartige Software wird bereits in der Mannheimer und der Hamburger Innenstadt erprobt. Berlin bereitet den Einsatz vor. Sie ordnet menschliche Bewegungen in Kategorien ein wie: „Tanzen“, „Rennen“ oder „einander Umarmen“. Findet sie etwa Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten, weist sie die wachhabenden Beamt*innen auf die Situation hin. Auch die Wahrnehmung mutmaßlich hilfloser Menschen führt zu einer derartigen Alarmierung. Die Hilflosigkeit wird dann wohl mindestens bei liegenden Tätigkeiten angenommen. Kritiker*innen weisen darauf hin, dass dieser polizeiliche Fokus zu einer Diskriminierung von obdachlosen Menschen führt.

Außerdem soll die Software selbstständig Waffen detektieren und Personen, die einer Straftat verdächtig sind, automatisiert über mehrere Kameras hinweg verfolgen. Laut Gesetzesbegründung ist es auch möglich, Personen zu identifizieren, die sich ungewöhnlich lange in einem Bereich aufhalten. So sollen potenziell suizidale Menschen von der Umsetzung des Suizids abgehalten werden.

Laut dem Gesetzespaket dürfen die beiden Programme dann auch mit den Gesichtern und dem Verhalten von Bürger*innen trainiert werden. Nach zwei Jahren soll es eine Evaluierung der Befugnisse geben. Die wird „im Zusammenwirken mit“ einer wissenschaftlichen Einrichtung, also nicht unabhängig, erstellt.



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Datenschutz & Sicherheit

Sicherheitsalbtraum Wechselrichter: Hoymiles lässt Nachbarschaften verstummen


Der Ausbau der dezentralen Energieerzeugung offenbart immer wieder Defizite bei der IT-Sicherheit marktführender Hardware. Im Fokus steht erneut die chinesische Firma Hoymiles, die nach eigenen Angaben rund 20 Prozent des europäischen Marktes für Mikrowechselrichter bedient. Diese sind in Balkonkraftwerken und kleineren Dachsolaranlagen verbaut. Der Sicherheitsforscher Benedikt Heinz alias Hunz hat zusammen mit dem Chaos Computer Club (CCC) weitreichende Sicherheitslücken aufgedeckt: Mit einfachen Mitteln aus der elektronischen Grabbelkiste und wenig Know-how ist es demnach möglich, Solaranlagen in der Nachbarschaft im Vorbeifahren zu manipulieren, abzuschalten oder dauerhaft unbrauchbar zu machen.

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Das Problem liegt laut den Schwachstellenbeschreibungen in den Funkprotokollen, über die die Wechselrichter der HM- sowie der HMS- und HMT-Serien mit den zugehörigen Steuereinheiten kommunizieren. Der Austausch erfolgt unverschlüsselt über die Frequenzbänder 868 MHz und 2,4 GHz. Hobby-Bastler und Open-Source-Projekte wie OpenDTU oder AhoyDTU gingen bisher davon aus, dass Angriffe zumindest die Kenntnis der individuellen Seriennummer des Geräts voraussetzen. Doch Hunz entdeckte eine undokumentierte Funktion in der Firmware. Wird dieser Rundrufbefehl ausgesendet, antworten alle erreichbaren Hoymiles-Wechselrichter in der Umgebung und übermitteln ihre Seriennummer im Klartext per Funk.

Bei experimentellen Tests reichte ein modifizierter, handlicher Scanner aus, um innerhalb von 20 Minuten zwei Dutzend fremde Wechselrichter samt ihrer eindeutigen Identifikationsnummern und Modell-IDs zu lokalisieren. Da die Reichweite der Funksignale mehrere hundert Meter betragen kann, ließe sich eine solche Angriffshardware sogar problemlos auf eine Drohne montieren, um ganze Wohngebiete systematisch zu erfassen.

Sobald ein Angreifer im Besitz der Seriennummern ist, steht ihm das ganze Spektrum der Gerätefernsteuerung offen. Da die Integrität der Datenpakete nur durch simple Prüfsummen geschützt wird, die sich bei Modifikationen mathematisch leicht neu berechnen lassen, existiert keine echte Authentifizierung.

Ein Angreifer kann die Wechselrichter nach Belieben ein- oder ausschalten und Leistungslimits manipulieren. Über den ungeschützten Funkbefehl zur Aktualisierung der Firmware lässt sich sogar Schadsoftware einschleusen. Der Forscher demonstrierte das anhand eines eigenen Test-Programms, das die Relais und LEDs des Wechselrichters in Dauerschleife schaltete. Werden gezielt sensible Netzparameter verändert oder die internen Speicherbereiche des Bootloaders gelöscht, drohen Brände, elektrische Unfälle oder die Zerstörung des Geräts. Das lässt sich danach nur noch durch Öffnen des Gehäuses reparieren.

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Hersteller Hoymiles reagierte im Rahmen des Disclosure-Prozesses irritiert bis gar nicht und stellte bisher keinen Patch zur Verfügung. Auch staatliche Aufsichtsbehörden winkten ab: Mögliche plötzliche Leistungseinbrüche im Gigawatt-Bereich durch ein koordiniertes Abschalten von Solaranlagen könnten von den Netzbetreibern abgefangen werden. Der CCC warnt indes vor einem systemischen Risiko und einer Wild-West-Manier beim Ausbau des Internet of Things (IoT). IT-Sicherheit im Energiesektor dürfe nicht erst bei Großkraftwerken anfangen, sondern müsse auch im Vorgarten und auf dem Balkon gelten.

Die Hacker fordern verbindliche Mindeststandards und ein Verbot von Einspeisegeräten in der EU, die Firmware-Updates ohne kryptografische Authentifizierung via Funk akzeptieren. Bis echte Patches vorliegen, bleibt Betreibern als Notlösung nur, über die Original-Software ein Diebstahlschutzpasswort zu vergeben, die Abfrageintervalle in Open-Source-Tools drastisch zu erhöhen oder die Solarmodule physisch vom Wechselrichter zu trennen.


(cku)



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