Datenschutz & Sicherheit
Videoanalyse für die Bundespolizei: Bahnhofs-Kameras sollen Menschen und ihr Verhalten erkennen
Zahlreiche Bundesländer haben ihren Polizeien bereits Software-gestützte Echtzeit-Videoanalyse erlaubt, nun zieht die Bundesregierung nach. Die Bundespolizei soll künftig automatisiert die Bilder von Kameras prüfen. Software soll nach bestimmten Gesichtern suchen und identifizieren, wer gerade was tut. Die Bundespolizei könnte die Technologien an Bahnhöfen, aber auch an Häfen und Flughäfen einsetzen.
Ein Änderungsantrag zu einem der drei Sicherheitsgesetze, die gerade durch den Bundestag gedrängt werden, erweitert die geplanten KI-Überwachungsbefugnisse massiv. Bislang beinhalteten sie die Erlaubnis, im Internet nach bestimmten Gesichtern zu suchen und Datenanalysen nach Palantir-Art durchzuführen. Nun kommt noch die automatisierte Auswertung von Videobildern hinzu. Der Antrag wurde gestern eingereicht und wird am heutigen Mittwoch im Innenausschuss debattiert. Das entsprechend reformierte Bundespolizeigesetz soll bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.
Mit zwei verschiedenen Technologien soll die Bundespolizei künftig die Live-Streams von Videokameras untersuchen dürfen. Eine wird aktuell bereits in Frankfurt am Main getestet. Dabei werden die Gesichter aller Passant*innen vermessen und mit einer Liste von gesuchten Gesichtern abgeglichen. Stimmt ein Gesicht im videoüberwachten Areal mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einem gesuchten Gesicht überein, schlägt die Software Alarm.
Alles, was erlaubt ist
Die KI-Verordnung der EU setzt derartiger Live-Gesichtserkennung enge Grenzen. Sie darf nur in bestimmten Fällen angewendet werden. Die Bundespolizei soll beinahe alle diese Verbotslücken ausnutzen. Sie soll mit der Technologie nach Menschen suchen, die das Leben einer Person oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, nach Menschen, denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, nach Menschen, die mutmaßlich Opfer von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung sind oder vermissten Personen, die sich in Lebensgefahr befinden. Die Maßnahme muss richterlich angeordnet werden, Treffer müssen von zwei Polizist*innen geprüft werden. Mit der Begrenzung glaubt die Bundesregierung, sich noch innerhalb des Rahmens der KI-Verordnung zu bewegen.
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Die andere Technologie, mit der die Bundespolizei Videostreams durchsuchen soll, prüft automatisiert, was die abgebildeten Menschen gerade tun. Derartige Software wird bereits in der Mannheimer und der Hamburger Innenstadt erprobt. Berlin bereitet den Einsatz vor. Sie ordnet menschliche Bewegungen in Kategorien ein wie: „Tanzen“, „Rennen“ oder „einander Umarmen“. Findet sie etwa Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten, weist sie die wachhabenden Beamt*innen auf die Situation hin. Auch die Wahrnehmung mutmaßlich hilfloser Menschen führt zu einer derartigen Alarmierung. Die Hilflosigkeit wird dann wohl mindestens bei liegenden Tätigkeiten angenommen. Kritiker*innen weisen darauf hin, dass dieser polizeiliche Fokus zu einer Diskriminierung von obdachlosen Menschen führt.
Außerdem soll die Software selbstständig Waffen detektieren und Personen, die einer Straftat verdächtig sind, automatisiert über mehrere Kameras hinweg verfolgen. Laut Gesetzesbegründung ist es auch möglich, Personen zu identifizieren, die sich ungewöhnlich lange in einem Bereich aufhalten. So sollen potenziell suizidale Menschen von der Umsetzung des Suizids abgehalten werden.
Laut dem Gesetzespaket dürfen die beiden Programme dann auch mit den Gesichtern und dem Verhalten von Bürger*innen trainiert werden. Nach zwei Jahren soll es eine Evaluierung der Befugnisse geben. Die wird „im Zusammenwirken mit“ einer wissenschaftlichen Einrichtung, also nicht unabhängig, erstellt.
Datenschutz & Sicherheit
Betrügerischer Ransomware-Verhandler muss 70 Monate ins Gefängnis
Die Anklage gegen einen Ransomware-Verhandler vom November vergangenen Jahres endet in einer längeren Haftstrafe für den Täter. Er war als Ransomware-Verhandler bei der Firma DigitalMint angestellt, hat jedoch selbst Ransomware-Angriffe ausgeführt und dabei offenbar mehr als eine Million US-Dollar erbeutet.
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Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des US-amerikanischen Justizministeriums hat das Urteil nun öffentlich gemacht. Am Donnerstag vergangener Woche wurde der angeklagte 41-Jährige aus Florida zu 70 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe ergeht für die Konspiration mit der Cybergang BlackCat/ALPHV zur Erpressung mehrerer Opfer sowie für die Verschwörung mit weiteren ehemaligen IT-Sicherheitsprofis zu weiteren Angriffen auf zusätzliche Opfer im Jahr 2023.
Vom Berater zum Täter
Eigentlich war der Verurteilte angestellt, um Opfern in Krisenzeiten beizustehen. Jedoch habe er sie betrogen und ihre vertraulichen Verhandlungspositionen an Cyberkriminelle weitergegeben und denen damit geholfen, mehr Geld aus den Opfern auszuquetschen, erklärte der US-Staatsanwalt für den Südbezirk von Florida, Jason A. Reding Quiñones.
Den Verfahrensakten zufolge habe der Täter seit April 2023 seine Rolle bei dem IT-Incident-Response-Unternehmen missbraucht, um sich mit den Betreibern der BlackCat-Ransomware zu verschwören, um fünf unterschiedliche Ransomware-Opfer um Lösegeld zu erpressen. Der Verurteilte habe Geld von BlackCat für die Preisgabe vertraulicher Informationen wie der Verhandlungsposition und -strategie der Opfer angenommen. Außerdem soll sich der Verurteilte mit einem 36-jährigen Texaner und einem 41-Jährigen aus Georgia verbündet haben, um die BlackCat-Ransomware im Zeitraum vom April bis November 2023 bei weiteren Opfern zu verteilen. Nach der erfolgreichen Erpressung eines Opfers um rund 1,2 Millionen US-Dollar in Bitcoin haben die drei sich das Lösegeld geteilt und auf diverse Arten gewaschen.
Mitte April plädierte der nun Verurteilte auf „schuldig“. Bereits im Mai wurden die beiden anderen Täter zu 48 Monaten Haft verurteilt. Die Strafverfolger konnten Gegenstände einschließlich digitaler Währungen im Wert von 10 Millionen US-Dollar sicherstellen. Dazu gehören außerdem Autos, ein Foodtruck und ein Luxus-Angelboot. Eine Anhörung zur Festsetzung der Höhe des Schadenersatzes ist für den 17. September angesetzt.
Im vergangenen November kam es zunächst zur Anklage gegen zwei Männer. Dabei wurde bekannt, dass der Täter sich nicht nur Anteile vom Lösegeld zugeschustert haben soll, sondern selbst hinter den Ransomware-Angriffen steckte.
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(dmk)
Datenschutz & Sicherheit
Telegram-Messenger: Kurzdomain t.me womöglich wegen US-Sanktionen gesperrt
Die Kurzdomain t.me ist derzeit nicht erreichbar. Die Adresse gehört zum Telegram-Messenger, der sie für Kurzlinks zu Kanälen oder Mitgliederprofilen verwendet. Die Ursache der Sperrung ist nicht vollends geklärt, könnte aber mit Sanktionen der USA gegen einen VPN-Anbieter zusammenhängen.
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Die Domain ist derzeit von der Vergabestelle, dem NIC (Network Information Center) des Landes Montenegro, auf den Status „registryHold“ gesetzt. Dieser kann – so die Erklärung bei ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), auf ein Problem mit der Domain hinweisen, das durch den Inhaber gemeinsam mit der Vergabestelle geklärt werden muss.
Der Messengerdienst verwendet t.me, um das Teilen von Links zu Kanälen zu erleichtern – diese Funktion ist daher bei vielen Telegram-Clients derzeit nicht nutzbar. Zumindest in der aktuellen Version des Telegram-Messengers unter IOS und macOS verwendet die App noch die defekte Domain. Wer einen Telegram-Kanal per Link mit Freunden teilen möchte, kann hilfsweise t.me durch telegram.me ersetzen – diese Domain funktioniert noch.
War die OFAC schuld?
Wie Jonah Aragon, Mitarbeiter der NGO Privacy Guides, vermutet, könnte eine US-Sanktion schuld an der Sperrung sein. Die Kontrollbehörde des US-Finanzministeriums OFAC, zuständig für internationale Sanktionen, hat am 13. Juli den ukrainischen VPN-Anbieter FirstVPN auf die Sanktionsliste SDN (Specially Designated Nationals) gesetzt – und dieser Dienst verwendet neben Domains aus den Namensräumen .com, .net und .org auch den Direktlink zu seinem Telegram-Kanal als Kontaktadresse.

Wie Sie sehen, seh’n Sie nichts: t.me ist dank einer Intervention des Domainregistrars derzeit außer Funktion.
Bei der Umsetzung der Sanktionen durch das montenegrinische NIC kann es sich also um „Overblocking“ handeln. Ob es sich hierbei um den tatsächlichen Grund handelt, ist unklar, doch die Erklärung scheint plausibel. Auch die .org-Domain ist vom Domainregistrar Key-Systems auf „serverHold“ gesetzt worden, die .com-Domain des VPN-Anbieters wurde offenbar von Cloudflare durch Löschen der DNS-Einträge deaktiviert.
Telegram ist immer wieder von Sperren betroffen, zuletzt in Indien während der Prüfungsphase.
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(cku)
Datenschutz & Sicherheit
SAP-Patchday: Teils kritische Sicherheitslücken in mehreren Produkten gefixt
Die Entwickler von SAP haben zum Patchday im Juli 16 neue Sicherheitsnotizen veröffentlicht. Davon behandeln drei als kritisches Risiko eingestufte Schwachstellen in mehreren Produkten.
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In der Patchday-Übersicht listet SAP die einzelnen Meldungen säuberlich auf. Kurz vor Höchstwertung landet ein möglicher Speicherzugriffsfehler aufgrund von Logikfehlern in der Speicherverwaltung von SAP NetWeaver Application Server ABAP, durch den angemeldete Angreifer unbefugt auf Daten zugreifen und diese etwa verändern oder gar einen Denial-of-Service provozieren können (CVE-2026-44747, CVSS 9.9, Risiko „kritisch“). In SAP Approuter können hingegen bösartige Akteure HTTP-Anfragen einschleusen, durch die nicht authentifizierte Angreifer die Synchronisation von Anfragen und Antworten aus dem Tritt bringen können. Das führt zur Offenlegung von User-Antworten oder zum Lahmlegen des Systems (CVE-2026-27690, CVSS 9.1, Risiko „kritisch“). Ein voreingestelltes und öffentlich dokumentiertes Beispiel-Konto für den OAuth2-Client gefährdet zudem die Sicherheit der SAP Commerce Cloud. Angreifer können sich damit anmelden und Daten lesen und manipulieren, erklärt SAP (CVE-2026-44761, CVSS 9.1, Risiko „kritisch“).
Weitere verwundbare SAP-Produkte
Die Apache-Camel-Komponente der SAP Integration Suite reißt mehrere Sicherheitslücken auf (CVE-2026-40453, CVE-2026-33454; bis CVSS 8.8, Risiko „hoch“). Außerdem hat der SAProuter unter Windows eine DLL-Hijacking-Schwachstelle (CVE-2026-0487, CVSS 8.4, Risiko „hoch“). In SAP NetWeaver Application Server Java(Configuration Wizard) klafft eine Cross-Site-Scripting-Lücke (CVE-2026-44752, CVSS 8.2, Risiko „hoch“), zudem agiert der SAP Approuter unter Umständen als Open Redirect (CVE-2026-44745, CVSS 8.1, Risiko „hoch“). Der Apache-Tomcat-Server der SAP Commerce Cloud reißt ebenfalls mehrere Lücken auf (CVE-2026-43512, CVE-2026-41293, CVE-2026-43515; bis CVSS 8.1, Risiko „hoch“). Das SAP Change and Transport System Attach Tool (ctsattach) enthält zudem eine Codeschmuggel-Lücke (CVE-2026-58233, CVSS 7.6, Risiko „hoch“).
Sicherheitslücken mit mittlerem Bedrohungsgrad betreffen SAP NetWeaver Enterprise Portal, ui5/webcomponents-base, SAP S/4HANA Project Management (PPM-PRO), SAP NetWeaver Application Server ABAP (applications based on Business Server Pages), SAP S/4HANA (Draft operation), S/4 HANA (Create Single Payment) sowie SAP CRM (WebClient UI). In SAP HANA Extended Application Services classic model (User Self Service) haben die Programmierer zudem eine als „niedriges“ Risiko eingestufte Lücke geschlossen.
IT-Verantwortliche sollten die bereitstehenden Updates zügig anwenden, um die Angriffsfläche in ihren Netzen zu minimieren. Der SAP-Patchday im Juni hatte einen ähnlichen Umfang. Dort hatten die Programmierer 15 Sicherheitslücken ausgebessert, wovon ebenfalls drei als kritisch eingestuft wurden.
(dmk)
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