Künstliche Intelligenzvor 2 Monaten
Oberlandesgericht: E-Mail-Anbieter muss keine Auskunft über Bestandsdaten geben
Ein E-Mail-Hosting-Service wie Google ist nicht dazu verpflichtet, Auskunft über die persönlichen Daten seiner Nutzer zu erteilen. Das gilt selbst dann, wenn ihm zurechenbare E-Mail-Adressen für...