Künstliche Intelligenz
Tea Dating Advice: Datenleck bei App für Frauen, die sicheres Dating verspricht
Die aus den USA stammende App „Tea“, auf der Frauen Hintergrundinformationen zu Männern einholen können, ist Ziel eines Cyberangriffs geworden. Laut Angaben des Unternehmens wurden dabei etwa 72.000 Bilder von Nutzerinnen kompromittiert – darunter rund 13.000 Fotos mit Ausweisdokumenten und Verifizierungs-Selfies, die gemäß der Datenschutzrichtlinie eigentlich unmittelbar nach der Verifizierung gelöscht werden sollten. In Deutschland ist die App nicht nutzbar. Das berichtet unter anderem 404 Media.
Neben den Bildern wurden laut BBC-Bericht in einem zweiten Leak weitere 59.000 Dateien mit Posts, Kommentaren und mehr als eine Million Direktnachrichten von 2023 bis Juli 2025 öffentlich. Verbreitet wurden die Informationen auf 4chan, wo zu einer „hack and leak“-Kampagne aufgerufen wurde, und anderen Plattformen.
Die Betreiber der Dating-App nennen sie den „sichersten Ort“, um Hintergrundinformationen über Männer zu teilen.
(Bild: Tea Dating Advice)
Die App, die laut Betreiberfirma 1,6 Millionen Nutzerinnen zählt, ermöglicht Recherchen zu potenziellen Dates, etwa ob jemand verheiratet ist oder beispielsweise als Sexualstraftäter registriert wurde. Tea verspricht Frauen Werkzeuge für mehr Sicherheit beim Dating, insbesondere beim Online-Dating, das häufig Risiken birgt. Über Community und Gruppenchats können Frauen dort Erfahrungen austauschen. Nutzerinnen können den Betreibern zufolge auch Telefonnummern prüfen, um „potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen“. Auch ist es möglich, anonym „Red Flags“ – also Warnsignale – über Männer zu teilen.
Bilder nicht mit Beiträgen verknüpft
Das Unternehmen betonte laut BBC zunächst, dass keine der geleakten Bilder mit konkreten Beiträgen in der App verknüpft seien, was laut 404 Media allerdings widerlegt ist. Auf eine weitere Anfrage gibt es bisher noch keine Antwort.
Die App wurde im November 2022 von Softwareentwickler Sean Cook gegründet, der nach Angaben der App-Betreiber durch die negativen Online-Dating-Erfahrungen seiner Mutter zur Entwicklung der App inspiriert wurde. Kritiker werfen der App jedoch vor, Männer pauschal zu stigmatisieren.
(mack)
Künstliche Intelligenz
Tracking: Hersteller integriert verstecktes Apple-AirTag-Fach in Kinderschuhe
AirTag-Fach statt Air-Luftpolster: Der Schuhhersteller Skechers hat eine Reihe AirTag-kompatibler Kinderschuhe vorgestellt. Es scheint das erste massengefertigte Produkt dieser Art. Ein unter der Innensohle verstecktes Fach bietet in einem der beiden Schuhe Platz für Apples münzgroßen Bluetooth-Tracker. Das Kind spüre davon nichts, so der Hersteller, Eltern könnten so aber „jederzeit“ den Schuh vom iPhone aus orten.
Immer mehr AirTag-kompatible Produkte
Die in Anlehnung an Apples „Find my“-Dienst (auf Deutsch „Wo ist?“) entsprechend „Find my Skechers“ genannte Schuhkollektion ist für Kinder im Alter von vier bis rund zehn Jahren ausgelegt. Der Tracker findet in der Sohle unter einem fest verschraubbaren Deckel Platz. Die Schuhe werden ohne AirTag verkauft.
Seit Apple die kompakten Tracker vor über vier Jahren auf den Markt gebracht hat, ist eine Vielzahl an Hobbyprojekten ebenso wie kommerziellen Produkten erschienen, um AirTags etwa an Gegenständen wie Fahrrädern zu befestigen. Manche Hersteller unterstützen inzwischen Apples „Wo ist?“-Netzwerk direkt in ihren Produkten, etwa in Rucksäcken. Diese können dann auch ohne AirTag ebenso in der „Wo ist?“-App geortet werden. Längst gibt es etliche, deutlich billigere AirTag-Alternativen kleiner Anbieter, die weitestgehend dieselben Funktionen bieten. Ultrabreitbandfunk, der eine sehr genaue Ortung auch im Nahbereich erlaubt, bleibt weitgehend den AirTags vorbehalten.
Wenn der Kinderschuh plötzlich klingelt
Wegen Stalking-Fällen und missbräuchlicher Verwendung musste Apple mehrfach nachbessern und weitere Schutzfunktionen integrieren. Inzwischen warnen iOS- ebenso wie Android-Geräte davor, wenn ein fremder AirTag längere Zeit im Schlepptau ist. Als Stalking-Schutz machen AirTags zudem mit einem Tonsignal auf sich aufmerksam, wenn sie längere Zeit vom iPhone des Eigentümers getrennt sind. Inwiefern das auch bei AirTag-Kinderschuhen passiert und ob der Warnton außerhalb des Staufachs überhaupt hörbar ist, sei dahingestellt.
Um eine Ortung zu ermöglichen, spannen AirTags alle eigenen und fremden Apple-Geräte in Bluetooth-Reichweite und damit der unmittelbaren Umgebung ein: Diese übermitteln den Standort der Tracker an Apple-Server, sodass AirTag-Eigentümer diesen per „Wo ist?“-App abrufen können. Die Daten sind per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Das funktioniert also gut in Bereichen, in denen viele Menschen unterwegs sind, etwa in Innenstädten. Live-Tracking ist darüber nicht möglich. Ob AirTags überhaupt gut dafür taugen, um den Standort der eigenen Kinder zu tracken, wird in Foren seit Langem infrage gestellt.
(lbe)
Künstliche Intelligenz
Media Markt und Saturn wird mehrheitlich nach China verkauft
Die Handelsketten Media Markt und Saturn werden bald dem chinesischen Konzern JD.com gehören. Die deutsche Familie Kellerhals behält allerdings eine Sperrminorität von rund 25,4 Prozent an Ceconomy, der Muttergesellschaft Media-Saturns. Das teilt Ceconomy zur Stunde mit. Entsprechende Verkaufsverhandlungen mit JD.com hat Ceconomy vor einigen Tagen bestätigt.
Das chinesische Angebot lautet auf 4,60 Euro in bar je Aktie. Das liegt 43 Prozent über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate (3M VWAP) und um 23 Prozent über dem Schlusskurs vom 23. Juli, bevor Gerüchte über den bevorstehenden Verkauf zu einem Kursanstieg geführt haben. Im Rahmen der Verhandlungen haben die bisherigen Großaktionäre Haniel, Beisheim, Freenet und Convergenta bereits verbindliche Zusagen für rund 32 Prozent des Aktienkapitals unterzeichnet.
Zudem werden Vorstand, Aufsichtsrat und die Familie Kellerhals allen anderen Aktionären empfehlen, das Angebot JD.coms anzunehmen. Eine Mindestannahmeschwelle gibt es nicht. Das bedeutet, dass JD.com jedenfalls die 32 Prozent kauft, wahrscheinlich aber eine deutliche Mehrheit der Aktien. Denn für die Aktionäre ist kein anderer Bieter in Sicht, von dem sie einen höheren Preis lukrieren könnten.
Zusagen für drei Jahre
Der aktuelle Ceconomy-Vorstand soll nach der Übernahme im Amt bleiben. Für drei Jahre verspricht JD.com keine betriebsbedingten Kündigungen oder Standortschließungen zu veranlassen. Ebenso lange sollen auch die Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge und die bestehende Unternehmensmitbestimmung im Aufsichtsrat nicht angetastet werden und keine Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvereinbarungen aufoktroyiert werden.
Laut Mitteilung plant der zukünftige Mehrheitseigentümer keine wesentlichen Änderungen an der Unternehmensstruktur und möchte die Markenwelt der Handelsgruppe für mindestens fünf Jahre lassen, wie sie ist. Ceconomy betreibt in Europa 1030 Geschäfte der Marken Media Markt, Media World und Saturn. Außerdem gehört die Deutsche Technikberatung zur börsennotierten Unternehmensgruppe.
Saturn geht auf den 1961 in Köln eröffneten Saturn-Hansa-Markt zurück, Media Markt auf einen 1979 in München eröffneten MediaMarkt. Es folgten mehrere Eigentümerwechsel, in der heutigen Form besteht der Konzern seit 2017, seit Ende 2020 gehört Media-Saturn vollständig zu Ceconomy. Von 2010 bis 2013 betrieb Media Markt auch einige Filialen in der Volksrepublik China. Von einem Wiedereinstieg dort ist bislang keine Rede.
(ds)
Künstliche Intelligenz
USA vs. Apple: iPhone-Konzern warnt vor juristisch erzwungenem Redesign
Apple hat alle Wettbewerbsvorwürfe der US-Regierung zurückgewiesen: Die Kartellklage des US-Justizministeriums bestehe aus „unbelegten Behauptungen“ und sei ein „Frontalangriff auf Apples gesamtes Geschäftsmodell“, moniert der Konzern in seiner Antwort auf die Vorwürfe.
Die Klage schaffe einen „gefährlichen Präzedenzfall“ für staatliche Eingriffe in Technik und versuche, ein Redesign auf dem Gerichtsweg zu erzwingen, argumentiert Apple in seiner jüngsten Eingabe (United States of America vs. Apple, United States District Court For The District Of New Jersey, Aktenzeichen 2:24-cv-04055). Apple sei weder ein Monopolist noch werde durch Produktentscheidungen der Wettbewerb unrechtmäßig behindert.
Streit um „Performance-Smartphone-Markt“
Das US-Justizministerium hat Apple im vergangenen Jahr verklagt: Der Konzern habe ein illegales Monopol im Smartphone-Markt – speziell im „Performance-Smartphone-Markt“ – errichtet, so der Vorwurf. Diese Marktdefinition hat Apple nun als Fantasiekonstrukt bezeichnet, eine Unterscheidung zwischen Smartphones und Performance-Smartphones entspreche nicht der „wirtschaftlichen Realität“, Apple bewege sich in einem „ultrakompetitiven Markt“.
Die vom Justizministerium aufgeführten Beispiele für wettbewerbsfeindliches Verhalten hat Apple samt und sonders zurückgewiesen. Weder unterdrücke das Unternehmen sogenannte „Super-Apps“, die viele Funktionen bündeln, noch verhindere Apple ein plattformübergreifendes Messaging.
Apple kämpft gegen Eingriffe in sein Geschäftsmodell
Auch andere Vorwürfe in Hinblick auf Cloud-Gaming und die Bindung der NFC-Schnittstelle an Apple Pay weist Apple zurück. In diesen Punkten hat der Konzern inzwischen bereits Änderungen umgesetzt, allerdings erst auf Druck von Regulierern, unter anderem in der EU.
Das Gesetz über digitale Märkte „Digital Markets Act“ hat Apple bereits zu einer weitreichenden Öffnung gezwungen. Auch in den USA muss Apple Apps inzwischen erlauben, auf eigene Kaufmöglichkeiten zu verweisen – und darf dafür auch keine Provision mehr veranschlagen. Hier wie dort kämpft der Konzern weiter beharrlich gegen diese gesetzlichen oder gerichtlichen Vorgaben.
(lbe)
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