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Telekom wird schärfer reguliert – Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur


Die Bundesnetzagentur hat in einem Eckpunktepapier einen neuen Ansatz der Regulierung im Vorleistungsmarkt für Geschäftskunden vorgestellt. Anlass ist die Erkenntnis, dass sich die bisherigen Maßnahmen als unzureichend erwiesen haben, um einen nachhaltigen Wettbewerb zu etablieren. Die Marktanalyse vom Juli 2024 und eine Nacherhebung vom Juni 2025 bestätigen demnach, dass die Deutsche Telekom ihre beträchtliche Marktmacht weiter ausbaut und Anteile von alternativen Anbietern zurückgewinnen konnte. Besonders im bislang unregulierten Bereich hochqualitativer Übertragungswege mit über 155 MBit/s habe der Magenta-Konzern zugelegt.

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Die zuständige Beschlusskammer erwägt laut ihrer Analyse daher eine Reihe neuer und erweiterter Pflichten für die Telekom. Künftig soll der Platzhirsch etwa Zugang zu Vorleistungsprodukten ohne Bandbreitenbegrenzung anbieten müssen, also auch für Kapazitäten von 1 GBit/s und mehr, um der tatsächlichen Marktnachfrage gerecht zu werden. Zudem will der Regulierer die Netzausbauverpflichtung des Unternehmens explizit im Verfügungstenor erwähnen.

Ferner fasst die Kammer den Zugang zu baulichen Anlagen (Stichwort: Leerrohre) und zur unbeschalteten Glasfaser (Dark Fiber) für die Entwicklung eigener hochqualitativer Zugangsprodukte der Wettbewerber ins Auge. Sie hält das für nötig, da Konkurrenten derzeit faktisch fast nur als Wiederverkäufer (Reseller) der aktiven, technisch vorbestimmten Telekom-Produkte agierten. Das behindere Innovationen. Ausgenommen vom Dark-Fiber-Zugangsanspruch sollen lediglich Glasfaserleitungen zur Anbindung von Mobilfunkbasisstationen der drei alternativen Netzbetreiber sein.

Weiterer Punkt: Die Telekom soll Wettbewerbern und ihren eigenen Konzerngesellschaften Zugangsprodukte zu gleichen Bedingungen und unter Nutzung derselben Systeme und Verfahren bereitstellen wie im eigenen Haus und dessen Ablegern. Dies gelte als sicherster Weg, Diskriminierungen entgegenzuwirken. Die angestrebte Gleichbehandlung soll anhand klar umrissener Indikatoren überprüft werden. Im Raum steht auch eine Auflage für die Telekom, ihre individualvertraglichen Endkundenverträge vorlegen sowie die Preisgestaltung von Bündelprodukten offenlegen zu müssen. Eine weitere Transparenzpflicht soll Informationen über die tatsächliche Verfügbarkeit und Lage von Leerrohren sowie unbeschalteter Glasfaser über die zentrale Informationsstelle des Bundes zugänglich machen.

Ferner erwägt die Behörde, die Entgelte für die Gewährung des Zugangs zu den marktgegenständlichen Zugangsprodukten einer Vorabgenehmigungspflicht am Maßstab der Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung zu unterwerfen. Für den Zugang zu Dark Fiber erachtet sie aus Gründen der Verhältnismäßigkeit aber eine rein nachträgliche Entgeltkontrolle als ausreichend.

Marktteilnehmer haben bis zum 9. Januar 2026 Zeit, zu den Vorschlägen Stellung zu nehmen. Frederic Ufer, Geschäftsführer des Wettbewerberverbands VATM, begrüßte die „klaren Worte“ der Bundesnetzagentur für die Ausgangslage im Geschäftskundenmarkt: „Kosmetische Änderungen am Regulierungsrahmen reichen daher nicht aus.“ Es bedürfe deutlich effektiverer Wettbewerbsinstrumente im Glasfaser-Zeitalter, „damit die vielfach beschworene Anbietervielfalt und starke Produktinnovationen auch tatsächlich kommen“. Vor allem ein Zugang zur unbeschalteten Glasfaser würde Konkurrenten die Entwicklung völlig neuer, konkurrenzfähiger Angebote für Endkunden erlauben.

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(nie)



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