Künstliche Intelligenz
Teleneurologie: Telemedizin-Arbeitsplätze sollen Versorgung auf dem Land sichern
Das Projekt „TeleNeurologisch ambulante Versorgung“, kurz Teneam, soll die neurologische Versorgung in ländlichen Regionen verbessern. Am Projekt beteiligen sich zunächst rund 200 Hausarztpraxen, die telemedizinische Arbeitsplätze erhalten, die unabhängig vom bestehenden Praxisnetz betrieben werden können. Dazu gehört ein Rechner samt eigener Netzwerkverbindung und eine hochauflösende Kamera mit Zoom- und Schwenkfunktion für eine sichere und stabile Kommunikation.
„Viele neurologische Erkrankungen nehmen mit dem Alter zu, und gleichzeitig wird die Praxisnachfolge in dünn besiedelten Gebieten immer schwieriger. […] An der Nahtstelle zwischen Hausärzten und spezialisierten Fachmedizinern wird es künftig die neurologische Versorgung in Brandenburg entscheidend verbessern können“, sagte Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller bei der Eröffnung des Projekts. Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, standen „in den ländlich geprägten Kreisen Mecklenburg-Vorpommerns und Brandenburgs im Jahr 2020 nur 1,5 Fachärztinnen und Fachärzte für Neurologie pro 1.000.000 Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung“.
Der Video-Turm, auf dem die Technik montiert ist, lässt sich flexibel innerhalb der Praxis positionieren, um neurologisch relevante Symptome wie Mimik, Motorik oder Bewegungseinschränkungen zu beurteilen. Bei Bedarf unterstützt zusätzlich qualifiziertes medizinisches Fachpersonal die Sprechstunde vor Ort, wie es auch bei zahlreichen anderen Telemedizin-Projekten der Fall ist. Für Folgetermine sollen Patienten von zu Hause aus über eine gesicherte Verbindung an den telemedizinischen Konsultationen teilnehmen können. Die Telemedizin-Technik stammt dabei von der Meytec GmbH.
Betreut werden die telemedizinischen Sprechstunden unter anderem von Fachärzten der Charité, der Universitätsmedizin Greifswald, der Medizinischen Universität Lausitz sowie neurologischen Schwerpunktpraxen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. So können Hausärzte ihre Patienten vor Ort untersuchen und sofort eine erste teleneurologische Abklärung und Behandlungsempfehlung einholen. Das Projekt will dabei sowohl die frühzeitige Diagnose neurologischer Erkrankungen ermöglichen als auch die kontinuierliche Betreuung von chronisch Erkrankten sicherstellen.
„Medizin der Zukunft“
„Die Hausärzte identifizieren frühzeitig neurologische Symptome, bieten eine erste teleneurologische Untersuchung direkt in der Praxis an und begleiten dann die Patientinnen und Patienten in enger Abstimmung mit Fachkolleginnen und -kollegen sowie Universitätskliniken. Auf diese Weise werden Versorgungsengpässe in ländlichen Regionen effizient, zuverlässig und hochqualifiziert behoben. So sieht die Medizin der Zukunft aus!“, so Müller.
Das Vorhaben wird über eine Laufzeit von 45 Monaten mit insgesamt 8,4 Millionen Euro aus dem Innovationsfonds des G-BA gefördert. Neben dem Berufsverband Deutscher Neurologen und der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg unterstützen zahlreiche Krankenkassen wie die AOK Nordost, die Barmer, die DAK und die Knappschaft das Projekt. Über eine randomisierte Studie mit 8000 Patienten wollen die Technischen Universität München und die Charité Teneam auswerten.
(mack)
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Verfassungsrechtler und Politiker fordern Klarnamenpflicht im Internet
Der Verfassungsrechtler Andreas Voßkuhle hat eine Debatte über eine Klarnamenpflicht im Internet angestoßen. Voßkuhle, von 2010 bis 2020 auch Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hatte der Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ am Donnerstag gesagt, die Umsetzung einer Klarnamenpflicht sei zwar nicht ganz einfach, aber „verfassungsrechtlich zulässig“. So könnten öffentliche Diskussionen im Netz entgiftet werden, erklärte Voßkuhle in dem Interview, das am Samstag (27.12.) erscheint. Die „Verrohung im Netz“ halte die Gesellschaft „auf Dauer nicht aus“.
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Am heutigen Freitag legte der Tagesspiegel mit weiteren Stimmen nach: Eine Klarnamenpflicht in den sozialen Medien könne die Diskurskultur im Netz zivilisieren, sagte der Zeitung zufolge der bayerische Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler). „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital“, so Mehring.
„Öffentliche Debatten entgiften“
Was am Stammtisch kriminell sei, müsse auch im Netz sanktioniert werden können, betonte Mehring. „Wer beleidigt, bedroht oder Volksverhetzung betreibt, muss auch im Digitalen dingfest gemacht werden können.“ Und wer wisse, dass sein Handeln nicht folgenlos bleibe, verhalte sich verantwortungsvoller. Dies könne öffentliche Debatten spürbar entgiften. Dabei gehe es Mehring zufolge nicht um das Einschränken von Meinungen, sondern um einen wehrhaften Rechtsstaat, der auch im digitalen Raum funktioniere.
Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) verlange eine „ergebnisoffene, aber zielgerichtete Debatte über eine Klarnamenpflicht im digitalen Raum“, berichtet der Tagesspiegel. Der Staat müsse befähigt werden, „seiner Schutzfunktion besser gerecht zu werden“, verlangte Badenberg demnach. Ermittlungsbehörden bräuchten laut Badenberg in klar definierten Fällen „eine verlässliche und praktikable Möglichkeit, Tatverdächtige schnell zu identifizieren. Zugleich sind die Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, ihren Beitrag zur Durchsetzung unserer Rechtsordnung zu leisten.“
(hob)
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Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur
Samstagabend, 20:30 auf der Couch. Süßigkeiten wurden schon bereitgestellt und für den perfekten Heimkinoabend fehlt nur noch eines: der Film. Lieber Blockbuster, Arthouse oder Klassiker? Politthriller, Drama oder Komödie? Netflix, Disney+ oder doch Mubi? Eine gefühlte halbe Stunde zerrinnt im ziellosen Blättern durch das Filmangebot der Streaminganbieter. Die Entscheidung für einen Film rückt dabei immer weiter außer Sichtweite. Zu groß ist das Filmbuffet, zu unterschiedlich sind die Optionen – und dann noch die Meinungsflut im Netz.
Wie schön wäre eine Online-Gemeinschaft, an die man sich vertrauensvoll wenden könnte? Ein Ort, an dem Filmbewertungen noch sinnhaft erscheinen, weil Anerkennung nicht allzu großzügig verteilt wird. Ein Ort des gepflegten Austauschs über Filme, weit weg von der Polemik, die in den Kommentarbereichen etlicher sozialer Netzwerke schon lange zum netzkulturellen Alltag gehört. Was wie ein Traum ewig-gestriger Internetidealisten klingt, das ist Letterboxd für etliche Millionen vor allem junger Filmbegeisterter.
Wieso die Filmplattform gerade die Gen Z so anzieht, was die Pandemie damit zu tun hat und weshalb Letterboxd Gefahr läuft, die eigens geschaffene Filmkultur zu untergraben, erklären wir auf den folgenden Seiten.
Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Letterboxd: Datenverwertung bedroht den Hort der digitalen Filmkultur“.
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Bundesdigitalminister ist für Social-Media-Sperre für Kinder
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) zeigt sich offen für ein Social-Media-Verbot für Kinder, wie in Australien. „Ich kann dem eine Menge abgewinnen. Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
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Aus Studien, Schilderungen und Beobachtungen wisse man, wie tiefgreifend soziale Medien in die Entwicklung junger Menschen eingriffen. „Da ist jetzt mal die Frage zu stellen: Wie ermöglichen wir ihnen eine gesunde Entwicklung, so wie sie frühere Generationen ohne soziale Medien auch hatten. Was das richtige Alter ist, muss gut diskutiert werden“, fügte er hinzu und verwies auf eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission für „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“.
Das Gremium aus Wissenschaftlern und Praktikern etwa aus Medizin und Jugendschutz hatte im Herbst seine Arbeit aufgenommen und soll bis zum Sommer Empfehlungen erarbeiten. Dabei geht es unter anderem um mögliche Altersgrenzen und auch um das viel diskutierte Thema Handyverbot an Schulen.
„Wir schulden das den Kindern“

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger: „Ich halte die Frage nach einer Altersbeschränkung für mehr als berechtigt.“
(Bild: BMDS / Woithe)
Auch hier ist der Bundesdigitalminister für einen eher strikten Kurs: „Dass man sich mal ein, zwei Stunden hinsetzt, aufmerksam ist und nicht durch Dinge abgelenkt ist, ist eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung. Insofern finde ich, ist das nicht nur zumutbar, sondern wir schulden das den Kindern auch, dass sie diese Möglichkeit haben“, so Wildberger. Auszeit gehöre dazu. Bei solchen Debatten sei es wichtig, auf diejenigen zu hören, die damit täglich zu tun hätten, und das seien die Lehrer.
Mit seinen Äußerungen gegenüber dpa geht der Bundesdigitalminister nun weiter, als er es noch im September im Interview mit c’t formuliert hatte. Er persönlich befürworte zwar prinzipiell eine Altersgrenze, hatte Wildberger damals betont. Das Thema sei jedoch zu wichtig und betreffe zu viele Menschen, um damit verbundene Grundsatzfragen außer Acht zu lassen. Für ihn gehe es „mehr um Schutz als um Verbote“.
(hob)
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