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Tesla verklagt kalifornische Behörde wegen Falschwerbe-Urteil zu FSD
Tesla hat Klage gegen das kalifornische Department of Motor Vehicles (DMV) eingereicht. Der Autobauer will damit ein Urteil anfechten, das dem Unternehmen Falschwerbung bei den Assistenzsystemen „Autopilot“ und „Full-Self-Driving“ (FSD) vorwirft. Wie aus den beim Superior Court of California eingereichten Gerichtsdokumenten hervorgeht, sieht sich Tesla „zu Unrecht und ohne Grundlage“ als Betrüger dargestellt (Case No. 26STCP00629).
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Im Dezember 2025 hatte das Office of Administrative Hearings des US-Bundesstaats entschieden, dass Tesla durch seine Produktbezeichnungen gegen kalifornisches Recht verstoßen habe. Die Behörde argumentierte, die Begriffe „Autopilot“ und „Full-Self-Driving“ suggerierten fälschlicherweise, die Fahrzeuge könnten autonom fahren. Tatsächlich handelt es sich aber um Assistenzsysteme auf SAE-Level 2, die permanente Aufmerksamkeit und Eingriffsmöglichkeit des Fahrers erfordern.
Das DMV hätte nach dem Urteil die Möglichkeit gehabt, Teslas Lizenzen für Herstellung oder Verkauf von Fahrzeugen vorübergehend zurückzuziehen. Stattdessen forderte die Behörde Tesla auf, die Marketing-Sprache anzupassen. Bis zum 17. Februar 2026 hatte der Konzern die geforderten Änderungen vorgenommen, sodass ein Lizenzentzug nicht erforderlich wurde.
Neue Bezeichnung und nur noch Abo-Modell
Tesla vermarktet sein Fahrassistenzsystem mittlerweile unter dem Namen „Full Self-Driving (Supervised)“ und bietet es ausschließlich als monatliches Abonnement für 99 US-Dollar an. Früher konnten Kunden zwischen verschiedenen Paketen wählen, darunter Standard-Autopilot, Enhanced Autopilot und Full Self-Driving mit Einmalzahlung sowie Beta-Zugang. Nach diesem Modell verkauft Tesla seine Fahrzeuge bislang auch noch in Europa. Der Zusatz „Supervised“ soll nun deutlicher machen, dass aktive Überwachung durch den Fahrer notwendig ist.
In der Klageschrift argumentiert Tesla, das DMV habe keine Beweise für eine tatsächliche Verwirrung kalifornischer Verbraucher vorgelegt. Das Unternehmen verweist darauf, dass sowohl im Marketing als auch in den Handbüchern klar und wiederholt darauf hingewiesen werde, dass die Systeme nicht autonom seien und ständige Aufsicht erforderten. Es sei unmöglich, die Funktionen zu kaufen oder zu nutzen, ohne mit diesen Warnungen konfrontiert zu werden.
Mehrere rechtliche Auseinandersetzungen
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Der Rechtsstreit mit dem DMV ist nicht Teslas einzige juristische Auseinandersetzung zum Thema Fahrerassistenz. In Kalifornien läuft parallel eine Sammelklage, in der Kunden Geld für FSD zurückfordern. Zudem wurde Tesla in einem Fall teilweise haftbar gemacht für einen tödlichen Unfall mit aktiviertem Enhanced Autopilot – das Urteil belief sich auf 243 Millionen US-Dollar.
(mki)