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#TGIQF: Das Quiz rund um den Newsticker der Juniwoche


Eine spannende Woche geht zuende: Der Sommer zog langsam aber sicher in Deutschland ein, der Erdbeermond ließ sich blicken, und die Schlagzeilen des heise online-Newstickers wurden heiß diskutiert.

Beispielsweise sorgte ein Fall für Empörung im heise-Forum, in dem ein Verwaltungsgericht urteilte, dass eine heimlich angebrachte Kamera nicht per se den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, auch wenn sie im privaten Raum eines Mitbewohners errichtet wird.


#TGIQF: Das heise-online-Quiz

#TGIQF: Das heise-online-Quiz

„Thank God It’s Quiz Friday!“ Jeden Freitag gibts ein neues Quiz aus den Themenbereichen IT, Technik, Entertainment oder Nerd-Wissen:

In den Schlagzeilen befand sich zudem Nintendo mit dem erwarteten Launch der Switch 2 – zum Start wurde ein Verkaufsrekord vermeldet. Microsoft war gleich in mehreren Artikeln das Thema – zumeist nicht mit sonderlich schmeichelhaften Inhalten. Beispielsweise konnte der KI-Agent von Office 365 dazu gebracht werden, sensible Daten an Unbefugte herauszugeben. Doch wie konnten die Angreifer daran gelangen? Das fragen wir Sie in unserem kleinen Newsquiz zum Wochenende ab. Wer die Woche gut aufgepasst hat, dürfte eigentlich in unserer kleinen Newsmaster-Prüfung gut abschneiden.

Die heiseshow ist in dieser Woche keine Hilfe – aus Urlaubsgründen fand sie diese Woche nicht statt. Aber in der nächsten Woche haben Anna Kalinowsky, Dr. Volker Zota sowie Malte Kirchner spannende Themen im Gepäck und sind wie gewohnt wieder für Sie da.

Schnellrater können wie immer mehr Punkte abräumen. Mit schnellen Antworten können Sie in 10 Fragen satte 200 Punkte erreichen. Die Punktzahl kann gerne im Forum mit anderen Mitspielern verglichen werden. Halten Sie sich dabei aber bitte mit Spoilern zurück, um anderen Teilnehmern nicht die Freude am Quiz zu verhageln. Lob und Kritik sind wie immer gerne genommen.

Bleiben Sie zudem auf dem Laufenden und erfahren Sie das Neueste aus der IT-Welt: Folgen Sie uns auf den Kurznachrichten-Netzwerken Bluesky und Mastodon und auf den Meta-Ebenen Facebook oder Instagram. Falls Sie eigene Ideen oder Fragen für ein neues Quiz haben, dann schreiben Sie einfach dem Quizmaster.


(mawi)





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Wie c’t Grafikkarten testet: Spiele-Benchmarks, Lautstärke, Leistungsaufnahme


Nicht nur Gamer kaufen Grafikkarten. Denn eine Graphics Processing Unit (GPU) leistet viel mehr als nur 3D-Beschleunigung. Aktuelle GPUs verarbeiten Software zum Entrauschen von Raw-Bildern, für Überblendeffekte im Videoschnittprogramm sowie speicherfressende KI-Anwendungen.

Grafikkarten wurden leider in den vergangenen Jahren immer teurer und eine Rückkehr zum Preisgefüge von 2015 ist nicht in Sicht. Umso wichtiger ist es, sich vor einem Kauf gut zu informieren und die eigenen Schwerpunkte zu kennen. Dabei helfen die umfassenden Messungen aus dem c’t-Testlabor, fordern aber zugleich auch ein wenig Eigeninitiative. Denn nach wie vor gilt: „Den einen“ Testsieger gibt es bei uns nicht, stattdessen wägen wir das Für und Wider für jeden einzelnen Probanden sorgfältig ab. Wie genau das vonstattengeht und welche Messwerte wir dafür erheben, beschreiben wir auf den folgenden Seiten.


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Kommt eine neue Grafikkarte ins Testlabor, stehen zunächst einmal einige Verwaltungsaufgaben an. Nicht zuletzt die für den Rückversand zum Hersteller nötige Erfassung im Testgerätepool; der Rückversand entfällt natürlich, wenn wir die Karte selbst gekauft haben, wie es zuletzt häufiger vorgekommen ist.


Das war die Leseprobe unseres heise-Plus-Artikels „Wie c’t Grafikkarten testet: Spiele-Benchmarks, Lautstärke, Leistungsaufnahme“.
Mit einem heise-Plus-Abo können Sie den ganzen Artikel lesen.



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EnergyKit: iPhone-Apps sollen lernen, grünen Strom zu verwenden


Das Stromnetz liefert zu unterschiedlichen Zeiten einen unterschiedlichen Strommix. Je nach Wetter oder Auslastung kann es mal grüne Energie aus Wind-, Sonnen- oder Wasserkraft sein, manchmal aber eher schmutziger Strom aus Kohle und Erdgas. In den USA hat Apple daher schon mit iOS 16 innerhalb von Apple Home eine Funktion integriert, die Vorhersagen für das lokale Stromnetz an die Nutzer ausgeben: die sogenannte Grid Forecast. So sollen User mit möglichst klimafreundlicher Energie ihr Gerät laden. Mit dem neuen Framework EnergyKit kommt diese Art der Stromnetzüberwachung nun auch direkt in Apps von Entwicklern.

Wie Apple auf der Entwicklerkonferenz WWDC 2025 ankündigte, soll es Developern erstmals möglich sein, ihren Nutzern dabei zu helfen, „die Stromnutzung zu optimieren“. Dies könne Menschen dabei helfen, ihre „Haushaltsgeräte zu betreiben oder Elektrofahrzeuge aufzuladen, wenn der Strom sauberer und günstiger“ ist, schreibt Apple. EnergyKit kann auch dazu verwendet werden, individuelle Ladekalender zu generieren.

Damit geht Apple erstmals über die bisherige Stromnetzvorhersagen hinaus, die es bislang nur in der Home-Anwendung, die Teil von iOS ist, gab. In einem ersten Schritt soll EnergyKit in Apps zur Steuerung von E-Auto-Ladeinfrastrukturen und smarten Thermostaten (beim Heizen und Kühlen mit Strom) integrierbar sein. Dazu gibt der Nutzer seinen jeweiligen Ort an, damit Apple seine Grid-Forecast-Daten an die App schickt. Diese gibt dann aus, wie grün die aktuelle Energieversorgung ist und kann gegebenenfalls automatisch Anpassungen vornehmen.

Bislang ist unklar, ob und wann Apple die Stromnetzvorhersage auch nach Europa bringt. Die Daten sind zudem zunächst nur eine Prognose, müssen also nicht unbedingt zu den aktuellen Echtbedingungen passen. Apple ist dennoch überzeugt, dass die Kundschaft so klimafreundlicher agieren kann.

Neben der Einführung von EnergyKit für Apps wird auch die Energieverwaltung in der Home-App selbst verbessert, damit Nutzer gegebenenfalls schneller reagieren können. Mit iOS 26 kann man künftig den durchschnittlichen Stromverbrauch und die aktuelle Strompreisphase anzeigen lassen, sofern es dafür Datenquellen gibt.


(bsc)



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Trotz ablaufender Frist: Zwei Drittel der großen Webshops nicht barrierefrei


Auch kurz vor Inkrafttreten des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes bietet ein Großteil der größeren Webshops in Deutschland ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen noch immer nicht barrierefrei an. Dies ergab eine Studie, die von Google, der Förderorganisation „Aktion Mensch“ und der Stiftung Pfennigparade in Berlin vorgestellt wurde. Danach sind nur knapp ein Drittel der 65 meistbesuchten Online-Shops in Deutschland über die Tastatur – und damit ohne Maus – bedienbar.

Für viele Menschen mit Behinderung ist die Tastaturbedienbarkeit eine grundlegende Voraussetzung für den barrierefreien Zugang. Der Wert hat sich im Vergleich zum Vorjahr immerhin spürbar verbessert. 2024 waren nur 20 Prozent der populären Webshops barrierefrei.

Den Shop-Betreibern droht künftig eine hohe Geldstrafe, wenn sie ihr Angebot nicht barrierefrei betreiben. Am 28. Juni endet nämlich die Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen. EU-Mitgliedstaaten müssen demnach sicherstellen, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen – darunter der Online-Handel – barrierefrei zugänglich sind. In Deutschland wird die Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umgesetzt.

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen dazu, die betroffenen Produkte und Dienstleistungen an die gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit anzupassen. Ausgenommen sind kleine Dienstleister mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Umsatz unter zwei Millionen Euro sowie reine B2B-Angebote. Bei Nichterfüllung drohen Geldstrafen von bis zu 100.000 Euro.

Die Hürden in den Online-Shops betreffen viele Menschen: In Deutschland leben 7,8 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, darunter rund 350.000 Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung.

Für die aktuelle Studie untersuchten Experten 65 besonders populäre Online-Shops. Ein wichtiges Ergebnis: Nur 20 Websites (30,8 Prozent) ließen sich über die Tastatur und somit ohne Maus bedienen. Die Tastaturbedienbarkeit ist aber für viele Menschen mit Behinderung eine Grundvoraussetzung für barrierefreie Nutzung. Zudem bieten die meisten getesteten Webseiten keinen sichtbaren Tastaturfokus. Dies erschwert es Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, das aktuell ausgewählte Element zu erkennen.

Ebenfalls auf der Mängelliste der Tester: fehlende Kontraste, was die Lesbarkeit von Texten oder Identifikation wichtiger Symbole einschränke, sowie falsche oder unlogische Tab-Reihenfolgen, die es für Menschen mit Behinderung teilweise unmöglich machen, durch die Online-Shops zu navigieren und Produkte auszuwählen. Auch eingeblendete Inhalte wie Banner oder Cookie-Overlays, die den Hauptinhalt der Webseite verdecken und sich nicht ohne weiteres schließen lassen, schafften Hürden.

Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch, sagte: „Die Zeit der Ausreden ist vorbei – in wenigen Tagen müssen digitale Angebote barrierefrei sein.“ Die Ergebnisse der Studie seien alarmierend: Zu viele Unternehmen nähmen mögliche Bußgelder in Kauf und schlössen noch immer Menschen mit Behinderung und damit potenzielle Kunden aus. „Dabei liegt es auch in ihrem eigenen Interesse, dies zu ändern – denn von einem barrierefreien, komfortablen Zugang zu Webseiten profitieren letztlich alle.“


(axk)



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