Künstliche Intelligenz

TI-Pflicht für die Pflege: Bürokratie & Wartezeiten bremsen Digitalisierung aus


Seit dem heutigen Dienstag gilt die gesetzliche Pflicht zur Anbindung aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur (TI), die für den sicheren Austausch für Gesundheitsdaten gedacht ist. Ziel ist es, die digitale Kommunikation zwischen Pflege, Ärzten, Apotheken und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens zu ermöglichen und so Arbeitsprozesse zu vereinfachen, Bürokratie abzubauen und die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern. Doch bis dahin ist es noch ein weiter Weg.

„Mitglieder berichten, dass die Anbindung an die TI teilweise mit einem nicht unerheblichen organisatorischen Aufwand verbunden war – insbesondere im Zusammenhang mit der Beantragung der erforderlichen Komponenten wie dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder der SMC-B-Karte für Pflegeeinrichtungen“, erklärt Bertram Grabert-Naß, der stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest heise online auf Nachfrage. Die Erfahrungen hätten gezeigt, „dass die Bearbeitungszeiten bei den Vertrauensdienstanbietern beziehungsweise beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) deutlich variiert haben, was die Planung und Umsetzung spürbar beeinflusst hat“, so Grabert-Naß.

Aus Sicht vieler Pflegeeinrichtungen sei bislang „nur ein geringer konkreter Nutzwert im Versorgungsalltag gegeben“. Grundsätzlich biete der Kommunikationsdienst KIM, den es inzwischen fünf Jahre gibt, zwar „große Potenziale – etwa für den sicheren Austausch von Informationen und Dokumenten“, in der Praxis sei das System jedoch bisher nicht breit nutzbar, „da viele potenzielle Kommunikationspartner im Gesundheitswesen entweder noch nicht angeschlossen sind oder KIM trotz bestehender Anbindung bislang nicht aktiv nutzen“, so Grabert-Naß. Dem Fachdienst Care vor9 zufolge sind erst 9.500 von rund 32.000 Einrichtungen im Verzeichnisdienst der Gematik zu finden und können damit Daten über die TI austauschen.

Eine Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) unter 1460 Einrichtungen zeigt eine deutliche Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit: Demnach haben fast 90 Prozent der Einrichtungen eine für den TI-Anschluss notwendige SMC-B beantragt, doch nur ein kleiner Teil sei tatsächlich angeschlossen. Die Gründe dafür liegen laut BAGFW insbesondere bei überlasteten Softwarefirmen, langen Wartezeiten auf den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), die für die Beantragung der SMC-B Voraussetzung sind. Ebenso seien die bürokratischen Verfahren komplex.

Die Kapazitäten aufseiten der Softwarefirmen seien erschöpft, Wartezeiten bis zur Installation des TI-Anschlusses die Regel. Auch Grabert-Naß zufolge waren „manche Branchensoftwareanbieter nicht frühzeitig auf die TI-Anbindung vorbereitet“. Bei technischen Problemen fehlt laut BAGFW oft eine auskunftsfähige Ansprechperson im Support, so die Kritik. Hinzu kommt Intransparenz bei den Kosten: Die Angebote zum TI-Anschluss sind für viele Einrichtungen schwer nachvollziehbar und liegen häufig über den refinanzierbaren Beträgen. Künftig sollen die Kosten aber von der TI-Pauschale gedeckt werden können, verspricht Prof. Dr. Dietmar Wolff vom Fachverband Informationstechnologie in Sozialwirtschaft und Sozialverwaltung (Finsoz) bei einer Informationsveranstaltung der Gematik.

Darüber hinaus sei der gesamte Prozess – von der Antragstellung über das Postident-Verfahren bis zur Rechnungslegung – laut BAGFW unübersichtlich, von einem hohen Verwaltungsaufwand geprägt und binde zusätzlich Zeit und Personal, was den ohnehin knappen Personalschlüssel weiter belaste. Viele Einrichtungen berichten von monatelangen Wartezeiten bis zum Erhalt der notwendigen Institutionskarten.

Die BAGFW fordert daher einen zentralen, digitalen Zugang zu allen TI-Komponenten über ein Online-Portal mit einmaliger Registrierung („once only“). Die Pflegeverbände betonen, dass die Digitalisierung und die TI-Anbindung einen echten Mehrwert für die Pflege bieten können. Um die hohe Motivation der Einrichtungen aufrechtzuerhalten, braucht es jedoch dringend mehr Anwendungsbereiche, einen vereinfachten Zugang und bessere Unterstützung bei der Umsetzung.

Nach Angaben der Gematik haben rund 60 Prozent der Pflegeeinrichtungen bereits die notwendigen Zugangskarten beantragt. Die tatsächliche Nutzung digitaler TI-Dienste wie KIM ist jedoch noch ausbaufähig. Wer bereits einen elektronischen Heilberufsausweis beantragt hat, kann beliebig viele SMC-B-Karten, Institutionskarten für die Anbindung der Einrichtungen an die TI beantragen.



In den meisten Bundesländern haben zwischen 50 und 60 Prozent der Pflegeeinrichtungen eine SMC-B-Karte beantragt.

(Bild: Gematik)

Sowohl für Software-Anbieter als auch für die Pflege werde es erst einmal keinen gesetzlichen Druck geben. Brenya Adjei, Geschäftsführer der Gematik, betonte auf der Informationsveranstaltung, dass die Pflicht vom Gesetzgeber stammt. Für die Pflegeeinrichtungen stellt die Gematik Informationen und praxisnahe Materialien wie Videos oder Checklisten bereit. In verschiedenen Aufzeichnungen der Gematik präsentieren 9 Anbieter, welche Module sie und teils auch ihre Partner bereits in der Pflegesoftware umgesetzt haben.

Überlegt werde auch eine Möglichkeit, dem Pflegepersonal einen längeren Zugriff auf die elektronische Patientenakte zu ermöglichen, um die Prozesse zu vereinfachen, wie die Produktmanagerin für die ePA bei der Gematik, Lena Dimde, bei der Vorstellung des Status Quo sagte. Abgesehen von Fragen zur Finanzierung der TI, zu Fristen und Umsetzung, wurde auch nach der Sicherheit der ePA gefragt. Dazu hieß es von Adjei, dass die Angriffsszenarien der Sicherheitsforscher lediglich theoretisch gewesen seien. Bei der ePA hatte bisher jedoch regelmäßig nachgebessert werden müssen, da immer wieder auf Sicherheitslücken aufmerksam gemacht wurde. Teilweise wurden Sicherheitsmängel in der Vergangenheit auch nicht ernst genommen.

Erst vor kurzem hatte der Deutsche Pflegerat (DPR) „klare gesetzliche Vorgaben“ für die IT-Sicherheit in der Pflege gefordert. Er sieht aufgrund zunehmender Cyberangriffe und wachsender Digitalisierung ebenfalls dringenden Handlungsbedarf, um Pflegeeinrichtungen besser vor Angriffen zu schützen. „Auch außerhalb der KRITIS-Kategorien geraten Akteure des Gesundheitswesens, darunter Pflegeeinrichtungen, vermehrt ins Visier – etwa durch Ransomware, DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) oder Social Engineering“, hieß es dazu in einem Thesenpapier.

Bereits vor Monaten hatten Pflegeverbände darauf hingewiesen, dass das Ziel, alle Pflegeeinrichtungen bis Anfang Juli an die TI anzubinden, illusorisch sei. Das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege hatte aufgrund bisheriger verschobener Fristen rund um die staatliche Digitalisierung mehr Verlässlichkeit und einen Zukunftsplan gefordert. Ebenso brauche die Digitalisierung in der Pflege eine nachhaltige Finanzierung.

Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (Bpa), sagte gegenüber dem Ärztenachrichtendienst, dass es noch eine „vollständig integrierte E-Rezept-Lösung für alle pflegerelevanten Arzneimittel und Hilfsmittel“, eine einfach nutzbare elektronische Patientenakte (ePA) mit Pflege-Schreibrechten sowie digitale Verfahren für Abrechnungen brauche, was aktuell noch nicht bei allen Abrechnungen und Krankenkassen möglich ist. Wichtig seien „effizientere Abläufe durch den digitalen Austausch von Dokumenten, Rezepten und Verordnungen“. Bisher müssten Praxen das E-Rezept „in der Regel ausgedruckt“ weitergeben, damit sie „irgendwie ins Heim gelangen, wo es anschließend in die Apotheke getragen wird.“ Die Kommunikation zwischen Ärzten und Pflegekräften über den KIM-Dienst, etwa beim Austausch über die Patienten, könne vieles erleichtern.


(mack)



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